Errichtung einer Auffüllung (hier: Tektur) bei Fl.Nr. 121/1, Gemarkung Altensittenbach, Angersleiten 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem geänderten Antrag auf Errichtung einer Auffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 121/1, Gemarkung Altensittenbach, Angersleiten 2, das städtische Einvernehmen nicht.

Einer Auffüllung des Geländes wird grundsätzlich nicht zugestimmt, um eine Höhen-Veränderung des Bestandsgeländes nicht zu verfestigen. Eine spätere Bebauung muss sich daher am bisherigen Bestandsgelände (= gemäß den Überfliegungsdaten von 2015) ausrichten bzw. mit Abgrabungen eingeplant werden (siehe z.B. Garage im Süden: diese soll gemäß Bebauungsvorschlag von 2019 auf das Niveau des Wendehammers ab- bzw. ins Gelände eingegraben werden).  

Die Auffüllungen, die sich auf den Keller-Bereich des zwischenzeitlich abgebrochenen Gebäudes beschränken, können jedoch verbleiben, soweit sie das Niveau des bisherigen Bestandsgeländes nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2023 08:27 Uhr