Datum: 17.09.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 öffentlicher Teil
1.1 Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden
1.2 Formlose Bauvoranfrage zum Umbau eines Wohnhauses, Hopfau 1, Fl.Nr. 2951, Gemarkung Hersbruck
1.3 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Aufstufung der östlichen Max-Reger-Straße zur Ortsstraße
1.4 Leitungsentwurf für Bahnstromversorgung; Sachstandsbericht

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1. öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 17.09.2020 ö beschließend 1
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1.1. Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 17.09.2020 ö beschließend 1.1

Beschluss

Es werden keine Erinnerungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. Formlose Bauvoranfrage zum Umbau eines Wohnhauses, Hopfau 1, Fl.Nr. 2951, Gemarkung Hersbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 17.09.2020 ö beschließend 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nehmen Kenntnis von der Bauvoranfrage zum  Umbau/ Erweiterung des  Wohnhauses  „Hopfau 1“ mit  bis zu 2 Wohnungen  und  fassen folgenden Beschluss:

Die Flächen rund um „Hopfau 1“ sollen – wie im Flächennutzungsplan dargestellt – als Entwicklungspotential für Gewerbeflächen zur Verfügung stehen; dementsprechend soll auch der Beb.pl. Nr. 31 geändert bzw. neu überplant werden.

Es wird in diesem Fall als „unbeabsichtigte Härte“ des Beb.pl. Nr. 31 betrachtet, wenn für das bestehende Anwesen „Hopfau 1“ keine Erweiterungsmöglichkeit bestünde.

Für die geplante Erweiterung des Wohnhauses „Hopfau 1“ auf bis zu 2 Wohnungen wird daher eine Befreiung vom Beb.pl. Nr. 31 in Aussicht gestellt mit folgender Maßgabe:

  • die Grundstückseigentümer erklären verbindlich, dass das Anwesen vom bisherigen Eigentümer und seiner Familie genutzt wird (analog § 35 Abs. 4 Nr. 5 c BauGB)
  • die Stadt übernimmt mit dem Einvernehmen zu einer Erweiterung des Wohnhauses keine Verbindlichkeiten hinsichtlich der straßenmäßigen oder abwassertechnischen Erschließung des Anwesens; diesbezüglich bleibt es bei der bisherigen Erschließung
  • die Grundstückseigentümer haben im Rahmen eines Vorbescheidsantrages oder eines  Bauantrags eine entsprechende Entwässerungsplanung für das Anwesen vorzulegen (Dimensionierung der Hauskläranlage prüfen etc.)
  • die Grundstückseigentümer prüfen durch entsprechende Gutachten (nach Abklärung mit dem LRA) eigenverantwortlich die Einhaltung der Lärmwerte am Wohnhaus in Bezug auf die angrenzende Eisenbahnstrecke bzw. B-14 bzw. bestehende Gewerbegebiete der Umgebung


Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Aufstufung der östlichen Max-Reger-Straße zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 17.09.2020 ö beschließend 1.3

Beschluss

Entsprechend den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – insbesondere der Art. 7, 46 und 47 sowie 53 und 54 BayStrWG – ist die neue gebaute östliche Max-Reger-Straße zur Ortsstraße aufzustufen.

Das umzustufende, 191 m lange Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Max-Reger-Straße (Fl. Nr. 693 Gemarkung Hersbruck) beginnt am neuen Ende des öffentlichen Feld- und Waldweges an der Ostgrenze der Fl. Nr. 660 bzw. der Fl. Nr. 693/5. Es endet bei der Einmündung in den Hans-Sachs-Ring, Ostgrenze Fl. Nr. 705.
Die neu gebaute Erschließungsstraße umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 664/4, 664/7, 665/2, 681/2, 692/3, 693, 710/7, 710/8, 710/9, 710/10 und 714/3; diese sollen zu einem neuen Grundstück Fl. Nr. 693 verschmolzen werden.
Das Verfügungsrecht besteht, nachdem die notwendigen Grundabtretungen notariell beurkundet sind, durch Eigentum an der Straßenfläche. Träger der Straßenbaulast wird die Stadt Hersbruck.
Die Aufstufung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Leitungsentwurf für Bahnstromversorgung; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 17.09.2020 ö beschließend 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nehmen Kenntnis von den Informationen zum Leitungsentwurf für die Bahnstromversorgung und stimmen der weiteren Vorgehensweise wie folgt zu:

  • Stellungnahme der Stadt Hersbruck an die Bahn bis 30.09.2020 mit dem Inhalt, alternativ zum vorliegenden Leitungsentwurf die Führung der Bahnstromtrasse entlang der vorhandenen (linken) Bahnlinien zu überprüfen; Vorgabe bleibt dabei natürlich, dass es auch für diesen Alternativvorschlag keine gesundheitliche Gefährdung für AnwohnerInnen an der Bahnstrecke bzw. an der Bahnstromleitung geben darf.

  • Sollte dieser Alternativvorschlag nicht oder nur abschnittsweise möglich sein, wird die Bündelung mit der vorhandenen Stromfreileitung befürwortet mit der Maßgabe, dass die Bahnstromleitungen möglichst auf den bestehenden Masten der Stromfreileitung „mitgenommen“ werden und sich dadurch die Aufstellung zusätzlicher Masten verringert bzw. erübrigt. Darüber hinaus sind die Bahnstromleitungen so in den vorhandenen Schutzbereich einzuplanen, dass sich dieser Schutzstreifen nicht vergrößert, d.h. keine neuen Betroffenheiten in vorhandenen oder künftigen (Wohn-)Baugebieten entstehen (= Ortsteil Weiher/ Bereich Waldlust – Lupinenstraße – Dahlienstraße – Orchideenstraße/ Bereich zwischen Ellenbach und Hersbruck= im Flächennutzungsplan u.a. künftige Wohnbebauung möglich bzw. geplant.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 15:32 Uhr