Datum: 04.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: GERU-Halle
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 öffentlicher Teil
1.1 Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden
1.2 Straßenbau Erlen-/Flurstraße BA I: Vorstellung und Genehmigung der Planung
1.3 Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen, Am Galling 22, Fl.Nr. 3274, Gemarkung Hersbruck
1.4 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1045/62, Gemarkung Altensittenbach, Tannenstr. 36
1.5 Antrag auf Umbau/ Anbau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 2951, Gemarkung Hersbruck, Hopfau 1
1.6 Antrag auf Neubau eines Bürogebäudes mit Unterstellhalle sowie eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Betriebsleiterhaus), Fl.Nr. 1025/5, OT Weiher, Lorenz-Werthmann-Straße
1.7 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Carport und Stellplätzen auf Fl.Nr. 665/1, Hersbruck, Max-Reger-Str. 14
1.8 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 7 Fertiggaragen in Großviehberg, Fl.Nr. 3120 (Nähe Hs.Nr. 29)
1.9 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamlienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1492, Gemarkung Hersbruck, Amberger Str. 69
1.10 Änderung des Beb.pl. Nr. 18/1 durch eine Tektur Nr. 3 im Bereich der Hohensteinstraße, Hs.Nr. 11
1.11 Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 67 "Blick auf die Stadtmauer", Nähe Grabenstr. 17 und Eisenhüttlein 17, Hersbruck
1.12 Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 67 "Blick auf die Stadtmauer"
1.13 Aufstellung einer Tektur Nr. 5 zum Beb.pl. Nr. A 5 "Biberhaus" für das Grundstück Laubenweg Nr. 10 (Fl.Nr. 1414, Gemarkung Altensittenbach)
1.14 Ergebnis der Lärmuntersuchungen zum Beb.pl. Nr. 31 "Westliche Ostbahnstraße", Tektur Nr. 2
1.15 Straßenunterhalt 2021: Festlegung der Einzelmaßnahmen
1.16 Neubau Stauraumkanal RÜ 02 - Mehrkosten

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1. öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1
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1.1. Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.1

Beschluss

Es werden keine Erinnerungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Straßenbau Erlen-/Flurstraße BA I: Vorstellung und Genehmigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.2

Beschluss

  1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.

  2. Der vorgestellten Ausführungsplanung auf Grundlage des Beb.Planes Nr. 44 „Wiesen-, Flur- und Erlenstraße“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen, Am Galling 22, Fl.Nr. 3274, Gemarkung Hersbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3274, Gemarkung Hersbruck, Am Galling 22, das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. A 1, Tektur Nr. 5, wird zugestimmt für

  • Hausform/Gestaltung der max. II Vollgeschosse: Erdgeschoss und Dachgeschoss als Vollgeschoss, Kellergeschoss kein Vollgeschoss

  • Garagen mit Nebenraum sowie Zufahrt und Stellplatz im Norden des Grundstücks, außerhalb der festgesetzten Baugrenzen

  • Geschosshöhe > 2,75 m bzw. Traufhöhe bergseitig > 3 m (BV: 3,87 m), talseitig > 5,50 m (BV: 6,80 m)

Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das Wohngebäude noch der Nachweis für Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) sowie zu den Untergrundverhältnissen (Hinweis: Rutschgebietszone 2) zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1045/62, Gemarkung Altensittenbach, Tannenstr. 36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage  auf dem Grundstück Fl.Nr. 1045/62, Gemarkung Altensittenbach, Tannenstr. 36, das städtische Einvernehmen  wie folgt:

Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 45/2 „Hirtenbühl-Nord“  wegen
  • Überschreitung der Baugrenzen beim Wohnhaus inkl. Änderung der Gebäudeausrichtung, wie in den Plänen dargestellt, sowie
  • einer Situierung der Doppelgaragen und Zufahrten außerhalb der festgesetzten Baugrenzen
wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Umbau/ Anbau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 2951, Gemarkung Hersbruck, Hopfau 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.5

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem vorliegenden Bauantrag auf Umbau/ Anbau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 2951, Gemarkung Hersbruck, Hopfau Nr. 1, das städtische Einvernehmen nicht.

Die Ablehnung bezieht sich auf die Gestaltung des Gebäudes/ des Daches und die hierfür erforderlichen Abweichungen von der Gestaltungssatzung sowie auf die städtebaulich nicht vertretbare Überformung des Gesamtgebäudes und die fehlende Einbindung des Anbaus in den Bestand.

Der Grundsatzbeschluss des Bauausschusses vom 17.09.2020, einer Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 31 zuzustimmen für eine Erweiterung auf bis zu 2 Wohnungen ist unabhängig davon ebenso weiterhin gültig wie die im Beschluss vom 17.09.2020 enthaltenen Vorgaben (z.B. zur Erschließung und zum erforderlichen Lärmschutz).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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1.6. Antrag auf Neubau eines Bürogebäudes mit Unterstellhalle sowie eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Betriebsleiterhaus), Fl.Nr. 1025/5, OT Weiher, Lorenz-Werthmann-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.6

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Errichtung eines Bürogebäudes mit Unterstellhalle sowie eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1025/5, Gemarkung Ellenbach, Lorenz-Werthmann-Straße, das städtische Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Carport und Stellplätzen auf Fl.Nr. 665/1, Hersbruck, Max-Reger-Str. 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.7

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Carport und Stellplätzen auf Fl.Nr. 665/1, Max-Reger-Str. 14, das städtische Einvernehmen wie folgt:

Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 18/1 mit Tektur Nr. 1 wird zugestimmt für die Errichtung 1 Stellplatzes für 1 Einliegerwohnung < 60 m² Wohnfläche; insofern wird von der Vorgabe des Beb.pl. (2 Stellplätze pro Wohneinheit) abgewichen und ein Stellplatznachweis analog der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Hersbruck anerkannt.

Der Errichtung des Stellplatzes in Form von Aufschüttung mit Stützmauern wird wie in den Plänen dargestellt zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.8. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 7 Fertiggaragen in Großviehberg, Fl.Nr. 3120 (Nähe Hs.Nr. 29)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.8

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von 7 Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3120, Gemarkung Hersbruck, Nähe Großviehberg 29, das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

Abweichend von den Festsetzungen des Beb.pl. Nr. 53 „Großviehberg“ wird
  • der Errichtung von  7 Garagen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen – mit einem Mindestabstand von 3 m zur Straße - sowie
  • der Errichtung mit einem flach geneigtem Pultdach (Dachneigung: mind. 7 °) sowie einer Dacheindeckung mit Trapezblech in rot zugestimmt.
Einer Ausführung mit Flachdach (= Dachneigung < 7 °) wird ausdrücklich nicht zugestimmt.


Ein Verputzen der Fassade zur Überdeckung der „Aneinanderreihung“ der Fertig-Garagen wird dringend empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

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1.9. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamlienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1492, Gemarkung Hersbruck, Amberger Str. 69

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.9

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmen einer (nachverdichtenden)  Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit bis zu 7 Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1492, Amberger Str. 69, grundsätzlich zu unter folgender Maßgabe:

  • Das 3. Vollgeschoss wird – wie dargestellt – als zurückversetztes Staffelgeschoss, mit Holzverschalung und begrüntem Flachdach sowie umlaufendem, horizontalem Fugenversatz (ca.0,20 m) ausgestaltet

  • Um eine „Voll-Versiegelung“ des nördlichen Grundstücksteils zu vermeiden, sind die Wege/ Zufahrten/ Stellplätze soweit als möglich mit wasserdurchlässigen Oberflächen (versickerungsfähiges Pflaster / Rasengitter o.ä.) auszugestalten.

  • Eine Tiefgarage wird nicht gefordert, solange die Anzahl der neuen Wohnungen sich nicht weiter erhöht und/oder weitere Stellplätze erforderlich werden (beantragt: 7 Wohnungen im Neubau; im Bestand: 3 Wohnungen, insgesamt 16 – 18 Stellplätze erforderlich). Es wird daher vorsorglich darauf hingewiesen, dass neben dem Neubau und dem Bestand für eine weitere eigenständige Wohnbebauung (z.B. im Süden des Grundstücks) keine Zustimmung in Aussicht gestellt werden kann.

  • Für die Fällung einer Buche (Umfang ca. 165 cm) auf dem Grundstück wird einer Befreiung von der BaumSchVO zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.10. Änderung des Beb.pl. Nr. 18/1 durch eine Tektur Nr. 3 im Bereich der Hohensteinstraße, Hs.Nr. 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.10

Beschluss

  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nehmen Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Tekturplan Nr. 3 für den Beb.pl. Nr. 18/1 im Bereich der Hohensteinstr. 11 und stimmen den Abwägungsvorschlägen gemäß beigefügtem Abwägungsprotokoll vom 19.03.2021 vollinhaltlich zu.

  1. Der Tekturplan Nr. 3 zum Beb.pl. Nr. 18/1 wird in der Fassung vom 12.01.2021 mit Begründung befürwortet und hiermit als Satzung beschlossen.
   
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

  1. Wie aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlich, wird die Verwaltung zudem beauftragt, dem Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen einen Vorschlag für weitere/ mögliche Nachverdichtungen im Bereich des Beb.pl. Nr. 18/1 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.11. Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 67 "Blick auf die Stadtmauer", Nähe Grabenstr. 17 und Eisenhüttlein 17, Hersbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.11

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 67 „Blick auf die Stadtmauer“.

Der Umgriff ist im beigefügten Lageplan dargestellt; er umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 294/1 (Teilfl.), 304, 304/2, 304/3, 304/4, 304/5, 307 (Teilfl.), 307/6, 311, 79/17, Gemarkung Hersbruck.

Der Bebauungsplan ist erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung des Areals im Bereich Grabenstraße/ Eisenhüttlein näher zu beleuchten und für eine mögliche Nutzung eine städtebauliche Konzeption zu erstellen.

Dabei sind in besonderem Maße die Belange der historischen Baukultur bzw. des Denkmalschutzes in Bezug auf die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude (Gänsturm, Baumeisterturm, Stadtmauer) zu berücksichtigen: Das städtebauliche Ziel des Bebauungsplanes ist  es sicherzustellen,  dass sowohl die Auftaktfunktion und damit der zentrale Blick auf Gäns- und Baumeisterturm, Stadtmauer, Schloss und Hirtenmuseum, als auch die stadträumliche Funktion und damit der dort auftretende, markante Höhensprung  zwischen Grabenstraße und Eisenhüttlein auf Dauer sicht- und erfahrbar erhalten bleibt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.12. Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 67 "Blick auf die Stadtmauer"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.12

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz  beschließen die beigefügte Veränderungssperre als Satzung; sie dient zur Sicherung  der Planungen für den künftigen Bebauungsplan Nr. 67 „Blick auf die Stadtmauer“ im Bereich Grabenstraße/ Eisenhüttlein.

Der Geltungsbereich der Satzung zur Veränderungssperre umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 294/1 (Teilfl.), 304, 304/2, 304/3, 304/4, 304/5, 307 (Teilfl.), 307/6, 311, 79/17, Gemarkung Hersbruck.


Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen; die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.13. Aufstellung einer Tektur Nr. 5 zum Beb.pl. Nr. A 5 "Biberhaus" für das Grundstück Laubenweg Nr. 10 (Fl.Nr. 1414, Gemarkung Altensittenbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.13

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen, den Tekturplan Nr. 5 zum Beb.pl. Nr. A 5 „Biberhaus“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1414, Altensittenbach, Laubenweg Nr .10, aufzustellen.

Die Bauausschuss-Mitglieder billigen den Entwurf des Tekturplans Nr. 5 zum Beb.pl. Nr. A 5 in der vorgelegten Fassung vom 14.04.2021 mit Begründung vom 14.04.2021.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Tekturplanverfahren als beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.14. Ergebnis der Lärmuntersuchungen zum Beb.pl. Nr. 31 "Westliche Ostbahnstraße", Tektur Nr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.14

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nehmen Kenntnis von den Ergebnisses der schalltechnischen Voruntersuchungen vom 17.03.2021 für den Bereich „westliche Ostbahnstraße“/ Beb.pl. Nr. 31.

Zu den erforderlichen weiteren Planungen zur Entwicklung von Gewerbeflächen in diesem Bereich sollen seitens des Stadtbauamtes Kostenangebote/ Kostenschätzungen eingeholt und im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2022 zur weiteren Beratung wieder vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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1.15. Straßenunterhalt 2021: Festlegung der Einzelmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.15

Beschluss

Im Rahmen des Straßenunterhalts 2021 werden folgende Einzelprojekte umgesetzt:

  1. Buchstraße
    (Teilweiser Straßenausbau im Zuge des Neubaus Stauraumkanal RÜB 02)

  2. Obere Hagenstraße BA II
    (Oberdeckensanierung des verbliebenen Reststücks)

  3. Pumpstation Arzbergwegunterführung
    (Anbindung an das Fernüberwachungssystem der Kläranlage)

  4. Großviehberg: Ortsstraße Richtung Kleedorf innerorts
    (Asphalterneuerung)

  5. Rosengasse
    (Punktuelle Oberdeckensanierung)

  6. Ergänzende Straßenbauarbeiten + Unvorhergesehenes

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.16. Neubau Stauraumkanal RÜ 02 - Mehrkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 04.05.2021 ö beschließend 1.16

Beschluss

  1. Die erläuterten Mehrkostenanmeldungen werden zur Kenntnis genommen und zur Ausführung freigegeben.

  2. Herr 1. Bürgermeister Ilg wird ermächtigt, die Nachtragsangebote zeitnah nach erfolgter Prüfung zu beauftragen. Die Finanzierung ist durch Übernahme der Haushaltsreste aus dem Jahr 2020 gesichert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2021 12:52 Uhr