Datum: 23.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 öffentlicher Teil
1.1 Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden
1.2 Formlose Bauvoranfrage zur Sanierung und zum Umbau eines Wohnhauses in 4 Wohneinheiten, Fl.Nr. 810/9, Hubertussteig 7
1.3 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Logistikzentrums in der Eichenhainstr. 1, Fl.Nr. 2807, 2807/7, 2807/8
1.4 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Stellplatz, Fl.Nr. 837, Michael-Wolgemut-Weg 1

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1. öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 11. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 23.09.2021 ö beschließend 1
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1.1. Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 11. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 23.09.2021 ö beschließend 1.1

Beschluss

Es werden keine Erinnerungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Formlose Bauvoranfrage zur Sanierung und zum Umbau eines Wohnhauses in 4 Wohneinheiten, Fl.Nr. 810/9, Hubertussteig 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 11. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 23.09.2021 ö beschließend 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zur formlosen Bauvoranfrage für die Sanierung und den Umbau des Wohnhauses Hubertussteig  7, Fl.Nr. 810/9, Hersbruck, das städtische Einvernehmen  wie folgt:

  • Mit der Umgestaltung des Gebäudes, insbesondere des Zwerchgiebels (mit Balkon) und der Änderung des Wintergartens in eine überdachte Loggia im Süden sowie einer zusätzlichen Gaube im Westen, besteht Einverständnis; den erforderlichen Befreiungen vom Beb.pl. Nr. 18/3 (Dachform/ Breite der Dachgaube) wird zugestimmt.

  • Das Gebäude erhält künftig insgesamt 4 Wohneinheiten; für die Wohnung Nr. 4 (ca. 46 m²) im EG wird abweichend vom Beb.pl. Nr. 18/3  dem Nachweis von nur 1 Stellplatz  zugestimmt.

  • Für die Errichtung von insgesamt 3 Stellplätzen wird dem Rückbau eines Grünstreifens auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 781 (wie im Plan dargestellt) bzw. der Nutzung als Zufahrt  von der Kellerstraße aus zugestimmt; alle in diesem Zusammenhang erforderlichen baulichen Maßnahmen gehen zu Lasten des Bauherren.

  • Für die Errichtung der o.g. 3 Stellplätze wird einer Befreiung von der BaumSchVO zur Fällung von 2 Hainbuchen zugestimmt.

  • Für die Errichtung der o.g. 3 Stellplätze wird einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 18/3 zur Errichtung einer Stützmauer (ca. 0,30 – 1,00 m) zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Logistikzentrums in der Eichenhainstr. 1, Fl.Nr. 2807, 2807/7, 2807/8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 11. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 23.09.2021 ö beschließend 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stellen für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Logistikzentrums in der Eichenhainstr. 1 (Fl.Nrn. 2807, 2807/7, 2807/8) das städtische Einvernehmen grundsätzlich in Aussicht unter folgender Maßgabe: 

  • Fassadengestaltung 
    Die Fassadengestaltung ist im Detail noch mit dem Stadtbauamt abzustimmen. 

  • Entwässerung:
Die Einleitmenge des Niederschlagswassers ist auf 10 l/s zu drosseln. 

  • Löschwasserversorgung 
    Der mittlere Löschwasserbedarf mit 96 m³/h ist über das Trinkwassernetz gesichert;
    eine objektbezogene Prüfung zum Brandschutz bzw. zum  zusätzlichen Löschwasserbedarf ist unabhängig davon seitens des Bauherren/ Planers, gegebenenfalls in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr, noch durchzuführen.

  • Sonstiges:
    Es wird empfohlen, für das Gesamtkonzept einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen, um eine rechtsverbindliche Aussage zur Genehmigungsfähigkeit vom Landratsamt Nürnberger Land zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Stellplatz, Fl.Nr. 837, Michael-Wolgemut-Weg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 11. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 23.09.2021 ö beschließend 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 1 Stellplatz auf Fl.Nr.  837, Michael-Wolgemut-Weg 1, das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:


  1. Der Ausführung der III-Geschossigkeit in der Form „EG+OG mit Flachdach“ (vom Michael-Wolgemut-Weg aus betrachtet) bzw. mit UG (von der Ganghoferstraße aus betrachtet) wird wie in der Anlage skizziert zugstimmt; höhenmäßig ist das EG-Niveau entsprechend dem EG-Niveau des Bestandes einzuplanen (=unterhalb des Straßenniveaus).

  1. Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 18/3 zur (teilweisen) Überschreitung der Baulinie um bis zu  max. 1 m wird zugestimmt, sofern das Gebäude mind. 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze der Straße einhält.

  1. Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 18/3 zur Überschreitung der Baugrenzen für die Errichtung einer (Doppel-)Garage angrenzend an das Wohnhaus wird zugestimmt, sofern die Garage gegenüber dem Wohnhaus um mind. 0,50 m nach hinten versetzt wird (wie skizziert) bzw. mind. 3,50 m Abstand zur Straße einhält.
Die Kosten zur straßenseitigen Anpassung der neuen Zufahrten für Garagen bzw. Stellplätze gehen zu Lasten der Antragstellerin.

  1. Die im Süd-Westen geplanten Terrassen/ Balkone im EG sind – soweit sie außerhalb der Baugrenzen zu liegen kommen - mit einem Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze einzuplanen.

  1. Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 18/3 zum Nachweis von 2 Stellplätzen pro Wohneinheit wird insofern zugestimmt, als für eine Einliegerwohnung < 60 m² Wohnfläche nur 1 Stellplatz nachzuweisen ist. Sollte die Einliegerwohnung in den späteren Detailplanungen > 60 m² ausfallen, ist ein zweiter Stellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen.

  1. Soweit erforderlich, wird einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 18/3 für Abgrabungen (mit Stützmauer) im Bereich „Zugang im UG zur Einliegerwohnung“ bzw. „Terrasse der Einliegerwohnung“ zugestimmt  

  1. Die Bestandshecken sind bis auf die Bereiche der neuen Zufahrten zur Garage bzw. zu den Stellplätzen entweder zu erhalten oder, sofern sie im Rahmen des Neubaus entfernt werden müssen, durch Neupflanzungen mit heimischen Laubgehölzen zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 12:14 Uhr