Datum: 26.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 öffentlicher Teil
1.1 Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden
1.2 Formlose Bauvoranfrage zum Umbau/ Anbau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 2951, Gemarkung Hersbruck, Hopfau 1
1.3 Vorstellung Verkehrskonzept Oberer Markt
1.4 Parkraum- und Parkgebührenkonzept

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1. öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 12. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26.10.2021 ö beschließend 1
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1.1. Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 12. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26.10.2021 ö beschließend 1.1

Beschluss

Es werden keine Erinnerungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Formlose Bauvoranfrage zum Umbau/ Anbau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 2951, Gemarkung Hersbruck, Hopfau 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 12. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26.10.2021 ö beschließend 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu der formlosen Bauvoranfrage vom 11.10.2021 zum Umbau/ Anbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2951, Hersbruck, Hopfau 1, das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

  1. Gestaltung
Hinsichtlich der Dach-Gestaltung des Anbaus und des westlichen Dacherkers sowie der Fensteranordnung wird den Vorschlägen von Herrn Stadtbaumeister Beygang vom 13.10.2021 zugestimmt; diese Vorschläge sollen die Grundlage für den späteren Bauantrag bilden.
Die Zustimmung gilt darüber hinaus für den in der Bauvoranfrage nun skizzierten Umfang des Anbaus (im EG/OG: 7 m * 7 m/ im KG: 7m * 9,65m); die dargestellte Fassade in Holz sowie die Dacheindeckung mit Ziegel/Betondachsteinen in Rottönen ist dabei wesentlicher Bestandteil. 
Soweit erforderlich, wird einer Befreiung von der Gestaltungssatzung bzw. des Beb.pl. Nr. 31 für diese Ausführung des Anbaus/ Umbaus zugestimmt

  1. Der Grundsatzbeschluss des Bauausschusses vom 17.09.2020, einer Befreiung vom 
Bebauungsplan Nr. 31 zuzustimmen für eine Erweiterung auf bis zu 2 Wohnungen ist unabhängig davon ebenso weiterhin gültig wie die im Beschluss vom 17.09.2020 enthaltenen Vorgaben (z.B. zum erforderlichen Lärmschutz). 

Ergänzend wird klargestellt:  Der Beschluss bezieht sich auf insgesamt max. 2 Wohnungen im Gebäude Hopfau 1.

  1. Mit der Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts (zugunsten des Baugrundstücks und auf Kosten des Antragstellers sowie auflösend-bedingt) auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 1126, Gemarkung Ellenbach, besteht Einverständnis

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Vorstellung Verkehrskonzept Oberer Markt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 12. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26.10.2021 ö beschließend 1.3

Beschluss 1

Poststraße
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen, die Parkplätze (Kurz) entsprechend Variante 2, mit Ausnahme der grau markierten (westlich) umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Oberer Markt
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen, die Parkplätze (Kurz) entsprechend Variante 1 und 2 umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen die Umsetzung des Verkehrskonzepts zwischen Oberer Markt und Poststraße entsprechend Variante 2, ohne die vier westlichen (grau markierten) Parkplätze in der Poststraße umzusetzen. 

Redaktioneller Hinweis: Die geänderte Planung liegt der Niederschrift als Anlage 2 bei.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Parkraum- und Parkgebührenkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 12. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26.10.2021 ö beschließend 1.4

Beschluss 1

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen die Einführung einer sogenannten „Brötchentaste“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

Beschluss 2

  1. Einführung neuer Park(gebühren)zonen
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen die Einführung der unter 1. genannten Park(gebühren)zonen zum 01.01.2022 bzw. zum frühestmöglichen Zeitraum.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Hauptverwaltungsausschuss eine auf diesem Konzept beruhende Parkgebührenordnung vorzulegen. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfehlen dem Hauptverwaltungsausschuss die Verabschiedung einer entsprechenden Parkgebührenordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Umwidmung der Bewohnerparkplätze in „normale“ Parkplätze und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum gebührenfreien Parken für Bewohner
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen die Umwidmung der bestehenden Bewohnerparkplätze in „normale“ Parkplätze. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen und zum 01.01.2022 bzw. zum frühestmöglichen Zeitraum das Parkraum- bzw. das Parkgebührenkonzept umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 4

  1. Verwaltungsrichtlinie zur Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Inkrafttreten der neuen Parkraum- bzw. Parkgebührenregelung anhand der beiliegenden Verwaltungsrichtlinie Ausnahmegenehmigungen für Berechtigte auszustellen. 
       
Bereits ausgestellte, noch gültige Ausnahmegenehmigungen sollen zum Inkrafttreten des neuen Parkraum- bzw. Parkgebührenkonzepts widerrufen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2021 11:09 Uhr