Datum: 11.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Verbandsversammlung Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land
Öffentliche Sitzung, 14:35 Uhr bis 14:51 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 öffentlicher Teil
1.1 Änderung der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land
1.2 Entscheidung über die Kostentragung von angemieteten Räumlichkeiten für den Aussendienst
1.3 Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Beschluss über die Entlastung
1.4 Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 des Zweckverbands

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1. öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verbandsversammlung Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land 04. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Hersbruck im Nürnberger Land 11.11.2021 ö 1
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1.1. Änderung der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verbandsversammlung Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land 04. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Hersbruck im Nürnberger Land 11.11.2021 ö beschließend 1.1

Beschluss

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land stimmt der 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land zu. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Entscheidung über die Kostentragung von angemieteten Räumlichkeiten für den Aussendienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verbandsversammlung Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land 04. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Hersbruck im Nürnberger Land 11.11.2021 ö beschließend 1.2

Beschluss

Sofern in Mitgliedskommunen des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land für die dort im Außendienst eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Räume unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden können und deshalb Räume angemietet werden, hat die betroffene Kommune ab dem 01.01.2023 dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land  die Kosten für die Anmietung und die damit verbundenen Nebenkosten zu ersetzten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.3. Vorlage und Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Beschluss über die Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verbandsversammlung Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land 04. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Hersbruck im Nürnberger Land 11.11.2021 ö beschließend 1.3

Beschluss

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 (Anlagen) zur Kenntnis, stellt sie nach durchgeführter örtlicher Prüfung fest und beschließt die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung.

Gem. Art. 49 Abs. 1 GO nimmt der Verbandsvorsitzende H. Ilg nicht an der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.4. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 des Zweckverbands

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verbandsversammlung Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land 04. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Hersbruck im Nürnberger Land 11.11.2021 ö beschließend 1.4

Beschluss

  1. Der Haushalt des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land wird in der vorliegenden Form vollinhaltlich gebilligt. Der Erlass der Haushaltssatzung 2022 wird beschlossen. Die Haushaltssatzung liegt dieser Niederschrift als Anlage 2 bei und ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Auf die Beifügung eines Finanzplanes, einer Gruppierungsübersicht und des Haushaltsquerschnittes wird gem. Art. 41 Abs. 2 KommZG (Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) i.V.m. VV zu § 4 KommHV (Verwaltungsvorschrift zur Kommunalhaushaltsverordnung) verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2021 08:55 Uhr