Datum: 02.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 öffentlicher Teil
1.1 Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden
1.2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 EFH sowie Sanierung und Umnutzung einer Scheune zu einem EFH, Großviehberg 11, Fl.Nr. 2973, Hersbruck
1.3 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines MFH mit 8 Wohnungen und Tiefgarage, Gartenstr. 31-33, Fl.Nr. 788/3 u.a., Hersbruck
1.4 Vorstellung "Einbau einer Verabschiedungshalle" am Friedhof Amberger Straße
1.5 Vorstellung der Planungsvarianten zum Umbau des Feuerwehrgebäudes Altensittenbach
1.6 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Einziehung des Winkelweges in Kühnhofen
1.7 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes; Widmung der Erschließungsanlagen im Baugebiet "Hirtenbühl - Nord"

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1. öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 13. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 02.12.2021 ö beschließend 1
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1.1. Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 13. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 02.12.2021 ö beschließend 1.1

Beschluss

Es werden keine Erinnerungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 EFH sowie Sanierung und Umnutzung einer Scheune zu einem EFH, Großviehberg 11, Fl.Nr. 2973, Hersbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 13. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 02.12.2021 ö beschließend 1.2

Beschluss 1

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zur formlosen Bauvoranfrage (redaktionell korrigiert: Antrag auf Vorbescheid) zur Errichtung von 2 EFH auf dem Grundstück Großviehberg 11 (Fl.Nr. 2973, Gem. Hersbruck) das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

  1. Auf die Emissionen der bestehenden nachbarschaftlichen Situationen ist zu achten und bei der Bauplaneinreichung darauf hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zur formlosen Bauvoranfrage (redaktionell korrigiert: Antrag auf Vorbescheid) zur Umnutzung/ Sanierung einer Scheune zu einem EFH auf dem Grundstück Großviehberg 11 (Fl.Nr. 2973, Gem. Hersbruck) das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

  1. Auf die Emissionen der bestehenden nachbarschaftlichen Situationen ist zu achten und bei der Bauplaneinreichung darauf hinzuweisen.

  1. Zur südlichen Grenzseite dürfen keine (Fenster-)Öffnungen in Dach und Wand eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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1.3. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines MFH mit 8 Wohnungen und Tiefgarage, Gartenstr. 31-33, Fl.Nr. 788/3 u.a., Hersbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 13. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 02.12.2021 ö beschließend 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nehmen Kenntnis von den Planungen zur Errichtung eines MFH mit 8 Wohnungen, 14 Tiefgaragenplätzen und 4 oberirdischen Stellplätzen; für die vorgelegten Planungen kann das städtische Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen aufgrund der Vielzahl fehlender Nachweise nicht in Aussicht gestellt werden.

Mit dem Planer sind daher weitere Gespräche zu den in der Vorlage genannten Punkten zur Anpassung des Bauvorhabens an die Beb.pl-Festsetzungen sowie zur Anpassung an die tatsächlich zum Erwerb möglichen Flächen zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Vorstellung "Einbau einer Verabschiedungshalle" am Friedhof Amberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 13. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 02.12.2021 ö beschließend 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen den Einbau einer Verabschiedungshalle wie vor erläutert und vorgestellt. Der Hauptverwaltungsausschuss wird gebeten, die Mittel in Höhe von 80.000 € in den Haushalt 2022 einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Vorstellung der Planungsvarianten zum Umbau des Feuerwehrgebäudes Altensittenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 13. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 02.12.2021 ö beschließend 1.5

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragen die Verwaltung, entsprechende Honorarangebote für die weiteren Objektplanungsleistungen nach Vergabeverordnung einzuholen.
Für die weitere Planungsbearbeitung ist die Variante 1) Umbau und Erweiterung des bestehenden Feuerwehrhauses zum Dorfgemeinschaftshaus zugrunde zu legen.

Der Finanzierungsplan soll auf die Jahre 2022 (Entwurfsplanung und Abklärung der Fördergrundlagen), 2023 (Objektplanung und Baubeginn) und 2024 (Ausführung und Inbetriebnahme) verteilt werden.

Die Finanzverwaltung wird beauftragt, nach Fertigstellung der Entwurfsplanung die Finanzierungsarchitektur mit den Förderstellen abzuklären und vorzubereiten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Einziehung des Winkelweges in Kühnhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 13. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 02.12.2021 ö beschließend 1.6

Beschluss

Der 150 m lange Winkelweg nördlich von Kühnhofen hat seine Verkehrsbedeutung für die Allgemeinheit verloren. Er wird seit Jahrzehnten nicht mehr als Wegefläche genutzt und ist vor Ort nicht mehr als solche erkennbar.

Es ist deshalb beabsichtigt, den Weg gemäß Art. 8 BayStrWG dauerhaft einzuziehen. Der einzuziehende Weg beginnt bei der Fl. Nr. 1643, Staatsstraße 2404 (vormals: Landstraße II Nr. 1 Altensittenbach/Hormersdorf) und endet an der Gemarkungsgrenze bei der Fl. Nr. 1880. Träger der Straßenbaulast waren die Beteiligten (Eigentümer der Fl. Nrn. 1880, 1881, 1882, 1884 und 1885).
Der Weg soll mit Wirkung vom 01. August 2022 eingezogen werden. Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher anzukündigen. Soweit innerhalb dieser Ankündigungsfrist Einwendungen nicht erhoben werden, ist die endgültige Einziehung des Weges ohne erneute Beschlussfassung entsprechend zu verfügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes; Widmung der Erschließungsanlagen im Baugebiet "Hirtenbühl - Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 13. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 02.12.2021 ö 1.7

Beschluss

Im Ortsteil Altensittenbach wurden nachstehend näher beschriebene Straßen hergestellt. Sie sind deshalb nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) – insbesondere der Art. 6, 46 und 47 BayStrWG – zu Ortsstraßen zu widmen.

  1. Tannenstraße (Verlängerung)
Fl. Nr. 1045/56 Gemarkung Altensittenbach
Länge: 184 m
Anfangspunkt:        bisheriger Endpunkt (bei Fl. Nr. 1047 an der Westgrenze der einmündenden Ahornstraße Fl. Nr. 1045/24)
Endpunkt: Südwestgrenze der Fl. Nrn. 720 und 719

  1. Tannenstraße, östliche Stichstraße
Fl. Nr. 1045/63 Gemarkung Altensittenbach
Länge: 38 m
Anfangspunkt:        Tannenstraße, Fl. Nr. 1045/56 zwischen Nordecke Fl. Nr. 1045/61 und Südecke Fl. Nr. 1045/65
Endpunkt: Fl. Nr. 1045/64

Das Verfügungsrecht besteht in allen Fällen durch Eigentum an den Straßenflächen. Die Straßenbaulast liegt bei der Stadt Hersbruck.
Die Widmungen werden zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2022 09:38 Uhr