Datum: 27.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. öffentlicher Teil
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 27.01.2022 | ö | beschließend | 1 |
1.1. Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 27.01.2022 | ö | 1.1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
1.2. Vorstellung Planungsentwurf Oberer Markt
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 27.01.2022 | ö | beschließend | 1.2 |
Beschluss
- Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nehmen Kenntnis von der vorgestellten Planung des Oberen Markts.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf deren Grundlage die nächsten Schritte, insbesondere die Ausschreibungen, einzuleiten.
- Über Detailfragen wird von der Verwaltung wieder berichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
1.3. Formlose Bauvoranfrage zur Erweiterung/ Umbau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 689, Hohensteinstr. 9, Hersbruck
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 27.01.2022 | ö | beschließend | 1.3 |
Beschluss
- Der Ausgestaltung der III-Geschossigkeit in der Form „UG+EG+OG“ mit begrüntem Flachdach wird wie dargestellt zugestimmt.
- Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 18/1 bzgl. Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen im Norden für die geplante Garage bzw. den Anbau im EG wird zugestimmt.
- Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 18/1 zu eventuell erforderlichen Abgrabungen zur Errichtung von 2 Stellplätzen an der Nordseite wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
1.4. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Tiny House auf Fl.Nr. 714/7, Altensittenbach, Eichenstr. 4
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 27.01.2022 | ö | beschließend | 1.4 |
Beschluss
- Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung bzw. Aufstellung eines Tiny House für Wohnzwecke auf dem Grundstück Eichenstr. 4, Fl.Nr. 714/7, Altensittenbach das grundsätzliche Einvernehmen mit folgender Maßgabe:
Einer (isolierten) Befreiung von den Festsetzungen des Beb.pl. Nr. A 7 für die
- Verwendung z.B: von Zink- oder Kupferblech oder einer extensiven Dachbegrünung an Stelle von engobierten Flachdachpfannen wird zugestimmt.
- Verwendung von Holz an Stelle von Putz bei der Fassadengestaltung des Gebäudes wird zugestimmt.
- Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem weiteren Vorgehen in Bezug auf Anfragen zu Tiny Houses grundsätzlich ihre Zustimmung wie folgt:
- Die Aufstellung eines Bebauungsplanes explizit zur Ansiedlung von Tiny Houses wird derzeit nicht für erforderlich gehalten.
- Künftige Anfragen zur Aufstellung von Tiny Houses als Nachverdichtungsmodell im Innenbereich oder in Bebauungsplangebieten bei Abweichungen vom jeweiligen Bebauungsplan sollen im Einzelfall dem Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
1.5. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines EFH auf Fl.Nr. 1056/1, Altensittenbach, Hansgörglstr. 15
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 27.01.2022 | ö | beschließend | 1.5 |
Beschluss
- Einer Befreiung von den Festsetzungen des Beb.pl. Nr. A 07 „Viehtrieb links“ für eine Dachneigung von 40° mit Kniestock von 62,50 cm (Dachgeschoss und Untergeschoss kein Vollgeschoss) wird zugestimmt.
- Einer Befreiung von den Festsetzungen des Beb.pl. hinsichtlich der Höhenlage (bergseitig: EG teils ca. 0,25 m unter dem natürlichen Geländeniveau , teils 0,25 m über Geländeniveau/ Traufhöhe zwischen 3,50 m und 3,96 m über Gelände) wird zugestimmt.
- Für die Dacheindeckung des EFH werden nichtglänzende Rottöne empfohlen; für die Dacheindeckung des Carports wird eine Ausführung als begrüntes Flachdach empfohlen.
- Im Zusammenhang mit geplanten Geländenivellierungen sind die zulässigen Sockel-/Einfriedungshöhen des Beb.pl. Nr. A 07 zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
1.6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften mit je 1 Einliegerwohnung und Teilabbruch eines Bestandswohnhauses, Fl.Nr. 1612, Altensittenbach, Kühnhofener Str. 28
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 27.01.2022 | ö | beschließend | 1.6 |
Beschluss
- Dem dargestellten Kniestock von 1 m wird nicht zugestimmt:
- Einer Befreiung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich Ausgestaltung der Dachgauben (Breite > 1,20 m, in Summe: max. 40 % der jeweiligen Trauflänge/ Abstand zum First: < 1,50 m, mind. aber 1 m) wird zugestimmt.
- Eine Dacheindeckung in Rottönen wird empfohlen.
- Der Errichtung einer Kleingarage mit 6 Stellplätzen wird zugestimmt.
- Die (grundbuchrechtlich) gesicherte Erschließung über Fremdgrundstücke (für Zufahrt/ Leitungen/ evtl. Feuerwehr-Aufstellflächen) ist spätestens zum Bauantrag nachzuweisen.
- Die Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse (hier: insbesondere der Schutz vor Lärmeinwirkungen aus angrenzenden Gewerbebetrieben) obliegt der Verantwortung des Planers bzw. Bauherren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
1.7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 117/3, Altensittenbach, Nähe Höhensteig 1-3
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 27.01.2022 | ö | beschließend | 1.7 |
Beschluss
- Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 zur Nachverdichtung mit einem Wohnhaus inkl. Carport außerhalb der festgesetzten Baugrenzen wird grundsätzlich zugestimmt.
Die Situierung im Grundstück muss dabei dem beantragten Standort entsprechen, d.h. ohne eine weitere Verschiebung des Gebäudes nach Westen.
- Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 hinsichtlich der Ausgestaltung eines Carports mit begrüntem Flachdach wird zugestimmt.
- Eine rote Ziegeleindeckung beim Hauptgebäude (wie in den Plänen beschrieben) wird ausdrücklich befürwortet.
- Bei einer SD-Gestaltung gemäß Beb.pl. wird für einen Zwerchgiebel im Süden mit einer Länge von max. 40 % der Trauflänge eine Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 in Aussicht gestellt. Die konkrete Ausgestaltung ist mit dem Stadtbauamt noch abzustimmen.
- einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 hinsichtlich einer Dachneigung von 22° für das Hauptgebäude; das Bauvorhaben ist insofern auf ein SD 46°-52° umzuplanen, die festgesetzte Firstrichtung des Beb.pl. ist einzuhalten.
- einer Befreiung von der Ausgestaltung der Geschosse als EG+OG; das Bauvorhaben ist auf die festgesetzte Hausform (KG)+EG+DG umzuplanen. Die vorgegebene Höhenlage (Deckenoberkante Keller max. 0,35 m bergseitig über Bestandsgelände) ist einzuhalten, wobei ein Kellergeschoss nicht zwingend gebaut werden muss.
- einer „gefangenen“ Anordnung von Stellplätzen; die notwendigen Stellplätze sind so anzuordnen, dass jeder für sich ungehindert nutzbar ist.
- einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 hinsichtlich des Nachweises von 2 Stellplätzen je Wohneinheit. Einer Befreiung wird auch dann nicht zugestimmt, wenn eine Wohneinheit < 60 m² Wohnfläche aufweisen würde.
- einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 zur (dauerhaften) Entfernung der Heckenpflanzung entlang der Straße „Höhensteig“; eine Rodung ist auf das für eine (Carport-)Zufahrt erforderliche Maß zu beschränken, bei einer kompletten Rodung der Hecke im Zuge der Baumaßnahmen ist durch die Antragsteller eine Ersatzpflanzung mit heimischen Gehölzen entlang der Straße gemäß den Festsetzungen des Beb.pl. Nr. 40 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
1.8. Antrag auf Errichtung einer Produktionshalle mit Büro- und Sozialbereich, Heizhaus und Trafogebäude, Fl.Nr. 2707, 2707/1, Hersbruck, Nähe Leutenbachstraße sowie Ergebnis des Baumgutachtens
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 27.01.2022 | ö | beschließend | 1.8 |
Beschluss
- Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Bauantrag auf Errichtung einer Produktionshalle mit Büro- und Sozialbereich sowie Heizhaus, Trafogebäude und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 2707, 2707/1, Hersbruck, Nähe Leutenbachstraße, das städtische Einvernehmen.
- Hinsichtlich der beantragten Werbeanlage wird das Einvernehmen hinsichtlich Größe und Anbringungsort erteilt; die Ausführung hat jedoch nicht in Leuchtbuchstaben, sondern in Form indirekter Beleuchtung zu erfolgen. Die Details hierzu sind mit dem Stadtbaumt gegebenenfalls noch abzustimmen.
- Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nehmen darüber hinaus Kenntnis von den Ergebnissen des Baumgutachtens hinsichtlich der 7 Eichen entlang der Leutenbachstraße.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
1.9. Park(raum)konzept Innenstadt – Anpassung Verwaltungsrichtlinie und Änderung der Verkehrsführung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 27.01.2022 | ö | beschließend | 1.9 |
Beschluss
- Anpassung der Verwaltungsrichtlinie
- Änderung der Verkehrsführung
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2