Datum: 27.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 öffentlicher Teil
1.1 Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden
1.2 Vorstellung Planungsentwurf Oberer Markt
1.3 Formlose Bauvoranfrage zur Erweiterung/ Umbau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 689, Hohensteinstr. 9, Hersbruck
1.4 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Tiny House auf Fl.Nr. 714/7, Altensittenbach, Eichenstr. 4
1.5 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines EFH auf Fl.Nr. 1056/1, Altensittenbach, Hansgörglstr. 15
1.6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften mit je 1 Einliegerwohnung und Teilabbruch eines Bestandswohnhauses, Fl.Nr. 1612, Altensittenbach, Kühnhofener Str. 28
1.7 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 117/3, Altensittenbach, Nähe Höhensteig 1-3
1.8 Antrag auf Errichtung einer Produktionshalle mit Büro- und Sozialbereich, Heizhaus und Trafogebäude, Fl.Nr. 2707, 2707/1, Hersbruck, Nähe Leutenbachstraße sowie Ergebnis des Baumgutachtens
1.9 Park(raum)konzept Innenstadt – Anpassung Verwaltungsrichtlinie und Änderung der Verkehrsführung

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1. öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 27.01.2022 ö beschließend 1
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1.1. Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 27.01.2022 ö 1.1

Beschluss

Es werden keine Erinnerungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Vorstellung Planungsentwurf Oberer Markt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 27.01.2022 ö beschließend 1.2

Beschluss

  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nehmen Kenntnis von der vorgestellten Planung des Oberen Markts.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf deren Grundlage die nächsten Schritte, insbesondere die Ausschreibungen, einzuleiten.

  1. Über Detailfragen wird von der Verwaltung wieder berichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Formlose Bauvoranfrage zur Erweiterung/ Umbau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 689, Hohensteinstr. 9, Hersbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 27.01.2022 ö beschließend 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu der formlosen Bauvoranfrage zum Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 689, Hohensteinstr. 9, das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

  1. Der Ausgestaltung der III-Geschossigkeit in der Form „UG+EG+OG“ mit begrüntem Flachdach wird wie dargestellt zugestimmt.
Die dargestellte gestalterische Gliederung der Kubatur bzw. der Fassade (insbesondere im EG-/OG-Teil ) ist auch in den späteren Bauantrag mit zu übernehmen. 

  1. Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 18/1 bzgl. Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen im Norden für die geplante Garage bzw. den Anbau im EG wird zugestimmt.

  1. Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 18/1 zu eventuell erforderlichen Abgrabungen zur Errichtung von 2 Stellplätzen an der Nordseite wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Tiny House auf Fl.Nr. 714/7, Altensittenbach, Eichenstr. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 27.01.2022 ö beschließend 1.4

Beschluss

  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung bzw. Aufstellung eines Tiny House für Wohnzwecke auf dem Grundstück Eichenstr. 4, Fl.Nr. 714/7, Altensittenbach das grundsätzliche Einvernehmen mit folgender Maßgabe:

Einer (isolierten) Befreiung von den Festsetzungen des Beb.pl. Nr. A 7 für die 
  • Verwendung z.B: von Zink- oder Kupferblech oder einer extensiven Dachbegrünung an Stelle von engobierten Flachdachpfannen wird zugestimmt.
  • Verwendung von Holz an Stelle von Putz bei der Fassadengestaltung des Gebäudes wird zugestimmt.

Die Dachform (Satteldach oder Walmdach) sowie die Firstrichtung (bzw. Aufstellungsrichtung) (West-Ost) ist - wie im Beb.pl. A 7 vorgesehen - einzuhalten.

Für das Tiny House ist ein Kfz-Stellplatz entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Hersbruck bzw. gemäß den Baugrenzen des Beb.pl. auf dem Grundstück nachzuweisen.

Das Tiny House ist an die vorhandenen Leitungen (Kanal/Wasser) anzuschließen, so dass die Erschließung gesichert ist.


  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem weiteren Vorgehen in Bezug auf Anfragen zu Tiny Houses grundsätzlich ihre Zustimmung wie folgt:
  • Die Aufstellung eines Bebauungsplanes explizit zur Ansiedlung von Tiny Houses wird derzeit nicht für erforderlich gehalten.
  • Künftige Anfragen zur Aufstellung von Tiny Houses als Nachverdichtungsmodell im Innenbereich oder in Bebauungsplangebieten bei Abweichungen vom jeweiligen Bebauungsplan sollen im Einzelfall dem Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines EFH auf Fl.Nr. 1056/1, Altensittenbach, Hansgörglstr. 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 27.01.2022 ö beschließend 1.5

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines EFH mit Carport auf Fl.Nr. 1056/1, Altensittenbach, Hansgörglstr. 15, das städtische Einvernehmen wie folgt:

  1. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Beb.pl. Nr. A 07 „Viehtrieb links“ für eine Dachneigung von 40° mit Kniestock von 62,50 cm (Dachgeschoss und Untergeschoss kein Vollgeschoss) wird zugestimmt.

  1. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Beb.pl. hinsichtlich der Höhenlage (bergseitig: EG teils ca. 0,25 m unter dem natürlichen Geländeniveau , teils 0,25 m über Geländeniveau/ Traufhöhe zwischen 3,50 m und 3,96 m über Gelände) wird zugestimmt.

  1. Für die Dacheindeckung des EFH werden nichtglänzende Rottöne empfohlen; für die Dacheindeckung des Carports wird eine Ausführung als begrüntes Flachdach empfohlen.

  1. Im Zusammenhang mit geplanten Geländenivellierungen sind die zulässigen Sockel-/Einfriedungshöhen des Beb.pl. Nr. A 07 zu beachten.

Eine Zufahrt von der Hansgörglstraße aus bis zum Grundstück wird – entsprechend den Festsetzungen des Beb.pl. – mit einer Mindestbreite von 3 m seitens der Stadt hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften mit je 1 Einliegerwohnung und Teilabbruch eines Bestandswohnhauses, Fl.Nr. 1612, Altensittenbach, Kühnhofener Str. 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 27.01.2022 ö beschließend 1.6

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit insgesamt 4 Wohneinheiten und 6 Garagen-/Carportstellplätzen auf Fl.Nr. 1612, Altensittenbach, Kühnhofener Str. 28,  das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

  • Dem dargestellten Kniestock von 1 m wird nicht zugestimmt:
Einem Kniestock wird aus Konsequenzgründen bis zu einer Höhe von max. 0,60 m (gemessen außen von OK Rohdecke bis Schnittpunkt UK Sparren mit Außenwand) zugestimmt.

  • Einer Befreiung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich Ausgestaltung der Dachgauben (Breite > 1,20 m, in Summe: max. 40 % der jeweiligen Trauflänge/ Abstand zum First: < 1,50 m, mind. aber 1 m) wird zugestimmt.

  • Eine Dacheindeckung in Rottönen wird empfohlen.

  • Der Errichtung einer Kleingarage mit 6 Stellplätzen wird zugestimmt.

  • Die (grundbuchrechtlich) gesicherte Erschließung über Fremdgrundstücke (für Zufahrt/ Leitungen/ evtl. Feuerwehr-Aufstellflächen) ist spätestens zum Bauantrag nachzuweisen.

  • Die Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse (hier: insbesondere der Schutz vor Lärmeinwirkungen aus angrenzenden Gewerbebetrieben) obliegt der Verantwortung des Planers bzw. Bauherren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 117/3, Altensittenbach, Nähe Höhensteig 1-3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 27.01.2022 ö beschließend 1.7

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 117/3, Altensittenbach, Nähe Höhensteig 1-3, das städtische Einvernehmen  unter folgender Maßgabe:

  • Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 zur Nachverdichtung mit einem Wohnhaus inkl. Carport außerhalb der festgesetzten Baugrenzen wird grundsätzlich zugestimmt.
    Die Situierung im Grundstück muss dabei dem beantragten Standort entsprechen, d.h. ohne eine weitere Verschiebung des Gebäudes nach Westen. 
Der beantragte Umfang (ca. 9m * 11m) wird als Maximalmaß angesehen. Das Bauvorhaben ist auf insgesamt 1 Wohneinheit und 2 Stellplätze zu beschränken

  • Einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 hinsichtlich der Ausgestaltung eines Carports mit begrüntem Flachdach wird zugestimmt.

  • Eine rote Ziegeleindeckung beim Hauptgebäude (wie in den Plänen beschrieben) wird ausdrücklich befürwortet. 

  • Bei einer SD-Gestaltung gemäß Beb.pl. wird für einen Zwerchgiebel im Süden mit einer Länge von max. 40 % der Trauflänge eine Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 in Aussicht gestellt. Die konkrete Ausgestaltung ist mit dem Stadtbauamt noch abzustimmen.



Nicht zugestimmt wird

  • einer Befreiung  vom Beb.pl. Nr. 40 hinsichtlich einer Dachneigung von 22° für das Hauptgebäude; das Bauvorhaben ist insofern auf ein SD 46°-52° umzuplanen, die festgesetzte Firstrichtung des Beb.pl. ist einzuhalten. 

  • einer Befreiung von der Ausgestaltung der Geschosse als EG+OG; das Bauvorhaben ist auf die festgesetzte Hausform (KG)+EG+DG umzuplanen. Die vorgegebene Höhenlage (Deckenoberkante Keller max. 0,35 m bergseitig über Bestandsgelände) ist einzuhalten, wobei ein Kellergeschoss nicht zwingend gebaut werden muss. 

  • einer „gefangenen“ Anordnung von Stellplätzen; die notwendigen Stellplätze sind so anzuordnen, dass jeder für sich ungehindert nutzbar ist. 

  • einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 hinsichtlich des Nachweises von 2 Stellplätzen je Wohneinheit. Einer Befreiung wird auch dann nicht zugestimmt, wenn eine Wohneinheit < 60 m² Wohnfläche aufweisen würde.

  • einer Befreiung vom Beb.pl. Nr. 40 zur (dauerhaften) Entfernung der Heckenpflanzung entlang der Straße „Höhensteig“; eine Rodung ist auf das für eine (Carport-)Zufahrt erforderliche Maß zu beschränken, bei einer kompletten Rodung der Hecke im Zuge der Baumaßnahmen ist durch die Antragsteller eine Ersatzpflanzung mit heimischen Gehölzen entlang der Straße gemäß den Festsetzungen des Beb.pl. Nr. 40 vorzunehmen.


Hinweis: Die vorgenommene Grundstücksteilung i.V.m. der geplanten Bebauung auf Fl.Nr. 117/3 hat zur Folge, dass das nördliche Nachbar-Grundstück Fl.Nr. 117 sein vorhandenes Baufenster aufgrund einzuhaltender Mindestabstände nicht mehr voll ausnutzen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.8. Antrag auf Errichtung einer Produktionshalle mit Büro- und Sozialbereich, Heizhaus und Trafogebäude, Fl.Nr. 2707, 2707/1, Hersbruck, Nähe Leutenbachstraße sowie Ergebnis des Baumgutachtens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 27.01.2022 ö beschließend 1.8

Beschluss

  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Bauantrag auf Errichtung einer Produktionshalle mit Büro- und Sozialbereich sowie Heizhaus, Trafogebäude und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 2707, 2707/1, Hersbruck, Nähe Leutenbachstraße, das städtische Einvernehmen.

  1. Hinsichtlich der beantragten Werbeanlage wird das Einvernehmen hinsichtlich Größe und Anbringungsort erteilt; die Ausführung hat jedoch nicht in Leuchtbuchstaben, sondern in Form indirekter Beleuchtung zu erfolgen. Die Details hierzu sind mit dem Stadtbaumt gegebenenfalls noch abzustimmen.

  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nehmen darüber hinaus Kenntnis von den Ergebnissen des Baumgutachtens hinsichtlich der 7 Eichen entlang der Leutenbachstraße. 

Die Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit (z.B. Totholz entfernen) werden von der Stadt zeitnah durchgeführt; die durch das Bauvorhaben bedingten Schutz-Maßnahmen vor bzw. während der Bauphase sind entsprechend durch und auf Kosten des Bauherren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.9. Park(raum)konzept Innenstadt – Anpassung Verwaltungsrichtlinie und Änderung der Verkehrsführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 14 . Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 27.01.2022 ö beschließend 1.9

Beschluss

  1. Anpassung der Verwaltungsrichtlinie
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmen der von der Verwaltung vorgeschlagenen Festlegung der Parkdauer in der Steingasse auf 2 Stunden mit Parkscheibe sowie der vorgeschlagenen Änderung der Verwaltungsrichtlinie zur Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 26.10.2021 zu.

  1. Änderung der Verkehrsführung
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmen der Änderung der Kirchgasse in südliche Richtung sowie in der Weiterführung in Richtung Schloßplatz in eine Einbahnstraße entsprechend dem beiliegenden Beschilderungsplanentwurf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 15.02.2022 11:47 Uhr