Datum: 22.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: GERU-Halle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:58 Uhr bis 19:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Öffentlicher Teil
1.1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Hersbruck für die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 16.03.2021
1.2 Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ellenbach
1.3 Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung der Stadt Hersbruck
1.4 Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 der Stadt Hersbruck einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung

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1. Öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö 1
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1.1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Hersbruck für die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 16.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss 11. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 08.02.2022 ö vorberatend 1.3
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Hersbruck für die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 16.03.2021. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil der Beschlussfassung (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.2. Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ellenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 1.2

Beschluss

Herr Michael Barth wird gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Kommandant und Herr Thomas Bezold als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ellenbach durch den Stadtrat bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.3. Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung der Stadt Hersbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss 11. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 08.02.2022 ö vorberatend 1.1
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö 1.3

Beschluss

  1. Das Haushaltskonsolidierungskonzept vom 16.03.2021 wird um die nachstehend aufgelisteten Punkte ergänzt und fortgeschrieben.

Ziel der fortgeführten Haushaltskonsolidierung ist es, alsbald wieder ausreichend freie Spannen zu erreichen, um einen dauerhaften weiteren Schuldenabbau zu gewährleisten. 

  • Hierzu wird im Haushalt 2022 erneut auf die Aufnahme von Krediten verzichtet!

  • Die freiwilligen Leistungen werden 2022 nicht erhöht.

  • Zur Fortführung der Haushaltskonsolidierung soll die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung zur Umsetzung im Haushalt 2023 im Laufe des Jahres Vorschläge erarbeiten, wie sich die Stadt insbesondere beim unrentierlichen städt. Immobilienbesitz neu ausrichten will.

Mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit wird unter Gewährung weiterer Stabilisierungshilfen bis zum Jahresende 2025 gerechnet.

Im Einzelnen werden für 2022 folgende Verbesserungen im Rahmen der Haushaltsberatungen berücksichtigt:

    1. aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen werden nachstehende Maßnahmen zunächst zurück gestellt bzw. gekürzt:
Verbesserung
HHSt. 6307.3610 und 6307.9502
Rückstellung des Radwegeausbaus Kühnhofen/Aspertshofen
80.000 €
HHSt. 8175.7150
Deckelung des Betriebskostenzuschusses für die Therme auf 620.000 €
80.000 €

    1. Nachstehende Gebührenanpassungen sind 2022 bzw. sollen beschlossen werden:

HHSt. 4641.-,4642.-,4643.-,4644.-,4645.1100
Kita gebühren (Erhöhung der Gebühren zum 01.09.2022 um 3%)
19.100 €
HHSt.7511.1142
Bestattungsgebühren (Erhöhung zum 01.07.2022)
10.000 €

    1. Aus der zum Haushaltsentwurf 2022 erstellten Liste W und M werden nachstehende Maßnahmen vorerst nicht umgesetzt:

HHSt.5600.5000
Asphaltierung Skaterplatz
20.000 €
HHSt. 1300.9350
Anschaffung eines Quad für die Feuerwehr HEB
30.000 €
HHSt. 5600.9501
Verzicht auf die Ertüchtigung des Trimm-Dich-Pfades (Liste W u. M)
50.000 €


  1. Das überarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept dient auch als Grundlage für einen eventuellen Neuantrag auf Stabilisierungshilfen für das Jahr 2022, soweit die Stadt Hersbruck die hierfür notwendigen Voraussetzungen wieder erfüllt.


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die der Regierung über die Rechtsaufsichtsbehörde gemäß Bescheid vom 03.12.2021 bis zum 31.03.2022 vorzulegenden Unterlagen entsprechend dem vorstehenden Beschluss zu überarbeiten und fristgerecht einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.4. Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 der Stadt Hersbruck einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss 11. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 08.02.2022 ö vorberatend 1.2
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö 1.4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt aufgrund der Empfehlung des Hauptverwaltungsausschusses vom 08.02.2022 den Erlass der als Anlage 3 beiliegenden Haushaltssatzung 2022 für die Stadt Hersbruck, mit den darin enthaltenen Festsetzungen und stimmt den im Vorbericht dargestellten freiwilligen Leistungen und der Finanzplanung bis 2025 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2022 12:25 Uhr