Datum: 07.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 öffentlicher Teil
1.1 Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden
1.2 Antrag auf Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 745/1, Nähe Max-Reger-Str. 33, Hersbruck
1.3 Antrag auf Umbau eines Wohnhauses ( 2 Wohnungen und 2 Ferienwohnungen) auf Fl.Nr. 388, Altensittenbach, Lindlberghof 1
1.4 Aufstellung eines Tekturplans Nr. 6 zum Beb.pl. Nr. 54 für den Bereich zwischen Badstraße und Amberger Straße; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

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1. öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 17. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 07.04.2022 ö beschließend 1
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1.1. Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 17. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 07.04.2022 ö beschließend 1.1

Beschluss

Es werden keine Erinnerungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 745/1, Nähe Max-Reger-Str. 33, Hersbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 17. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 07.04.2022 ö beschließend 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 745/1, Hersbruck, Nähe Max-Reger-Str. 33 das städtische Einvernehmen.

Einer Befreiung von der Gestaltungssatzung für die Dachgauben/ Dacherker wird zugestimmt (Einzelbreite bis 2,80 m, Summe bis 40 % der Trauflänge, Flachdach mit 3° DN). 

Die geplante Ausgestaltung des Hauptdaches „in rot“ wird explizit befürwortet.

Einer Befreiung von der BaumschutzVO zur Fällung einer Rotbuche (Umfang: 170 cm) wird zugestimmt; es ist eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten.

Zur Gestaltung des Übergangs zum Landschaftsschutzgebiet/ zum unbebauten Bereich wird empfohlen, ist an der Ostseite des Grundstücks die Heckenpflanzung zu erhalten oder nach der Realisierung des Bauvorhabens wieder zu ersetzen.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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1.3. Antrag auf Umbau eines Wohnhauses ( 2 Wohnungen und 2 Ferienwohnungen) auf Fl.Nr. 388, Altensittenbach, Lindlberghof 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 17. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 07.04.2022 ö beschließend 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zum Antrag auf Umbau des Wohnhauses Lindlberghof 1, Fl.Nr. 388, Altensittenbach,  zu 2 Wohnungen und 2 Ferienwohnungen das städtische Einvernehmen in dieser Form nicht.

Dem Vorhaben wird jedoch bei folgender Änderung zugestimmt:
  • Der Umbau/ die Nutzungsänderung des Gebäudes wird auf insgesamt max. 2 Wohnungen beschränkt (i.S.v. § 35 Abs. 4 Ziff. 5 BauGB).
Die geplanten Ferienwohnungen werden seitens der Stadt als planungsrechtlich nicht zulässig bewertet und müssten daher entfallen.

  • Die Zustimmung der Stadt steht unter dem Vorbehalt, dass sich (wie dargestellt) der Bauherr verpflichtet,  die erforderliche Löschwasserversorgung für sein Anwesen (48 m³/h mit einer sicheren Entnahme für 2 Stunden) auf seinem Grundstück ganzjährig sicherzustellen, z.B. durch den vorhandenen Pool ergänzt um einen Naturteich mit frostfreier Entnahmestelle. Diese privaten Entnahmestellen sind jederzeit für Rettungsmaßnahmen zugänglich zu halten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Aufstellung eines Tekturplans Nr. 6 zum Beb.pl. Nr. 54 für den Bereich zwischen Badstraße und Amberger Straße; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 17. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 07.04.2022 ö beschließend 1.4

Beschluss

  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen, zur Änderung des Beb.pl. Nr. 54 für den nördlichen Teilbereich „Zwischen Badstraße und Amberger Straße“ einen Tekturplan Nr. 6 aufzustellen; der Umgriff des Tekturplans Nr. 6 ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1).

  1. Mit der vorgestellten Weiterentwicklung des Rahmenplans zur Optimierung von Anordnung und Anzahl der PkW-Stellplätze (insgesamt: 216; siehe Anlage 2 vom 22.03.2022) besteht Einverständnis.  

  1. Das Tekturplan-Verfahren erfolgt gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren; es besteht Einverständnis mit der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits-/Behördenbeteiligung auf Basis des Rahmenplans gemäß der beigefügten Anlage 2 sowie der Kurz-Begründung gemäß Anlage 3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2022 09:51 Uhr