Datum: 18.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Öffentlicher Teil
1.1 Zuwendungsantrag zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2022"- Sanierung Freibad und Teilbereich der Badeanlage in der Therme
1.2 Festlegung von künstlerisch oder geschichtlich wertvoller Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren Zeiten gelten
1.3 Aufhebung der "Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hersbruck (Bestattungssatzung – BestSatzung)" vom 15. April 2004 und Erlass der "Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck"
1.4 Aufhebung der "Satzung der Stadt Hersbruck für die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)" vom 16.03.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.02.2022 und Erlass der "Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Stadt Hersbruck"
1.5 Schulzentrum - Freigabe der Grundlagenvorgaben für den Verfahrensstart

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1. Öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 18.10.2022 ö 1
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1.1. Zuwendungsantrag zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2022"- Sanierung Freibad und Teilbereich der Badeanlage in der Therme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 18.10.2022 ö beschließend 1.1

Beschluss

Der Stadtrat hat Kenntnis von den Planungen zur Sanierung des Freibades und des Bereiches in der Badeanlage „Fackelmann Therme Hersbruck“, der für das Schul- und Sportschwimmen genutzt wird. Im Hinblick auf die derzeit hohe Verschuldung, der weiterhin anstehenden umfangreichen Investitionen der Stadt und der angespannten finanziellen Situation der am Projekt beteiligten Frankenalb Therme Hersbruck GmbH & Co. KG kann die Maßnahme nur bei Erhalt von Zuwendungen gemäß dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ verwirklicht werden. Der Eigenanteil der Stadt Hersbruck soll in den Haushaltsplanungen berücksichtigt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.2. Festlegung von künstlerisch oder geschichtlich wertvoller Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren Zeiten gelten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 18.10.2022 ö beschließend 1.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufnahme der bereits festgelegten sowie der neu als schützenswerte Grabmale oder baulichen Anlagen entsprechend des beiliegenden Plans in ein „Verzeichnis der künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren Zeiten gelten“ aufzunehmen, damit diese dem besonderen Schutz der Stadt Hersbruck unterliegen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.3. Aufhebung der "Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hersbruck (Bestattungssatzung – BestSatzung)" vom 15. April 2004 und Erlass der "Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 18.10.2022 ö beschließend 1.3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die „Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hersbruck (Bestattungssatzung – BestSatzung)“ in der Fassung vom 15. April 2004 mit Wirkung zum 31.12.2022 außer Kraft zu setzen. 
Die „Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Stadt Hersbruck“ wird in der vorgelegten Fassung (Anlage 2) mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.4. Aufhebung der "Satzung der Stadt Hersbruck für die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)" vom 16.03.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.02.2022 und Erlass der "Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Stadt Hersbruck"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 18.10.2022 ö beschließend 1.4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die „Satzung der Stadt Hersbruck für die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)“ in der Fassung vom 16.03.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.02.2022 mit Wirkung zum 31.12.2022 außer Kraft zu setzten. 
Für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 beträgt der kalkulatorische Zinssatz 2,65 %. 
Die „Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Stadt Hersbruck wird in der vorgelegten Fassung (Anlage 3) mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.5. Schulzentrum - Freigabe der Grundlagenvorgaben für den Verfahrensstart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 21. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 06.10.2022 ö vorberatend 1.12
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 18.10.2022 ö 1.5
Verbandsversammlung Schulverband Hersbruck 08. Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Hersbruck 17.11.2022 ö 1.5

Beschluss

Der Stadtrat Hersbruck nimmt den Inhalt der Machbarkeitsstudie „Umbau/Erweiterung des Schulzentrums Hersbruck“ des Büros Haindl + Kollegen, München, sowie die im Nachgang erstellten Kostenschätzungen auf der Basis von überarbeiteten Raumprogrammen für die Varianten V7 (Sanierung, Teilabbruch und Teilneubau) und V8 (Abbruch und Neubau) zur Kenntnis.
Der Stadtrat Hersbruck spricht sich aufgrund des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie und der Kostenschätzungen für die Variante V8 aus. Diese beinhaltet den Abbruch des Schulverbandsgebäudes und des Förderzentrums sowie den Neubau eines Schulzentrums mit Grund-, Mittel- und Förderschule gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land unter Federführung des Schulverbandes Hersbruck.
Zur Vorbereitung der Umsetzung der Variante V8 soll zunächst wie vorgestellt die Verfahrensbetreuung an ein Betreuungsbüro ausgeschrieben und vergeben werden. Anschließend sollen die erforderlichen Planungsleistungen – wie oben beschrieben – stufenweise vergeben werden. Als Ausschreibungsverfahren für die Planungsleistungen und die nachfolgenden Fachplanungsleistungen wird aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten im Rahmen der Machbarkeitsstudie ein VgV-Verfahren favorisiert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2022 08:20 Uhr