Datum: 25.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Stadthauses am Schlossplatz
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 öffentlicher Teil
1.1 Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden
1.2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Angersleiten 2, Fl.Nr. 121/1, 121/2, Gemarkung Altensittenbach
1.3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Angersleiten 2, Fl.Nr. 121/1, 121/2, Gemarkung Altensittenbach
1.4 Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nähe Hagenmühle", Fl.Nr. 1624, 1623/4, 1609/2, Gemarkung Altensittenbach, Kühnhofener Str. 40
1.5 Aufstellung einer Tektur Nr. 2 zum Beb.pl. Nr. 1 "Blumenstraße"
1.6 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Antrag von Herrn 2. Bürgermeister Peter Uschalt auf Umbenennung der Stichstraße zu den Grundstücken Happurger Straße 25 bis 29a in Helmut-Hilpert-Weg
1.7 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Benennung der Straßen im Baugebiet „Raiffeisenstraße – Süd“ (Bebauungsplan Nr. 36/4)
1.8 Baugebiet „Raiffeisenstraße – Süd“; Festlegung des Ablösebetrages für die Straßenerschließung
1.9 Straßenunterhalt 2023: Festlegung der Einzelmaßnahmen
1.10 Ersatzneubau "BW 09-Brücke Obermühlweg/Chotieschauer Weg": Vorstellung und Genehmigung der Behelfsbrücke
1.11 Antrag der HBG-Fraktion zum Erhalt des Krankenhausgebäudes
1.12 Erweiterung der Parkflächen im Stadtgebiet, Schlossplatz

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1. öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1
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1.1. Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1.1

Beschluss

Es werden keine Erinnerungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Angersleiten 2, Fl.Nr. 121/1, 121/2, Gemarkung Altensittenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 121/1 mit 121/2, Gemarkung Altensittenbach, Angersleiten 2, das städtische Einvernehmen nicht bzw. nur unter der Maßgabe, dass das EG-Niveau (OK Fertigfußboden) auf das Geländeniveau von 2015 reduziert wird.

Nachfolgenden beantragten Befreiungen vom Beb.pl. Nr. 40 „Höhensteig“ wird zugestimmt:
  1. Grundstückstrennung auf zwei Bauparzellen
  2. Befreiung von den vorgegebenen Baugrenzen (Errichtung des EFH und der Garage vollständig außerhalb der Baugrenzen)
  3. Errichtung der Doppelgarage mit einem Flachdach (begrünt) statt Satteldach 
  4. Änderung der vorgegebenen Kniestockhöhe von 50 cm auf 60 cm (gemessen außen an der Wand, Schnittpunkt von OK Rohfußboden bis Unterkante Sparren)
  5. Änderung der Geschosshöhe im EG von 2,75 m auf 2,865 m.

Aufgrund des im Beb.pl. Nr. 40 festgesetzten Stellplatzschlüssels von 2 Stellplätzen je Wohneinheit wird darauf hingewiesen, dass das Einfamilienhaus auch bei einem späteren Bauantrag nur 1 Wohneinheit erhalten kann.

Darüber hinaus wird für das Einfamilienhaus eine Ziegel-Dacheindeckung in „Rot“ empfohlen. 

Redaktioneller Hinweis: 
Beim Einfamilienhaus muss das EG-Niveau (OK Fertigfußboden) folglich bei 373,90 müNN (statt im Antrag bei 374,70 müNN) eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Angersleiten 2, Fl.Nr. 121/1, 121/2, Gemarkung Altensittenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 121/1 mit 121/2, Gemarkung Altensittenbach, Angersleiten 2, das städtische Einvernehmen nicht bzw. nur unter der Maßgabe, dass das EG-Niveau (OK Fertigfußboden) auf das Geländeniveau von 2015 reduziert wird.

Nachfolgenden beantragten Befreiungen vom Beb.pl. Nr. 40 „Höhensteig“ wird zugestimmt:
  1. Grundstückstrennung auf zwei Bauparzellen
  2. Errichtung eines Doppelhauses statt eines Einzelhauses bzw. Einfamilienhauses 
  3. Befreiung von den vorgegebenen Baugrenzen (Errichtung des Doppelhauses sowie der Garagen größtenteils außerhalb der Baugrenzen)
  4. Änderung der vorgegebenen Kniestockhöhe von 50 cm auf 60 cm (gemessen außen an der Wand, Schnittpunkt von OK Rohfußboden bis Unterkante Sparren)
  5. Änderung der Geschosshöhe im EG von 2,75 m auf 2,865 m.
  6. Errichtung der südlichen Doppelgarage des Doppelhauses mit einem begrünten Flachdach statt Satteldach
  7. Änderung der Summe der Gaubenlängen auf 40% der Traufe statt 1/3
und Ansichtsfläche der Einzelgauben größer 3 m²

Aufgrund des im Beb.pl. Nr. 40 festgesetzten Stellplatzschlüssels von 2 Stellplätzen je Wohneinheit wird darauf hingewiesen, dass das Doppelhaus auch bei einem späteren Bauantrag nur 1 Wohneinheit pro Doppelhaushälfte erhalten kann.

Darüber hinaus wird eine Ziegel-Dacheindeckung in „Rot“ empfohlen. 

Redaktioneller Hinweis: 
Beim Doppelhaus muss das EG-Niveau (OK Fertigfußboden) folglich bei 374,20 müNN (statt im Antrag bei 375,00 müNN) eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nähe Hagenmühle", Fl.Nr. 1624, 1623/4, 1609/2, Gemarkung Altensittenbach, Kühnhofener Str. 40

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz  beschließen, auf der Grundlage des beigefügten Vorhabensplans vom 06.04.2023 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „Nähe Hagenmühle“ aufzustellen.Der Umgriff umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1623/4, 1624, 1609/2, Gemarkung Altensittenbach.

Zur Sicherstellung der (Zufahrts-)Erschließung ist das private Wegegrundstück Fl.Nr. 1623 in den Bebauungsplan-Umgriff mit einzubeziehen.
Die weiteren Details des Bebauungsplanes, insbesondere die textlichen Festsetzungen (z.B. zu Lärmkontigenten, zur Entwässerungsplanung insbesondere Ableitung des Niederschlagswassers aus den neu versiegelten Flächen sowie zu der Nutzungsänderung/ auflösenden Bedingung für die Bestandswohnung oder zur Dachgestaltung) sollen anschließend in Abstimmung mit dem Antragsteller ausgearbeitet werden.
Der Inhalt des Vorhabensplanes soll vor der öffentlichen Beteiligung mit dem Landratsamt Nürnberger Land abgestimmt werden.

Mit dem Antragsteller ist ein Durchführungs-Vertrag zur Übernahme der entstehenden Kosten bzw. zur Übernahme der Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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1.5. Aufstellung einer Tektur Nr. 2 zum Beb.pl. Nr. 1 "Blumenstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1.5

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmen der Aufstellung einer Tektur Nr. 2 zum Beb.pl. Nr. 1 „Blumenstraße“ zu und billigen den beigefügten Tekturplanentwurf in der Fassung vom 17.04.2023 mit Begründung gleichen Datums. 

Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Antrag von Herrn 2. Bürgermeister Peter Uschalt auf Umbenennung der Stichstraße zu den Grundstücken Happurger Straße 25 bis 29a in Helmut-Hilpert-Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1.6

Beschluss

Helmut Hilpert war der erfolgreichste Fußballer, den Hersbruck hervorgebracht hat.
Zum Zeichen der Würdigung und der Wertschätzung soll nun die Straße zum Sportgelände des 1. FC Hersbruck (Stichstraße zu den Grundstücken Happurger Straße 25 bis 29a) mit Wirkung vom 01. Juli 2023 den Namen „Helmut-Hilpert-Weg“ erhalten.

Text des Hinweisschildes: (1937 – 1997) erfolgreichster Fußballer, den Hersbruck hervorgebracht hat – Deutscher Meister und Pokalsieger mit dem 1. FC Nürnberg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Benennung der Straßen im Baugebiet „Raiffeisenstraße – Süd“ (Bebauungsplan Nr. 36/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1.7

Beschluss

Die Straßen im Baugebiet „Raiffeisenstraße – Süd“ (Bebauungsplan Nr. 36/4) erhalten mit Wirkung vom 01. Juli 2023 folgende Namen:

Straße 1: Raiffeisenstraße = Nord-Süd-Verbindung (Verlängerung der Raiffeisenstraße)
Straße 2: Wettersberger Weg = Ringverbindung im Westen
Straße 3: Mosenhofer Weg Haslacher Weg = Stichstraße im Osten

Die Straßenbenennungen sind amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.8. Baugebiet „Raiffeisenstraße – Süd“; Festlegung des Ablösebetrages für die Straßenerschließung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1.8

Beschluss

  1. Entscheidung über das Entwässerungssystem im Sinne des Art. 5a KAG i. V. m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 Buchst. j) EBS

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Baugebiet „Raiffeisenstraße – Süd“ ein Trennsystem verwirklicht werden soll, wird im Hinblick auf die Bestimmungen in Art. 5a KAG i. V. m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB festgelegt, dass das Entwässerungssystem in diesem Gebiet aus den Regenwasserkanälen und dem nordöstlichen Entwässerungsgraben besteht. Der Straßenentwässerungsanteil beträgt gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 50 % der hierfür angefallenen Kosten.

  1. Bildung einer Erschließungseinheit

    Zur Erschließung des Baugebietes „Raiffeisenstraße – Süd“ soll nunmehr die Raiffeisenstraße um zirka 175 m in südlicher Richtung verlängert werden. Gleichzeitig ist beabsichtigt, eine etwa 40 m lange östliche Stichstraße sowie im Westen eine „Ringstraße“ zu errichten.
    Die Stichstraße ist als unselbständig anzusehen und damit Teil der Raiffeisenstraße. Die „Ringstraße“ ist funktional von der Verlängerung der Raiffeisenstraße abhängig, da sie von dieser abzweigt und wieder in sie einmündet.

    In Anbracht dieser Sachlage werden die drei neu zu bauenden Straßen – bestehend aus Verlängerung der Raiffeisenstraße mit unselbständiger, östlicher Stichstraße und westlicher „Ringstraße“ – zu einer Erschließungseinheit zusammengefasst.

  1. Festlegung des Ablösebetrages

    Die Berechnung der Verwaltung hat einen Betrag von 50,49 €/m² Berechnungsfläche ergeben.
    In der Folge wird der Ablösebetrag für die Erschließungsanlage „Verlängerung der Raiffeisenstraße mit östlicher Stichstraße und westlicher Ringstraße“ somit festgelegt auf 50,49 €/m² Berechnungsfläche (= Grundstücksfläche * Nutzungsfaktor entsprechend der möglichen Vollgeschosszahl gemäß Bebauungsplan).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.9. Straßenunterhalt 2023: Festlegung der Einzelmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1.9

Beschluss

Im Rahmen des Straßenunterhalts 2023 werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  1. Amberger Straße gegenüber Finanzamt
    (Ausbau des fehlenden Gehweges inkl. barrierefreiem Umbau der Bushaltestelle)
Ergänzt: ggf. östliche Verlängerung des Gehwegausbaus

  1. Großviehbergstraße Nähe Amberger Straße
    (Oberdeckensanierung in Teilfläche bei Einfahrt zur Amberger Straße und unterhalb der DB-Brücke)

  2. Stichstraße bei Amberger Straße 101 – 113
    (Gehwegerneuerung wegen Kompletterneuerung aller Sparten durch HEWA/KU und Neubau von zwei Gehwegabsenkungen)

  3. Asphaltierung von Kleinflächen
    (Ausführung aufgrund Straßenbegehungen und Anträgen aus BÜV)

  4. Schul- und Radwegsanierung
    (Teilmaßnahmen gemäß Verkehrsschau)

  5. Mobilität
    (Kleinere Teilmaßnahmen gemäß Prioritätenliste)

  6. Ergänzende Straßenbauarbeiten bei Grabarbeiten HEWA/KU

  7. Sonstiges/Unvorhergesehenes

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.10. Ersatzneubau "BW 09-Brücke Obermühlweg/Chotieschauer Weg": Vorstellung und Genehmigung der Behelfsbrücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1.10

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmen der Entwurfsplanung mit Behelfsbrücke und geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1.360.000 € zu. Bei der Ausführungsplanung ist diese Variante zu realisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.11. Antrag der HBG-Fraktion zum Erhalt des Krankenhausgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1.11

Beschluss

Es wird gebeten, den beigefügten Antrag der Stadtratsfraktion Hersbrucker Bürger Gemeinschaft vom 29.03.2023 zu beraten.

Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt (§ 24 Abs. 1 Satz 4 Geschäftsordnung für den Stadtrat). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

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1.12. Erweiterung der Parkflächen im Stadtgebiet, Schlossplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz 25.04.2023 ö beschließend 1.12

Beschluss

Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt die Errichtung von vier weiteren Parkplätzen auf dem Schloßplatz entsprechend dem vorliegenden Plan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 17:11 Uhr