Datum: 21.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Stadthauses am Schlossplatz
Gremium: Hauptverwaltungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Öffentlicher Teil
1.1 Jahresantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2024
1.2 Fortführung der Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Hersbruck: Ermächtigung zur Sondertilgung von Darlehen in der haushaltslosen Zeit 2024 bzw. Beschluss zur Aufnahme entsprechender Haushaltsmittel in den Haushalt 2024

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1. Öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss 20. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 21.11.2023 ö 1
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1.1. Jahresantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss 20. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 21.11.2023 ö vorberatend 1.1

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtratsplenum dem Jahresantrag 2024 für das Bund/Länder-Städtebauförderungsprogramm III – Stadtumbau West bzw. für das Programm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Fortführung der Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Hersbruck: Ermächtigung zur Sondertilgung von Darlehen in der haushaltslosen Zeit 2024 bzw. Beschluss zur Aufnahme entsprechender Haushaltsmittel in den Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss 20. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 21.11.2023 ö vorberatend 1.2

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtratsplenum die Sondertilgung nachstehender im Jahr 2024 aus der Zinsbindung laufenden Darlehen bei der

1.) KfW mit einem abzulösender Betrag zum 15.02.2024                 = 3.325.000 €
2.) BayLabo mit einem abzulösender Betrag zum 15.11.2024         =    508.812 €
3.) BayLabo mit einem abzulösender Betrag zum 15.11.2024         = 1.144.696 €

Die Deckung der hierfür benötigten 4.978.508 €, erfolgt mit 4.100.000 € aus den Stabilisierungshilfen 2023, sowie mit 878.508 € aus der allgemeinen Rücklage.

Das ursprünglich zur teilweisen Tilgung der Darlehen 2 und 3 vorgesehenen Bausparguthaben in Höhe von 733.000 € verbleibt zur Sicherung eines günstigen Zinssatzes (1,87%) für spätere Darlehen in Höhe von 920.000 € (Anspruch Bauspardarlehen) bis auf weiteres in den bestehenden Bausparverträgen.

Die zur Sondertilgung des Darlehen Nr. 3 benötigten zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 145.508 € erden vom Stadtrat im Haushalt 2024 aus der allgemeinen Rücklage bereitgestellt.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Ablösung des Darlehens Nr. 1 während der haushaltslosen Zeit (bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2024) abzuwickeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2023 09:40 Uhr