Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand - Wahrnehmung des Optionsrechts
Daten angezeigt aus Sitzung: 5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 22.11.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinschaftsversammlung (VG Hörlkofen) | 5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung | 22.11.2016 | ö | 11 |
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, das Optionsrecht gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen. Alle Leistungen der Gemeinde und ggf. die diesen zugrundeliegenden vertraglichen Regelungen sind auf ihre zukünftige umsatzsteuerrechtliche Relevanz zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.11.2016 09:35 Uhr