Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinderatssitzung, 14.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 1. Gemeinderatssitzung 14.05.2020 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Konrad Kienle stellt fest, dass folgende Gemeinderatsmitglieder bei der Kommunalwahl vom 15.03.2020 wieder gewählt wurden und daher nicht erneut zu vereidigen sind:
  • Michael Bilgeri,
  • Hans Hiemer,
  • Konrad Jenn,
  • Erich Kohler,
  • Anke Lässer,
  • Peter Sonneborn und
  • Marc Traubel.
Matthias Lenz wurde als Gemeinderatsmitglied neu gewählt und ist daher gem. Art. 31 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- zu vereidigen .
Den Eid nimmt der Bürgermeister in feierlicher Form ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Rechtliche Beurteilung

Gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 3 GO kann der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat er nach Art. 31 Abs. 4 Satz 4 GO, an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Verweigert eine zum Gemeinderatsmitglied gewählte Person  oder ein Gemeinderatsmitglied die Eidesleistung oder die Ablegung des Gelöbnisses, kann das Amt nicht angetreten werden bzw. das Gemeinderatsmitglied verliert sein Amt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2  des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes –GLkrWG-.
Nach Art. 31 Abs. 4 Satz 6 GO entfällt die Eidesleistung für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

Datenstand vom 27.08.2020 14:29 Uhr