Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der VG Hörnergruppe
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Gemeinderatssitzung, 14.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Balderschwang ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe. Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung verwaltet, soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist. Die Gemeinschaftsversammlung besteht gemäß Art. 6 Verwaltungsgemeinschaftsordnung –VGemO- aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die Ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied. Maßgebend ist gem. Art. 6 und Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 26 Abs. KommZG und Art. 122 GO die nach Art 55 Abs. 1 GLKrWG Stat. Landesamtes festgesetzte Einwohnerzahl. Somit gilt die für die Kommunalwahl am 15.03.2020 geltende Einwohnerzahl vom 31.03.2019. Veränderungen während der Amtsperiode haben auf die Zusammensetzung keine Auswirkung. Danach hatte Balderschwang 287 Einwohner und entsendet somit neben dem Ersten Bürgermeister ein weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung.
Die Ersten Bürgermeister werden im Fall der Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten. Für jedes der übrigen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung ist für den Fall, dass es verhindert ist oder den Ersten Bürgermeister vertritt, ein Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderates zu bestellen. Jede Mitgliedsgemeinde hat in der Gemeinschaftsversammlung so viele einzeln abzugebende Stimmen, als Vertreter von ihr anwesend ist.
Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft werden in der Gemeinschaftsversammlung somit wie folgt vertreten:
Gemeinde Fischen i. Allgäu 5 Mitglieder
Gemeinde Ofterschwang 4 Mitglieder
Gemeinde Bolsterlang 3 Mitglieder
Gemeinde Obermaiselstein 2 Mitglieder
Gemeinde Balderschwang 2 Mitglieder
Neben dem Ersten Bürgermeister Konrad Kienle, der kraft Gesetzes Vertreter in der Gemeinschaftsversammlung ist, hat die Gemeinde ein weiteres Gemeinderatsmitglieder zu bestellen. Dies war in der letzten Amtszeit der bisherige zweite Bürgermeister Konrad Jenn, dessen Vertreter GR Michael Bilgeri war.
Rechtliche Beurteilung
Art. 6 Verwaltungsgemeinschaftsordnung
Beschlussvorschlag
Als weitere Mitglieder in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe werden bestellt:
- Konrad Jenn
Michael Bilgeri als Vertreter zu 1.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Konrad Jenn empfiehlt den neuen 2. Bürgermeister als weiteres Mitglied der Gemeinschaftsversammlung und die 3. Bürgermeister Anke Lässer als Vertreter. Das Gremium stimmt diesem Vorschlag zu.
Beschluss
Als weitere Mitglieder in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe werden bestellt:
1. 2. Bürgermeister Hans Hiemer
3. Bürgermeisterin Anke Lässer als Vertreter zu 1.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Als weitere Mitglieder in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe werden bestellt:
1. 2. Bürgermeister Hans Hiemer
3. Bürgermeisterin Anke Lässer als Vertreter zu 1.
Datenstand vom 27.08.2020 14:29 Uhr