Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schwabenhof";
Billigungs- u. Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Gemeinderatssitzung, 07.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Balderschwang hat in der Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schwabenhof“ beschlossen.
In einer Besprechung am 27.01.2022 in Balderschwang wurden die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanes mit dem Bauausschuss vorbesprochen.
Auf dieser Grundlage hat das Büro Lars Consult den Entwurf des Bebauungsplanes inzwischen erstellt.
Frau Knupfer vom Planungsbüro wird bei der Sitzung anwesend sein, um den Entwurf im Detail vorzustellen.
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schwabenhof“ in der Fassung vom 07.04.2022.
2. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Frau Knupfer, vom Büro Lars Consult, stellt die verschiedenen Änderungen und Pläne vor.
Die verschiedenen Quartiere (Bauplätz) im Gewerbegebiet wurden nach unterschiedlichen Lautstärken definiert. Der entstehende Lärm, darf zusammen nicht mehr ergeben wie im Bebauungsplan festgelegt worden ist. Das Quartier 1 wurde als „unbeschränkt“ definiert, somit dürfte dies am lautesten sein. Der Hintergrund dazu war, dass es rechtlich besser ist, wenn in einem Gewerbegebiet nicht alle Quartiere beschränkt sind. Für die anderen sechs Quartiere gibt es einen GBA-Wert.
Des Weiteren erklärt Frau Knupfer, dass das Landratsamt drauf hingewiesen hat, dass der Straßenlärm, gerade bei den Betreiberwohnungen die an die Kreisstr. angrenzen, nicht unterschätzt werden darf. Man muss sich hier entweder für eine Zurücknahme des Baufensters oder für Schallschutzfenster entscheiden.
Die einzelnen Quartiere (Bauplätze) dürfen bis zu 80 % bebaut und versiegelt werden.
GR Konrad Jenn erläutert, für die Oberflächen der Fassade sind ausschließlich Holz, Verputz und Glas zulässig. Pro Fassadenseite muss der Holzanteil als Oberfläche mind. 50% der Gesamtfläche beantragen.
Weiteres stellt GR Konrad Jenn fest: Die Erschließungsstraße wurde so geplant, dass im Winter der Schnee seitlich geräumt werden kann.
Stützmauern sind in Naturstein auszuführen.
GR Marc Traubel bemerkt, dass kein Gehweg miteingeplant wurde. Frau Knupfer erläutert, dass gesetzlich ein Gehweg nicht vorgeschrieben ist und auch nicht zwingend Notwendig ist. Ein Gehweg kann aber im Nachhinein noch erbaut werden, falls dieser erwünscht wird.
Beschluss
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schwabenhof“ in der Fassung vom 07.04.2022.
2. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.09.2022 14:49 Uhr