Lawinenverbauung BA I-III


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Gemeinderatssitzung, 11.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 5.2

Diskussionsverlauf

Lawinenverbauung BA II:
Der Baustart für die Lawinenverbauung BA II war vor zwei Wochen. Die ausführende Firma HTB ist mit den betroffenen Landwirten und Hoteliers in enger Abstimmung. Der zuständige Bauleiter Daniel Hagspiel koordiniert die Baumaßnahmen und informiert die Betroffenen frühzeitig über die stattfindenden Hubschraubereinsätze. Laut Hagspiel liegt die Firma HTB im Zeitplan.

Lawinenverbauung BA III:
BGM Konrad Kienle berichtet über die Planung der Umgehungstraße. 
(Wertstoffhof, Kläranlage, Spielplatz, Scheuenparkplatz). 
Zurzeit wird eine Eigentümerwidmung durchgeführt. Dazu werden die betroffenen Grundstücksbesitzer informiert. Die betroffenen Grundstücksbesitzer müssen der Eigentümerwidmung schriftlich zustimmen.
Die Förderzeit für beide Bauabschnitte endet Anfang 2023.

Zweiter BGM. Hans Hiemer fragt, ob das Wasserwerk beim Anwesen „Domig“ nicht auch zum Risikogebiet gehört. BGM. Kienle ist auch davon ausgegangen, dass ein Schutz unserer Trinkwasserversorgung notwendig ist.
Das Gutachterbüro Klenkhart & Partner sieht keine Gefahr für dieses Objekt.
In der weiteren Diskussion wird der Hang von Manfred Heidegger als Risikogebiet gesehen. Das Gutachter Büro Klenkhart & Partner sieht auch hier keine Gefahr.
Der Lawinendamm beim Anwesen „Nies“ gilt hier als Lawinenschutz. An dieser Stelle wurde schon in den 1960 Jahren ein Lawinenschutz gebaut.
GR Michael Bilgeri sieht die neu geplante Umgehungsstraße bei Lawinengefahr für gefährdet. BGM. Kienle spricht dieses Bedenken beim nächsten JourFix an und verlangt eine schriftliche Stellungnahme.

BGM Konrad Kienle berichtet, dass beim Förderantrag vom WWA und dem Forstwirtamt die Bedingung war, mit der technischen Lawinenverbauung auch eine Aufforstung durchzuführen. Zweck dieser Ausforschung wäre, dass die Lawinenverbauung in 30-40 Jahren von einem natürlichen Schutzwald ersetzt wird.
Bei dem Genehmigungsverfahren wurde die Aufforstung abgelehnt. Aus Sicht des Naturschutzes ist die betroffene Fläche unbedingt zu erhalten. Auf dieser Fläche befinden sich mehrere Schützenswerte Pflanzen. Vor allem ist es der Lebensraum des selten und vom Aussterben bedrohten Apollofalters und Zitronenthymianfalters.  
Der obere Teil Bauabschnitt I „Josef Steurer – Schwannenwirt“ soll dennoch Aufgeforstet werden. Dafür sucht das Forstamt noch geeignete Ausgleichsflächen.
Der Bau der Lawinenverbauung BA I und BA III ist alternativlos und stellen eine grundlegende Sicherstellung des Schutzes unserer Bürger und Gäste im gesamten Talraum von Balderschwang dar.

Datenstand vom 12.09.2022 08:45 Uhr