Der Kurbeitrag für die Kinder soll neu eingeführt werden, da die Kinder in Bussen und Bahn schon ab 6 Jahren berechnet werden. Bis dato waren Kinder bis 14 Jahren vom Kurbeitrag befreit. Zur Finanzierung des ÖPNV-Gästetickets könnte die Kurbeitragspflicht schon ab 6 Jahren eingeführt werden.
In den anderen Gemeinden der Hörnerdörfer wird folgende Jahreskurbeitragspauschale berechnet:
Bolsterlang – 50 Tage
Obermaiselstein – 40 Tage
Fischen – 45 Tage
Der Gemeinderat ist sich einig, die Übernachtungstage bei der Jahreskurbeitragspauschale für ZWB von 30 Tagen auf 40 Tagen zu erhöhen.
Die Gemeinde Bolsterlang hat sich gegen einen Kinderkurbeitrag entschieden.
Die Gemeinde Ofterschwang ist beim ÖPNV Gästeticket nicht dabei und somit bleibt auch der Kurbeitrag unverändert. Die Gemeinden Obermaiselstein und Fischen haben sich für eine Kinderkurbeitragspauschale entschieden.
BGM Kienle findet es sehr schade, dass die HöDö-Gemeinden keine einheitliche Berechnung für den Kurbeitrag finden. Er bemängelt die schlechte Kommunikation zwischen „HöDö Tourismus“ und den Gemeinden, zu diesem Thema.
In verschiedenen Vorgesprächen war man sich auf Bürgermeisterebene einig,
den Kinderkurbeitrag positiv in dem jeweiligen Gemeinderat zur Entscheidung vorzustellen.
Dritte BGMin Lässer möchte wissen, wie die Kinderkurbeitragspauschale außerhalb der HöDö behandelt wird.
GR Jenn merkt an, dass die Gemeinde durch die Erhebung einer KKP nicht mehr als Kinderfreundlich betrachtet werden kann. Da in Balderschwang sehr viele Familien mit Kindern ihren Urlaub verbringen, wäre die Erhebung eines KKP keine gute Werbung. GR Jenn empfiehlt die „Variante 2 ohne Kinderkurbeitrag“ einzuführen.
GR Traubel erwidert, dass er aus privater Sicht und aus Sicht des Hotelleiters gegen die Einführung der KKP ist. Als GR stimmt er für eine KKP, da es finanziell für die Gemeinde positiv ist. Er bittet darum, keine 0,05 € Beträge zu beschließen.
Er fordert die Pauschalbeträge entweder auf- oder abzurunden.
Zweiter BGM Hiemer tendiert ebenfalls zu „Variante 2 ohne Kinderkurbeitrag“,
da die Familienfreundlichkeit nicht verloren gehen sollte.
Dritte BGMin Lässer ist der Meinung, dass keine KKP verlangt werden kann, wenn sich die Kinderattraktionen in Balderschwang bis jetzt noch sehr gering halten.
Die Gemeinde kann kein Freibad, keinen See oder sonstige größere Angebote für Kinder anbieten. Sie ist der Meinung, dass aus diesem Gründen keine KKP ab 6 Jahren verlangt werden kann.
BGM Kienle gibt zu bedenken, dass die KKP zur Finanzierung des Gästetickets eingeführt werden soll und der „ÖPNV - Bus und Bahn“ bereits ab 6 Jahren kostenpflichtig ist.
Auch Kinder nehmen im Bus ganze Plätze ein, aus diesem Grund wäre das Argument für eine KKP gerechtfertigt aber BGM Kienle versteht die Argumentation der Gegner eines KKP und kann mit der „Variante 2 ohne Kinderkurbeitrag“ gut mitgehen, weil auch er die Familienfreundlichkeit in Balderschwang für Wichtig hält. BGM Kienle bedankt sich für die offene und konstruktive Diskussion und plädiert für eine einstimmige Entscheidung.
Der GR ist sich einig, keine KKP in Balderschwang zu veranlassen und
verlangt um eine Aufrundung des Erwachsenen Betrag auf 2,80 €.
Ebenfalls soll die Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige in Höhe von 110,00 € ab dem 01.01.2025 festgelegt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 31.07.2024- Variante 2 - zur 4. Änderung der Kurbeitragsatzung als Satzung mit folgenden Regelungen:
- Kurbeitrag in Höhe von 2,80 € ab dem 01.12.2024,
- Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige in Höhe von 112,00 € ab dem 01.01.2025.
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.