BImSchG; Antrag der Fa. Geiger GmbH & Co.KG auf Erweiterung des Steinbruchs an der Riedbergpassstraße auf dem Grundstück Fl. Nr. 1079 Teilfläche (Gem. Obermaiselstein)


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Gemeinderatssitzung, 10.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 64. Gemeinderatssitzung 10.01.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die Fa. Geiger betreibt auf dem Grundstück Fl. Nr. 1019 an der Riedbergpassstraße auf Balderschwanger Seite seit den 60iger Jahren einen Steinbruch.
Seit 1998 wird der Steinbruch durch die Fa. Geiger betrieben. Die Genehmigung des Steinbruchs sowie der angrenzenden Aushubdeponie endet zum 31.12.2018. Durch den vorliegenden Antrag soll der Betrieb des Steinbruchs fortgeführt und durch eine Erweiterung genehmigt werden.

Der Umfang des Vorhabens beinhaltet die Erweiterung und den Weiterbetrieb des Steinbruchs sowie die Zusammenführung mit der genehmigten Erdaushubdeponie als Gesamtkonzept. Das gewonnene Material soll direkt vor Ort aufbereitet werden.
Die Erweiterungsfläche befindet sich nordwestlich des bestehenden Steinbruchs in einer Größe von ca. 3.600 m².

Geplant ist künftig im Durschnitt jährlich ca. 15.000 m³ Gesteinsmaterial zu gewinnen.
Das gewonnene Material soll hauptsächlich im Wasserbau verwendet werden.
Das Gesteinsmaterial soll hauptsächlich im Raum Allgäu vermarktet werden, wobei die Abfuhr auf der Kreisstraße OA 9 über den Riedbergpass in Richtung Obermaiselstein sowie in Richtung Balderschwang in den Nahbereich des Bregenzer Waldes erfolgen soll.
In der Regel soll der Betrieb des Steinbruchs in der Zeit von jeweils Mitte März bis ca. Ende November eines jeden Jahres erfolgen. Die Abfuhr erfolgt an ca. 160 Tagen, wobei täglich ca. 30 Fahrbewegungen geplant sind.
Der Steinbruch soll werktags von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr betrieben werden, wobei die Abfuhr der gewonnenen und aufbereiteten Materialien in Richtung Balderschwang in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr erfolgen soll.
Die Gewinnung des Materials erfolgt durch Bohrlochsprengungen.
Evtl. auftretende Staubemissionen werden durch Befeuchtung der Fahrwege eingegrenzt.

Aufgrund des gesamten Abbauvolumens von ca. 140.000 m³ wird eine Laufzeit bis zum 31.12.2034 beantragt.  

Im Vorfeld fand bereits ein Ortstermin mit einem Vertreter des Forstamtes, der Bayerischen Staatsforsten sowie dem Antragsteller statt, wo der Umfang der Maßnahme festgelegt wurde.

Rechtliche Beurteilung

Das Vorhaben bedarf eines vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 4 Abs. 1  und § 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch das Landratsamt Oberallgäu.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Gemeinde Balderschwang um Abgabe einer Stellungnahme bis spätestens 31.01.2019 gebeten.

Die weiteren Fachbehörden (z. B. Kreistiefbauverwaltung, Immissionsschutz, Naturschutz, Forst usw.) werden durch das Landratsamt Oberallgäu am Verfahren beteiligt.

Beschlussvorschlag

Der Antrag wird seitens der Gemeinde abgewiesen.

Diskussionsverlauf

Der Antrag wird seitens der Gemeinde abgewiesen. Der Steinbruch wurde in den 1960er Jahren zum Bau der Passstraße angelegt. Für die weitere Nutzung des Steinbruchs war immer die Vorgabe das Material regional zu Verbauen. Im Sinne der Nachhaltigkeit des Steinbruches ist ein wie im Antrag vorgesehenes Abbauvolumen nicht erwünscht. Das Betreiben des Steinbruchs ist bis zum Jahr 2034 ist im Sinne einer nachhaltigen und auch kontrollierbaren Nutzung nicht wünschenswert. Der Gemeinderat ist sich in aller Klarheit darüber einig, dass ein weiterer Betrieb nicht genehmigt wird.

Beschluss

Der Antrag wird seitens der Gemeinde abgewiesen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 16:12 Uhr