Haushalt 2019; Erlass der Haushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Gemeinderatssitzung, 11.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 66. Gemeinderatssitzung 11.03.2019 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

I. Gesamthaushalt
Der vorliegende Haushaltsentwurf 2019 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit Euro 4.281.600 (Vorjahr: Euro 6.716.400) ab. Im Einzelnen beträgt der Verwaltungshaushalt Euro 1.701.600 (Vorjahr: Euro 1.630.500) und der Vermögenshaushalt Euro 2.580.000 (Vorjahr: Euro 5.085.900).
Der Gesamthaushalt in der Übersicht:
II. Verwaltungshaushalt
Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr:
Einnahmen
Ausgaben
Insgesamt schließt der Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von Euro 103.600 (Vorjahr: Euro 230.050) ab.
III. Vermögenshaushalt
Im vorliegenden Entwurf sind folgende Investitionen vorgesehen:

Für die Investitionen stehen der Gemeinde folgende Einnahmen zur Verfügung:
Insgesamt schließt der Haushalt 2019 mit den vorgestellten Positionen mit einem Überschuss in Höhe von Euro 162.000 ab, welcher der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

IV. Rücklagenentwicklung


V. Schuldenentwicklung

Rechtliche Beurteilung

Art. 63 ff. GO, KommHV

Finanzielle Auswirkungen

lt. Haushaltsplan

Beschlussvorschlag

1.        Die als Anlage 1) diesem Beschluss beigefügte Haushaltssatzung 2019 wird erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festgestellt. Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan (Anlage 2) wird genehmigt.

3.        Dem Finanzplan für die Jahre 2020 – 2022 wird zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Unsere Kämmerin Julia Christ konnte wegen starkem Schneefall nicht nach Balderschwang kommen und den Haushalt persönlich vorstellen. Bgm. Kienle übernahm diesen Punkt nach Rücksprache mit Frau Christ.

Beschluss

1.        Die als Anlage 1) diesem Beschluss beigefügte Haushaltssatzung 2019 wird erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festgestellt. Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan (Anlage 2) wird genehmigt.

3.        Dem Finanzplan für die Jahre 2020 – 2022 wird zugestimmt.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 15:54 Uhr