Haushalt 2020; Erlass der Haushaltssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
76. Gemeinderatssitzung, 30.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
I. Gesamthaushalt
Der vorliegende Haushaltsentwurf 2020 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit Euro 3.375.600 (Vorjahr: Euro 4.281.600) ab. Im Einzelnen beträgt der Verwaltungshaushalt Euro 1.784.200 (Vorjahr: Euro 1.701.600) und der Vermögenshaushalt Euro 1.591.400 (Vorjahr: Euro 2.580.000).
II. Verwaltungshaushalt
Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr:
Einnahmen
Ausgaben
Aufgrund der zu erwartenden Einnahmeneinbußen durch die Corona-Krise schließt der Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von Euro 188.750 (Vorjahr: Zuführung an den Vermögenshaushalt Euro 103.600) ab.
III. Vermögenshaushalt
Folgende Investitionen sind im Haushalt 2020 vorgesehen:
Für die Investitionen stehen der Gemeinde folgende Einnahmen zur Verfügung:
Die Finanzierungslücke i.H.v. Euro 1.117.600 wird durch eine Rücklagenentnahme i.H.v. Euro 867.600 und eine Kreditaufnahme i.H.v. Euro 250.000 gedeckt.
IV. Rücklagenentwicklung
V. Schuldenentwicklung
VI. Stellenplan
Im Stellenplan sind insgesamt 4,5 Stellen enthalten.
VII. Finanzplan
Der Finanzplan für die Jahre 2021-2023 wurde im Bereich der laufenden Einnahmen und Ausgaben fortgeschrieben.
Rechtliche Beurteilung
Art. 63 ff. GO, KommHV
Finanzielle Auswirkungen
lt. Haushaltsplan
Beschlussvorschlag
- Die als Anlage 1) diesem Beschluss beigefügte Haushaltssatzung 2020 wird erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festgestellt. Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan (Anlage 2) wird genehmigt.
- Dem Finanzplan für die Jahre 2021 – 2023 wird zugestimmt.
Diskussionsverlauf
Kämmerin Silvia Martin präsentiert den geplanten Haushalt für 2020 und weist darauf hin, dass Balderschwang und Fischen die einzigen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe waren, die den Haushalt auf Grund der Corona Pandemie noch ändern konnten. Bürgermeister Kienle und Frau Martin haben einen äußerst vorsichtigen Haushalt geplant. Für einige Einnahmen war die Bemessungsgrundlage 50% der tatsächlichen Einnahme von 2019. Einnahmen wie Parkgebühren und Loipengebühren wurden gelassen, da das Ziel schon vor der Pandemie erreicht wurde. Frau Martin erklärt zudem, dass normalerweise ein großer Teil vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt zugeführt wird, dies sich heuer aber aufgrund der aktuellen Lage andersrum verhält.
Nach der Vorstellung der Kosten möchte Gemeinderat Traubel wissen ob die Gemeinde die Tilgung des Kredites für den sozialen Wohnungsbau nicht aussetzen kann. Frau Martin erwidert, dass dies leider bei dem günstigen Kredit nicht möglich sei. Bürgermeister Kienle weist darauf hin, dass für Kommunen andere Corona-Soforthilfe-Maßnahmen gelten als für Gewerbetreibende und daher auch Kommunen keine Kurzarbeit anmelden können. Er weist darauf hin, dass so viel wie nötig und so wenig wie möglich für den Haushalt 2020 an Ausgaben geplant wurde.
Im Haushalt 2020 ist die Aufnahme eines Kredites von 250.000 € vorgesehen, der nur dann aufgenommen wird, wenn es wirklich notwendig ist. Eine Kreditaufnahme die nicht im Haushalt vorgesehen ist, ist komplizierter zu genehmigen. Gemeinderat Bilgeri möchte jedoch zur Disskussion stellen ob eine Kreditaufnahme nicht so oder so sinnvoll sei.
Kämmerin Silvia Martin lobt die gute Zusammenarbeit mit Bürgermeister Kienle sowie die vorbildliche Haushaltsplanung der Gemeinde Balderschwang, die in den letzten Jahren bei so vielen Investitionen so gut gehaushaltet hat und mit Ende 2019 Rücklagen von 1,1 Millionen € gebildet hat. Die Mindestrücklage für Gemeinden beträgt 16.000 € und ist nun im Haushalt für Ende 2020 mit vorrausichtlich 275.600 € geplant.
Sollte die Gemeinde Balderschwang im Jahr 2020 keinen Kredit aufnehmen, kann die Verschuldung (Altlasten) im nächsten Jahr fast komplett getilgt werden. Die Gemeinde muss nur noch den Kredit vom kommunalen Wohnungsbau Oberberg 11 „Dahuim“ zurückzahlen, der aber extra zu sehen ist da sich die Finanzierung mit den Mieteinnahmen selber trägt
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Beschluss
- Die als Anlage 1) diesem Beschluss beigefügte Haushaltssatzung 2020 wird erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festgestellt. Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan (Anlage 2) wird genehmigt.
- Dem Finanzplan für die Jahre 2021 – 2023 wird zugestimmt.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.08.2020 14:31 Uhr