Entscheidung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Gemeinderatssitzung, 14.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister/Bürgermeisterinnen als Stellvertreter des ersten Bürgermeisters.
Die weiteren Bürgermeister/Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister). Zum weiteren Bürgermeister sind ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen Art. 35 Abs. 2 GO.
Der Gemeinderat hatte zu Beginn der vergangenen Amtszeit mit Konrad Jenn einen weiteren Bürgermeister gewählt.
Nach Rücksprache mit BGM Kienle wird vorgeschlagen, für die neue Amtszeit nunmehr zwei weitere Bürgermeister zu wählen, so dass eine breitere Entlastung des ehrenamtlichen e
rsten Bürgermeisters möglich wäre.
Rechtliche Beurteilung
Gemäß Art. 51 Abs 3 GO sind Wahlen in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, für die Amtszeit 2020 – 2026 zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Amtszeit 2020 – 2026 zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.08.2020 14:29 Uhr