Information & Beschlussfassung: Neugründung der Gesellschaft Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co. KG (BeNe) - Erwerb von Kapitalanteilen


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Gemeinderatssitzung, 13.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 32. Gemeinderatssitzung 13.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Es wird an die bisherigen Beratungen und den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats Balderschwang vom 10.02.2022 zum Erhalt der Infrastruktureinrichtungen im Gebiet Grasgehren / Riedbergerhorn verwiesen.

Derzeit befindet sich eine neuen Gesellschaft mit folgendem Zweck in Gründung:  „Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Errichtung von touristischer und sportlicher Infrastruktur, von Bergbahnen und Liftanlagen mit all seinen notwendigen Dienstleistungen, sowie die Förderung und Qualitätssicherung touristischer Zwecke und Ziele.“

Die Gesellschaft wird in der Rechtsform einer GmbH & Co.KG mit der Bezeichnung „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“ kurz „BeNe“ gegründet.

Für die Gemeinde Balderschwang ist der Tourismus der fast ausschließlich vorhandene Wirtschaftsfaktor. Die im Tal lebende Bevölkerung ist auf eine intakte  und naturverträgliche Infrastruktur im Bereich Tourismus zur Sicherstellung des Lebensunterhalts angewiesen. Ein funktionierender Tourismus ist somit auch Grundlage für eine ausreichende Finanzausstattung der Gemeinde Balderschwang in Form von Steuern und sonstigen Abgaben.
Das als Anlage 1) angefügte Konzept der neuen Gesellschaft verfolgt vollumfänglich die Ziele der Gemeinde Balderschwang. 

Aufgrund der sehr hohen Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Tourismus in der Gemeinde Balderschwang ist die Sicherstellung des Weiterbetriebs der Infrastruktur mit den Liftanlagen in Grasgehren und dem Riedbergerhorn für den Tourismus der Gemeinde sowohl im Winter als Zentrum des nordischen und alpinen Skisports als auch zukünftig im Sommer als Wandergebiet Grund für die geplanten kommunalen Beteiligungen der Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein in Höhe von jeweils 540.000 € (= 24,5 %).
Die geplante kommunale Beteiligung ist mit 49 % geplant. Die weiteren 51 % werden von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden Balderschwang, Obermaiselstein und von mit dem Skigebiet verbundenen Unternehmen gehalten.

Es handelt sich somit um die Sicherstellung einer Infrastruktureinrichtung im Bereich Tourismus mit Steigerung der Attraktivität und dem Erhalt des Lebensunterhalts der in Balderschwang lebenden Einwohner. Mit kommunaler Beteiligung kann die Ausrichtung des Unternehmens aktiv mitgestaltet werden.

Ein Antrag auf Förderung wurde bei der Regierung von Schwaben in Höhe von 
1,05 Mio. € gestellt. Aufgrund der möglicherweise greifenden Haushaltssperre des Freistaates Bayern wird vorsichtig mit einer Förderung in Höhe von insgesamt 950.000 € gerechnet.

Rechtliche Beurteilung

Art. 87 Abs. 1 GO i.V.m. Art. 92 und 93 GO:
Die Beteiligung an dem Unternehmen ist zulässig, weil insbesondere 
  • ein öffentlicher Zweck im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben erfüllt wird,
  • das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht,
  • die dem Unternehmen zu übertragenden Aufgaben für die Wahrnehmung außerhalb der allgemeinen Verwaltung geeignet sind und
  • der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt werden kann.

Der öffentliche Zweck ist erfüllt, da die Sicherstellung der Infrastruktureinrichtung im Bereich Tourismus die Lebensgrundlage der Einwohner darstellt.

Die Gemeinde verfügt über eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Finanzierung der Beteiligung ist durch einen Haushaltsausgaberest aus dem Jahr 2021 gesichert.

Die Gemeinde schafft mit der Beteiligung an der Gesellschaft Rahmenbedingungen, ohne denen ein funktionierender Tourismus nicht möglich ist. Dabei ist die naturverträgliche Ausrichtung (siehe Anlage 1) ein wesentlicher Bestandteil, den es gilt weiter auszubauen und von privaten Investoren ohne Förderung durch die Kommunen im interkommunalen Verbund mit der Gemeinde Obermaiselstein bewältigt werden kann. 

Die Gemeinde hat analog zum Beteiligungsverhältnis an der Gesellschaft Stimmrechte im Beirat und der Gesellschafterversammlung.

Im Gesellschaftervertrag ist geregelt, dass die Gesellschafterversammlung auch über den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen und über den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen beschließt.

Der Gemeinde ist im Gesellschaftsvertrag ein vollumfängliches Einsichtsrecht in alle Unterlagen der Gesellschaft und eine Auskunftsverpflichtung über alle Angelegenheiten der Gesellschaft eingeräumt worden.

Über die geplante Beteiligung in Höhe von 540.000 Euro hinaus besteht im Gesellschaftervertrag keine Verpflichtung zu weiteren Kapitalzuführungen (= keine Nachschusspflicht).

Der mit dem Notariat Sonthofen und der Planungsgruppe BeNe erarbeitete Gesellschaftsvertrag erfüllt somit die Voraussetzungen der Art. 87 i.V.m. Art. 92 und 93 GO.

Die kommunale Beteiligung liegt unter 50 %, d. h. das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) findet keine Anwendung. Um für die Kommunen eine möglichst hohe Transparenz und ein hohes Mitbestimmungsrecht einzuräumen wurde ohne Verpflichtung nach dem HGrG die Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, sowie den Kommunen und dem überörtlichen Prüfungsorgan die in § 54 HGrG genannten Befugnisse eingeräumt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Beteiligung von insgesamt 540.000 Euro ist wie folgt gesichert:
Im Jahr 2021 wurden Haushaltsausgabereste für den Kauf der Riedbergerhornbahn sowie der Beschneiungsanlage i.H.v. 800.000 Euro auf den Haushaltsstellen 8210.9401 und 5930.9351 gebildet. Sichergestellt ist die vorgenannte Ausgabe mit der damit verbundenen rechtsaufsichtlich genehmigten Kreditaufnahme aus dem Jahr 2021 i.H.v. 800.000 Euro, über welche ebenfalls ein Haushaltseinnahmerest gebildet wurde.
Die vorgenannten Haushaltsausgabereste werden im Jahr 2022 auf die Haushaltsstelle 8210.9300 – Erwerb Beteiligung Liftgesellschaft Grasgehren – umgeschichtet und stehen somit für die Finanzierung der Beteiligung zur Verfügung. Die der Beteiligung übersteigende Summe wird auf den jeweiligen Haushaltsstellen im Haushaltsausgaberest/Haushaltseinnahmerest im Jahr 2022 in Abgang gebracht.

Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Balderschwang unterstützt das Konzept der sich in Gründung befindlichen Gesellschaft „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“.

  1. Die Gemeinde Balderschwang erwirbt Gesellschafteranteile an der sich in Gründung befindlichen Gesellschaft „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“ in Höhe von 540.000 Euro.

  1. Der als Anlage 2) erarbeitete Gesellschaftsvertrag und die Satzung der Komplementär GmbH (Anlage 3) wird beschlossen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, etwaig notwendige Änderungen des Gesellschaftsvertrags in Zusammenarbeit mit der Planungsgruppe BeNe, dem Notariat und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzunehmen.

Die Finanzierung der Beteiligung von insgesamt 540.000 Euro ist wie folgt gesichert: Im Jahr 2021 wurden Haushaltsausgabereste für den Kauf der Riedbergerhornbahn sowie der Beschneiungsanlage i.H.v. 800.000 Euro auf den Haushaltsstellen 8210.9401 und 5930.9351 gebildet. Sichergestellt ist die vorgenannte Ausgabe auf den beiden Haushaltsstellen mit der damit verbundenen rechtsaufsichtlich genehmigten Kreditaufnahme aus dem Jahr 2021 i.H.v. 800.000 Euro, über welche ebenfalls ein Haushaltseinnahmerest gebildet wurde. Die vorgenannten Haushaltsausgabereste werden im Jahr 2022 auf die Haushaltsstelle 8210.9300 – Erwerb Beteiligung Liftgesellschaft Grasgehren – umgeschichtet und stehen somit für die Finanzierung der Beteiligung zur Verfügung. Die der Beteiligung übersteigende Summe wird auf den jeweiligen Haushaltsstellen im Haushaltsausgaberest/Haushaltseinnahmerest im Jahr 2022 in Abgang gebracht.

Diskussionsverlauf

Geschäftsführer der „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co. KG“, Herr Tobias Lienemann, stellt anhand einer Präsentation das aktuelle Konzept der sich in Gründung befindlichen GmbH & Co.KG vor.
Seit März 2022 besteht eine gemeinsame Planungsgruppe für die entstehendene GmbH & Co.KG mit den Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang. Die Planungsgruppe steht für den aktuellen Informationsaustausch und formuliert eine „Zukunftsperspektive für die Hörnerdörfer“ bzw. Leitlinien für die neue Unternehmung.
Auch der Naturpark Nagelfluhkette wirkt bei diesem Projekt aktiv mit.

Die Verwaltung GmbH wurde Ende September 2022 gegründet. Die Gründung der KG wird in absehbarer Zeit umgesetzt.

Die konkreten Maßnahmen 2023 stehen wie folgt fest:
  • Sommer-Ausbau der RBH-Bahn
  • Umbau von Diesel- auf Elektroantrieb
  • Digitalisierung für Ganzjahresbetriebs inkl. Online Ticketing
  • Windenwalze nach neuestem Emissionsstandard
  • Ertüchtigung der Wasserleitungen und Austausch zu energieeffizienten Schneilanzen
  • Gebäudesanierungen (Fassade, Dämmungen, usw.)
Und vieles mehr.

Herr Alexander Milz, erklärt anhand der Präsentation die Zahlen-Daten & Fakten.
Nach der vorläufigen und groben Berechnung des Jahresüberschusses ergibt sich ein Durschnitt von ca. 180 T€.  In der Wintersaison 2021/2022 lautet das Jahresergebnis 238 T€. Und in diesem Jahr (21/22) wurden nur die Gewinne der Grasgehrenlifte berechnet und durch Corona waren auch keine Busse zur Anreise dort. Somit sind die 180 T€ positiv zu sehen.

Die Finanzierung von BeNe verteilt sich im ersten auf die Starthilfe von Kleinanlegern im Rahmen eines echten Freundeskreises Riedbergerhorn in Form von Darlehensbausteinen und gleichzeitig aus einem Finanzpuffer über ein kleines Bank- oder Fremddarlehen. Des Weiteren finanziert sich die GmbH und Co.KG aus den Gesellschaftskapitalen. Der kommunale Anteil für die Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein verlaufen sich auf 49 %. Die restlichen 51 % verteilen sich auf die nicht kommunalen Anteile von Privatpersonen und Betrieben. (35% aus dem Kreis der bisherigen Grasgehrengesellschaft).

Die Gesamtkosten verlaufen auf ca. 3500 T€. 

Erster BGM Konrad Kienle eröffnet eine offene Fragenrunde, an der auch die anwesenden Zuhörerinnen Fragen stellen können.
Eine Frage bezieht sich auf die 20 Mio. € aus dem „Söderpaket“. 
Erster BGM Konrad Kienle erklärt, dass die 30 % Förderung auf gebrauchte Anlagen ein Sonderprogramm der Staatsregierung ist und nur indirekt mit dem „Söderpaket“
zu tun hat.

BGM Konrad Kienle berichtet, dass in der nächsten Bürgerversammlung nochmals über die Gründung der BeNe GmbH & Co. KG berichtet wird.

Beschluss

  1. Die Gemeinde Balderschwang unterstützt das Konzept der sich in Gründung befindlichen Gesellschaft „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“.

  1. Die Gemeinde Balderschwang erwirbt Gesellschafteranteile an der sich in Gründung befindlichen Gesellschaft „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“ in Höhe von 540.000 Euro.

  1. Der als Anlage 2) erarbeitete Gesellschaftsvertrag und die Satzung der Komplementär GmbH (Anlage 3) wird beschlossen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, etwaig notwendige Änderungen des Gesellschaftsvertrags in Zusammenarbeit mit der Planungsgruppe BeNe, dem Notariat und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzunehmen.

Die Finanzierung der Beteiligung von insgesamt 540.000 Euro ist wie folgt gesichert: Im Jahr 2021 wurden Haushaltsausgabereste für den Kauf der Riedbergerhornbahn sowie der Beschneiungsanlage i.H.v. 800.000 Euro auf den Haushaltsstellen 8210.9401 und 5930.9351 gebildet. Sichergestellt ist die vorgenannte Ausgabe auf den beiden Haushaltsstellen mit der damit verbundenen rechtsaufsichtlich genehmigten Kreditaufnahme aus dem Jahr 2021 i.H.v. 800.000 Euro, über welche ebenfalls ein Haushaltseinnahmerest gebildet wurde. Die vorgenannten Haushaltsausgabereste werden im Jahr 2022 auf die Haushaltsstelle 8210.9300 – Erwerb Beteiligung Liftgesellschaft Grasgehren – umgeschichtet und stehen somit für die Finanzierung der Beteiligung zur Verfügung. Die der Beteiligung übersteigende Summe wird auf den jeweiligen Haushaltsstellen im Haushaltsausgaberest/Haushaltseinnahmerest im Jahr 2022 in Abgang gebracht.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 GO ist Gemeinderat Konrad Jenn von der Abstimmung ausgeschlossen

Datenstand vom 09.12.2022 09:46 Uhr