5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof"; - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung - Billigung und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Gemeinderatssitzung, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Balderschwang hat in der Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Schwabenhof“ beschlossen. 
Im Zuge des Verfahrens fand in der Zeit vom 24.08.2022 bis 29.09.2022 die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hier wurde keine Stellungnahmen abgegeben.
Parallel hierzu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 11.08.2022 am Verfahren beteiligt. 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen sind in der Anlage aufgeführt.
Frau Knupfer vom Büro LARS Consult wird bei der Sitzung anwesend sein und die einzelnen Stellungnahmen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen erläutern. 

Da Änderungen der Planzeichnung notwendig werden, erfolgt eine erneute Auslegung des Flächennutzungsplanes. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Abwägung laut Abwägungsprotokoll inklusive der besprochenen Änderung, von 1 5 m auf 12 m.  

Diskussionsverlauf

Frau Knupfer, vom Büro Lars Consult, stellt die einzelnen Änderungen des Flächennutzungsplanes vor. Sie erläutert die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge der beteiligten Behörden vor. Diese verlaufen sich teilweise gleich mit den Vorschlägen des Bebauungsplanes.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abwägungen gemäß Abwägungsprotokoll und billigt den
erneuten Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Schwabenhof“ bestehend
aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils mit Stand vom
08.12.2022.
Die Verwaltung wird beauftragt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
durchzuführen.

Das Abwägungsprotokoll ist dem Dokumentenanhang zu entnehmen. 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2023 07:59 Uhr