Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
hier; Aufstellung der Vorschlagsliste
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Gemeinderatssitzung, 11.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Alle fünf Jahre werden die Gemeinden aufgefordert eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Sonthofen einzureichen. Die Gemeinde Balderschwang sollte eine Person benennen.
Durch öffentliche Bekanntmachung, Presseberichte im Allgäuer Anzeigeblatt, Veröffentlichungen auf der VG Homepage wurden die Bürger*innen informiert.
Bernd Meyer, Gschwend 49, 87538 Balderschwang hat Interesse am Schöffenamt bekundet und das hierfür notwendige Bewerbungsformular ausgefüllt.
Aus den Vorschlagslisten aller Gemeinden werden im Laufe des Jahres durch einen unabhängigen Wahlausschuss beim Gericht die Schöffen gewählt.
Rechtliche Beurteilung
Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Gemeinderatsmitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats, erforderlich.
Die Überprüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass die bewerbende Person für das Schöffenamt zugelassen werden kann.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt Herrn Bernd Meyer, Gschwend 49, 87538 Balderschwang in die Vorschlagsliste als Schöffe für die Amtsperiode 2024 bis 2028 aufzunehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt Herrn Bernd Meyer, Gschwend 49, 87538 Balderschwang in die Vorschlagsliste als Schöffe für die Amtsperiode 2024 bis 2028 aufzunehmen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.07.2023 15:01 Uhr