1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter folgenden
Voraussetzungen erteilt:
- Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine
notarielle Grunddienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Balderschwang und
dem Freistaat Bayern zu unterzeichnen, wonach die entstehenden Wohnein-
heiten ausschließlich in Verbindung mit dem bestehenden Hotelbetrieb
genutzt werden und dadurch eine spätere Aufteilung der Wohneinheiten bzw.
Nutzung als Zweitwohnsitze ausgeschlossen ist.
- Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine
notarielle Grunddienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Balderschwang mit
folgenden Inhalten zu unterzeichnen:
a) Emmissionsduldung für Straßen- u. Verkehrslärm, Landwirtschaftlicher Ver-
kehr, Alp- u. Weidwirtschaft usw.
b) Ausführung der Baumaßnahmen gemäß den in der Gemeinderatssitzung am
22.06.2023 zugestimmten Bauplänen mit Änderungen bzgl. der Dachüber-
stände und Dachneigung (sh. Ziffer 2 und 3 des Beschlusses).
2. Der konstruktive Dachübersprung ohne Dachrinne ist zwingend, an allen Haus-
seiten mit mindestens 0,60 m auszuführen.
Die Balkonanbauten werden in der Gebäudelänge an der Ost- u. Westseite um
mindestens 1,50 gekürzt.
Die Balkonanbauten werden mit einer Mindesttiefe von 1,40 m als konstruktiver
Dachüberstand gesehen.
Der Gemeinderat empfiehlt, die Tiefe der Balkone an der Südseite zu
verschmälern.
3. Die Dachneigung vom Hauptdach muss mit mindestens 15 Grad ausgeführt
werden.
4. Einer Befreiung von § 3 Abs. 2 der Ortsabrundungssatzung „Gschwend-Ost“
wird hinsichtlich der Zahl der Wohneinheiten zugestimmt, sofern die in Ziffer
1 des Beschlusses erforderlichen Dienstbarkeiten unterzeichnet werden und
die Dachüberstände gemäß Ziffer 2 ausgeführt werden.
5. Einer Befreiung von § 2 der Stellplatzsatzung der Gemeinde Balderschwang
wird zugestimmt, wonach für die „Single-Appartements“ je Appartement
1 Stellplatz nachzuweisen ist.
6. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 38 Stellplätze nachzuweisen.
Im Stellflächenplan sind 8 Stellplätze ausgewiesen. Die übrigen Stellplätze sind
vor Erteilung der Baugenehmigung darzustellen und sofern sie sich nicht auf
dem Baugrundstück befinden, vor Erteilung der Baugenehmigung rechtlich zu
sichern.
Die erforderlichen 16 Stellplätze für die Skischule, Bistro/Cafe/Eisdiele/
Bäckerei inkl. Terrasse sind möglichst Gebäudenah auszuweisen.
7. Die Anlieferung muss aus Sicherheitsgründen so erfolgen, dass der Rad- u.
Fußgängerverkehr beim angrenzenden Geh- u. Radweg nicht beeinträchtigt
bzw. gefährdet wird.
8. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbedarfs-
berechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen Bauamt der
VG Hörnergruppe einzureichen.
9. Auf die Wasserabgabesatzung der Gemeinde Balderschwang wird verwiesen,
wonach im Einzelfall Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasser-
versorgung erlassen werden können.