Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Gemeinderatssitzung, 11.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bezugnehmend auf den Beschluss des Gemeinderates vom 21.09.2023 zum Einstieg in die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und die Beauftragung der Bayerischen Breitbandberatung hat Herr Ruland von der Breitbandberatung Bayern den Bürgermeistern der VG in der Sitzung des Bürgermeisterausschusses vom 23.11.2023 erläutert, dass eine interkommunale Zusammenarbeit bis zu ca. 70 Zusatzpunkte im Bewertungsschema führte und somit eine größere Chance bestünde, bei der Bundesförderung berücksichtigt zu werden.
Die entsprechende Zweckvereinbarung wurde bereits am 12.12.2023 unterzeichnet, nachdem der Bürgermeisterausschuss der VG bereits einen positiven Beschluss gefasst hatte und damit die Fristen zur Berücksichtigung bei der Förderung des Bundes für 2024 eingehalten werden konnten (vgl. Anhang).
Es handelt sich um einen formalen Beschluss, der die Mitgliedsgemeinden im Gigabit Förderprogramm zur gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit (z. B. in Form eines gemeinsamen Auswahlverfahrens) verpflichtet.
Gemeindebezogene Belange können dennoch, z. B. durch Los-Bildungen berücksichtigt werden.
Die Zweckvereinbarung wird beim Landratsamt Oberallgäu als Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Rechtliche Beurteilung
Nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 KommZG können Gemeinden nach Art. 7 ff. KommZG durch öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Zweckvereinbarung schließen, um Aufgaben, zu deren Wahrnehmung sie berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam zu erfüllen. Da der Auf- und Ausbau eines leistungs- und zukunftsfähigen Gigabitnetzes eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge darstellt und zudem ein wichtiger Standortfaktor für die Gemeinden ist, kann er zum Gegenstand einer interkommunalen Zusammenarbeit gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Mit der Beschlussfassung zur IKZ sind keine finanziellen Verpflichtungen verbunden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt nachträglich die diesem Beschluss beiliegende Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Fischen i.Allgäu, Ofterschwang, Bolsterlang, Obermaiselstein und der VGem Hörnergruppe vom 12.12.2023 zum gemeinsamen Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in grauen und weißen NGA-Flecken der Gemeinden nach Maßgabe der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0.
Diskussionsverlauf
Ein gemeinsamer Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen, ist in der heutigen Zeit notwendig. Der GR ist sich einig, dass ein gut funktionierendes Breitbandnetz genauso wie die Wasser- und Abwasserversorgung und das Stromnetz mit zu den wichtigsten Kommunalen Aufgaben gehören.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt nachträglich die diesem Beschluss beiliegende Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Fischen i.Allgäu, Ofterschwang, Bolsterlang, Obermaiselstein und der VGem Hörnergruppe vom 12.12.2023 zum gemeinsamen Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in grauen und weißen NGA-Flecken der Gemeinden nach Maßgabe der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.02.2024 08:41 Uhr