Bauantrag - Sanierung, Umbau und Aufstockung des Gebäudes, Einbau von 2 Wohneinheiten im DG (Tektur); Bauort: Wäldle 8, Fl. Nr. 47/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Gemeinderatssitzung, 11.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 49. Gemeinderatssitzung 11.04.2024 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Im Jahr 2023 wurde das Bauvorhaben genehmigt.
Das Bauvorhaben wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. 
Im Rahmen der Tektur werden im Nachhinein folgende Änderungen legalisiert.

Die Wohnflächen der beiden geplanten Wohneinheiten im Dachgeschoss werden reduziert das Zimmer im Spitzboden entfällt künftig. Die Anzahl der Wohneinheiten im DG (2) bleibt unverändert. 
Das Dach des östlichen Gebäudeteils wird um ca. 20 cm erhöht, dadurch entsteht ein Versatz gegenüber dem bestehenden westlichen Gebäudeteil. 

Rechtliche Beurteilung

§ 34 Baugesetzbuch (Ortsabrundungssatzung „Wäldle“)

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur wird erteilt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur wird erteilt. 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zweite BGMin enthält sich

Datenstand vom 05.05.2024 17:28 Uhr