Ortsrecht; Änderung der Kurbeitragssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Gemeinderatssitzung, 08.08.2024

Beratungsreihenfolge
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 53. Gemeinderatssitzung 08.08.2024 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Balderschwang setzte zum 01.12.2022 den Kurbeitrag auf Euro 2,00 brutto fest. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 15.02.2024 die Teilnahme an der Einführung des Gästetickets. Da die Finanzierung des „Gästetickets Bus & Bahn“ zu 100% über den Kurbeitrag finanziert werden soll, muss dieser neu kalkuliert werden. Das Gästeticket wird zum 12.11.2024 eingeführt. 

Im Durchschnitt hat die Gemeinde Balderschwang insgesamt rd. 182.186 Übernachtungen im Jahr, davon rd. 18.538 Übernachtungen von Kindern zwischen 6 – 13 Jahren und 163.648 Übernachtungen ab 14 Jahren. Bisher wurde der Kurbeitrag erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr fällig.
Es gilt daher zu überlegen, den Kurbeitrag für Kinder zwischen 6 – 13 Jahren einzuführen, da alle Übernachtungsgäste ab 6 Jahren das ÖPNV-Gästeticket erhalten.

Die Gemeinde Fischen hat bereits 2022 einen Kinderkurbeitrag eingeführt. Die Gemeinde Obermaiselstein hat ebenfalls beschlossen, diesen zukünftig einzuführen. Die Gemeinde Bolsterlang hat sich, ebenso wie Ofterschwang bereits früher, gegen eine Einführung des Kinderkurbeitrags ausgesprochen (2 : 2 in der VG).

Aufgrund eines Finanzierungsbedarfs/Unterdeckung von Euro 122.268 würde sich für eine kostendeckende Erhebung des Kurbeitrags folgende Erhöhung ergeben:

Variante 1 – mit Kinderkurbeitrag:



Variante 2 – ohne Kinderkurbeitrag:


Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer

Für die Berechnung der Jahreskurbeitragspauschale für die Zweitwohnungsbesitzer werden 40 Übernachtungen angesetzt. Multipliziert mit dem Kurbeitrag ergeben sich folgende Pauschalen:

Variante 1 – mit Kinderkurbeitrag:



Variante 2 – ohne Kinderkurbeitrag:

Rechtliche Beurteilung

Anpassung der Kurbeiträge und entsprechenden Kurbeitragssatzung nach Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes –KAG-. 

Finanzielle Auswirkungen

  • Mehreinnahmen Kurbeitragserhöhung rd. 100.000 Euro netto
  • Mehreinnahmen Jahreskurbeitragspauschale Zweitwohnungsbesitzer rd. 5.000 Euro netto.

Beschlussvorschlag

Variante 1 mit Kinderkurbeitrag:
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf 31.07.2024 - Variante 1 - zur 4. Änderung der Kurbeitragsatzung als Satzung mit folgenden Regelungen:
  • Kurbeitrag in Höhe von 2,60 € ab dem 01.12.2024, 
  • Einführung eines Kinderkurbeitrags in Höhe von 1,00 € ab dem 01.12.2024, 
  • Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige in Höhe von 104,00 € (Erwachsene) und 40,00 € (Kinder 6 – 13 Jahre) ab dem 01.01.2025. 

Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.


Variante 2 ohne Kinderkurbeitrag:
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 31.07.2024- Variante 2 - zur 4. Änderung der Kurbeitragsatzung als Satzung mit folgenden Regelungen:
  • Kurbeitrag in Höhe von 2,80 € ab dem 01.12.2024, 
  • Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige in Höhe von 110,00 € ab dem 01.01.2025. 

Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Der Kurbeitrag für die Kinder soll neu eingeführt werden, da die Kinder in Bussen und Bahn schon ab 6 Jahren berechnet werden. Bis dato waren Kinder bis 14 Jahren vom Kurbeitrag befreit. Zur Finanzierung des ÖPNV-Gästetickets könnte die Kurbeitragspflicht schon ab 6 Jahren eingeführt werden.

In den anderen Gemeinden der Hörnerdörfer wird folgende Jahreskurbeitragspauschale berechnet:
Bolsterlang – 50 Tage
Obermaiselstein – 40 Tage
Fischen – 45 Tage
Der Gemeinderat ist sich einig, die Übernachtungstage bei der Jahreskurbeitragspauschale für ZWB von 30 Tagen auf 40 Tagen zu erhöhen.

Die Gemeinde Bolsterlang hat sich gegen einen Kinderkurbeitrag entschieden. 
Die Gemeinde Ofterschwang ist beim ÖPNV Gästeticket nicht dabei und somit bleibt auch der Kurbeitrag unverändert. Die Gemeinden Obermaiselstein und Fischen haben sich für eine Kinderkurbeitragspauschale entschieden.

BGM Kienle findet es sehr schade, dass die HöDö-Gemeinden keine einheitliche Berechnung für den Kurbeitrag finden. Er bemängelt die schlechte Kommunikation zwischen „HöDö Tourismus“ und den Gemeinden, zu diesem Thema.
In verschiedenen Vorgesprächen war man sich auf Bürgermeisterebene einig,
den Kinderkurbeitrag positiv in dem jeweiligen Gemeinderat zur Entscheidung vorzustellen. 

Dritte BGMin Lässer möchte wissen, wie die Kinderkurbeitragspauschale außerhalb der HöDö behandelt wird.

GR Jenn merkt an, dass die Gemeinde durch die Erhebung einer KKP nicht mehr als Kinderfreundlich betrachtet werden kann. Da in Balderschwang sehr viele Familien mit Kindern ihren Urlaub verbringen, wäre die Erhebung eines KKP keine gute Werbung. GR Jenn empfiehlt die „Variante 2 ohne Kinderkurbeitrag“ einzuführen.  

GR Traubel erwidert, dass er aus privater Sicht und aus Sicht des Hotelleiters gegen die Einführung der KKP ist. Als GR stimmt er für eine KKP, da es finanziell für die Gemeinde positiv ist. Er bittet darum, keine 0,05 € Beträge zu beschließen. 
Er fordert die Pauschalbeträge entweder auf- oder abzurunden. 

Zweiter BGM Hiemer tendiert ebenfalls zu „Variante 2 ohne Kinderkurbeitrag“, 
da die Familienfreundlichkeit nicht verloren gehen sollte.

Dritte BGMin Lässer ist der Meinung, dass keine KKP verlangt werden kann, wenn sich die Kinderattraktionen in Balderschwang bis jetzt noch sehr gering halten.
Die Gemeinde kann kein Freibad, keinen See oder sonstige größere Angebote für Kinder anbieten. Sie ist der Meinung, dass aus diesem Gründen keine KKP ab 6 Jahren verlangt werden kann.

BGM Kienle gibt zu bedenken, dass die KKP zur Finanzierung des Gästetickets eingeführt werden soll und der „ÖPNV - Bus und Bahn“ bereits ab 6 Jahren kostenpflichtig ist.
Auch Kinder nehmen im Bus ganze Plätze ein, aus diesem Grund wäre das Argument für eine KKP gerechtfertigt aber BGM Kienle versteht die Argumentation der Gegner eines KKP und kann mit der „Variante 2 ohne Kinderkurbeitrag“ gut mitgehen, weil auch er die Familienfreundlichkeit in Balderschwang für Wichtig hält. BGM Kienle bedankt sich für die offene und konstruktive Diskussion und plädiert für  eine einstimmige Entscheidung.

Der GR ist sich einig, keine KKP in Balderschwang zu veranlassen und 
verlangt um eine Aufrundung des Erwachsenen Betrag auf 2,80 €. 
Ebenfalls soll die Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige in Höhe von 110,00 € ab dem 01.01.2025 festgelegt werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 31.07.2024- Variante 2 - zur 4. Änderung der Kurbeitragsatzung als Satzung mit folgenden Regelungen:
  • Kurbeitrag in Höhe von 2,80 € ab dem 01.12.2024, 
  • Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige in Höhe von 112,00 € ab dem 01.01.2025. 

Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 31.07.2024 zur 4. Änderung der Kurbeitragsatzung als Satzung mit folgenden Regelungen:
  • Kurbeitrag in Höhe von 2,80 € ab dem 01.12.2024, 
  • Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige in Höhe von 112,00 € ab dem 01.01.2025. 

Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2024 09:28 Uhr