Verodnung über dem Ladenschluss Gemeinde Balderschwang 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Gemeinderatssitzung, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 57. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Balderschwang erlässt seit einigen Jahren die Verordnung über den Ladenschluss. 
In dieser Verordnung wird geregelt an welchen Sonn- und Feiertagen Verkaufsstellen bestimmte Produkte zum Verkauf anbieten dürfen.
Die als Anlage beigefügte Verordnung sieht Sonn- und Feiertage vor, die von der Verwaltung vorgeschlagen werden.

Rechtliche Beurteilung

Nach § 3 des Ladenschlussgesetzes müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertage, werktags und am 24. Dezember zu bestimmten Uhrzeiten geschlossen sein.
In der Ladenschlussverordnung wird in § 1 geregelt in welchen Gemeinden bestimmte Produkte an höchstens 40 Sonn- und Feiertagen verkauft werden dürfen.
Die Tage dürfen die genannten Gemeinden selbst in einer Verordnung bestimmen.
Zu den ausgewählten Gemeinden gehören die fünf Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe.
Die Verordnung der Gemeinde Balderschwang über den Ladenschluss 2025 liegt als Anlage bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügte Verordnung der Gemeinde Balderschwang über den Ladenschluss 2025.
Die Öffnungszeit wird auf 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgesetzt.
Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügte Verordnung der Gemeinde Balderschwang über den Ladenschluss 2025.
Die Öffnungszeit wird auf 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgesetzt.
Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2025 08:38 Uhr