Daten angezeigt aus Sitzung:
58. Gemeinderatssitzung, 23.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung des „Alten Zollhauses“, Hirschgund 1, Fl. Nr. 180 in eine Beherbergungsstätte.
Über den Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes gibt es keine konkreten Aussagen, Baugenehmigungen aus früherer Zeit liegen nicht vor.
Luftaufnahmen aus den 60er Jahren zeigen bereits das Gebäude in den heutigen Abmessungen.
Seit 2009 wird das Gebäude als Beherbergungsstätte (Selbstversorgerhaus), zuvor als Wohngebäude genutzt.
Im Keller sind Lager- u. Abstellräume vorhanden, im EG befindet sich ein Aufenthaltsraum mit Küche, weitere Lagerräume sowie ein Schlafraum mit 6 Betten. Im OG sind weitere Schlafräume mit insgesamt 20 Betten vorhanden, das DG ist nicht ausgebaut. Somit sind insgesamt 26 Betten im Gebäude vorhanden.
Auf der Südseite entsteht eine Aussentreppe (Fluchttreppe) mit Podest. Ansonsten sind keine wesentlichen baulichen Änderungen geplant.
Insbesondere aufgrund des fehlenden Brandschutzes soll der Bestand jetzt einer Genehmigung zugeführt werden.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Brandschutz:
Im Rahmen des Bauantrages wurde ein Brandschutznachweis erstellt der im Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt geprüft wird (sh. Anlage).
Neben dem baulichen Brandschutz (z. B. Fluchttreppe auf der Südseite des Gebäudes, Einbau einer Brandwarnanlage usw.) sind im Brandschutznachweis zahlreiche organisatorische Punkte aufgelistet, die während des Betriebes gewährleistet sein müssen, da im Brandfall aufgrund der exponierten Lage mit einem rechtzeitigen Eintreffen der Feuerwehr innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten nicht zu rechnen ist. Desweiteren stehen keine Hydranten oder sonstige Löschwasserentnahmestellen zur Verfügung, weshalb auch keine wirksamen Löscharbeiten durch die Feuerwehr möglich sind.
Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind je 2 Betten 1 Stellplatz nachzuweisen, somit für 26 Betten insgesamt 13 Stellplätze.
Im Bauantrag sind 14 Stellplätze ausgewiesen.
Erschließung:
Die Zufahrt erfolgt über den Ort Sibratsgfäll, im Bereich des Gemeindegebietes Balderschwang ist die Straße als Eigentümerweg gewidmet.
Die Wasserversorgung erfolgt über eine eigene Quelle.
Das Schmutzwasser wird in der bestehenden Kleinkläranlage entsorgt.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindlichen Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 13 Stellplätze nachzuweisen.
Diskussionsverlauf
BGM Kienle stellt anhand der Sitzungsvorlage und Anlagen den Bauantrag vor.
Zweiter BGM Hiemer erfragt, wo genau sich der Parkplatz befindet,
denn neben dem alten Zollhaus befindet sich das alte Gasthaus, welches auch als Beherbergungsstätte (Selbstversorgerhaus) genutzt wird.
BGM Kienle erläutert, dass am „Alten Zollhaus“ einige Parkplätze ausgewiesen sind. Der große Parkplatz, über der Straße wird von beiden Häusern genutzt.
Gefragt wird auch, ob eine Nutzungsänderung, wie im Betreff geschrieben, notwendig sei, da dies nicht im Beschlussvorschlag steht.
BGM Kienle erläutert, dass mit dem Bauantrag auch die Nutzungsänderung genehmigt wird.
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis und befürwortet den Bauantrag.
Beschluss
1. Das gemeindlichen Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 13 Stellplätze nachzuweisen.
3. Die Feuerwehr Sibratsgfäll ist beim Brandschutz mit einzubeziehen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.02.2025 12:19 Uhr