1. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang macht sich die Inhalte der Ab-
wägungs- u. Beschlussvorlage zur Fassung vom 31.01.2025 zu eigen.
2. Die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte zu den Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die inhaltlich in Echt-
zeit abgewogen/beschlossen wurden, ergänzen die Inhalte der Abwägungs- u.
Beschlussvorlage. Sofern sich durch diese beschlossenen Inhalte Ergänzungen/
Änderungen im Textteil/in der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes
ergeben, werden diese nach der Gemeinderatssitzung in die Entwurfsfassung
vom 31.01.2025 eingearbeitet. Das Fassungsdatum wird beibehalten.
2. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Bio-Hotel Ifenblick“ in der Fassung vom 31.01.2025 wird
festgestellt.
Die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit den einzelnen Abwägungen sind dem Dokumentenanhang zu entnehmen.