Bauantrag- Erweiterung Hotel, Schwimmbad- u. Spa-Bereich;
Bauort: Hotel Ifenblick, Gschwend 49, Fl. Nr. 321/3
Daten angezeigt aus Sitzung:
61. Gemeinderatssitzung, 24.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verwaltung hat die Planunterlagen im Vorfeld geprüft und dabei festgestellt, dass es keine Abweichungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. des Vorhaben- u. Erschließungsplanes gibt.
Herr Schiessl wird den Bauantrag in der Gemeinderatssitzung im Detail vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Rechtliche Beurteilung
§ 33 Baugesetzbuch (Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hotel Ifenblick“)
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird vorbehaltlich dessen erteilt,
dass der Vorhabenbezogene Bebauungsplan den Verfahrensstand nach
§ 33 BauGB erreicht.
2. Den künftigen Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bio-
Hotel Ifenblick“ ist zu entsprechen.
3. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbedarfs-
berechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen Bauamt der
VG Hörnergruppe einzureichen.
4. Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall
Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen
werden können.
Diskussionsverlauf
1. Bericht BGM Konrad Kienle:
- Das Landratsamt soll den Bauantrag weiterbearbeiten.
- Es gibt zwei Punkte, die noch geändert bzw. besprochen werden müssen.
- Die „Ampeln“ sollen dennoch weiterhin auf Grün bleiben.
- Priorität: Zunächst der Bau des Hotels; die Tiefgarage und weitere Bauabschnitte sollen in einem zweiten Schritt erfolgen.
- Im Bauantrag wird der rot markierte Bereich auf dem Bauplan besonders berücksichtigt.
2. Bericht Peter (Ifenblick):
- Die Planung besteht bereits seit drei Jahren unverändert.
- Es gab seither keine Änderungen am Konzept.
3. Beschluss:
- Vor Unterzeichnung der Vereinbarung mit Ifenblick muss ein entsprechender Beschluss des Gremiums vorliegen.
- Alle anwesenden Mitglieder können diesem Beschluss zustimmen.
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird vorbehaltlich dessen erteilt,
dass der Vorhabenbezogene Bebauungsplan den Verfahrensstand nach
§ 33 BauGB erreicht.
2. Den künftigen Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bio-
Hotel Ifenblick“ ist zu entsprechen.
3. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbedarfs-
berechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen Bauamt der
VG Hörnergruppe einzureichen.
4. Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall
Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen
werden können.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.07.2025 15:26 Uhr