Frau Marschall informiert die Anwesenden anhand einer Präsentation, die den Sitzungsunterlagen beiliegt, über den aktuellen Sachstand wie im Tagesordnungspunkt 1 beschrieben.
GR Sonneborn erkundigt sich nach dem konkreten Ort, an dem die Disteln angesetzt werden sollen.
Seitens der Verwaltung wird erläutert, dass ein Ausgleich am Wanderweg beim Hotel Torghele vorgesehen ist. Dort soll eine Nagelfluhwand mit verschiedenen Blumenarten bepflanzt werden, darunter auch 10% Distelpflanzen. Diese dienen als Hauptnahrungsquelle für mehrere geschützte Falterarten.
GR Bilgeri weist erneut darauf hin, dass Disteln für die Landwirtschaft problematisch seien. Landwirte bekämpfen diese Pflanzen aktiv, und nun müsse man sie gezielt anpflanzen.
Er äußert Kritik daran, dass bei einer frühzeitigeren Anmeldung des Bauvorhabens durch das Hotel Ifenblick alternative Lösungen hätten gefunden werden können. Aufgrund der nun bestehenden Zeitknappheit müsse die Gemeinde rasch handeln, was aus seiner Sicht gegenüber der Landwirtschaft unfair sei.
BGM Kienle erklärt, dass eine Lösung gefunden wurde, die aus Sicht der Gemeinde tragbar ist. Es sollen fünf Hektar gezielt mit Disteln bepflanzt und gepflegt werden, um nicht gepflegte Flächen auszugleichen. Dabei wird sichergestellt, dass die Ausbreitung der Disteln kontrolliert bleibt.
GR Sonneborn äußert Zweifel an der Notwendigkeit der Nagelfluhwand sowie an der Bepflanzung mit Disteln. Er stellt die Frage, ob die genannten fünf Hektar tatsächlich erforderlich sind.
BGM Kienle führt aus, dass die Wand und die Bepflanzung mit Disteln gemäß naturschutzrechtlichen Vorgaben notwendig seien, insbesondere um sogenannte Paarungsschneisen für die betroffenen geschützten Falterarten zu schaffen. Die derzeit vorhandenen Disteln in Balderschwang befinden sich nicht in den relevanten Flugschneisen, weshalb ein gezielter Standort beim Hotel Torghele erforderlich sei. Der Auftraggeber sei verpflichtet, die konkrete Ausgestaltung der Begrünung noch detailliert zu planen und festzulegen.
GR Jenn merkt an, dass in keinem Gemeinderatsbeschluss festgelegt sei, dass sich der Bauherr um die betreffenden Ausgleichsflächen kümmern müsse. Dies sei lediglich im Durchführungsvertrag geregelt. Aufgrund zeitlicher Versäumnisse des Bauherrn sei nun die Gemeinde gefordert, Maßnahmen zu ergreifen. GR Jenn spricht sich für ein anderes Vorgehen bei zukünftigen Bauprojekten aus.
Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Fragen bestehen, wird der Beschluss gefasst.