Datum: 13.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Widmung der Straße "Alpweg Lappach"
2 Widmung der Straße "Alpweg Salamoos"
3 Erweiterung des Fällmittelbehälters auf der Kläranlage
4 Gewerbegebiet Schwabenhof- Weitere hydraulische Untersuchungen
5 Bauantrag - Erweiterung des bestehenden Carports; Bauherr: Wohnungseigentumsgemeinschaft Bauort: Gschwend 62, Fl. Nr. 324/1
6 Bauantrag - Abbruch des Hotels Luisenhof und Neubau einer Ferienwohnanlage mit 4 Chalets; Tektur; Bauherr: Günther Nieß Bauort: Gschwend 74, Fl. Nr. 311/5
7 Bauantrag - Neubau eines Wohngebäudes mit 1 Wohneinheit; Bauherr: Josef Lipburger Bauort: Wäldle, Fl. Nr. 51, 51/1
8 Bauantrag - Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau einer Tiefgarage auf 2 Ebenen; Bauherr: Traubel Immobilien OHG Bauort: Dorf 5
9 Berichte aus den Arbeitskreisen
9.1 AK Tourismus
9.2 AK Bau und Landwirtschaft
9.3 AK Wege und Loipen
9.4 AK Soziales
10 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Widmung der Straße "Alpweg Lappach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Die Straße „Alpweg Lappach“ soll öffentlich als Eigentümerweg gewidmet werden.
Die für eine Widmung notwendige schriftliche Zustimmungserklärung der Grundstückseigentümer, über deren Grundstücke die Straße verläuft, liegt vor.
Die Straßenbaulast für die Straße liegt beim Alpwegeverband Lappach-Salamoos.

Der Lappachweg war bisher schon öffentlich gewidmet, allerdings ausschließlich auf der Flurnummer 312/2. Auf dieser Flurnummer verläuft die Straße aber tatsächlich nicht mehr, weshalb eine neue Widmung notwendig ist.

Rechtliche Beurteilung

Die Widmung erfolgt gemäß Art. 6 und 53 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Straße „Alpweg Lappach“ als Eigentümerweg öffentlich zu widmen.

Flurnummern: 211, 211/2, 211/4, 212, 217, 218, 259, 259/1, 259/2, 260, 260/2, 263, 265, 266, 267, 288/2, 312/2 und 316/2, jeweils Teilfläche, Gemarkung Balderschwang
Anfangspunkt: Abzweigung von der Kreisstraße OA 9 bei Grundstück Flurnummer 267
Endpunkt: Südliche Grenze Flurnummer 211/4
Gesamtlänge: 2,800 km
Straßenbaulastträger: Alpwegeverband Lappach-Salamoos

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Straße „Alpweg Lappach“ als Eigentümerweg öffentlich zu widmen.

Flurnummern: 211, 211/2, 211/4, 212, 217, 218, 259, 259/1, 259/2, 260, 260/2, 263, 265, 266, 267, 288/2, 312/2 und 316/2, jeweils Teilfläche, Gemarkung Balderschwang
Anfangspunkt: Abzweigung von der Kreisstraße OA 9 bei Grundstück Flurnummer 267
Endpunkt: Südliche Grenze Flurnummer 211/4
Gesamtlänge: 2,800 km
Straßenbaulastträger: Alpwegeverband Lappach-Salamoos

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Widmung der Straße "Alpweg Salamoos"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Die Straße „Alpweg Salamoos“ soll öffentlich als Eigentümerweg gewidmet werden.
Die für eine Widmung notwendige schriftliche Zustimmungserklärung der Grundstückseigentümer, über deren Grundstücke die Straße verläuft, liegt vor.

Die Straßenbaulast für die Straße liegt beim Alpwegeverband Lappach-Salamoos.

Rechtliche Beurteilung

Die Widmung erfolgt gemäß Art. 6 und 53 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Straße „Alpweg Salamoos“ als Eigentümerweg öffentlich zu widmen.

Flurnummern: 226, 227, 236, 236/2, 238, 241, 242, 245, 253 und  266 jeweils Teilfläche, Gemarkung Balderschwang

Anfangspunkt: Abzweigung Alpweg Lappach bei Grundstück Flurnummer 266

Endpunkt: Köpfle Alpe (Haus Nr. 46), Flurnummer 226

Gesamtlänge: 1,800 km

Straßenbaulastträger: Alpwegeverband Lappach-Salamoos

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Straße „Alpweg Salamoos“ als Eigentümerweg öffentlich zu widmen.

Flurnummern: 226, 227, 236, 236/2, 238, 241, 242, 245, 253 und  266 jeweils Teilfläche, Gemarkung Balderschwang

Anfangspunkt: Abzweigung Alpweg Lappach bei Grundstück Flurnummer 266

Endpunkt: Köpfle Alpe (Haus Nr. 46), Flurnummer 226

Gesamtlänge: 1,800 km

Straßenbaulastträger: Alpwegeverband Lappach-Salamoos

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Erweiterung des Fällmittelbehälters auf der Kläranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die Kläranlage an der Bolgenach wurde bekanntlich im Jahre 1998/ 99 errichtet. Sie wurde damals mit einem Fällmitteltank zur Phosphatbehandlung mit einem Fassungsvermögen von 3 m³ ausgestattet. Diese vorgehaltene Menge wäre bei einer Flach landkläranlage dieser Ausbaugröße auch völlig ausreichend – in Balderschwang jedoch verhindern die langen Winter und die oft beeindruckende Schneelage im Bereich der Kläranlage eine halbjährliche Anlieferung des Fällmittels per Tanklastzug. Dieser Umstand hat bereits des öfteren zu Verknappung des Fällmittels auf der Kläranlage und zu sehr improvisierten Zuständen mittels beigestellten Zusatzbehältern geführt.

Bild: Fällmittelbehälter Bestand
Da es sich bei dem eingesetzten Fällmittel (Eisen-III-Chlorid) um eine stark wassergefährdende Flüssigkeit handelt, soll diesem Umstand, auch und insbesondere auf Wunsch des Klärpersonals, nunmehr abgeholfen und das vorgehaltene  Fällmittelvolumen auf 6 m³ erhöht sowie die Anlagentechnik modernisiert werden.
Der damalige Ausrüster der Kläranlage, Fa. Stengelin Umwelttechnik, hat auf Betreiben des Technischen Bauamtes und nach Klärung diverser technischer Fragestellungen, nunmehr ein entsprechendes Angebot  eingereicht.   Dieses Angebot sieht neben dem Ersatz der Behälter auch die Erneuerung der ebenfalls über 20 Jahre alten Dosier- und Pumpentechnik nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik  vor und lautet zur Lieferung frei Kläranlage zunächst über 28.414 € brutto ohne Montage. Für die Montage müssen weitere rund 5.000 € angesetzt werden.  Bei Mitarbeit des Bauhofes könnte dieser Satz halbiert werden.
Im vorliegenden Falle schlägt das Technische Bauamt vor, von einer regelgerechten Ausschreibung Abstand zu nehmen, weil

1. die Maßnahme als sehr dringlich eingeschätzt wird (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen),
2. im Anlagenbestand gearbeitet wird, der durch die Fa. Stengelin geliefert und eingebaut wurde,
3. keine weiteren Anbieter bekannt sind,
4. ansonsten ein Ingenieurbüro eingeschaltet werden müßte, was weitere Kosten produziert und
5. weil die Maßnahme von der Angebotshöhe in den Bereich der „freihändigen Vergabe“  fällt.

Vor diesem Hintergrund hat die Fa. Stengelin auf Nachfrage einen Nachlaß auf das o.a. Angebot in Höhe von 3 % eingeräumt, so daß das Angebot nunmehr mit  27.562  € schließt.
Schließlich hat das Technische Bauamt eine möglich Bezuschussung nach der „Richtlinie über Zuwendungen für wasserbauliche Vorhaben“ (RZWas 2018) geprüft.  Die o.a. Maßnahme kann demnach nicht gefördert werden, weil es sich nicht um eine Sanierung sondern um einen Neubau des Behälters handelt. Diese Einschätzung wurde vom Sachbearbeiter am WWA so bestätigt. Zudem wären dann im Bereich der Kläranlage zukünftig weitere Bezuschussungen nicht mehr möglich, weil während der Laufzeit der RZWas nur eine Maßnahme im gleichen Bereich gefördert wird.  

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt sind für die Maßnahme 30 TEuro  eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet die Neuanschaffung eines vergrößerten Fällmittelbehälters incl. Pumpentechnik und beauftragt die Fa. Stengelin mit Lieferung und Montage zum Angebotspreis von brutto  27.562  zzgl. Montage.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Neuanschaffung eines vergrößerten Fällmittelbehälters incl. Pumpentechnik und beauftragt die Fa. Stengelin mit Lieferung und Montage zum Angebotspreis von brutto  27.562  zzgl. Montage.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Gewerbegebiet Schwabenhof- Weitere hydraulische Untersuchungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Mitte 2017 wurde der Wasserrechtsantrag durch das Ingenieurbüro Schneider und Theisen bearbeitet und dem Wasserwirtschaftsamt vorab zur Prüfung überlassen. Im Zuge der weiteren Entwicklung, etwa der Neubau eines Jugendhotels und eines alpinen Tourismus Zentrums am Standort, wurde Anfang des Jahres 2019 der Antrag vom Wasserwirtschaftsamt mit dem Hinweis zurückgegeben, die möglichen Hochwasserauswirkungen auch auf diese geplanten Neubauten zu berücksichtigen. In  einer Besprechung vom 2.5. d. J. wurden die folgenden Punkte festgehalten:
1.        Bevor weitere Planungsschritte erfolgen, wünscht das WWA eine hydraulische Voruntersuchung, bei der die Auswirkungen verschiedener Sezenarien untersucht und dargestellt werden.
2. Die Gemeinde wünscht, daß das Gebiet zwischen  Raubach und Schwabenhof hochwassermäßig freigelegt wird, damit dort zum einen eine Bebauung für das Gewerbegebiet und zum anderen auch für weitere Nutzungen (Alpin- Zentrum, Jugendhotel) umgesetzt werden kann.
3. Hierzu sind insbesondere die Folgen für die Unterlieger zu eruieren.
4. Einigkeit bestand, daß ein Hydrauliker eingeschaltet wird, der auf die Daten von WWA und IB Schneider zurückgreifen kann.
5. Ein Abfluß über die Flutrinne Richtung Wohnmobilstellplatz soll vermieden werden.
6. Als Abflußventil dient die östliche Flutmulde, die breitenmäßig begrenzt werden sollte.

Vor diesem Hintergrund wurde dem angesehenen Hydrauliker Dittmann aus Kempten  das Projekt mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes in der VG vorgestellt. Herr Dittmann reichte sein Angebot über die Hydraulischen Untersuchungen am Gewerbegebiet Schwabenhof am 15.5.19 ein. Es  lautet   netto über 5.335 €  und umfaßt alle vom WWA gewünschten Nachweis und Berechnungen incl.  Planunterlagen und Erläuterungsbericht.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zu weiteren hydraulischen Untersuchungen am Gewerbegebiet Schwabenhof  an  Dipl.-Ing. Rüdiger Dittmann , Kempten zum Angebotspreis von  netto 5.335 €.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zu weiteren hydraulischen Untersuchungen am Gewerbegebiet Schwabenhof  an  Dipl.-Ing. Rüdiger Dittmann , Kempten zum Angebotspreis von  netto 5.335 €.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag - Erweiterung des bestehenden Carports; Bauherr: Wohnungseigentumsgemeinschaft Bauort: Gschwend 62, Fl. Nr. 324/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Erweiterung des bestehenden Carports im Osten auf dem Grundstück Gschwend 62, Fl. Nr. 324/1.

Die Größe des Anbaus beträgt 5,64 m 5,28 m und wird wie das Bestandsgebäude mit einem Pultdach ausgeführt. Das Dach wird gegenüber dem Bestand um 0,50 m höher angeordnet.

Rechtliche Beurteilung

§ 34 Baugesetzbuch (Innenbereich)

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauantrag - Abbruch des Hotels Luisenhof und Neubau einer Ferienwohnanlage mit 4 Chalets; Tektur; Bauherr: Günther Nieß Bauort: Gschwend 74, Fl. Nr. 311/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Im Jahr 2013 wurde der Bauantrag auf Errichtung von 4 Chalets genehmigt.

Im Zuge der jetzt stattfindenden Bauarbeiten beantragt der Bauherr die Änderung des Bauantrages mit folgendem Inhalt.
Die Firstrichtung der Chalets Nr. 1, 2 und 4 wird leicht gedreht. Die Größe sowie die Nutzung der einzelnen Chalets bleiben insgesamt unverändert. Lediglich werden die Chalets Nr. 1 und 2 getauscht, d. h. an der Stelle des geplanten Chalets Nr. 1 im Norden des Grundstücks mit einer ursprünglich geplanten Größe von ca. 19 m x 8 m entsteht nun ein Gebäude mit einer Größe von ca. 16 m x 9 m. Anstelle des Chalets Nr. 2 im Osten mit  einer ursprünglich geplanten Größe von ca. 16 m x 9 m entsteht nun ein Gebäude mit einer Größe von ca. 19 m x 8 m.

Rechtliche Beurteilung

§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bauantrag - Neubau eines Wohngebäudes mit 1 Wohneinheit; Bauherr: Josef Lipburger Bauort: Wäldle, Fl. Nr. 51, 51/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Wohngebäudes mit 1 Wohneinheit.

Die Größe des Gebäudes beträgt 24,50 m x 12,50 m, es entsteht ein EG + OG.
Im EG sind Stellplätze sowie Büro- u. Lagerflächen geplant.
Im OG entsteht eine Wohneinheit.

Rechtliche Beurteilung

§ 30 Baugesetzbuch (Bebauungsplan Wäldle)

Bebauungsplan:
Gemäß Ziffer 2.2 des Bebauungsplanes beträgt die zulässige Grundfläche für
das Hauptgebäude max. 190 qm;
Der Bauantrag sieht eine Grundfläche von 302,50 qm vor, es bedarf deshalb einer Befreiung von den Festsetzungen zum B-plan;
Begründet wird die Befreiung damit, dass anstelle der ursprünglich geplanten 3 Baugrundstücke nunmehr nur noch 2 Baugrundstücke geplant sind und damit insgesamt die überbaubare Fläche relativiert wird.


Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die entstehende Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen.
Im Stellflächenplan sind neben den beiden Stellplätzen im Erdgeschoss des Gebäudes noch 2 weitere Stellplätze im Freien nachgewiesen, somit insgesamt 4 Stellplätze.
Der Stellplatzpflicht ist somit Rechnung getragen.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Einer Befreiung von den Ziffer 2.2 des Bebauungsplanes wird zugestimmt,
    wonach die zulässige Grundfläche überschritten wird.

3. Der Gemeinderat weist daraufhin, dass gemäß Ziffer 2.1 der Festsetzungen
    zum Bebauungsplan (Art der baulichen Nutzung) keine gewerbliche Nutzung
    in Form von Handwerksbetrieben zulässig ist.

4. Der Gemeinderat weist daraufhin, dass sich das Grundstück derzeit noch im
    Eigentum der Gemeinde befindet.
    Auf die noch festzulegenden vertraglichen Vereinbarungen wird verwiesen.  

Diskussionsverlauf

Nach längerer Diskussion beantragt Gemeinderat Konrad Jenn eine Verschiebung der Abstimmung des Bauantrags von Herrn Lipburger. Begründet dies durch die maximale Bebaubarkeit der Fläche von 190 m² und das Fehlen der Nachbarschaftsunterschriften. Familie Lipburger soll nochmal die Chance einer Nachbesserung des Bauantrags gegen werden, da dieser aufgrund der momentanen Aktenlage abgelehnt werden müsste.  

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8. Bauantrag - Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau einer Tiefgarage auf 2 Ebenen; Bauherr: Traubel Immobilien OHG Bauort: Dorf 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Errichtung einer zweigeschossigen Tiefgarage im Bereich des durch eine Lawine zerstörten ehemaligen SPA-Bereiches.

Die Grundfläche des 1. Untergeschosses beträgt ca. 1.800 qm. Vorgesehen sind auf dieser Ebene 44 Stellplätze. Bisher waren hier 41 Stellplätze vorhanden.

Zusätzlich entsteht gegenüber dem bisherigen Bestand noch ein 2. Untergeschoss mit einer Grundfläche von ca. 800 qm und 27 Stellplätzen.

Im Bereich oberhalb der Tiefgarage entsteht ein Schwimmteich mit Pool sowie eine Liegefläche für die Gäste des Hotels.

Rechtliche Beurteilung

§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass aus der Zustimmung kein Rechtsan-
    spruch für künftige Bauvorhaben auf dem Baugrundstück abgeleitet werden
    kann.
3. Die Carports auf den gemeindlichen Grundstücksflächen müssen so gebaut werden, dass diese nach dem Pachtende einfach zurück gebaut werden können.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass aus der Zustimmung kein Rechtsan-
    spruch für künftige Bauvorhaben auf dem Baugrundstück abgeleitet werden
    kann.
3. Die Carports auf den gemeindlichen Grundstücksflächen müssen so gebaut werden, dass diese nach dem Pachtende einfach zurück gebaut werden können.
4. Der Geh- und Radweg muss zu jeder Zeit frei bleiben. Er darf nicht als Parkplatz, Ladezone, Abstellfläche usw. verwendet werden und darf nicht überdacht sein.

5. Vor Baubeginn ist eine neue Vereinbarung bzw. Pachtvertrag für die betroffenen gemeindlichen Grundstücksflächen mit der Verwaltung abzustimmen und zu unterschreiben.

6. Die Abstandsflächen zu den gemeindlichen Flächen sind nachzuweisen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Berichte aus den Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beratend 9
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9.1. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beratend 9.1

Diskussionsverlauf

Stellenausschreibung Gästeinformation
Für die Gästeinformation wurden 1,5 Stellen über die Tourismus Hörnerdörfer GmbH ausgeschrieben. Birgit Schrott ist noch bis zum 23.06.2019 im Urlaub, danach werden die Vorstellungsgespräche beginnen, sodass die Stellen hoffentlich zeitnah besetzt werden können.

Digitale Hörnerdörfer - Fahrdienst
Es soll ein Portal für Fahrgemeinschaften erstellt werden. Dieses ist bereits in der Entwicklung und kann in naher Zukunft getestet werden.

Digitale Hörnerdörfer - Touch-Terminals für 24-h Bereich Gästeinformation
Die Ausschreibung für die Touch-Terminals für den 24-h Bereich in der Gästeinformation ist abgeschlossen. Zusätzlich werden zwei große Bildschirme mit aktuellen Informationen, wie z.B. Plakaten, in diesem Bereich sowie in der Gästeinformation installiert.

Digitale Hörnerdörfer - Meldesystem für Einwohnermeldeamt
Im Zuge des Projekts „Digitale Hörnerdörfer“ wird auch ein Konzept entwickelt, welches gerade ausländischen Bürgern die Anmeldung in Balderschwang leichter machen soll. Dieses digitale System wird momentan vom Technologie-Campus Deggendorf in Zusammenarbeit mit dem Einwohnermeldeamt programmiert.

Digitale Hörnerdörfer – Virtuelle Brille
Obermaiselstein entwirft momentan eine virtuelle 3D-Brille für die Sturmannshöhle.

Digitale Hörnerdörfer – Budget 2019
In die genannte Hardware werden 2019 ca. 100.000 € investiert. Diese Summe ist zu 100% gefördert.

Wintersaison 2019/2020
Die Wintersaison 2019/2020 muss vorbereitet werden. Hierzu soll ein Termin der „Winterverantwortlichen“ stattfinden. Als erstes müssen hierfür aber vom Skigebiet die Preise und Saisonzeiten festgelegt und auf der Homepage eingestellt werden.

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9.2. AK Bau und Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beratend 9.2

Diskussionsverlauf

Sozialer Wohnungsbau
Der Bau läuft sehr zäh und schleppend. Noch ist aber alles im Zeitplan, der Einzugstermin zum 1. Oktober wird gehalten.  Die Firma Jörg (Außenanlage) wird erst später anfangen können, da die Firma Geiger im Herbst nicht aufgeräumt hat und noch sehr viele Sachen, wie Bauzäune, Ziegelsteine etc. herumliegen. Die Tiefgarage ist bereits fertig gepflastert.

Immobilienfirma Huber & Huber
Die Immobilienfirma baut Mitarbeiterhäuser im ganzen Allgäu. Jetzt ist auch ein Projekt mit vier Gebäuden in Balderschwang geplant. Die Grundstücke müssen von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Da es sich um ein Finanzierungs-Modell handelt, ist die Gefahr von Teileigentum (Zweitwohnungen) gegeben. Der Gemeinderat spricht sich gegen dieses Projekt aus.  

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9.3. AK Wege und Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beratend 9.3

Diskussionsverlauf

Motorradlärmstudie
Die neue Motorradlärmstudie wurde im Tirol vorgestellt, an diesem Termin nahmen Bürgermeister Konrad Kienle und Gemeinderat Erich Kohler teil. Im Tirol, genauer gesagt im Lechtal wird ein Sonntagsfahrverbot angestrebt, dies ist allerdings sehr schwierig umzusetzen und wird für Balderschwang bzw. das Allgäu nicht angestrebt.

Deponie Schwabenhof
Die Deponie am Schwabenhof wird zeitnah abgeschlossen. Die Flächen wurden die vergangenen Wochen nochmal nachbearbeitet.

Beschilderung Wanderwege
Aufgrund des schneereichen Winters ist ein Großteil der Beschilderung der Wanderwege beschädigt. Theo hat schon vieles kontrolliert und auch bereits einige Schilder mit Franziska Weiler bei Frau Wegmann in der VG nachbestellt. Die Schilder sollen zeitnah geliefert und dann auch montiert werden.

Lawinengutachten
Das Lawinengutachten wurde erstellt und soll in einer Bürgerversammlung am 24.07.2019 vorgestellt werden.

Helferfest Lawinenunglück
Das Helferfest für alle Helfer beim Lawinenunglück im Januar soll am 02.08.2019 ab 19.30 Uhr stattfinden. Es ist geplant, zuerst einen Gottesdienst abzuhalten und danach ein Grillfest auszurichten.

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9.4. AK Soziales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö Beratend 9.4

Diskussionsverlauf

Wohnungsvergabe sozialer Wohnungsbau
Die Vergabe der Wohnungen am Oberberg ist noch nicht fertig abgeschlossen. Es sind bereits 16 Wohnungen fix vergeben, bei zwei Wohnungen steht der endgültige Mieter noch nicht fest.
Die Wohnungen werden vom SWW vermietet, die Kostenwurden von 350 € auf 300 € reduziert. Da das Mitarbeiterhaus Oberberg 7 auch von der Firma SWW vermietet wird, sollen die Hausmeisterarbeiten usw. zusammengelegt werden, sodass die Nebenkosten für die Mieter reduziert werden kann.

Sozialsprengel Bregenzerwald
Am 14.06.2019 findet ein Termin der Bürgermeister vom Vorderwald statt, um die Lage des Sozialsprengels zu besprechen.

Plan B
Bürgermeister Kienle möchte gerne das Projekt „Plan B“ anstoßen. Hier soll die Kernkompetenz Umwelt nachhaltig und eigenverantwortlich im Tal umgesetzt werden.

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10. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 68. Gemeinderatssitzung 13.06.2019 ö 10

Diskussionsverlauf

Gaudikick
Der diesjährige Gaudikick soll am 20.07.19 (Verschiebetermin 27.07.2019) stattfinden. Hierfür muss der Bolzplatz dringend noch auf Vordermann gebracht werden. Die anfallenden Arbeiten sollen mit der Firma Jörg angeschaut werden.

Datenstand vom 27.08.2020 15:45 Uhr