Datum: 13.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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74. Gemeinderatssitzung
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13.02.2020
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Beschliessend
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1.1. Bauantrag - Umbau (Neubau) eines Reihenhauses (Chalet);
Bauherr: Wofgang Boss
Bauort: Schlipfhalden, Alp Chalet 15, Fl. Nr. 277/24
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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74. Gemeinderatssitzung
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13.02.2020
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1.1 |
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt die nachträgliche Genehmigung des bereits verwirklichten Ersatzbaus des Alp Chalets Nr. 15, Fl. Nr. 277/24.
Das alte Gebäude hat sich aufgrund der bekannten bestehenden Bodenverhältnisse im Gebiet um ca. 1 m abgesenkt und war somit baufällig. Das neue Gebäude wurde an der gleichen Stelle auf der bestehenden Bodenplatte wieder aufgebaut.
Die Grundfläche des Gebäudes bleibt gegenüber dem Altbestand gleich, die Größe des eingeschossigen Gebäudes beträgt 11,84 m x 7,66 m.
Um die Höhen auszugleichen, wurden 3 Holzmodule in Stufenform gefertigt, damit bei späteren weiteren Senkungen die Teile einzeln ausgeglichen werden können.
Rechtliche Beurteilung
§ 34 Baugesetzbuch (Innenbereich)
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Der Bauwerber hat vor Erteilung der Baugenehmigung beim Technischen
Bauamt der VG Hörnergruppe einen Entwässerungsplan nach Satzung,
insbesondere für das Regenwasser vorzulegen.
Diskussionsverlauf
Es kann festgehalten werden, dass das Bauvorhaben bereits 2018 von Holzbau Jenn realisiert wurde und eine Genehmigung nicht zwingend notwendig gewesen wäre, da es sich um eine bessere Sanierung des Gebäudes hielt, jedoch wünschte der Bauherr Ordnungshalber einen Genehmigung zu diesem Vorhaben. Zu der Frage ob das Gebiet um das Bauobjekt weiterhin in Bewegung ist erwidert Gemeinderat Bilge
ri, dass durch die Legung von Drainagen eine Besserung erfolgt ist, jedoch ein komplettes stoppen der Erosionen wird es nicht geben.
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Der Bauwerber hat vor Erteilung der Baugenehmigung beim Technischen
Bauamt der VG Hörnergruppe einen Entwässerungsplan nach Satzung,
insbesondere für das Regenwasser vorzulegen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.2. Bauantrag - Neubau eines Gebäudes mit fünf touristisch genutzten Ferienwohnungen;
Bauherr: Dr. Thomas Huntgeburth
Bauort: Oberberg 14, Fl. Nr. 27/14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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74. Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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1.2 |
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt den Neubau eines Wohngebäudes mit fünf touristisch genutzten Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 27/14 im neuen Baugebiet Oberbergalpe.
Die Größe des Gebäudes beträgt 13,50 x 12 m. Es entsteht ein KG, EG + DG.
Im KG entsteht 1 Ferienwohnung, im EG und OG jeweils 2 Ferienwohnungen.
Auf der Südseite entsteht ein Kehrgiebel in einer Breite von ca. 6,50 m, im Norden zwei kleine Spitzgauben.
Im Nordosten des Grundstückes entsteht ein Carport mit Geräteraum als Grenzbebauung zum östlichen Grundstück Fl. Nr. 27/15.
Die Größe des Carports beträgt 22 m x 5,50 m; der Carport ist mit einem Flachdach geplant und ist nach 3 Seiten geschlossen.
Rechtliche Beurteilung
§ 30 Baugesetzbuch (2. Änderung des Bebauungsplanes „Oberbergalpe“)
Gemäß Ziffer 2.2.5 der Satzung zum Bebauungsplan darf die Fußbodenoberkante (FOK) für das EG max. 3 m über der angrenzenden Straße liegen.
Gemäß Ziffer 2.2.3 beträgt die Wandhöhe max. 4 m, gemessen ab FOK bis zum Schnittpunkt Dachhaut.
Die FOK beim vorliegenden Bauantragt beträgt 2,70 m, d. h. 30 cm unter der zulässigen FOK. Die Wandhöhe beim vorliegenden Bauplan beträgt 5 m, d. h. 1 m über der zulässigen Wandhöhe lt. Bebauungsplan. Dies ergibt eine Gesamttraufhöhe von 7,70 m gegenüber einer zulässigen Höhe von 7 m lt. Bebauungsplan.
Es bedarf somit einer Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan.
Die Firsthöhe beim vorliegenden Bauplan beträgt 10 m und liegt um 1 m unter der zulässigen Firsthöhe von 11 m lt. Bebauungsplan.
In der Zeichnung zum Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
Der Carport im Nordosten des Grundstücks befindet sich außerhalb der Baugrenze.
Es bedarf somit einer Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan.
Gemäß Ziffer 3.1.2 der Satzung zum Bebauungsplan sind Garagen/Carports mit einem Satteldach auszuführen. Wie bereits im Sachverhalt erwähnt, ist der Carport mit einem Flachdach geplant. Es bedarf somit einer Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan.
Die Wandhöhe bzw. die Situierung des Carports ist u. a. der Höhenlage der Straße in Verbindung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes geschuldet.
Aufgrund des ansteigenden Geländes von der Straße zum Hauptgebäude wird die Errichtung des Carports an der beantragten Stelle für sinnvoll erachtet.
Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die entstehenden fünf Ferienwohnungen je Ferienwohnung 1 Stellplatz, somit insgesamt 5 Stellplätze nachzuweisen.
Im Carport sind 6 Stellplätze geplant.
Erschließung:
Das Grundstück ist sowohl hinsichtlich der Zufahrt, der Wasserversorgung und der Kanalisation erschlossen.
Ein Entwässerungsgesuch ist beim Technischen Bauamt der VG Hörnergruppe vor Baubeginn einzureichen.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Einer Befreiung von den Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Oberbergalpe“ wird in nachfolgenden Punkten zugestimmt:
- Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe beim Hauptgebäude;
- Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenze;
- Errichtung des Carports mit einem Flachdach;
3. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 5 Stellplätze nachzuweisen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Kienle erläutert, dass es sich bei dem Grundstück direkt am Wendehammer handelt, welches ursprünglich Herrn Manfred Pirmschitz von der Fuchsalm zugesagt wurde. Herr Hundeburth ist langjähriger Gast von Balderschwang und möchte auch nach seiner Pensionierung in 3 Jahren ganzjährig nach Balderschwang ziehen. Seine Frau hat bereits den ersten Hauptwohnsitz in Balderschwang angemeldet. Bürgermeister Kienle weist darauf hin, dass zwar Regelungen für maximale eine Betreiberwohnung vorliegt, jedoch der Bau einer solchen nicht obligatorisch ist. Des Weiteren erklärt er, dass der Bau der Straße nun etwas verlaufen ist als ursprünglich geplant, daher seien mehrere Ausnahmen im Bebauungsplan notwendig.
Gemeinderat Hiemer äußert seine Bedenken zur Planung des Carports direkt an der Gemeindestraße, da dies bei Schneeräumarbeiten hinderlich sein könnte. Des Weiteren wird diskutiert, warum der Bauherr eine Befreiung der Bauordnung im Bezug des Carports wünscht. Der Gemeinderat beschließt das Flachdach nicht zu genehmigen.
Gemeinderat Jenn möchte mit ins Protokoll aufnehmen, dass das Gremium die Bedenken bezüglich des Hauptwohnsitzes sieht, jedoch der touristische Nutzen bei dieser Entscheidung im Vordergrund steht.
Gemeinderat Traubel möchte wissen, ob im Zuge der Genehmigung die Duldung der
landwirtschaftlichen Emissionen gefordert werden. Bürgermeister Kienle erklärt, dass im Kaufvertrag mit dem Herrn Hundgeburth diese Punkte bereits aufgenommen wurden.
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Einer Befreiung von den Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Oberbergalpe“ wird in nachfolgenden Punkten zugestimmt:
- Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe beim Hauptgebäude;
- Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenze;
3. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 5 Stellplätze nachzuweisen.
4. Das Carport muss mindestens. 1,5 Meter von der Gemeindestraße zurückgesetzt werden.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Klärschlammentsorgung II - Entwässerung mittels Schneckenpresse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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74. Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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Sachverhalt
In der Beschlußvorlage der Besprechung vom 9.1.2020 wurde bereits ausführlich auf die derzeitige Entsorgung des Klärschlammes und über Möglichkeiten zur Verbesserung berichtet. Nach dieser Sitzung und dem Vortrag von Dr. Steinle herrschte Konsens, daß eine Klärschlammvererdung wegen der ungünstigen politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen lediglich eine Zwischenspeicherung über 10 Jahre aber keine eigentliche Entsorgung darstellt, wofür der Kostenrahmen jedoch deutlich zu hoch sei. Diese Option wird daher nicht weiter betrachtet.
In der damaligen Beschlußvorlage wurde unter Punkt 2 „Eigene Entwässerung“ bereits die Entwässerung des anfallenden Naßschlammes (ca. 2% TS) auf einen Trockensubstanzgehalt (TS) von 20% thematisiert. Dies geschieht bisher mittels ambulantem Lohnentwässerer zweimal pro Jahr, wofür momentan 8.600 € pro Jahr ausgegeben werden.
Die Entwässerung des Klärschlammes mittels eigenem Aggregat auf der Kläranlage hätte mehrere Vorteile:
- Unabhängigkeit von weiteren Preiserhöhungen
- Vergleichmäßigung der Rückbelastung der Kläranlage durch Trübwasser
- Weitere zukünftige Entsorgungsoptionen etwa über den ZAK oder in den Bregenzer Wald
- Geschätzte Amortisation der Investition über 12 Jahre (ohne Förderung)
- Durch die Erhöhung des TS-Gehaltes von 2% auf 20% sinkt die Klärschlammenge von 900 m³ (= ca. 900 Tonnen) pro Jahr auf 90 to pro Jahr. Dadurch würde auf der Kläranlage das Becken für die Naßschlammspeicherung (360 m³) frei werden, was perspektivisch für eine mögliche Erweiterung der Kläranlage herangezogen werden kann.
- Momentan günstige Zuschußlage über RZWas
Als geeignetes Aggregat, das in der für uns passenden Größe verfügbar ist, könnte die sogenannte Schneckenpresse eingesetzt werden, die den Naßschlamm auf TS- Gehalte von 20 – 22% reduzieren kann, vgl. nachstehende Abbildung.
Das Technische Bauamt schätzt die Kosten für die Installation einer derartigen Anlage incl. hydraulischer und elektrischer Ausrüstung, Anbindung und Baulichkeit auf rund 100 TEuro, netto.
Zum o.a. Punkt 6 ist anzumerken, daß nach mehreren Anfragen und Diskussionen mit dem Wasserwirtschaftsamt nun von dort eine mündliche Zusage vorliegt, eine derartige Investition entsprechend den Richtlinien der RZWas zu fördern. Der Zuschußsatz beträgt zwischen 60 und 70%. Voraussetzung für den Zuschuß ist die Vorlage eines Planungsentwurfes durch ein fachlich geeignetes Ingenieurbüro.
Das Ingenieurbüro Dr. Steinle soll nunmehr um die Vorlage eines Ingenieurhonorarangebotes incl. einer ersten Kostenschätzung für ein derartiges Vorhaben gebeten werden. Falls der Gemeinderat den Überlegungen folgt, soll über den Abschluß eines Ingenieurvertrages auf dieser Grundlage erst in einer der nächsten Sitzungen befunden werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, das Thema Kärschlammentwässerung auf der Kläranlage weiter zu verfolgen und das Ingenieurbüro Steinle um die Vorlage eines Ingenieurhonorarangebotes mit erster Kostenschätzung zu bitten.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Hiemer sieht die Platzersparnis von 360 m³ nicht, da auch Lagerplatz für den Trockenschlamm benötigt wird. Er befürwortet jedoch die Überlegung, zumal eine Entwässerung derzeitig einen enormen Aufwand darstellt. Das Etnwässerungsunterneh
men kann erst nach der Schneeschmelze den Wertstoffhof anfahren und bis dahin wird der Platz oft sehr eng. Gegen den Einwand von Gemeinderat Bilgeri bezüglich des höheren Arbeitsaufwandes erwidert Gemeinderat Hans Hiemer dass die eine Schneckenpresse nicht täglich sondern eher 14 tägig in Betrieb sein wird..
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Thema Kärschlammentwässerung auf der Kläranlage weiter zu verfolgen und das Ingenieurbüro Steinle um die Vorlage eines Ingenieurhonorarangebotes mit erster Kostenschätzung zu bitten.
Gemeinderat Hiemer wird die weitere Vorgehensweise mit dem Bautechniker der VG, Klaus Fischer, absprechen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Neues Rührwerk für die Kläranlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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74. Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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Sachverhalt
Die Kläranlage Balderschwang datiert aus dem Jahr 1999. Mithin sind die wesentlichen Aggregate, wie Gebläse und Motoren, falls noch nicht zwischenzeitlich getauscht, 20 Jahre in Betrieb und am Ende ihrer Lebensdauer angekommen. Dies trifft auch und insbesondere für das große Rührwerk im Belebungsbecken zu, das zum einen 24 Stunden pro Tag in Betrieb ist und zum anderen durch die Zugabe von Fällmittel (Eisen – III – Chlorid) in das Belebungsbecken starken korrosiven Einflüssen ausgesetzt ist.
Am 2. Dezember 2019 havarierte das Rührwerk wegen elektrischer und mechanischer Ursachen und mußte am Nikolaustag in einer ad-hoc- Aktion mittels Taucher geborgen werden. Das geborgene Gerät wurde vor Ort provisorisch instandgesetzt und wieder in Betrieb genommen. Eine Belebungsanlage läßt sich ohne Rührwerk aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bescheidsgemäß betreiben, so daß für den o. a. Zeitraum eine Havariemeldung an das Wasserwirtschaftsamt ausgelöst werden mußte.
Da die Lebensdauer des nun reparierten Gerätes völlig unklar ist, wurde der Kläranlagenausrüster Fa. Stengelin gebeten, einen passenden Ersatz anzubieten, was wegen des Alters der Technik und wegen dem Umstand, daß das ursprüngliche Fabrikat „EMU“ nicht mehr auf dem Markt verfügbar ist, nicht einfach war. Die Fa. Stengelin bietet nun mit Angebot vom 19.12.19 ein auf die vorhandenen Schienen passendes Rührwerk, Typ WILO TRE 221.36 mit adäquater Rührleistung zum Angebotspreis von 13.840 € brutto frei Kläranlage an. Das Besondere am nun angebotenen Aggregat ist, daß durch den Einsatz eines Hocheffizienzmotors und durch neue Flügelgeometrie die elektrische Leistung am Arbeitspunkt bei gleicher Rührleistung annähernd halbiert werden kann. Bei derartig hohen Betriebsstunden, im vorliegenden Fall 8.760 Stunden pro Jahr, lassen sich durch die neue Maschine in 10 Jahren Stromkosten von mindestens 20.000 € einsparen.
Die Lieferzeit ab Bestellung beträgt 8 Wochen.
Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit hat die Verwaltung das Rührwerk bereits am 20.12.19 verbindlich bestellt und bittet den Gemeinderat nachträglich um Genehmigung.
Finanzielle Auswirkungen
Entsprechende Gelder wurden im Haushalt 2020 vorgemerkt
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat befürwortet den Ersatz des alten Rührwerkes und genehmigt nachträglich die Vergabe der Leistung an die Fa. Stengelin zum Angebotspreis von 13.840 € brutto zur Lieferung frei Kläranlage.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Hans Hiemer erläutert noch einmal die genaue Situation und berichtet von der Bergung des Rührwerkes durch Industrietaucher. Die Anschaffung eines neuen Rührwerkes sei unabdingbar, da das aktuelle Gerät nur notdürftig repariert wurde und bei einem weiteren Schade irreparabel sei.
Beschluss
Der Gemeinderat befürwortet den Ersatz des alten Rührwerkes und genehmigt nachträglich die Vergabe der Leistung an die Fa. Stengelin zum Angebotspreis von 13.840 € brutto zur Lieferung frei Kläranlage.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Berichte aus den Arbeitskreisen
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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4.1. AK Tourismus
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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74. Gemeinderatssitzung
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4.1 |
Diskussionsverlauf
Sommerprogramm:
Der AK Tourismus hat mit Frau Heißler das Sommerprogramm besprochen. Veranstaltungen auf der Lenzenalpe fallen auf Grund der Ereignisse des letzten Jahres nun aus. Das Sommerprogramm beginnt mit den Pfingstferien.
Digitale Hörnerdörfer
Bürgermeister Kienle berichtet vom Besuch im bayerischen Wirtschaftsministerium zum Thema Digitale Alpendörfer. Begleitet wurde er von Bürgermeister Stehle aus Obermaiselstein. Bei diesem Termin wurden die fünf ausgewählten Orte und Regionen vorgestellt. Alle Themen haben Pilotcharakter und sollen später von allen interessierten und gleichgelagerten Gemeinden übernommen werden. Bei dem Projekt Nahversorgung berichtet Bürgermeister Kienle über einen Bus welcher als Dorfladen umgebaut wurde. Dieses Projekt könnte für einen Dorfladen in Balderschwang in einer abgewandelten Form umgesetzt werden.
Aktueller Stand der Projekte in Balderschwang:
In Balderschwa
ng soll das Projekt Hörnershuttle anlaufen, welches eine gemeinsame Fahrtenlösung für Balderschwanger Hotelbetriebe und Gäste ermöglichen soll. Des Weiteren wird es eine Terminallösung „Dahuim Anmelden“ für die Anmeldung der Mitarbeiter geben. Dieses wird nach Ostern installiert. Die Touchterminals im 24-h Bereich sowie in der Gästeinformation werden nachgebessert und weiterentwickelt.
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4.2. AK Bau und Landwirtschaft
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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4.2 |
Diskussionsverlauf
Alpchalet
Die Oberflächenentwässerung im Gebiet Alpchalet ist problematisch und undurchsichtig da kein alleiniger Verwalter die Interssen der einzelnen Besitzer vertritt, sondern es mehrere Interessensgruppen gibt. Die VG wird beauftragt alle einzelnen Besitzer anzuschreiben, wie Sie Ihr Oberflächenwasser entsorgen
. Die Kläranlage mit einem Drei-Kammersystem soll zurückgebaut werden.
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4.3. AK Wege und Loipen
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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74. Gemeinderatssitzung
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4.3 |
Diskussionsverlauf
Winterwanderwege:
Für die kommende Wintersaison 2020/21 wird an einem Winterwanderweg zur Bodenseehütte abseits des geteerten Alpweges gearbeitet. Der Weg soll über die Höflealpe – Lappach und dann neben der Piste verlaufen.
Der Winterwanderweg von Gschwend bis Schlipfhalden kann leider nicht präpariert werden, da der Weg oberhalb des Hotels Bergblick leider zu schmal ist. Grund ist das Wildgatter der zu nahe an den Wanderweg gebaut wurde.
Loipe:
Die Loipe ist auch dieses Jahr wieder in einem qualitativ sehr hochwertigen Zustand. Die Beschneiung sowie die Einfräsung der Loipe haben gut funktioniert. Die Gummibereifung für die Loipenfahrzeuge war eine gute Entscheidung. Die Schäden entlang der Loipe nach dem Sturm wurden durch tatkräftige Unterstützung von den ehrenamtlichen Helfern Florian Knebel und Matthias Holzmann behoben. Für die Sicherung der Gefahrenstellen an der Kreuzung Loipe und Piste beim Loipenkiosk Lang wurden in diesem Winter Netze und Hinweisschilder aufgebaut. Für die kommende Wintersaison ist eine Verbesserung der Schutzmaßnahmen gerade im Bereich der Brücken anzugehen. Gemeinderat Erich Kohler schlägt dafür Gummimatten vor.
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4.4. AK Soziales
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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Diskussionsverlauf
Grenzenlos Pflegen und Betreuen
Die Gemeinde Balderschwang hat einen postitiven Förderbescheid für das INTERREG Projekt erhalten. Die nächsten Schritte werden im AK ausgearbeitet.
Kleinkindbetreuung
Gemeinderätin Bianca Schießl möchte sich für Kleinkindbetreuung in Balderschwang einsetzen und ist schon mit verschiedenen Stellen und Behörden in Kontakt. Weiter Schritte werden mit dem AK Soziales besprochen.
Jahrestagung der Senioren-, Familien- & Behindertenbeauftragen
Gemeinderätin Anke Lässer berichtet von dem Workshop am 23. Januar, welcher sehr interessant und informativ gestaltet war. Normalerweise sind die Posten der Senioren-, Behinderten-, Jugend- und Familienbeauftragen von verschieden Personen besetzt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit solche Beauftragten auch außerhalb des Gremiums des Gemeinderates zu bestimmen.
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5. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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74. Gemeinderatssitzung
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Datenstand vom 27.08.2020 14:36 Uhr