Datum: 30.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushalt 2020; Erlass der Haushaltssatzung
2 Bauantrag - Neubau Family Lodge, Sanierung Gelbes Haus und Zentraler Verbindungsbau, Erweiterung des Zentralen Verbindungsbaus; Bauherr: Traubel Immobilien OHG Bauort: Dorf 5, Fl. Nr. 5, 10/15, 10/7 und 4/3
3 Bauantrag - Neubau eines Appartementhauses mit Garage; Bauherr: Ute u. Peter Fischer Bauort: Oberberg 13, Fl. Nr. 27/13
4 Brückenerneuerung Balderschwang 2020
5 Berichte aus den Arbeitskreisen
6 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Haushalt 2020; Erlass der Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 76. Gemeinderatssitzung 30.04.2020 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

I. Gesamthaushalt
Der vorliegende Haushaltsentwurf 2020 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit Euro 3.375.600 (Vorjahr: Euro 4.281.600) ab. Im Einzelnen beträgt der Verwaltungshaushalt Euro 1.784.200 (Vorjahr: Euro 1.701.600) und der Vermögenshaushalt Euro 1.591.400 (Vorjahr: Euro 2.580.000).


II. Verwaltungshaushalt
Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr:
Einnahmen



Ausgaben
Aufgrund der zu erwartenden Einnahmeneinbußen durch die Corona-Krise schließt der Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von Euro 188.750 (Vorjahr: Zuführung an den Vermögenshaushalt Euro 103.600) ab.

III. Vermögenshaushalt
Folgende Investitionen sind im Haushalt 2020 vorgesehen:





Für die Investitionen stehen der Gemeinde folgende Einnahmen zur Verfügung:
Die Finanzierungslücke i.H.v. Euro 1.117.600 wird durch eine Rücklagenentnahme i.H.v. Euro 867.600 und eine Kreditaufnahme i.H.v. Euro 250.000 gedeckt.

IV. Rücklagenentwicklung


V. Schuldenentwicklung

VI. Stellenplan
Im Stellenplan sind insgesamt 4,5 Stellen enthalten.

VII. Finanzplan
Der Finanzplan für die Jahre 2021-2023 wurde im Bereich der laufenden Einnahmen und Ausgaben fortgeschrieben.

Rechtliche Beurteilung

Art. 63 ff. GO, KommHV

Finanzielle Auswirkungen

lt. Haushaltsplan

Beschlussvorschlag

  1. Die als Anlage 1) diesem Beschluss beigefügte Haushaltssatzung 2020 wird erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festgestellt. Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan (Anlage 2) wird genehmigt.

  1. Dem Finanzplan für die Jahre 2021 – 2023 wird zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Kämmerin Silvia Martin präsentiert den geplanten Haushalt für 2020 und  weist darauf hin, dass Balderschwang und Fischen die einzigen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe waren, die den Haushalt auf Grund der Corona Pandemie noch ändern konnten. Bürgermeister Kienle und Frau Martin haben einen äußerst vorsichtigen Haushalt geplant. Für einige Einnahmen war die Bemessungsgrundlage 50% der tatsächlichen Einnahme von 2019. Einnahmen wie Parkgebühren und Loipengebühren wurden gelassen, da das Ziel schon vor der Pandemie erreicht wurde. Frau Martin erklärt zudem, dass normalerweise  ein großer Teil vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt zugeführt wird, dies sich heuer aber aufgrund der aktuellen Lage andersrum verhält.

Nach der Vorstellung der Kosten möchte Gemeinderat Traubel wissen ob die Gemeinde die Tilgung des Kredites für den sozialen Wohnungsbau nicht aussetzen kann. Frau Martin erwidert, dass dies leider bei dem günstigen Kredit nicht möglich sei. Bürgermeister Kienle weist darauf hin, dass für Kommunen andere Corona-Soforthilfe-Maßnahmen gelten als für Gewerbetreibende und daher auch Kommunen keine Kurzarbeit anmelden können.  Er weist darauf hin, dass so viel wie nötig und so wenig wie möglich für den Haushalt 2020 an Ausgaben geplant wurde.

Im Haushalt 2020 ist die Aufnahme eines Kredites von 250.000 € vorgesehen, der nur dann aufgenommen wird, wenn es wirklich notwendig ist. Eine Kreditaufnahme die nicht im Haushalt vorgesehen ist, ist komplizierter zu genehmigen. Gemeinderat Bilgeri möchte jedoch zur Disskussion stellen ob eine Kreditaufnahme nicht so oder so sinnvoll sei.

Kämmerin Silvia Martin lobt die gute Zusammenarbeit mit Bürgermeister Kienle sowie die vorbildliche Haushaltsplanung der Gemeinde Balderschwang, die in den letzten Jahren bei so vielen Investitionen so gut gehaushaltet hat und mit Ende 2019 Rücklagen von 1,1 Millionen € gebildet hat.  Die Mindestrücklage für Gemeinden beträgt 16.000 € und  ist nun im Haushalt für Ende 2020 mit vorrausichtlich 275.600 € geplant.

Sollte die Gemeinde Balderschwang im Jahr 2020 keinen Kredit aufnehmen, kann die Verschuldung (Altlasten) im nächsten Jahr fast komplett getilgt werden.  Die Gemeinde muss nur noch den Kredit vom kommunalen Wohnungsbau Oberberg 11 „Dahuim“ zurückzahlen, der aber extra zu sehen ist da sich die Finanzierung mit den Mieteinnahmen selber trägt .

Beschluss

  1. Die als Anlage 1) diesem Beschluss beigefügte Haushaltssatzung 2020 wird erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festgestellt. Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan (Anlage 2) wird genehmigt.

  1. Dem Finanzplan für die Jahre 2021 – 2023 wird zugestimmt.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag - Neubau Family Lodge, Sanierung Gelbes Haus und Zentraler Verbindungsbau, Erweiterung des Zentralen Verbindungsbaus; Bauherr: Traubel Immobilien OHG Bauort: Dorf 5, Fl. Nr. 5, 10/15, 10/7 und 4/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 76. Gemeinderatssitzung 30.04.2020 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt zunächst den Abbruch des Anwesend Dorf 4 ¼.
In diesem Bereich entsteht ein Neubau (Family Lodge) in einer Größe von ca. 26 m x 16 m, der an das bestehende Hotel angebaut wird.
Es entsteht ein KG, EG, 1. OG, 2. OG + 3. OG. Die Trauf- u. Firsthöhe ist gegenüber dem Bestandsgebäude unverändert.  
Im KG ist im Wesentlichen ein Mehrzweckraum für 25 Personen sowie die Technik (BHKW) für den Bäderbereich vorgesehen. Im EG ist ein eigener Eingang für den Bereich der Family-Lodge geplant, der geplante Bäder-, Spa- und Spielbereich für die Kinder erstreckt sich teilweise noch ins Kellergeschoss. In den Obergeschossen sind insgesamt 15 Suiten geplant. Im Übergangsbereich zum bestehenden Hotel ist ein Familien-Restaurant mit 20 Tischen sowie ein Pausenbereich für Mitarbeiter und 6 weitere Suiten vorgesehen. Nach Süden zur Kreisstraße hin wird der Zufahrtsbereich vor der Rezeption überbaut und als Terrasse genutzt. Dieser Bereich wird mit einer Pergola in Form eines Markisen-Systems überdacht.  
Desweiteren finden im Inneren des bestehenden Hotels verschiedene Grundrissänderungen statt.

Beim Neubau der Family Lodge entstehen auf der Westseite 3 Dachaufbauten in einer Breite von jeweils 2,50 m.
Auf der Ostseite entsteht ein Dachaufbau in einer Breite von 12,39 m. Dieser dient im Wesentlichen als zusätzlicher Fluchtweg auf den Dachgarten bzw. ist wegen der erforderlichen Raumhöhe bzw. wegen des Aufzuges erforderlich.
Desweiteren sind an den bestehenden Fassaden teilweise neue Fassadenbekleidungen vorgesehen.

Rechtliche Beurteilung

§ 34 Baugesetzbuch (Innenbereich)

Stellplätze:
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Balderschwang sieht bei Beherbergungsbetrieben je 2 Betten 1 Stellplatz vor.
Nach dem bisherigen Stand waren für das Hotel bei 66 Zimmern 66 Stellplätze nachzuweisen (Baugenehmigung aus dem Jahr 2009).

Nach dem Neubau der Family Lodge bzw. dem Umbau im Bestandsgebäude ist künftig nachfolgende Nutzung geplant:
Bestandsgebäude: 59 Doppelzimmer sowie 3 Einzelzimmer, somit insgesamt 121 Betten.
Dies ergibt nach der Satzung einen Stellplatzbedarf von 61 Stellplätzen.

In der neu geplanten Family Lodge sind 21 Familienzimmer mit je 4 Betten, somit insgesamt 84 Betten geplant. Dies würde einen Stellplatzbedarf von 42 Stellplätzen ergeben. Hierzu beantragt der Bauherr eine Befreiung von der Stellplatzsatzung. Begründet wird die Befreiung damit, dass diese Zimmer ausschließlich Familien mit Kindern zur Verfügung gestellt werden und somit pro Zimmer lediglich 2 Betten für die Erwachsenen bei der Berechnung herangezogen wurden, somit 42 Betten.
Dies ergibt einen Stellplatzbedarf von 21 Stellplätzen für den Neubau der Family Lodge.
Sämtliche Einrichtungen sowohl im Bestandsgebäude als auch im Neubau werden ausschließlich durch die Hausgäste genutzt, so dass hier kein zusätzlicher Stellplatzbedarf notwendig wird.
Inkl. Bestandsgebäude ergibt sich somit ein Stellplatzbedarf von insgesamt 82 Stellplätzen.

Beim Neubau des Parkdecks werden in diesem künftig 65 Stellplätze nachgewiesen.
Desweiteren werden im Freien 22 Stellplätze zur Kreisstraße hin nachgewiesen (sh. Bauantrag Neubau Spa-Bereich). 5 weitere Stellplätze werden ebenfalls zur Kreisstraße hin im vorliegenden Bauantrag nachgewiesen.
Dies ergibt in der Summe 27 Stellplätze im Freien.

Somit werden insgesamt 92 Stellplätze nachgewiesen.


Erschließung:
Am 27.04. fand ein Termin mit der Kreistiefbauverwaltung und dem Bauherrn statt.
In einem Telefongespräch am 30.04. erklärte der Vertreter der Kreistiefbauverwaltung  gegenüber dem Bauamt der VG Hörnergruppe, dass aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dem Bauantrag nicht zugestimmt werden kann.
Die Verkehrsbehörde sieht große Bedenken hinsichtlich des An- u. Ablieferungsverkehrs für das geplante Gebäude. Hier müsse im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein Verkehrsplaner mit hinzugezogen werden.
Die südlich des Neubaus entstehende Grünfläche (bisher als Parkplätze genutzt) ist aus Sicht der Kreistiefbauverwaltung auch kritisch zu sehen, da die umlaufende Hecke die Sicht auf die Kreisstraße sowie den Geh- u. Radweg beeinträchtigt.
Der Gemeinderat hat bereits im Rahmen der Behandlung des Bauantrages über den Wellness- u. Spa-Bereich in der Sitzung am 24.05.2019 beschlossen, dass die Anlieferung so erfolgen muss, dass der fließende Verkehr, aber auch der Geh- u. Radweg nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Desweiteren muss der Geh- u. Radweg jederzeit frei gehalten werden. Er darf nicht als Parkfläche, Ladezone, Abstellfläche usw. genutzt werden.  
Die Kreistiefbauverwaltung wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nochmals formell am Verfahren beteiligt.

Abstandsflächen:
Beim Bauantrag wird die Abstandsfläche nach Süden auf die im Eigentum der Gemeinde befindliche Fl. Nr. 9/36 nicht eingehalten, weshalb eine Übernahme durch die Gemeinde in einer Größe von ca. 140 qm beantragt wird.

Nach Norden und in einem Teilbereich nach Nordwesten zur Fl. Nr. 4 werden die Abstandsflächen ebenfalls nicht eingehalten. Hierüber wurde der Nachbar informiert.
Im Nordöstlichen und nordwestlichen Teil des Baugrundstücks erfolgt ein Grundstückstausch mit dem Nachbarn, Fl. Nr. 4. Sobald dieses Rechtsgeschäft notariell beurkundet ist, wird der Nachbar die Abstandsflächen übernehmen.  

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag kann nicht erteilt werden.
    Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung damit, dass die vorliegende
    Planung die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere den An- u.
    Ablieferungsverkehr auf die Kreisstraße beeinträchtigt.

2. Der Umwandlung der bestehenden Parkplätze in eine Grünfläche mit Hecke im
    Süden zur Kreisstraße hin auf dem Grundstück der Gemeinde  Balderschwang,
    Fl. Nr. 9/36, wird nicht zugestimmt.  

3. Der Gemeinderat signalisiert die Zustimmung zur Übernahme der Abstandsflächen
    nach Süden, wenn die Planung entsprechend den Ziffern 1 und 2 des Beschlusses
    abgeändert wird.
 
4. Die im Zuge der Genehmigung des Neubaus für den Wellness- u. Spa-Bereich
    Unterzeichnete Immissionsduldungsverpflichtung ist auf die Fl. Nr. 10/7 und
    4/3 zu erweitern.

Diskussionsverlauf

Bauherr und GR Marc Traubel erläutert den Bauantrag anhand der Pläne. Der Bau der Family Lodge bei der jetzigen Pizzeria sieht eine leichte Drehung des Gebäudes vor und soll den bestehenden Gebäuden angepasst werden. Der vorliegende Bauantrag umfasst nun mehrere Bauabschnitte, da vom Landratsamt ein Gesamtkonzept gewünscht wurde. Die Aussenfassade vom „gelben Haus“ wird in den nächsten Wochen geändert und den Neubau des Wellnessbereiches angepasst. Diese Änderung ist jedoch nicht genehmigungspflichtig.
Der Hauptzugang zum Hotel wird lach links versetzt und die Vorfahrt soll überdacht werden.  Neben der diskutierten Anlieferung soll ein Nassbereich für die Familien mit Kinder entstehen. Die aktuelle Lobby wird nach vorne vergrößert um die Bereiche Rezeption und Lobby etwas zu entzerren. Zudem wird dadurch die Terrasse vergrößert.

Die Family Lodge soll bis auf das Erdgeschoss in jedem Stock mit dem Hauptgebäude verbunden werden. Das Erdgeschoss  ist nur eine Verbindung für Mitarbeiter vorgesehen.

Gemeinderat Hiemer möchte wissen ob die Terrasse von der Pizzeria bleibt. Gemeinderat Traubel erklärt dass die Außenkante des neuen Gebäudes bleibt,  jedoch mit der Erweiterung der Family Lodge die Terrasse sich im 1. OG verkleinert.  

Gemeinderätin Schießl möchte wissen ob die Lieferanteneinfahrt auch künftig an derselben Stelle bleiben soll. Gemeinderat Traubel erwidert dass dies zwar so vorgesehen war, aber neu überdenkt wird.

Bürgermeister Kienle sprach höchsten Respekt und Anerkennung für die gelungene Planung aus. Ein schönes und einheitliches Gesamtbild sei zu erkennen. Der einzige Bereich der jedoch noch Sorgen macht ist die unzufrieden stellende Planung der Anlieferung, die bei einem Termin mit Vertretern der VG, dem Planungsbüro, der Bauherrschaft und dem Bauauschuss angesprochen wurde. Bgm Kienle weist an dieser Stelle nochmal auf das Besprechungsprotokoll vom 24. Mai 2019 hin, das dem Gemeinderat vorliegt. Sollten die Gemeinderäte nun dem Bauplan nicht zustimmen, wird der Plan dem LRA weitergeleitet . Gemeinderätin Schießl möchte wissen ob dies ein Nachteil für den Bauherrn bringt. Bürgermeister Kienle erwidert dass es leichter wäre, wenn der Bauantrag zurückgezogen und geändert eingereicht wird. Gemeinderat Sonneborn möchte wissen wann das Projekt umgesetzt werden soll, was laut Bauherrn erst in den nächsten Jahren geschehen soll. Anschließend plädiert Gemeinderat Sonneborn, gemeinsam einen guten Bauantrag zu erarbeiten, zumal kein Zeitdruck für die Bauherrschaft besteht.
Gemeinderat Traubel möchte jedoch, dass das Projekt nun weitergeht und alle wichtigen Stellen im LRA durchläuft. Er weist darauf hin, dass die Planung des Spa-Bereichs 5 Monate gedauert hat bis dieser genehmigt wurde.

Bürgermeister Kienle weist darauf hin dass die Gemeinde die bestmögliche Unterstützung für den Bauherrn bietet, aber die Planung vernünftig sein muss. Er erwähnt in diesem Zuge noch einmal die lobenswerte und stimmige Architektur.  

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag kann nicht erteilt werden.
    Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung damit, dass die vorliegende
    Planung die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere den An- u.
    Ablieferungsverkehr auf die Kreisstraße beeinträchtigt.

2. Der Umwandlung der bestehenden Parkplätze in eine Grünfläche mit Hecke im
    Süden zur Kreisstraße hin auf dem Grundstück der Gemeinde  Balderschwang,
    Fl. Nr. 9/36, wird nicht zugestimmt.  

3. Der Gemeinderat signalisiert die Zustimmung zur Übernahme der Abstandsflächen
    nach Süden, wenn die Planung entsprechend den Ziffern 1 und 2 des Beschlusses
    abgeändert wird.
 
4. Die im Zuge der Genehmigung des Neubaus für den Wellness- u. Spa-Bereich
    Unterzeichnete Immissionsduldungsverpflichtung ist auf die Fl. Nr. 10/7 und
    4/3 zu erweitern.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag - Neubau eines Appartementhauses mit Garage; Bauherr: Ute u. Peter Fischer Bauort: Oberberg 13, Fl. Nr. 27/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 76. Gemeinderatssitzung 30.04.2020 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Appartementhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 27/13.

Die Größe des Hauptgebäudes beträgt ca. 25 m x 10 m, es entsteht ein KG, EG + DG.
Im UG entstehen im östlichen Gebäudeteil 2 Ferien-Appartements mit einer Wohnfläche von 42 qm und 50 qm und im westlichen Gebäudeteil ein Wellnessbereich mit ca. 90 qm Nutzfläche. Im EG sind 3 Appartements mit einer Wohnfläche von 42 qm, 50 qm und 86 qm geplant. Im DG entsteht im östlichen Gebäudeteil die  Eigentümerwohnung mit einer Wohnfläche von 90 qm und im westlichen Gebäudeteil ein Appartement mit 86 qm.
Im Nordosten des Hauptgebäudes erfolgt der Anbau einer Doppelgarage mit Abstellraum in einer Größe von ca. 50 qm.

Rechtliche Beurteilung

§ 30 Baugesetzbuch (Bebauungsplan Oberbergalpe)

Folgende Befreiungen zum Bebauungsplan werden beantragt.

- Befreiung von der Baugrenze nach Nordwesten beim Hauptgebäude um 1,45 m
  und zusätzlich um bei den Balkonen um 1,25 m, somit insgesamt 2,70 m;
 
- Gemäß Ziffer 2.2.3 der Satzung zum Bebauungsplan darf die Wandhöhe,
  gemessen von der Fußbodenoberkante bis zum Schnittpunkt der Aussenwand
  mit der Dachfläche, max. 4 m betragen;
  die Wandhöhe bei der vorliegenden Planung beträgt 5,80 m;
  die Firsthöhe beträgt 7,914 m und liegt somit um knapp 10 cm unter dem zulässigen
  Maß lt. Bebauungsplan (8,00 m).
 
- Gemäß Ziffer 2.2.5 der Satzung zum Bebauungsplan darf die Fußbodenoberkante
  (FOK) für das EG beim Hauptgebäude im Mittel max. 0,2 m über der angrenzenden
  Straße liegen.
  Die vorliegende Planung sieht eine FOK mit 0,85 m über der angrenzenden
  Straße vor, somit um 0,65 m höher, als im Bebauungsplan zugelassen.

- Gemäß Ziffer 2.3.8 der Satzung i. V. m. der Zeichnung zum Bebauungsplan sind
  für die Gebäude Firstrichtungen vorgegeben. Die Firstrichtung darf hiervon um
  max. 10 Grad abweichen.
  Durch den „geknickten“ Baukörper weicht der östliche Gebäudeteil um ca. 25 Grad
  von der vorgegebenen Firstrichtung ab.

- Gemäß Ziffer 3.1.2 der Satzung zum Bebauungsplan sind Garagen mit einem
  Satteldach zu errichten.
  Die im Nordosten geplante Garage mit Abstellraum ist mit einem Flachdach geplant.    
 

Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für das Bauvorhaben nachfolgende Stellplätze nachzuweisen:
- Eigentümerwohnung im DG                                                    =   2 Stellplätze,
- 6 Ferien-Appartements, je Appartement 1 Stellplatz,
  somit insgesamt                                                                       =   6 Stellplätze,

somit insgesamt:                                                                        =   8 Stellplätze.

Im Bauantrag sind neben den beiden Garagenstellplätzen weitere 7 Stellplätze im Freien geplant, somit insgesamt 9 Stellplätze.  


Erschließung:
Das Grundstück ist sowohl hinsichtlich der Zufahrt, der Wasserversorgung und der Kanalisation erschlossen.
Ein Entwässerungsgesuch ist beim Technischen Bauamt der VG Hörnergruppe vor Baubeginn einzureichen.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberberg-
    alpe“ wird zu den nachfolgenden Punkten zugestimmt:
     - Baugrenzen im Nordwesten beim Hauptgebäude bzw. bei den Balkonen
     - Wandhöhe
     - Fußbodenoberkante Erdgeschoss Hauptgebäude
     - Firstrichtung
     - Dachform bei der Garage

3. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 8 Stellplätze nachzuweisen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Kienle erläutert, dass es im Baugebiet Oberberg immer wieder Ausnahmen von der 2. Änderung des Bebauungsplanes geben wird, da man bei der Erschließung  der Straße vom ursprünglichen Plan abweichen musste.

Gemeinderat Jenn weist darauf hin, dass das Grundstück noch nicht verkauft wurde und ein genehmigter Bauplan auch nicht verpflichtet das Grundstück zu verkaufen. Bürgermeister Kienle erläutert, dass die Bauherren einen genehmigten Bauplan für Ihre Finanzierung benötigen.

Gemeinderat Jenn möchte noch einmal darauf hinweisen dass die Baugrundstücke ursprünglich für Einheimische geplant waren und weiterhin das Ziel sein muss Einheimische für den Erwerb der noch nicht verkauften Bauplätze zu motivieren. Gemeinderat Hiemer und Bürgermeister Kienle unterstreichen dieses Anliegen. Die Bauplätze waren auch ursprünglich bereits für Einheimische vorgesehen, diese sind aber nach und nach von ihrer Vorreservierung zurückgetreten. Durch den Verkauf der ersten Grundstücke sind die Erschließungskosten gedeckt und die Gemeinde hat keinen finanziellen Druck die restlichen Bauplätze zu verkaufen.  Interessierte Balderschwang Bürger haben jederzeit die Möglichkeit die Grundstücke vorranging zu erwerben.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberberg-
    alpe“ wird zu den nachfolgenden Punkten zugestimmt:
     - Baugrenzen im Nordwesten beim Hauptgebäude bzw. bei den Balkonen
     - Wandhöhe
     - Fußbodenoberkante Erdgeschoss Hauptgebäude
     - Firstrichtung
     - Dachform bei der Garage

3. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 8 Stellplätze nachzuweisen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Brückenerneuerung Balderschwang 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 76. Gemeinderatssitzung 30.04.2020 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro Konstruktionsgruppe Bauen hat am 24. März des Jahres die Ergebnisse der im Jahre 2019 beauftragten Brückenprüfungen vorgelegt. Danach sind drei gemeindliche Brücken mit Zustandsnote 2,9 oder schlechter bewertet worden und damit akut sanierungsbedürftig. Diese Brücken sind:

Bauwerksnr. 21:        Fußgängerbrücke oberhalb Kienle

Bauwerksnr. 19:        Langlaufbrücke Nußbaumer

Bauwerksnr. 5:        Klupper

Anläßlich einer gemeindlichen Begehung am 15.4.20 wurden für diese drei Brücken Sanierungskonzepte besprochen, die allesamt im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen.

Bauwerk 21:
Diese Fußgängerbrücke ist vor sieben Jahren durch die Gemeinde erstellt worden. Träger, Beplankung und Geländer bestehen aus rohem Fichtenholz. Alle Holzteile sind inzwischen morsch oder mit Pilzen befallen. Die anstehenden Fundamente sind in Ordnung.  Dieses Bauwerk soll, abgesehen von den Fundamenten, komplett neu und in gleicher Ausführung erstellt werden. Als Holzmaterial wird allerdings nun komplett Lärche vorgesehen. Zudem bekommt das Geländer einen dritten Querriegel. Die Arbeiten werden durch den Gemeindebauhof erledigt. Als Kosten werden lediglich die Materialkosten zu Buche schlagen.  

Bauwerk 19:
Diese Brücke wurde im Jahre 2013 durch das Kreistiefbauamt erstellt. Sie diente zur Umleitung des Verkehrs auf der Kreisstraße während der dortigen Baumaßnahmen. Diese Brücke war zwar statisch bemessen, war jedoch, was die Lebensdauer angeht, eine reine Behelfsbrücke mit kurzer Lebensdauer. Daher wurden für den Oberbau, den Gehweg und das Geländer unbehandeltes Fichtenholz verwendet. Nach Ende der Baumaßnahmen wurde sie auf Betreiben der Gemeinde jedoch nicht rückgebaut, sondern ging in das Eigentum der Gemeinde über und diente fürderhin als Loipenbrücke. Alle Holzteile sind mittlerweile geschädigt, zum Teil morsch oder stark mit Pilz befallen. Die Brücke ist stützenfrei und weist eine Länge von  20 m und eine  Breite von 6 m auf. Alle Holzteile, also Bohlen, Belag, Gehweg und Geländer sollen entfernt und entsorgt werden. Auf die bestehenden 6 Stück Breitflanschträger sollen Filigranplatten mit Aufkantung aufgebracht und abschnittsweise überbetoniert werden. Das Geländer soll in Metall, ähnlich der Form an der neuen Brücke am Badeteich, neu erstellt werden. Der gesamte Vorgang muß mit einer statischen Berechnung nachgewiesen werden. Die gesamten Kosten werden, auch wegen der Größe der Brücke, ca. 40.000  - 50.000 € betragen.


Bauwerk Nr. 5:
Das Bauwerk besteht aus überbetonierten Trapezblechplatten auf Stahl- Längsträger. Der Betonüberbau ist an den Rändern zum Teil stark herausgebrochen. Es klafft ein deutlicher Spalt zwischen unterem Geländer- Längsriegel und Betonplatte, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Das Geländer ist stark angerostet und zum Teil verbogen, was dem starken Hochwasser einhergehend mit der Überflutung des Bauwerkes im Jahre 2005 geschuldet ist. Zur Sanierung der Brücke sollen die herausgebrochenen Betonabschnitte eingeschalt, armiert und ausbetoniert werden. Anschließend soll die gesamte Brückenplatte 10 cm stark aufasphaltiert werden. Hierzu sind vorher geeignete Randbegrenzungen einzubringen. Die lichte  Weite der Brücke darf hierbei nicht nennenswert eingeschränkt werden. Das Geländer soll grob entrostet und fachgerecht gestrichen werden. Die Arbeiten können im wesentlichen durch den Bauhof erledigt werden. Es fallen nur Materialkosten an. Diese liegen in der Größenordnung von 5.000 €.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der drei akut geschädigten Brücken, wie oben beschrieben. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Brücke Nr.  19  eine Preisanfrage zur Lieferung von Filigrandecken durchzuführen  und eine statische Berechnung bei einem Ingenieurbüro anzufragen

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der drei akut geschädigten Brücken, wie oben beschrieben. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Brücke Nr.  19  eine Preisanfrage zur Lieferung von Filigrandecken durchzuführen  und eine statische Berechnung bei einem Ingenieurbüro anzufragen

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Berichte aus den Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 76. Gemeinderatssitzung 30.04.2020 ö Beratend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Kienle möchte die letzte Sitzung des amtierenden Gemeinderates nutzen um sich bei allen Arbeitskreisen für Ihren unermüdlichen Einsatz für die Gemeinde Balderschwang zu bedanken und einen Auszug der Projekte nennen.

Im AK Tourismus gab es viele Meilensteine die Gemeinderätin Schießl gemeinsam mit Gemeinderat Traubel im Arbeitskreis vorangebracht haben. Vor allem möchte er hier die Planung des DorfHauses nennen.

Im AK Bau & Landwirtschaft haben Gemeinderäte Jenn & Bilgeri sich bei der vielen Arbeit sehr gut und fleißige eingebracht. Zu nennen sind folgende Bauvorhaben: Bebauungsplan Oberberg, sozialer Wohnungsbau, Bebauungsplan Wäldle, Gewerbegebiet Schwabenhof. Die Pachtverträge für die Landwirtschaft wurden nun so angepasst, dass der neue Gemeinderat die Möglichkeit hat diese wieder für die nächste Legislaturperiode  anzupassen.


Im AK Wege & Loipen wurde ein neues Loipenspurgerät mit einer Förderung des Freistaat Bayerns erworben. (Diese Förderung wurde erstmalig durch die Intervention der Gemeinde Balderschwang für ganz Bayern erstellt). Auch mit der Anschaffung von Gummiraupen und der Fräse wurden gute und nachhaltige Investitionen getätigt. Auch das Mehrzweckfahrzeug  Holder, welches im Sommer so wie im Winter einsatzfähig ist, wird in ganz Bayern als ideales Ganzjahresgerät vorgestellt. Die innovativen Weideübergänge, die als Prototyp vom Arbeitskreis entwickelt wurden, erhalten nun große Zustimmung bei den Landwirten.

Der AK Soziales ist für Bürgermeister Kienle sehr wichtig, auch wenn dieser wenig spektakulär ist. Veranstaltungen wie die Nikolausfeier, der Familiengipfel oder der Seniorenausflug tragen maßgeblich zum guten Dorfklima bei und werden von Gemeinderätin Lässer sehr präzise organisiert.

Gemeinderat Sonneborn erwähnt dass Gemeinderätin Lässer die Kümmerin derjenigen ist, die sonst durchs Raster fallen. Gemeinderätin Lässer betreut in der Coronazeit besonders die Senioren, Alleinstehenden und Kranken im Tal.

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6. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 76. Gemeinderatssitzung 30.04.2020 ö 6

Diskussionsverlauf

Mariathon
Gemeinderat Sonneborn stellt den Mariathon vom 15.-17. Mai 2020 vor. Für diesen Spendenmarathon, der von dem Dachverband aller Radio Maria Stationen weltweit (außer Polen) organisiert wird, werden noch Kräfte gesucht.  Im Jahr 2019 wurden alleine bei Radio Horeb 2 Mio € an Spenden in 3 Tagen gesammelt. Mit diesem Geld werden Radiostationen in bedürftigen Ländern, vor allem in Afrika, aufgebaut. Er Spricht eine herzliche Einladung für den Telefondienst aus. Freiwillige Helfer können sich bei Monika Maria Büscher melden.
Oberberg 11
Gemeinderat Jenn berichtet von einer Mängelliste die der Gemeinde Balderschwang durch den Elektroingenieur Peter Schießl im Auftrag von dem Mieter Sebastian Meyer zugekommen ist. Diese wurde von dem Ingenieurbüro Lippert überprüft. Diesem Bericht geht zuvor, dass die Angaben in Ordnung seien und ein Österreichisches Dokument auch den Deutschen Richtlinien entspricht. Der Österreichsiche Elektroinstallateur Stefan Bilgeri hat jedoch aus Gut will ein weiteres Dokument nach Deutschen Grundlagen verfasst, dieses jedoch nicht gefordert gewesenist.  In der Nacht vom  29. Auf den 30. April kam ein weiteres Schreiben von Ing. Peter Schießel um auf weitere Missstände aufmerksam zu machen. Dies wurde bereits den Verantwortlichen weitergegeben.

Des Weiteren haben die Schneeräumer die Höhe Bordsteinkante  bemängelt. Die Bauleiter sind derzeit in Verhandlung mit dem Landschaftspfleger Jörg um eine gute Lösung zu finden.

Bürgermeister Kienle weist darauf hin, dass sich oft während dem Bau andere Situationen wie geplant ergeben, wie wohl jeder Anwesende bereits schon bei eigenen Baumaßnahmen festgestellt hat. Die Gemeinde Balderschwang hat jedoch die Bauleitung an externe Fachplaner  übergeben, um die Verantwortung in kompetente Hände zu geben. Beim 14-tägigen Jour fixe wurde mit dem zuständigen Bauleiter versucht das Bauvorhaben so umzusetzen, dass die zukünftigen Mieter glücklich, zufrieden und vor allem sicher sind.

Miteinander durch die Krise
Gemeinderätin Lässer berichtet von  dem Schreiben der Diözese das wöchentlich an sie weitergeleitet wird. Sie hat das Schreiben adaptiert und versorgt nun wöchentlich alle Senioren, Kranke und Alleinstehende mit den wichtigsten Informationen sowie mit einem kleinen Beschäftigungsprogramm bestehend aus Quiz und kleinen Trainingseinheiten.


Öffentliche Gottesdienste
Ab 04. Mai dürfen wieder die Gottesdienste besucht werden. Dies sei aber nur unter  Wahrung der Abstandsregelung und dem Tragen von Masken möglich. Da in der Kirche so nur wenige Menschen Platz finden, wird es wahrscheinlich zwei Sonntagsmessen geben zu denen jedoch eine Anmeldung vorerst nötig sein wird.  Zusätzlich werden nach wie vor alle Messen übertragen. Mittwoch und Freitag auch in Bild und Ton, jedoch wird  in naher Zukunft die Sendezeit von 18.00 Uhr auf 18.30 Uhr verlegt um Berufstätigen auch die Möglichkeit  zu bieten an  Ihren Endgeräten an der Übertragung der Messe dabei zu sein.

Datenstand vom 27.08.2020 14:31 Uhr