Datum: 18.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag Bergblick & Änderung des Flächennutzungsplanes
1.1 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hotel Bergblick"; Aufstellungsbeschluss
1.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hotel Bergblick"; Aufstellungsbeschluss
1.3 Bauantrag - Erweiterung Bäderhaus; Bauherr: Hotel Bergblick Bauort: Schlipfhalden 31, Fl. Nr. 302
2 Sicherheitstechnische Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel auf der Kläranlage
3 Berichte der Arbeitskreise
3.1 AK Tourismus
3.2 AK Bau & Landwirtschaft
3.3 AK Wege & Loipen
3.4 AK Soziales
4 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Bauantrag Bergblick & Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beratend 1
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1.1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hotel Bergblick"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  „Hotel Bergblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nrn. 9/13 Teilfläche, 269/1, 269/2 Teilfläche, 302/1 Teilfläche, 302/3 und 302/10.

Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer Sonderbaufläche zur Schaffung der planungsrechtlichen
  Voraussetzungen für die Entwicklung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
  in diesem Bereich

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hotel Bergblick"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel Bergblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 9/13 Teilfläche, 269/1, 269/2 Teilfläche, 302/1 Teilfläche, 302/3 und 302/10.

Erfordernis und Ziele der Planung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des be-
  stehenden Hotels „Bergblick“ unter Berücksichtigung der besonderen landschaft-
  lichen Gegebenheiten
- Stärkung des touristischen Standortes und entsprechend Sicherung eines ausge-
  wogenen Angebotes an Arbeitsplätzen
- Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender
  Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum
  u nd Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.3. Bauantrag - Erweiterung Bäderhaus; Bauherr: Hotel Bergblick Bauort: Schlipfhalden 31, Fl. Nr. 302

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beschliessend 1.3

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Erweiterung  des im Westen des Hotelbetriebes gelegenen Bäderhauses beim Hotel Bergblick, Fl. Nr. 302.

Beim bestehenden eingeschossigen Wellnessbereich erfolgt nach Norden ein Anbau mit ca. 250 qm Grundfläche. Hier entstehen ein Technikraum, Lagerräume, Dusche/WC’s sowie 2 Saunen.
Das Flachdach des bestehenden Baukörpers soll künftig als Dachterrasse (Liegefläche) genutzt werden. Im Bereich der Erweiterung entsteht auf der 2. Ebene (OG) ein Aussenpool in einer Größe von ca. 15 m x 5,30 m. Der übrige Bereich in Richtung Hotelgebäude  soll baulich aufgestockt werden, hier entsteht auf einer Fläche von ca. 300 qm ein neuer Ruhebereich, das Flachdach in diesem Bereich wird begrünt.
Gestalterisch wird die Erweiterung dem Bestandsgebäude angeglichen.  

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Bilgeri bittet Bürgermeister Kienle den Punkt 2 des Beschlussvorschlages für die Versammlung zu erläutern. Bgm.  Kienle erklärt dass bei Wasserknappheit zuerst die Trinkwasserversorgung sichergestellt werden muss und in solchen Situationen die Wellnessbereiche der Hotels nicht mit Frischwasser versorgt werden können. Er weist auf die Wasserknappheit von 2018 hin in der die Doserquelle beinahe versiegt ist. Auf der Agenda der Amtsperiode 2020-26 steht die generelle Wasserversorgung sehr weit oben. Ziel ist unter anderem an einer Notversorgung zu arbeiten um ein zweites Standbein neben der Doserquelle zu haben.  

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter nachfolgenden
    Voraussetzungen erteilt:
    a) Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine
        notarielle Dienstbarkeit zu unterzeichnen, wonach die angrenzenden
        Emmissionen zu dulden sind. Dies sind insbesondere:
        - Straßen- u. Verkehrslärm
        - Landwirtschaftlicher Verkehr
        - Alp- u. Weidewirtschaft
        - Feuerwehr- u. Rettungswesen
        - Schneeräumung

    b) Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasser-
        bedarfsberechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen
        Bauamt der VG Hörnergruppe einzureichen.
        Dabei ist nachzuweisen, dass das zusätzlich anfallende Schmutzwasser
        über den bestehenden Grundstücksanschluss mit dem dort befindlichen          
        Abwasserhebewerk ordnungsgemäß entsorgt werden kann.

2. Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall
    Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen
    werden können.  

3. Die Anlieferung muss aus Sicherheitsgründen so erfolgen, dass der fließende
    Verkehr auf der angrenzenden Gemeindestraße sowie der Rad- u. Fußgänger-
    verkehr beim Geh- u. Radweg nicht beeinträchtigt wird.

4. Die maßgeblichen Behörden (u. a. Bayerisches Landesamt f. Umwelt und
    Kreistiefbauverwaltung) sind durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
    verfahren zu beteiligen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Sicherheitstechnische Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel auf der Kläranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Ortsunveränderlich elektrische Betriebsmittel müssen gemäß einschlägiger Normen und Verordnungen regelmäßig alle vier Jahre sicherheitstechnisch überprüft  werden.  Auf der Kläranlage ist wegen dem Zusammenspiel aus Wasser und Strom eine ordnungsgemäße und sichere Funktion der Betriebsmittel für den Arbeitsschutz ganz besonders wichtig. Bei der Prüfung der ortsfesten Betriebsmittel, wie Gebläse, Pumpen, Motoren und Steuerschrank besteht seit Inbetriebnahme der Kläranlage im Jahre 1998 in dieser Hinsicht ein Vollzugsdefizit. Aus Haftungsgründen erscheint diese Überprüfung nunmehr zwingend geboten.

Die komplette elektrische Installation der Kläranlage stammte seinerzeit von der Fa. Spegel aus Kempten. Deren direkte Nachfolgefirma, die Fa. TronikDsign aus Betzigau, hat nun ein aktuelles Angebot zur sicherheitstechnischen Überprüfung vorgelegt, das die Punkte

  1. Aufnahme der Anlagen
  2. Funktionsprüfung
  3. Sicherheitstechnische Messung und
  4. Protokollierung und Dokumentation

umfaßt.  Neben der kompletten Haupt- und Nebenverteilung werden alle ortsunveränderlichen Geräte erfaßt und geprüft. Das Angebot schließt mit brutto 6.536 €. Der Auftrag sollte direkt vergeben werden. Der ausführende Prüfer war 1997 der bauleitende Monteur. Es kann daher erwartet werden, daß dritte Firmen das Angebot keinesfalls günstiger gestalten können.

Diskussionsverlauf

Zweiter Bürgermeister Hans Hiemer erläutert den Sachverhalt. Die Kläranlage ist nun über 20 Jahre in Betrieb und alle Geräte sollen einer elektrischen Überprüfung unterzogen werden um wieder auf den neuesten Stand zu Kommen. Die Firma ist ein Ableger der Firma die damals die Kläranlage in Balderschwang installiert hat und kennt sich daher bestens mit den Gegebenheiten aus.

Dritte Bürgermeisterin Anke Lässer weist auf die vielen Bauvorhaben der Wellnesshotels hin und möchte wissen ob die Kläranlage  die zusätzliche Auslastung stemmen kann. Bürgermeister Kienle erklärt, dass  die Einwohnerwerte im Jahr 2010 berechnet wurden und nun erneut in Auftrag gegeben werden. Die Kläranlage hat derzeit eine Kapazität für 2.000  Einwohner bzw. Betten. Die Kapazitäten der Kläranlage lassen sich derzeit zudem auch ohne Neubau erweitern. In den Wintermonaten, besonders über Weihnachten und Silvester, wenn neben den vollen Hotels auch die Zweitwohnungen besetzt sind stößt die Kläranlage jedoch an Ihre Grenzen. Bgm Kienle ergänzt dass man nach der Überprüfung entscheiden muss, ob  weitere große Bauvorhaben genehmigt werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur Prüfung der ortsunveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an die Fa. TronikDsign aus Betzigau zum Angebotspreis von  brutto 6.536 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Berichte der Arbeitskreise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beschliessend 3
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3.1. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beratend 3.1

Diskussionsverlauf

Zurück in die Zukunft
Der Arbeitskreis Tourismus hat in der Coronakrise einen offenen Arbeitskreis mit dem Titel zurück in die Zukunft gegründet. In diesem sind Vertreter aus allen Sparten des Tourismus des Tales vertreten. Zuerst wurde in der unsicheren Zeit ein potentieller Wiedereinstieg in die Vermietung zuerst mit den Ferienwohnungen besprochen. Da die Nahversorgung mit der Grenzschließung äußerst schwierig war wurde der Lebensmittel Lieferdienst entwickelt. In dem Flyer wird zudem auf die eigenen Produzenten im Tal hingewiesen und die Gäste können nun Milchprodukte von der Hofmilch, Wurstwaren vom Schlachthaus in Sonthofen sowie Obst und Gemüse von Früchte Frick beziehen. Dies gibt den Vermietern eine Möglichkeit bequem den gefüllten Kühlschrank anzubieten so lange es keinen Dorfladen in Balderschwang   gibt.

Sozial Media
Im AK hat Gemeinderat Matthias Lenz federführend ein Sozial Media Konzept entwickelt welches ohne viel Aufwand und mit vorerst keinen Kosten umgesetzt werden kann. Da den Mitarbeiterinnen in der Gästeinformation der Content fehlt soll eine Whatsappgruppe von verschiedenen Akteuren im Tal gegründet werden, die  Bilder und Videos liefern. Dafür wurden verschiedene Regeln aufgestellt. Die wichtigste ist, dass Balderschwang im Vordergrund steht und keine Vermarktung der einzelnen Akteure. Gemeinderat Matthias Lenz bietet zudem an auch Bilder und Videos mit der Drohne für diesen Kanal zur Verfügung zu stellen.

Hütten Schließzeiten.
Da die Hütten oft kurzfristig Ihre Schließzeiten ändern ist es für den Gast oft sehr unzufrieden stellend, da er die Information nicht erhält und dann vor verschlossener Türe steht. Die Idee ist ein System wie beim Wintersportbericht  zu implementieren an dem der Gast täglich die Öffnungszeiten ersehen kann.

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3.2. AK Bau & Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beratend 3.2

Diskussionsverlauf

Derzeit werden im Bauausschuss mehrere Bauvorhaben besprochen und begleitet. Wie bereits  im Punkt 1.3 und 2. erwähnt ist die Wasserversorung ein großes Thema. Dies betrifft sowohl die Sicherung des Trink- und Abwassers als auch des Löschwassers.

Gemeinderat Jenn  möchte die Zuhörer darauf hinweisen Baunaträge bis spätestens  2 Wochen vor der Sitzung einzureichen weil dort der Bauausschuss zusammenkommt und  das ein oder andere noch nachjustiert bzw. angefordert werden kann.

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3.3. AK Wege & Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beschliessend 3.3

Diskussionsverlauf

Beschilderung Ortsbereich:
In der Ortsmitte soll der Schilderwald durch drei Wandergebietswegweiser ersetzt werden. Diese sind das Wandergebiet Hochschelpen, Riedbergerhorn und Siplinger. Auch die Beschilderung für den neuen Zuweg zum Zeitweg entlang des Dofrhauses und der Säge wird in der nächsten Zeit angebracht.

Übergänge
Das Ziel des AK ist jedes Jahr zwischen 3 & 5 neuen Übergängen zu installieren, da diese auf viel Zustimmung der Landwirte und Gäste gestoßen haben.

Brücken
Die Sanierung der Loipenbrücke am Klupper bereitete nun mehr Schwierigkeiten als ursprünglich gedacht.  Ein Gutachten hat ergeben, dass man nicht nur einen neuen Belag auftragen kann sondern  an mehreren Stellen Sanierungsmaßnahmen nötig sind, da der ganze Belag marod ist.
Gemeinderat Bilgeri möchte wissen ob im Zuge der Überprüfung alle Brücken überprüft wurden oder nur die gemeindlichen. Bürgermeister Kienle antwortet das nur die gemeindlichen Brücken überprüft wurden.
Hundekotbeschilderung
Gemeinderat Traubel regt an die Beschilderung für die Hundekotstationen aus einem wetterfesten Material zu erneuern.    

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3.4. AK Soziales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö Beratend 3.4

Diskussionsverlauf

Der Familiengipfel wurde auf Grund der Hochzeit von Florian Knebel und Karina Kasper um zwei Wochen vorverlegt. Der Termin ist nun der  27. September. Zu dieser Zeit ist auch die Koordination mit den Hütten einfacher.

Der Seniorenausflug ist für den 19.8. geplant aber aufgrund der aktuellen Situation durch Corona noch nicht konkretisiert.

Verabschiedung Günther Klamert
Günther Klamert kam als Zöllner nach Balderschwang und war so gut wie in jedem Verein der Gemeinde aktiv und hat  auch neue Initiativen wie die Helfer vor Ort federführend implementiert. Nun zieht er mit seiner Frau aus Balderschwang und sowohl die Gemeinde als auch die Vereine möchten ihm einen gebührenden Abschied bereiten. Es ist ein Festgottesdienst mit anschließender Agape geplant. Als Gemeinschaftsgeschenk erhält er eine Radrundreise.  Die Feuerwehr wird sich auch für die Verabschiedung von Andreas Bendt ein gebührendes Geschenk überlegen.   

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4. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 2. Gemeinderatssitzung 18.06.2020 ö 4

Diskussionsverlauf

Erschließung Doserquelle:
Der Baubeginn wird aufgrund der Coronakrise um ein Jahr verschoben.

Wahl des VG-Vorsitzenden
Bürgermeister Alois Ried wurde mit 14 von 15 Stimmen zum Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft gewählt. Er ist der erste Bürgermeister einer anderen VG-Gemeinde. Bisher Übernahm den Vorsitz immer der Bürgermeister von Fischen. Mit 18 Jahren Berufserfahrung sowie einer Amtsperiode als stellvertretender Landrat bringt Alois Ried die besten Voraussetzungen und die meiste Erfahrung mit.  Bürgermeister Sauter (Fischen) wurde zu seinem Stellvertreter gewählt.

Digitales Alpdorf
Die Deggendorfer waren nun drei Tage in Balderschwang und haben das digitale Ratssystem  weiter erarbeitet. Die Tablets für den GR und das Equipment für Videokonferenzen sind bestellt. Die Förderung umfasst auch die Soft- und Hardware für  die Verwaltungsgemeinschaft damit künftig zu Sitzungen auch Mitarbeiter der VG zu Fachfragen und Erläuterungen kontaktiert werden können ohne extra nach Balderschwang fahren zu müssen.

Datenstand vom 27.08.2020 14:24 Uhr