Datum: 17.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestätigung Feuerwehrkommandanten
2 Bauantrag - Umnutzung von Gästezimmern in touristisch genutzte Ferienwohnungen, Verlängerung der bestehenden Dachgaube, Anbau eines Balkones, Neubau Carport mit 5 Stellplätzen; Bauort: Wäldle 8, Fl. Nr. 47/2
3 Bauantrag - Umbau einer Radladergarage in ein Heizhaus und Anbau einer Doppelgarage; Bauort: Gschwend 49, Fl. Nr. 322/5
4 Bauantrag - Neubau eines Yoga- u. Seminarraumes; Bauort: Gschwend 49, Fl. Nr. 321/3 u. 322/1
5 Berichte der Arbeitskreise
5.1 AK Tourismus
5.2 AK Bau & Landwirtschaft
5.3 AK Wege & Loipen
5.4 AK Soziales
6 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Bestätigung Feuerwehrkommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Bei der Jahresversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Balderschwang am 14.07.2020 wurde Bernd Meyer als Kommandant gewählt (bisher Stefan Steurer).
Zum stellvertretenden Kommandanten wurde wie bisher Wilfried Metz gewählt.
Gemäß Bayerisches Feuerwehrgesetz müssen die Kommandanten im Benehmen mit dem  Kreisbrandrat durch die Gemeinde bestätigt werden.
Die schriftliche Stellungnahme von Kreisbrandrat Seger liegt vor, dass bei beiden Personen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Winfried Metz muss noch die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres mit Erfolg besuchen.

Rechtliche Beurteilung

Bayerisches Feuerwehrgesetz und Gemeindeordnung.
Die Bestätigung der Kommandanten ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung nach Artikel 37 Absatz 1 Gemeindeordnung. Zuständig ist deshalb der Gemeinderat.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt Bernd Meyer, Gschwend 49, 87538 Balderschwang als Kommandant und Wilfried Metz, Gschwend 26, 87538 Balderschwang als stellvertretenden Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Balderschwang.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Bernd Meyer, Gschwend 49, 87538 Balderschwang als Kommandant und Wilfried Metz, Gschwend 26, 87538 Balderschwang als stellvertretenden Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Balderschwang.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag - Umnutzung von Gästezimmern in touristisch genutzte Ferienwohnungen, Verlängerung der bestehenden Dachgaube, Anbau eines Balkones, Neubau Carport mit 5 Stellplätzen; Bauort: Wäldle 8, Fl. Nr. 47/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Herr Lässer beantragt verschieden An- u. Umbauen am bestehenden Gästehaus.

Im EG, OG und DG sind bisher je 4 Gästezimmer, somit insgesamt 12 Gästezimmer vorhanden.
Anstelle der 12 Gästezimmer sind im EG 2, im OG 3 und im DG 2 Ferienwohnungen, somit insgesamt 7 Ferienwohnungen geplant. Desweiteren ist in jedem Geschoss noch ein „Koppelzimmer“ geplant, d. h. dass das jeweilige Zimmer bei Bedarf zu den Ferienwohnungen hinzugebucht werden kann.

Auf der Südseite ist eine Schleppgaube in einer Breite von ca. 12 m vorhanden. Diese soll in Richtung Osten um 3 m verlängert werden.

Auf der Ostseite entsteht im DG ein Balkon in einer Breite von 5 m.

Nördlich des Altbaus und westlich des Gästehauses ist ein Carport für 5 Stellplätze in einer Größe von 14 m x 5 m geplant. Dieser wird mit einem Pultdach an das bestehende Gästehaus angebaut.

Rechtliche Beurteilung

§ 34 Baugesetzbuch (Innenbereich)
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Wäldle“
Gemäß den Festsetzungen der Satzung ist pro Wohngebäude 1 Wohneinheit zulässig.
Da im Gästehaus künftig 7 Ferienwohnungen integriert sind, bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung.


Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für das Bauvorhaben nachfolgende Stellplätze nachzuweisen:

- Altbau:
  1 Betreiberwohnung (Berechnung nach altem Recht)        =  1 Stellplatz,
  4 Gästezimmer                                                                    =  4 Stellplätze,
  1 Ferienwohnung im Zwischenbau                                      =  1 Stellplatz,
  Hofladen                                                                              =  4 Stellplätze,

- Gästehaus:
  7 Ferienwohnungen                                                             =  7 Stellplätze,
  3 Koppelzimmer, je Zimmer 1 Stellplatz, somit                    =  3 Stellplätze,

somit insgesamt:                                                                    = 20 Stellplätze.

Die erforderlichen Stellplätze sind im Stellflächenplan nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Einer Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung „Wäldle“ wird
    zugestimmt, wonach im Gästehaus künftig 7 Ferienwohnungen integriert sind.

3. Auf dem Baugrundstück sind insgesamt 20 Stellplätze nachzuweisen.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Einer Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung „Wäldle“ wird
    zugestimmt, wonach im Gästehaus künftig 7 Ferienwohnungen integriert sind.

3. Auf dem Baugrundstück sind insgesamt 20 Stellplätze nachzuweisen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag - Umbau einer Radladergarage in ein Heizhaus und Anbau einer Doppelgarage; Bauort: Gschwend 49, Fl. Nr. 322/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Berghotel Ifenblick beantragt den Umbau der bestehenden Radladergarage in ein Heizhaus sowie den Anbau einer Doppelgarage im Bereich der Auffahrt es Hotels Ifenblick auf der Fl. Nr. 322/5.

Auf ca. 2/3 der Fläche der bestehenden Radladergarage ist die Heizungsanlage sowie ein Pellet-Bunker geplant. Hierfür sind verschiedene Umbauten im Inneren der Garage geplant. Der übrige Bereich im westlichen Teil des Gebäudes wird weiterhin als Garage genutzt.

Südöstlich der bestehenden Garage ist der Anbau einer Doppelgarage mit Flachdach in einer Größe von ca. 8 m x 7 m geplant. Die Einfahrt in die neue Garage erfolgt von Westen. Sowohl von Osten als auch von Süden ist die neu geplante Garage komplett einsehbar.
Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, dass die Ostseite sowie die Südseite im Bereich der neu geplanten Doppelgarage angeböscht werden.

Rechtliche Beurteilung

§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter folgenden Voraus-
   setzungen erteilt:
   - Die Ostseite sowie die Südseite im Bereich der neu geplanten Doppelgarage
     ist so anzuböschen, dass die Gebäude optisch nicht in Erscheinung treten;
   - ein Bepflanzungsplan ist in Abstimmung mit der Gemeinde nachzureichen.  

2. Für das geplante Heizhaus ist nach Ansicht des Gemeinderates eine Kamin-
    anlage erforderlich. Diese ist im Einvernehmen mit der Gemeinde in den Plänen
    darzustellen.

3. Das Landesamt f. Umwelt ist durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
    verfahren zu beteiligen.

Diskussionsverlauf

Die Beböschung soll in Absprache zwischen Bauherren und AK Bau so erfolgen, dass es für alle Beteiligten passt und die Bauten nicht unangenehm in Augenschein treten.
Es handelt sich bei dem Bauvorhaben um eine Tektur, da ein genehmigter Bauplan für das Gebäude vorliegt.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter folgenden Voraus-
   setzungen erteilt:
   - Die Ostseite sowie die Südseite im Bereich der neu geplanten Doppelgarage
     ist so anzuböschen, dass die Gebäude optisch nicht in Erscheinung treten;
   - ein Bepflanzungsplan ist in Abstimmung mit der Gemeinde nachzureichen.  

2. Für das geplante Heizhaus ist nach Ansicht des Gemeinderates eine Kamin-
    anlage erforderlich. Diese ist im Einvernehmen mit der Gemeinde in den Plänen
    darzustellen.

3. Das Landesamt f. Umwelt ist durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
    verfahren zu beteiligen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag - Neubau eines Yoga- u. Seminarraumes; Bauort: Gschwend 49, Fl. Nr. 321/3 u. 322/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Berghotel Ifenblick beantragt den Neubau eines Yoga- u. Seminarraumes im Süden des bestehenden Hotelgebäudes.
Der ähnlich einem Trapez wirkende Baukörper hat eine Grundfläche von ca. 100 qm. Die Erschließung erfolgt über einen geschlossenen Verbindungsgang zum bestehenden Hotelgebäude. Bei der geplanten Dachform handelt es sich um eine Art „Mansarddach“, das Dach soll nach Fertigstellung der Baumaßnahme begrünt werden. Geplant ist, den Baukörper auf Betonfundamenten aufzuständern. Der Baukörper befindet sich im Süden um ca. 4 m über dem Gelände.

Rechtliche Beurteilung

§ 34 Baugesetzbuch (Innenbereich)

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Ortsabrundungssatzung „Gschwend-Ost“.
Bezüglich der Gestaltung hat die Verwaltung im Vorfeld das Landratsamt Oberallgäu um Stellungnahme gebeten. Das Landratsamt teilt mit, dass durch die Aufständerung und die sichtbaren Betonfundamente die bauliche Anlage als Fremdkörper zu der umgebenden Bebauung erscheint. Seitens der Gemeinde sollte versucht werden, auf den Bauherrn bzw. Planer einzuwirken, damit der Baukörper ohne Aufständerung in das Gelände integriert wird. Dadurch, dass der Anbau unterhalb des Hotelgebäudes liegt, ist dieser weder Isoliert noch exponiert, so dass eine Ablehnung auf rechtlicher Ebene nur dann möglich ist, wenn durch das Bauvorhaben das Orts- u. Landschaftsbild verunstaltet wird. Ob dies im vorliegenden Fall gegeben ist, erscheint eher unwahrscheinlich.  

Zu überlegen wäre noch, ob man einen Landschaftsplaner hinzuzieht, um eine gewisse Eingrünung im Bereich der Stützen zu erreichen, damit sich der Anbau besser in das umgebende Erscheinungsbild einfügt.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter folgenden Voraus-
   setzungen erteilt:
   - Die bauliche Anlage ist im Bereich der Aufständerung (Stützen) so anzu-
     böschen, dass diese optisch nicht in Erscheinung treten;
     ein Bepflanzungsplan ist in Abstimmung mit der Gemeinde nachzureichen.  
   - Die bauliche Anlage ist farblich in Abstimmung mit der Gemeinde so zu gestalten,
     dass diese dem umgebenen Orts- u. Erscheinungsbild entspricht.

2. Das Landesamt f. Umwelt ist durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
    verfahren zu beteiligen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat empfindet die Kubatur als sehr spannend und ist sich jedoch nicht sicher ob der gewählte Standort für diese Bauvorhaben  der Beste ist. Zudem wird zu bedenken gegeben, dass viel Fläche überbaut und nicht genutzt wird.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter folgenden Voraus-
   setzungen erteilt:
   - Die bauliche Anlage ist im Bereich der Aufständerung (Stützen) so anzu-
     böschen, dass diese optisch nicht in Erscheinung treten;
     ein Bepflanzungsplan ist in Abstimmung mit der Gemeinde nachzureichen.  
   - Die bauliche Anlage ist farblich in Abstimmung mit der Gemeinde so zu gestalten,
     dass diese dem umgebenen Orts- u. Erscheinungsbild entspricht.

2. Das Landesamt f. Umwelt ist durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
    verfahren zu beteiligen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Berichte der Arbeitskreise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö Beschliessend 5
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5.1. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö Beratend 5.1

Diskussionsverlauf

Termin mit der OATS
Die Allgäu-Walser-Card soll im Laufe der nächsten Jahre digitalisiert werden. Auch ein Online-Check-In für die Vermieter soll implementiert werden. Im Oktober findet eine Informationsveranstaltung für alle Hörnerdörfer Gemeinden statt.


Parkster
Um eine Bargeldlose Zahlungsmöglichkeit für die Parkautomaten anbieten zu können überlegt die Gemeinde Balderschwang seit längerem einen digitalen Partner mit ins Boot zu holen. Parkster wird von den HöDö Kommunen favorisiert, da diese Lösung möglichst unkompliziert für Nutzer und Kommune ist. Eine Schnittstelle mit dem Ordnungssystem ist vorhanden und die Nutzer müssen sich nicht mit Ihren Kreditkartendaten registrieren. Gemeinderat Sonneborn findet es schade, dass alle Kommunen andere Apps nutzen und schlägt vor, mehrere Anbiete zu nutzen. Bürgermeister Kienle erwidert, dass zumindest in allen Komunen der Allgäu-Walser-Card die Lösung von Parkster genutzt werden soll.

Tourismus Hörnerdörfer GmbH
Frau Schrott ist bereits nicht mehr im Amt, derzeit gibt es eine kommisarische Leitung von 3 Miarbeitern der THG. Es fand eine Tagung statt wie künftig die Stelle Kurdirektorin und Leitung der THG umgegangen werden soll. Die Ergebnisse werden nun zusammengefasst und dann wird die Stelle, oder die Stellen ausgeschrieben. Weitere Beratungen durch die Firma Quant finden vorerst nicht statt, da man der neuen Leitung genügend Mitspracherecht einräumen möchte.

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5.2. AK Bau & Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö Beratend 5.2
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5.3. AK Wege & Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö Beratend 5.3

Diskussionsverlauf

Langlaufbrücken
Die Sanierungsarbeiten bei der Brücke im Bereich Nussbaumer/Pusch wurden bereits begonnen. Die Brücke wurde abgedeckt und die neuen Betonteile bestellt.

Die Brücke im Bereich Schwarzenberg Kreuzung Piste und Loipe wird mit Wellblechen und Polstern ausgestattet. Ob ein weiteres Polster auf der Lenzenbrücke angebracht wird wird bei dem Termin mit der Beauftragten für Sicherheit im Skisport des DSV am 25. September besprochen.

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5.4. AK Soziales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö Beratend 5.4

Diskussionsverlauf

Tagesmütter
Es fand ein Infotermin mit Vroni Konrad vom Landratsamt statt. Nun liegt es an der Gemeinde geeignete Mütter oder Väter für die Ausbildung zu suchen.

Grenzenlos Pflegen
Es wird Anfang Oktober ein Termin mit allen Projektpartner geben um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Seniorenausflug
Der Seniorenausflug fand wie geplant am 19. August statt. Gerade auch die erste Station des Naturwerkes Sibratsgfäll war sehr interessant und die Teilnehmer konnten viele Anregungen zum Thema Nahversorgung und Dorfladen mitnehmen.

Familiengipfel
Findet dieses Jahr am 27. September statt. Auf der Einladung ist dieses Jahr wieder die Möglichkeit für die Bürger Ihre Anregungen und Wünsche loszuwerden. Die Veranstaltung kann leider nur bei gutem Wetter stattfinden.

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6. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 5. Gemeinderatssitzung 17.09.2020 ö 6

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Traubel bedankt sich das  seine Anregungen für neue Hundekotbeschilderungen und Reparatur der Geschwindigkeitstafel umgesetzt wurden.

Datenstand vom 20.11.2020 09:23 Uhr