Datum: 10.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:03 Uhr bis 21:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Widmung der Ortsstraße Oberberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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24. Gemeinderatssitzung
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10.02.2022
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Beschliessend
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1 |
Sachverhalt
Die gemeindliche Straße im Neubaugebiet Oberberg ist bisher noch nicht vollständig öffentlich gewidmet. Im beigefügten Plan ist die noch zu widmende Straße rot gekennzeichnet. Die blau gekennzeichnete Straße wurde im Jahr 2012 öffentlich gewidmet.
Rechtliche Beurteilung
Die Widmung erfolgt gemäß Art. 6 und 46 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz.
Die Widmung ist notwendig, weil die Straße dem öffentlichen Verkehr dient und zudem ist die Straße im Bebauungsplan „Oberbergalpe“ als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die neu gebaute Straße im Baugebiet Oberberg als Ortsstraße öffentlich zu widmen.
Bezeichnung: Oberberg
Flurnummern: 27/1, 29/1 und 29/2 jeweils Teilfläche, 27/18
Anfangspunkt: Einmündung in die bereits gewidmete Ortsstraße Oberberg Höhe südöstliche Grenze Flurnummer 27/9
Endpunkte: Westliche Grenze Flurnummer 27/18 und Höhe südöstliche Grenze Flurnummer 27/17
Länge: 0,280 km
Straßenbaulastträger: Gemeinde Balderschwang
Diskussionsverlauf
Herr Erich Kohler ist zu diesem Sitzungspunk noch nicht anwesend.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die neu gebaute Straße im Baugebiet Oberberg als Ortsstraße öffentlich zu widmen.
Bezeichnung: Oberberg
Flurnummern: 27/1, 29/1 und 29/2 jeweils Teilfläche, 27/18
Anfangspunkt: Einmündung in die bereits gewidmete Ortsstraße Oberberg Höhe südöstliche Grenze Flurnummer 27/9
Endpunkte: Westliche Grenze Flurnummer 27/18 und Höhe südöstliche Grenze Flurnummer 27/17
Länge: 0,280 km
Straßenbaulastträger: Gemeinde Balderschwang
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Wiederbelebung Köpfle Alpe; Gastronomie und Hotelnutzung mit 20 Gästebetten im Altbau und 48 Gästebetten im Neubau (Tektur)
Bauort: Köpfle Alpe, Fl. Nr. 226 u. 53/4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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24. Gemeinderatssitzung
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10.02.2022
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
An die Behandlung des Bauantrages bzw. der 1. Tektur in den Gemeinderatssitzung im Oktober 2018 und November 2019 wird erinnert.
Der Bauherr hat nochmals eine 2. Tektur eingereicht, der nochmals Änderungen gegenüber der bisherigen Planung vorsieht.
Es handelt sich hierbei um geringfügige bauliche Korrekturen, die der Nutzung, den örtlichen geologischen Gegebenheiten sowie des Brandschutzes geschuldet sind. Das bisherige Brandschutzkonzept wurde weiterentwickelt und die Planung entsprechend angepasst.
Im Gebäude der Talstation (Wäldle 11 ½) wurden die beiden bestehenden Kehrgiebel im Westen und Osten neu errichtet (Ersatzbau) und mit einem Balkon geplant.
Im OG ist eine Wohneinheit für einen Hausmeister bzw. Mitarbeiter geplant.
Bei der Köpfle Alpe ist im Altbau eine Umplanung der Terrasse bzw. eine Erweiterung des 1. Untergeschosses unterhalb der Terrasse für Lager-, Technik- u. Kühlräume vorgesehen.
Im Bettenhaus ist ebenfalls eine Erweiterung im Bereich des 1. UG/Sockelgeschosses als Waschraum bzw. Lager sowie 4 Personalzimmer sowie eine Veränderung der Fluchtwege geplant. Im EG entsteht eine Betriebsleiterwohnung sowie Sanitärräume für das Personal.
Bei der Bergstation ist im 2. UG der Einbau eines weiteren Personalzimmers vorgesehen.
Bei der Schutzhütte ist eine Umplanung im Bereich Technik/Notstromaggregat erforderlich.
Weiters sind verschiedene Änderungen an den Fassaden vorgesehen.
Der beiliegende Freiflächengestaltungsplan wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt Oberallgäu (Abt. Naturschutz) besprochen.
Der Bauherr wird in der Sitzung die Änderungen im Detail erläutern.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die zusätzliche Nutzung folgende Stellplätze nachzuweisen:
- Hausmeister- bzw. Mitarbeiterwohnung Talstation = 2 Stellplätze,
- Betriebsleiterwohnung Köpfle-Alpe (Bettenhaus) = 2 Stellplätze,
- 4 Personalzimmer, je Zimmer 1 Stellplatz, somit = 4 Stellplätze,
somit insgesamt: = 8 Stellplätze.
Nach Auskunft des Bauherrn werden die Stellplätze auf dem Grundstück Wäldle 11 ½, Fl. Nr. 53/4 bei der Talstation nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur wird erteilt.
2. Für die beantragte zusätzliche Nutzung sind 8 Stellplätze nachzuweisen.
Für die Ausweisung der Stellplätze auf dem Grundstück Wäldle 11 ½,
Fl. Nr. 53/4, sind die Stellplätze gegenüber dem Baugrundstück
rechtlich zu sichern.
Ein Stellflächenplan ist nachzureichen.
Diskussionsverlauf
Der Bauherr Ralf Kurrle ist auf der Sitzung anwesend und stellt die verschiedenen Änderungen zum Bauvorhaben vor. Auf der Tektur des Talgebäudes der Materialbahn sind zwei Giebel zu sehen, diese waren laut Herrn Kurrle im Altbestand bereits vorhanden. Einzig neu dazu kommen die zwei Balkone, die auf dem Bauplan zu sehen sind, diese müssen mit der Tektur noch genehmigt werden. Zusätzliche Stellplätze für die entstehenden Wohneinheiten müssen nachgewiesen werden.
Ausgleichsflächen für das Biotop am Hauptgebäude der Köpflehütte werden in unmittelbarer Nähe ausgewiesen, dies schildert Herr Kurrle anhand des Freiflächengestaltungsplans.
Die Maßnahmen für den Umweltschutz werden von Herrn Kurrle ebenso vorgestellt. Mit einem Blockheizkraftwerk soll zusätzlicher Strom gewonnen werden, die Kühlräume und Lüftungsanlagen werden mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Toilettenspülungen sollen durch eine Regenwasserzisterne betrieben werden.
Auch die drei Ölheizungen wurden ausgetauscht durch Pelletsheizungen.
Bezüglich der nachhaltigen Umsetzung des Bauprojektes, wünscht sich Herr Kurrle, von Seiten der Gemeinde, ein positives Schreiben an das Landratsamt.
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur wird erteilt.
2. Lt. der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die beantragte zusätzliche
Nutzung 8 Stellplätze nachzuweisen.
Für die Ausweisung der Stellplätze auf dem Grundstück Wäldle 11 ½,
Fl. Nr. 53/4, sind die 8 Stellplätze gegenüber dem Baugrundstück rechtlich zu
sichern.
Ein Stellflächenplan ist nachzureichen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 GO ist Gemeinderat Matthias Lenz von der Abstimmung ausgeschlossen.
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3. Stark gestiegene Stromkosten am Abwasser-Pumpwerk AlpChalet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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24. Gemeinderatssitzung
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10.02.2022
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Beschliessend
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Sachverhalt
Die vkw hat der Gemeinde vorab mit Mail vom 18. Januar mitgeteilt, daß der Stromverbrauch am Pumpwerk Alpchalet sehr stark angestiegen sei. Nach Rückfrage durch die Gemeinde wurde uns für die letzten drei Jahre der folgende Stromverbrauch übersandt (gerundet):
2021 24.000 kWh
2020 8.000 kWh
2019 9.000 kWh
Der Stromverbrauch hat sich damit im letzten Jahr gegenüber den Vorjahren verdreifacht – das bedeutet, die Pumpen liefen dreimal so lange wie in den Vorjahren. Da die Anlage regelmäßig gewartet wird, zum letzten Mal im Herbst 2021, fallen Probleme bei der Niveausteuerung als Ursache aus. Nach Rücksprache mit dem Wasserwart funktioniert die Pumpe zudem ordnungsgemäß. Damit kommen nun die folgenden Gründe in Betracht:
- Vermehrter Zufluß von Fremdwasser, insbesondere Regen- und Dränagewasser. Dadurch erhöhtes Abwasseraufkommen und dadurch erhöhte Pumpenlaufzeit.
- Die abgehende Druckleitung, die über 1.000 m lang und inzwischen rund 30 Jahre alt ist, könnte durch altersbedingte Ablagerungen verstopft oder teilweise blockiert sein. Dadurch verringert sich die Leistungsfähigkeit der Druckleitung und erhöht sich die Pumpenlaufzeit.
Die Gemeinde will im Frühjahr durch die folgenden Maßnahmen Abhilfe schaffen:
zu 1: Durchführen einer Berauchung des Kanalnetzes, das ausschließlich als Schmutzwassernetz vorliegt. Damit können Fehlanschließer, die ihr Regenwasser am Schmutzwasserkanal angeschlossen haben, erfaßt und erkannt werden. Dies wurde in den letzten 12 Jahren nicht mehr durchgeführt. Wird durch Fachfirma erledigt.
Zu 2. Funktionsverbesserung der Druckleitung durch Spülen mit Hochdruck. Der notwendige Spülanschluß ist im Pumpwerk vorhanden. Stellt ein übliches Verfahren dar und wird durch eine Fachfirma erledigt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis, stimmt dem Vorgehen zu und fordert die Verwaltung auf, entsprechende Angebote einzuholen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Konrad Kienle trägt den Sachverhalt vor. Daraufhin bemerkt Gemeinderat Sonneborn, dass vermutlich ein größerer Defekt vorliegen muss, damit dieser Effekt der höheren Stromkosten zustande kommt, dies soll überprüft werden.
Gemeinderat Kohler vermutet, dass die Pumpe vom Hotel Torgheles Wald & Fluh stärker als die gemeindliche Pumpe ist und somit Rückstau entsteht, der höhere Stromkosten verursacht.
Bevor weitere Maßnahmen erfolgen, sollte auch der Druck der Pumpen überprüft werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis, stimmt dem Vorgehen zu und fordert die Verwaltung auf, entsprechende Angebote einzuholen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Neuer Quellsammelschacht Doserquelle - Zuschuß nach RZWas und Bescheid des WWA
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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24. Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Am 11.2.21 hat der Gemeinderat die Vergabe der Ingenieurleistungen zum Neubau des Quellsammelschachtes an das Ingenieurbüro Jellen beschlossen. Es wurde eine zweistufige Beauftragung vereinbart. Das bedeutet, daß die Leistungsphasen 5 – 8 nach HOAI erst beauftragt werden, wenn der Zuschuß nach RZWas zum Quellsammelschacht gesichert ist. In der Sitzung vom 14.10.21 wurde beschlossen, den Zuschuß nach der „Richtlinie über Zuwendungen wasserbaulicher Vorhaben“ (RZWas) mit den Entwurfsunterlagen des Ingenieurbüros nunmehr zu beantragen.
Ende des Jahres 2021 sind die entsprechenden Bescheide des WWA, sowohl für den Leitungsbau als auch für das Bauwerk des Quellsammelschachtes bei der Gemeinde eingegangen. Die Gesamtmaßnahme „Erneuerung Quellsammelschacht Doserquelle“ läßt sich damit nun so zusammenfassen:
- Kosten der Gesamtmaßnahme incl. Honorar und Nebenkosten netto voraussichtlich: 192.000 €
- Zuschuß für die Gesamtmaßnahme nach RZWas netto insgesamt: 91.050 €
Macht als Zuschußsatz auf die gesamten Kosten damit rund 48%.
Es muß noch einmal darauf hingewiesen werden, daß die Gemeinde Balderschwang eine der ganz wenigen Gemeinden im Gebiet des WWA Kemptens ist, die überhaupt zuschußberechtigt nach RZWas ist. Obwohl der Zuschußsatz nach RZWas nicht ganz die erhoffte Höhe erreicht hat, empfiehlt die Verwaltung daher, das Ingenieurbüro mit der 2. Stufe nach Ingenieurvertrag zu beauftragen und damit das Projekt weiterzuführen.
Zur Umsetzung der Maßnahme hat die Gemeinde dann zuschußunschädlich vier Jahre Zeit. Es ist davon auszugehen, daß der für die Maßnahme zwingend notwendige Alpweg Hittisau – Samstenberg in dieser Zeit ausgeführt wird.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Fortführung des Projektes „Neubau Quellsammelschacht Doserquelle“ und die Weiterbeauftragung des Ingenieurbüros Jellen.
Diskussionsverlauf
Der Sachverhalt wird vorgetragen. Aus dem Gemeinderat kommt die Frage, in wie weit der Bau der Straße zum Quellsammelschacht abgeschlossen ist. Bürgermeister Kienle erläutert, dass die Straße auf jeden Fall gebaut wird, so dass mit dem Bau des Quellsammelschachtes nach Fertigstellung des Wegebaues zeitnah begonnen werden kann.
Gemeinderat Traubel frägt nach, ob die Mittel für den Bau des Schachtes im Haushalt 2022 eingeplant sind. Dies wird vom Vorsitzenden bestätigt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Fortführung des Projektes „Neubau Quellsammelschacht Doserquelle“ und die Weiterbeauftragung des Ingenieurbüros Jellen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bauantrag - Lawinenschutz Balderschwang BA II - Bereich Schlipfhalden/Zauberer;
Bauort: Fl. Nr. 300, 305
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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24. Gemeinderatssitzung
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10.02.2022
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Beschliessend
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Sachverhalt
Der Landkreis Oberallgäu beantragt die Lawinenverbauung in den Bereichen „Schlipfhalden“ und „Zauberer“ auf den Grundstücken Fl. Nr. 300 und 305.
Bereich „Zauberer“
Der Lawinenschutz im Bereich „Zauberer“ soll mit Anbruchverbauungen hergestellt werden.
Die Sicherung des Anbruchgebietes soll mittels Schneenetzen mit vertikalem Reihenabstand von 13 m ausgeführt werden. Im Gebiet „Zauberer-Ost“ sollen Werke mit 3 m Wirkungshöhe eingesetzt werden. Das Anbruchgebiet „Zauberer-West“ soll aufgrund der Steinschlaggefährung mit 3,5 m hohen Werken gesichert werden. Die Fläche beträgt insgesamt 0,33 ha mit einer Gesamtlänge von 152 m.
Bereich „Schlipfhalden“
Die Sicherung im Bereich „Schlipfhalden“ soll ebenfalls mit Schneenetzen erfolgen.
Im Bereich „Schlipfhalden Mitte“ sind Netze mit einer Wirkhöhe von 3,5 m, das Gebiet „Schlipfhalden-West“ mit einer Höhe von 3 m gesichert werden. Der vertikale Abstand zwischen den Reihen beträgt jeweils 13 m. In der Summe sind 5 Reihen auf einer Fläche von 0,84 ha und einer Gesamtlänge von 338 m. notwendig.
In der Bauphase wird eine Lager-/Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Parkplatz der Skilifte neben der Bolgenach und auf der Fl. Nr. 302/1 oberhalb der Kreisstraße im Ortsteil Schlipfhalden eingerichtet. Von der 2. Einrichtungsfläche erfolgen die Flüge ins Baufeld.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden die zuständigen Fachstellen (Landesamt f. Umwelt, Wasserwirtschaftsamt, Naturschutz, Kreistiefbauverwaltung usw.) am Verfahren beteilig.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gemeinderat kommt die Frage, in welchem Bereich der 3. Bauabschnitt der Lawinenverbauung liegt, der Vorsitzende erläutert dies. Außerdem wird angesprochen, ob sich die Baukosten noch ändern oder ob diese trotz der hohen Kostensteigerungen im Baugewerbe gehalten werden können. auch dies bejaht der Vorsitzende.
Die Grundstücksangelegenheiten für die Lawinenverbauung sind noch nicht vollständig geklärt, dies wird aber zeitnah erledigt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 GO nimmt Gemeinderat Michael Bilgeri nicht an der Abstimmung teil.
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6. Berichte der Arbeitskreise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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24. Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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6 |
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6.1. AK Tourismus
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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24. Gemeinderatssitzung
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10.02.2022
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Beratend
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6.1 |
Diskussionsverlauf
Ausstellung Alpinium
Die Ausstellung „Raue Zeiten für wilde Hühner“ kommt ab 20.05.2022 ins Dorfhaus nach Balderschwang. Die Eröffnung der Ausstellung findet am 20.05.2022 um 14 Uhr statt.
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6.2. AK Bau & Landwirtschaft
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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24. Gemeinderatssitzung
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10.02.2022
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Beratend
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6.2 |
Diskussionsverlauf
Gewerbegebiet Schwabenhof
Der Bebauungsplan für das geplante Gewerbegebiet am Schwabenhof wurde abgesprochen, die weitere Planung wird eingearbeitet und bei der nächsten Sitzung im März 2022 vorgestellt.
Projekt „Dorfentwicklung“
Das Amt für ländliche Entwicklung in Krumbach wird ein Konzept für die zukunftssichere Dorfentwicklung von Balderschwang erarbeiten. Hierfür soll ein Termin im April 2022 festgelegt werden.
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6.3. AK Wege & Loipen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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24. Gemeinderatssitzung
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10.02.2022
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Beratend
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6.3 |
Diskussionsverlauf
Erlebniswanderweg
Entlang der Bolgenach soll ein neuer Erlebniswanderweg der sogenannte „Regenwanderweg“ entstehen. Der Weg wird zu 100 % vom Alpinium (ZNAlp) gefördert. Das Konzept des Weges wird anhand der beiliegenden Präsentation erläutert. Der Unterhalt des Weges soll komplett über ZNAlp erfolgen und über deren Ranger abgewickelt werden.
Winterwanderwege
Die letzten Wochen kam sehr viel Lob für die gut gepflegten Winterwanderwege in Balderschwang, insbesondere der Weg von der Schelpenalp zum Boden Balderschwang.
Neuschnee – Schwabenhof
Bei Neuschnee sollte der Walzenfahrer der die Loipe präpariert auch das kurze Stück vom Loipen-Kiosk Richtung Schwabenhof mitpräparieren.
Gemeinderat Kohler kümmert sich um diese Angelegenheit.
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6.4. AK Soziales
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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24. Gemeinderatssitzung
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Beratend
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6.4 |
Diskussionsverlauf
Friedhofgestaltung
Anhand der beiliegenden Beispiele wird die weitere Gestaltung des Friedhofes erläutert. Es soll, wie bereits geplant, eine Wand „Wider des Vergessens“, eine anonyme Grabstätte, ein Platz für „Sternenkinder“ und eine neue Gestaltung der Urnengräber umgesetzt werden. Aus dem Gemeinderat kommt die Anmerkung, dass an die Pflege der Grabstätten gedacht werden soll, damit diese nicht zu aufwendig werden. Ein Auf- und Abbau für die Wintermonate erscheint als zu großen Aufwand.
An der Leichenhalle soll zukünftig ein Abfallcontainer für Grababfälle und Gartenwerkzeug bereitgestellt werden.
Seniorenausflug
Der diesjährige Seniorenausflug findet am 18.08.2022 statt und führt dieses Jahr nach Altusried auf die Freilichtbühne.
Leid(t)faden
Gemeinderat Sonneborn arbeitet intensiv an der Ausarbeitung des Leid(t)fadens. Es ist geplant den Leid(t)faden in der nächsten Bürgerversammlung vorzustellen.
Tagesmütter
Gemeinderätin Lässer berichtet, dass eine „potenzielle Kandidatin“ für die Kindertagespflege, die zwischenzeitlich in Balderschwang wohnt, zur Verfügung stehen würde. Die Dame ist gelernte Kindergärtnerin und arbeitet ganztags bei Radio Horeb.
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7. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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24. Gemeinderatssitzung
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10.02.2022
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Diskussionsverlauf
Geldautomat
Die Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu hat den Geldautomaten im Dorfhaus zum Jahresanfang abgebaut. Es wäre erforderlich gewesen neue Updates zu installieren, dies ist auf dem Gerät nicht mehr möglich, eine Neuanschaffung wäre nicht verhältnismäßig gewesen. Als „Entschädigung“ wird von der Raiffeisenbank ein Defibrillator für den 24-Stunden-Bereich im Dorfhaus zur Verfügung gestellt. Gemeinderat Traubel weist darauf hin, dass der Defibrillator das gleiche Modell, wie der der HvO sein soll.
Ein Angebot für einen Geldautomaten einer privaten Firma wird derzeit von der Gemeinde eingeholt.
Zusätzlich möchte Gemeinderat Bilgeri mit der Raiffeisenbank Westallgäu abklären, ob diese einen Geldautomaten zur Verfügung stellen würden. Erste Gespräche hat Gemeinderat Bilgeri schon mit der Raiba Westallgäu geführt.
Datenstand vom 01.09.2022 14:54 Uhr