Datum: 07.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:01 Uhr bis 22:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof"; - Billigungs- u. Auslegungsbeschluss
2 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schwabenhof"; Billigungs- u. Auslegungsbeschluss
3 Berichte der Arbeitskreise
3.1 AK Tourismus
3.2 AK Bau & Landwirtschaft
3.3 AK Wege & Loipen
3.4 AK Soziales
4 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
5 Bauantrag - Abbruch landwirtschaftlicher Gebäudeteil, Neubau von 2 Appartements und einer Betreiberwohnung; Bauort: Schlipfhalden 29 1/2, Fl. Nr. 267

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1. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof"; - Billigungs- u. Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 26. Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat Balderschwang hat in der Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Schwabenhof“ beschlossen.

Das Büro Lars Consult hat inzwischen den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes erstellt.
Frau Knupfer vom Planungsbüro wird bei der Sitzung anwesend sein, um den Entwurf im Detail vorzustellen. 

Diskussionsverlauf

Frau Knupfer, vom Büro Lars Consult, stellt die einzelnen Änderungen des Flächennutzungsplanes vor. 
Frau Knupfer erläutert, dass das Landratsamt Oberallgäu dem Vorhaben positiv gegenübersteht. Hingegen das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU-Augsburg) sehen die Umsetzung kritisch. Doch Frau Knupfer ist überzeugt, die Gegenargumente des LfU zu entkräftigen, zumal alternative Orte in Balderschwang bereits geprüft wurden und die Prüfung ergeben hat, dass nur der Standort Schwabenhof in Frage kommt.

Das LfU-Augsburg wird auf Ausgleichsflächen bestehen, bezüglich des Arten- und Naturschutzes. Frau Knupfer schlägt vor, eine Liste der möglichen Ausgleichsflächen zu erarbeiten.

Beschluss

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Enwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof“ in der Fassung vom 07.04.2022.

2. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schwabenhof"; Billigungs- u. Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 26. Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Balderschwang hat in der Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schwabenhof“ beschlossen.

In einer Besprechung am 27.01.2022 in Balderschwang wurden die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanes mit dem Bauausschuss vorbesprochen.
Auf dieser Grundlage hat das Büro Lars Consult den Entwurf des Bebauungsplanes inzwischen erstellt. 
Frau Knupfer vom Planungsbüro wird bei der Sitzung anwesend sein, um den Entwurf im Detail vorzustellen.

Diskussionsverlauf

Frau Knupfer, vom Büro Lars Consult, stellt die verschiedenen Änderungen und Pläne vor.
Die verschiedenen Quartiere (Bauplätz) im Gewerbegebiet wurden nach unterschiedlichen Lautstärken definiert. Der entstehende Lärm, darf zusammen nicht mehr ergeben wie im Bebauungsplan festgelegt worden ist. Das Quartier 1 wurde als „unbeschränkt“ definiert, somit dürfte dies am lautesten sein. Der Hintergrund dazu war, dass es rechtlich besser ist, wenn in einem Gewerbegebiet nicht alle Quartiere beschränkt sind. Für die anderen sechs Quartiere gibt es einen GBA-Wert.

Des Weiteren erklärt Frau Knupfer, dass das Landratsamt drauf hingewiesen hat, dass der Straßenlärm, gerade bei den Betreiberwohnungen die an die Kreisstr. angrenzen, nicht unterschätzt werden darf. Man muss sich hier entweder für eine Zurücknahme des Baufensters oder für Schallschutzfenster entscheiden.

Die einzelnen Quartiere (Bauplätze) dürfen bis zu 80 % bebaut und versiegelt werden.
GR Konrad Jenn erläutert, für die Oberflächen der Fassade sind ausschließlich Holz, Verputz und Glas zulässig. Pro Fassadenseite muss der Holzanteil als Oberfläche mind. 50% der Gesamtfläche beantragen.
Weiteres stellt GR Konrad Jenn fest: Die Erschließungsstraße wurde so geplant, dass im Winter der Schnee seitlich geräumt werden kann.
Stützmauern sind in Naturstein auszuführen.

GR Marc Traubel bemerkt, dass kein Gehweg miteingeplant wurde. Frau Knupfer erläutert, dass gesetzlich ein Gehweg nicht vorgeschrieben ist und auch nicht zwingend Notwendig ist. Ein Gehweg kann aber im Nachhinein noch erbaut werden, falls dieser erwünscht wird.

Beschluss

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schwabenhof“ in der Fassung vom 07.04.2022.

2. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Berichte der Arbeitskreise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 26. Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö Beschliessend 3
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3.1. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 26. Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö Beratend 3.1

Diskussionsverlauf

Tag des Tourismus
Am 06.04.2022 fand die Veranstaltung „Tag des Tourismus“ in der Fiskina in Fischen statt. Organisiert hat die Veranstaltung die Tourismus Hörnerdörfer GmbH. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg und soll nun jährlich einmal stattfinden. 

Alpinium – Das Naturzentrumerlebnis Alpin
BGM Konrad Kienle berichtet, dass das Alpinium (ZNAlp) ein Rangermobil als mobilen Rangerstützpunkt in Auftrag gegeben hat. Ab Sommer 2022 soll dieser mobile Rangerstützpunkt auch in Balderschwang aufgestellt werden. Vorgesehen ist der Zeitraum August bis September. Standort soll am Dorfhaus oder am Riedbergerhornlift sein. 
BGM Konrad Kienle weist auf die Führungen der ZNAlp-Ranger im Sommer 2021 hin, die von den Gästen sehr gut angenommen wurden. Auch diesen Sommer 2022 werden diese Führungen über unser Tourismusbüro angeboten. Die gesamten Kosten werden vom Alpinium übernommen.

Loipe
GR Marc Traubel berichtet über die Planung eines Loipenmanagers. Der Walzenfahrer betätigt dabei eine App beim Start vom Präparieren der Loipen. Diese Information wird automatisch auf eine Website weitergeleitet, in der Besucher/Touristen die Aktualität der Loipe abrufen können. Diese App soll HöDö weit eingesetzt werden. GR Marc Traubel spricht dieses Thema bei Herrn Stefan Köhl, THG Vorsitzender, an.
Diese App soll ich Winter 22/23 einsatzbereit sein.

Alpinium Workshop
Der Workshop „Alpinium – Standort Balderschwang“ findet am 27.04.2022 von 09.00 – 12.00 Uhr im Dorfhaus Balderschwang statt. Alle Gemeinderäte die Interesse haben, am Workshop teilzunehmen, können sich beim Gemeindeamt anmelden. Der AK Tourismus hat Anwesenheitspflicht.

Busfahrplan Sommer 2022
BBM Konrad Kienle berichtet über ein Treffen mit dem Landratsamt Oberallgäu, Herr Pfister und Herrn BGM Frank Fischer von Obermaiselstein. Thema der Besprechung: Busfahrplan Sommer 2022/23 und Vergabe der Linienlizenz Balderschwang - Obermaiselstein.

Sommerplan 2022:
  • von Balderschwang nach Obermaiselstein
07.05.; 09.17.; 12.17.; 14.17.; 17.17. (Samstag + Sonntag 08.17.)
  • von Obermaiselstein nach Balderschwang
09.30.; 10.30.; 11.30.; 13.30.; 16.30.; 18.30.;

Es ist bis jetzt noch keine Bestätigung dieses Fahrplanes eingegangen.
Der neue Busfahrplan soll ab dem 01.05.2022 starten.
Für die Gemeinde Balderschwang entstehen keine zusätzlichen kosten.
Die Ausschreibung für die neue Lizenz wird zurzeit am Landratsamt ausgearbeitet, die minimalen Forderungen sind sechs Verbindungszeiten in beide Richtungen.

HörnerShuttle
BGM Konrad Kienle berichtet über die viel angemeldeten Fahrten auf der Website. Die Rückmeldung, ob bei diesen Fahrten andere Passagier mitfahren fehlt noch. Darauf wird beim nächsten Newsletter hingewiesen.

Winter 2022
GR Matthias Lenz hat am Montag den 12.04.2022 einen Termin mit dem Skibetrieb Balderschwang Familie Fischer. An diesem Termin werden die weiteren Vorgehensweisen und Öffnungszeiten für die nächste Wintersaison 22/23 besprochen. 
Auch ein Sommerbetrieb der Schelpenbahn ist Aussicht gestellt worden. 
Laut Herrn BGM Konrad Kienle wird die Köpfle-Hütte in der kommenden Wintersaison 22/23 geöffnet sein.

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3.2. AK Bau & Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 26. Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö Beratend 3.2

Diskussionsverlauf

Gemeindeentwicklung Balderschwang
Das Amt für ländliche Entwicklung Krumbach (ALE Schwaben) stellt bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 12.05.2022, dass „Gemeinde-Entwicklungs-Konzept“ (GEK) vor.

Weiterentwicklung Feuerwehrhaus
BGM Konrad Kienle berichtet über die Weiterentwicklung des Feuerwehrhauses, als Stützpunkt und Katastropheneinsatzzentrale für alle freiwilligen Helfer der Feuerwehr / Bergwacht und HVO. 
Fraktionsvorsitzender Thomas Kreuzer CSU, wird beim Bayerischen Innenministerium, Staatsminister Joachim Herrmann nochmals über die Fördermöglichkeiten für einen Um- und Erweiterungsbau des Feuerwehrhauses sprechen.

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3.3. AK Wege & Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 26. Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö Beratend 3.3

Diskussionsverlauf

Winterwanderwege
BGM Konrad Kienle berichtet, dass die Winterwanderwege von der Schelpenalp bis zur Bodenhütte von Gästen und Einheimischen sehr gut angenommen wurde. Die Weiterentwicklung des Winterwanderwegenetzes ist dringend Notwendig. 
Eine Idee: Den bestehenden weg der Lenzenhütte zur Köpflealp auch als Winterwanderweg zu präparieren. Zweiter BGM Hans Hiemer sieht diese Möglichkeit als sehr kritisch, da dabei die Starkbefahrene Skipiste überquert werden muss. GR Matthias Lenz klärt Alternativen ab. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verlängerung des Zeitweges bis zum Schwabenhof.

Regenwanderweg
BGM Konrad Kienle berichtet, über den aktuellen Stand der Umsetzung des neuen Regenwanderweges durch das Alpinium (ZNAlp). Die Konzeptplanung liegt zurzeit im Umweltministerium in München. Eine positive Rückmeldung wird baldmöglichst erwartet.

Loipe
Zweiter BGM Hans Hiemer berichtet über angedachte Änderung der Loipenführung im Gebiet der Scheuenalpe. Um die Kreuzpunkte an den jeweiligen Brücken zu entschärfen, soll die neue Streckenführung der Scheuenloipe in die gegenseitige Richtung geführt werden.

Gipfelkreuz Heidenkopf
Zweiter BGM Hans Hiemer berichtet, über eine Anfrage bezüglich einer Aufstellung eines Gipfelkreuzes auf dem Heidekopf. Laut den Gemeinderäten besteht bereits ein Gipfelkreuz. Eine Genehmigung, für die Aufstellung eines Gipfelkreuzes, ist beim jeweiligen Grundstücksbesitzer einzuholen.

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3.4. AK Soziales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 26. Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö Beratend 3.4

Diskussionsverlauf

Friedhof
BGM Konrad Kienle berichtet über die laufende Umgestaltung des Friedhofareals. Zurzeit werden Angebote eingeholt. GR Peter Sonneborn erstellt mit Absprache unseres Pfarrers Dr. Richard Kocher den geplanten Leid(t)faden.

Projekt „Grenzenlos pflegen“
BGM Kienle berichtet über den bevorstehenden Termin am 31.05.2022 in der Hochschule Kempten als Abschlusstreffen.

Tagesmütter
Dritte BGMin Anke Lässer berichtet über den gestarteten Kurs für die Tagesmütter, beim Landkreis Oberallgäu. Frau Maria Berg nimmt an diesem Kurs teil. Frau Berg wird ab Ende der Sommerferien als Tagesmutter beginnen. Sie entwirft eigens einen Flyer und wird diesen in Balderschwang verteilen. Frau Maria Berg wird sich bei der nächsten Bürgerversammlung persönlich vorstellen.

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4. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 26. Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

Bürgerversammlung
Die Bürgerversammlung wird voraussichtlich am 25.04.2022 stattfinden. Eine Terminbestätigung wird in den nächsten Tagen zugesandt.
Die Bürgerversammlung findet wie immer im Dorfhaus Balderschwang statt. Die Galerie wird ebenfalls bestuhl. Eine Übertragung für die Bürger auf der Galerie ist per Video angedacht

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5. Bauantrag - Abbruch landwirtschaftlicher Gebäudeteil, Neubau von 2 Appartements und einer Betreiberwohnung; Bauort: Schlipfhalden 29 1/2, Fl. Nr. 267

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 26. Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt den Abbruch des ehemaligen landwirtschaftlichen westlichen Gebäudeteils beim Grundstück Schlipfhalden 29 ½, Fl. Nr. 267.

Der abzubrechende Gebäudeteil hat eine Grundfläche von 14 m x 14 m.

Der Neubau ist in der gleichen Größe geplant. Es entsteht ein EG + OG.

Im EG sind 2 Appartements mit jeweils 2 Betten sowie ein Skiraum und ein Wellnessbereich vorgesehen. Im Süden entstehen Terrassenflächen. Im OG ist eine Betreiberwohnung geplant. 

Auf der Nordseite ist die Verlängerung der bestehenden Schleppgaube beim Wohnteil über die gesamte Länge des Neubaus vorgesehen. 
Auf der Südseite entsteht im Anschluss an die bestehende Schleppgaube ein Zwerchgiebel mit einem Pultdach und einem Balkon, ebenfalls über die gesamte Länge des Neubaus. 

Die Fassaden werden überwiegend in Holz (Schindeln und Schirm) ausgeführt. 
Im Westen ist der Anbau eines Carports in einer Größe von 7,50 m x 7,50 m mit einem Flachdach mit Attika geplant. Das Dach wird als Terrasse für die Betreiberwohnung im OG genutzt.  

Im Süden entsteht auf der Ebene des UG ein Ruheraum in einer Größe von 7 m x 4,20 m mit einem begrünten Flachdach. Im Anschluss daran soll die ehemalige Güllegrube in einen Außenpool umgebaut werden.  

Diskussionsverlauf

BGM Konrad Kienle berichtet über den aktuellen Bauantrag für den Abbruch und Neubau des landwirtschaftlichen Gebäudeteiles im Schlipfhalden 29 ½. 
Der GR stellt fest, dass die Nutzung der Betreiberwohnung als Hauptwohnsitz ganzjährig gestattet ist, jedoch die Appartements nur als Ferienwohnungen zu vermieten sind.
Bürgermeister Kienle zeigt anhand der Bau- und Lagepläne das gewünschte Bauvorhaben.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der Grundstückseigentümer eine notarielle Dienstbarkeit mit nachfolgenden Inhalten unterzeichnet:
  • Nutzung der entstehenden Wohneinheiten nur als touristisch genutzte Ferienwohnungen an einen ständig wechselnden Personenkreis bzw. Nutzung der Betreiberwohnung als Hauptwohnsitz;
  • Emissionsduldung für 
  1. die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen  
  2. Landwirtschaftlicher Verkehr
  3. Alp- u. Weidewirtschaft 
  4. Winterdienst- und Schneeräumungspflicht
  • die Loipennutzung muss für die Zukunft gewährleistet sein 
  • Verbot von Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum gemäß § 22 BauGB.

2. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbedarfsberechnung beim Technischen Bauamt der VG Hörnergruppe einzureichen. 
Des Weiteren ist ein Nachweis vorzulegen, dass die bestehende Abwasserdruckanlage ausreichend dimensioniert ist. 
Auf die bestehende Wasser- u. Entwässerungssatzung wird hingewiesen.

3. Für das Bauvorhaben sind inkl. Bestandsgebäude insgesamt 7 Stellplätze
nachzuweisen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.09.2022 14:49 Uhr