Datum: 14.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:03 Uhr bis 21:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Ortsrecht; Änderung der Kurbeitragssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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29. Gemeinderatssitzung
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14.07.2022
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ö
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Beratend
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1 |
Sachverhalt
Es wird Bezug genommen auf die Vorberatungen vom 12.05.2022.
- Pauschaler Kurbeitrag für Angehörige von Zweitwohnungsbesitzern
Auch für Familienangehörige von Zeitwohnungsinhabern, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, muss ein Kurbeitrag festgesetzt werden. Diese gehören unstrittig ebenfalls zum kurbeitragspflichtigen Personenkreis i.S.d. Art. 7 Kommunalabgabengesetzes (KAG). Bis zur Änderung des KAG mit Wirkung vom 01.03.2021 war es allerdings aufgrund der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) vom 30.09.2016 nicht zulässig, in der Satzung einen pauschalen Jahreskurbeitrag für diese Personengruppe vorzusehen. Entsprechende Satzungsänderungen wurden daher zum 01.12.2017 vorgenommen.
Mit der Gesetzesänderung wurde für die Praxis das unbefriedigende Ergebnis des Urteils des BayVGH vom 30.09.2016 aus der Welt geschafft. Die aus der Not geborene Praxis des Abschlusses privat-rechtlicher Vereinbarungen zur pauschalen Erhebung des Kurbeitrages bei Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern von Zweitwohnungsinhabern ist nicht mehr erforderlich. Mit der vorliegenden Satzungsänderung kann für den dort aufgeführten Personenkreis wieder direkt über die Satzung ein pauschaler Kurbeitrag festgesetzt werden. Für weitere Familienmitglieder, z.B. volljährige Kinder etc., kann aber selbstverständlich weiterhin von der Möglichkeit des Abschlusses von Vereinbarungen über die Pauschalisierung eines „Familienkurbeitrags“ auf freiwilliger Basis Gebrauch gemacht werden.
- Kalkulation Kurbeitrag 2022
Die Gemeinde Balderschwang hat zum 01.12.2019 den Kurbeitrag für den Kurbezirk I auf Euro 1,50 brutto und für den Kurbezirk II auf Euro 0,80 brutto festgesetzt.
Die Kurbeitragshöhen der umliegenden Gemeinden zum Vergleich sind in der Anlage beigefügt.
Die Kurbeitragskalkulation wurde nun in 2022 wieder durchgeführt. In der Nachkalkulation 2018 bis vorl. 2021 und der Planansätze für 2022 wurde im Bereich des Kurbeitrages insgesamt folgende Deckungsgrade bzw. folgende Unterdeckung festgestellt:

Berücksichtigt wurde zudem in der Kalkulation ab 2018, dass das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 18.01.2021 zum Vorsteuerabzug bei Einrichtungen in Kur- und Erholungsorten Stellung genommen hat. Anlass des BMF-Schreibens war ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 03.08.2017. In diesem Urteil hat der BFH festgestellt, dass nur ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich ist, wenn eine Gemeinde Einrichtungen (Straßen, Wege, Plätze, Kureinrichtungen etc.) sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke verwendet. Das BMF setzte dieses BFH-Urteil mit Schreiben vom 18.01.2021 in Abschn. 15.19 Abs. 2 S. 3 UStAE um. In Abschn. 15.19 Abs. 2 S. 4 UStAE ging das BMF aber einen Schritt weiter und versagte den Vorsteuerabzug vollumfänglich für Einrichtungen, die nicht ausschließlich von Kurbeitragszahlern, sondern auch von anderen Personen (z.B. Bürger) unentgeltlich genutzt werden können und (nach dem Landesrecht) durch öffentlich-rechtliche Widmung als dem Gemeingebrauch zugänglich anzusehen sind. Die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 18.01.2021 sind für Leistungsbezüge nach dem 31.12.2017 anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass die anteilsmäßige Rückzahlung von Vorsteuern ab dem 01.01.2018 erfolgen muss.
Im Durchschnitt hat die Gemeinde Balderschwang insgesamt rd. 195.275 Übernachtungen im Jahr, waren die letzten Jahre alle im Kurbezirk I.
In Betracht des o.g. Finanzierungsbedarfs/Unterdeckung von Euro 109.047 würde sich für eine kostendeckende Erhebung des Kurbeitrags eine Erhöhung von Brutto Euro 0,56 für den Kurbezirk I ergeben, wie in der folgenden Übersicht dargestellt:
- Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer
Für die Berechnung der Jahreskurbeitragspauschale für die Zweitwohnungsbesitzer gelten bisher 30 Übernachtungen pauschal multipliziert mit dem Kurbeitrag, wie folgt dargestellt:
- Kurbeitragszonen I und II
Zu beraten gilt es zudem, ob die Kurbezirke I und II beibehalten werden sollen oder wie seitens der Tourismus Hörnerdörfer GmbH zusammengefasst werden. Folglich würde im gesamten Bereich der Gemeinde Obermaiselstein der Kurbeitrag von Euro 2,00 brutto (neukalkuliert) gelten.
Der Kurbeitrag I umfasst den Ort Balderschwang Dorf, die Straßen Wäldle, Au, Innere Lenzen, Schwabenhof, Gschwend, Oberberg, Schlipfhalden, Alp Chalet und Bodenseehütte. Der Kurbezirk II umfasst die Alphütten – wobei hier im Bezirk II seit Jahren kein Kurbeitrag mehr fällig wurde bzw. keine Übernachtungen waren.
Zusammenfassend sollen folgende Beschlüsse gefasst werden:
- Wiedereinführung des pauschalen Kurbeitrages für Angehörige von Zweitwohnungsbesitzern
- Anpassung Kurbeitrag zum 01.12.2022
- Zusammenfassen der Kurbeitragszone I und II
- Anpassung der Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer zum 01.01.2023
Rechtliche Beurteilung
Änderung nach Art. 7 Abs. 2 Satz 5 KAG:
„Die Gemeinden können für Inhaber von Zweitwohnungen, für deren nicht dauern getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner und für die im Haushalt des Inhabers der Zweitwohnung lebenden Kinder bis zur Vollendung des 16 Lebensjahres in der Abgabensatzung eine pauschale Abgeltung des Kurbeitrages vorschreiben, die sich jeweils an der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer in der Gemeinde zu orientieren hat.“
Finanzielle Auswirkungen
- Mehreinnahmen Kurbeitragserhöhung bei 2,00 € brutto sind rd. 90.000 Euro brutto
- Mehreinnahmen Jahreskurbeitragspauschale ZW bei 60,- € brutto sind rd. 4.000 Euro brutto
Beschlussvorschlag
„Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf vom 05.07.2022 zur 3. Änderung der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Balderschwang mit folgenden Eckpunkten:
- Die bisherigen 2 Kurbeitragszonen I + II werden zu einer Zone zusammengelegt.
- Anhebung des Kurbeitrages auf 2,00 € pro Aufenthaltstag
- Die Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige wird auf 60,00 € festgesetzt.
- Der (normale) Kurbeitrag tritt zum 01.12.2022 in Kraft, während die neue Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige bereits ab 01.01.2023 gelten soll.
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“
Beschluss
„Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf vom 05.07.2022 zur 3. Änderung der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Balderschwang mit folgenden Eckpunkten:
- Die bisherigen 2 Kurbeitragszonen I + II werden zu einer Zone zusammengelegt.
- Anhebung des Kurbeitrages auf 2,00 € pro Aufenthaltstag
- Die Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige wird auf 60,00 € festgesetzt.
- Der (normale) Kurbeitrag tritt zum 01.12.2022 in Kraft, während die neue Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige bereits ab 01.01.2023 gelten soll.
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Ortsrecht; Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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29. Gemeinderatssitzung
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14.07.2022
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ö
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Beratend
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2 |
Sachverhalt
Es wird Bezug genommen auf die Beratungen vom 12.05.2022.
- Kalkulation Fremdenverkehrsbeitrag 2022
Zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages ist seit 01.01.2020 der Beitragssatz auf 10% festgelegt, das sogenannte „Bettenzehnerl“ liegt seit 01.01.2020 bei 0,50 €.
Die Kurbeitragshöhen der umliegenden Gemeinden zum Vergleich sind in der Anlage beigefügt.
Die Fremdenverkehrsbeitragskalkulation wurde nun in 2022 wieder durchgeführt. In der Nachkalkulation 2018 bis vorl. 2021 und der Planansätze für 2022 wurde im Bereich des Fremdenverkehrsbeitrags festgestellt, dass der Fremdenverkehrs-Aufwand durch die Fremdenverkehrsbeitragseinnahmen zu 100% gedeckt wird, folglich müsste der Beitragssatz des Fremdenverkehrsbeitrags nicht angepasst werden.
Der Kurbeitrag hingegen weist insgesamt folgende Deckungsgrade bzw. folgende Unterdeckung auf:

Berücksichtigt wurde zudem in der Kalkulation ab 2018, dass das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 18.01.2021 zum Vorsteuerabzug bei Einrichtungen in Kur- und Erholungsorten Stellung genommen hat. Anlass des BMF-Schreibens war ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 03.08.2017. In diesem Urteil hat der BFH festgestellt, dass nur ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich ist, wenn eine Gemeinde Einrichtungen (Straßen, Wege, Plätze, Kureinrichtungen etc.) sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke verwendet. Das BMF setzte dieses BFH-Urteil mit Schreiben vom 18.01.2021 in Abschn. 15.19 Abs. 2 S. 3 UStAE um. In Abschn. 15.19 Abs. 2 S. 4 UStAE ging das BMF aber einen Schritt weiter und versagte den Vorsteuerabzug vollumfänglich für Einrichtungen, die nicht ausschließlich von Kurbeitragszahlern, sondern auch von anderen Personen (z.B. Bürger) unentgeltlich genutzt werden können und (nach dem Landesrecht) durch öffentlich-rechtliche Widmung als dem Gemeingebrauch zugänglich anzusehen sind.
Die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 18.01.2021 sind für Leistungsbezüge nach dem 31.12.2017 anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass die anteilsmäßige Rückzahlung von Vorsteuern ab dem 01.01.2018 erfolgen muss.
Im Durchschnitt hat die Gemeinde Balderschwang insgesamt rd. 195.275 Übernachtungen im Jahr.
- Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrags in Form des sog. „Bettenzehnerls“:
Die Vorauszahlungen auf den Fremdenverkehrsbeitrag von sog. Privatvermietern („Bettenzehnerl“) werden mit der Abführung der Kurbeiträge veranlagt und betragen seit 2020 unverändert für jede Übernachtung Euro 0,50. Die Privatvermieter veranlagen mit der Summe der Vorauszahlungen grundsätzlich ihre endgültige Beitragsschuld.
Mit dieser Sonderregelung für Vorauszahlungen wurde die Möglichkeit eröffnet, den oftmals sehr großen Kreis von beitragspflichtigen Privatvermietern vereinfacht zum Beitrag heranzuziehen.
Für die Berechnung wurde die Richtsatzsammlung der Finanzämter für Beherbergungsgewerben herangezogen. Aufgrund der aktuellen Durchschnittspreise pro Übernachtung mit Frühstück errechnet sich für die Gemeinde Balderschwang derzeit ein „Bettenzehnerl“ von Euro 0,60, was einer Erhöhung von Euro 0,10 entspräche.
Rechtliche Beurteilung
Änderung nach Art. 7 Abs. 2 Satz 5 KAG:
„Die Gemeinden können für Inhaber von Zweitwohnungen, für deren nicht dauern getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner und für die im Haushalt des Inhabers der Zweitwohnung lebenden Kinder bis zur Vollendung des 16 Lebensjahres in der Abgabensatzung eine pauschale Abgeltung des Kurbeitrages vorschreiben, die sich jeweils an der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer in der Gemeinde zu orientieren hat.“
Finanzielle Auswirkungen
Mehreinnahmen Erhöhung „Bettenzehnerl“ rd. 12.000 Euro
Beschlussvorschlag
„Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 05.07.2022 zur 9. Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt zum 01.12.2022 in Kraft.“
Beschluss
„Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 05.07.2022 zur 9. Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung als Satzung. Die Vorauszahlungen auf den Fremdenverkehrsbeitrag von dem sog. „Bettenzehnerl“ erhöht sich von 10 % auf 11 %. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt zum 01.12.2022 in Kraft.“
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Berichte der Arbeitskreise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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29. Gemeinderatssitzung
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14.07.2022
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Beschliessend
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3 |
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3.1. AK Tourismus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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29. Gemeinderatssitzung
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14.07.2022
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ö
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Beratend
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3.1 |
Diskussionsverlauf
Pass-Stüble
BGM Konrad Kienle berichtet über die Vorstellungsgespräche mit den Bewerbern für das Pass-Stüble am Riedbergerhornlift. Insgesamt haben nun vier Bewerber ihr Interesse bekundet. Die Bewerber wurden aufgefordert ein Betreiberkonzept zu entwerfen und dies innerhalb eines Monates bei der Gemeinde Balderschwang einzureichen. Der AK Tourismus wird die Konzepte durcharbeiten und die in Frage kommenden Pächter dem gesamten Gemeinderat vorstellen
Mitarbeiterkarte „Crew-Card“
GR Marc Traubel berichtet über das Gespräch mit der OATS und der Tourismus Hörnerdörfer GmbH über die Mitarbeiterkarte „Crew-Card“. Mit der „Crew-Card“ erhalten Mitarbeiter, aber auch Einheimische, spezielle Vergünstigungen. Das Ziel wird sein, das ganze Allgäu mit dieser Karte auszustatten. Der Wintersportort Ischgl hat dieses Projekt bereits umgesetzt und die Karten werden von ca. 10.000 Mitarbeiter/Einheimische genutzt.
Der GR ist sich einig, eine solche Vorteilskarte muss für Einheimische und Mitarbeiter angeboten werden.
Workshop Alpinium – Standort RBH
BGM Konrad Kienle berichtet über den Workshop „Alpinium – Standort RBH“. Hier ergaben sich ausschließlich positive Rückmeldungen für diesen Standort. Die Bayerischen Staatsforsten. mit Herrn Ochs und Herrn Ötting, haben bereits eine positive Rückmeldung für das Wegenetz um den Riedbergerhornlift gemacht. Sie sehen eine Sanierung der bestehenden Wege für notwendig. Auch eine Erweiterung des Wegenetzes über die „Familienabfahrt“ können Sie sich vorstellen. Der nächste Schritt ist ein Gespräch mit den angrenzenden Alpen, ganz vordringlich mit der Wald- und Weidengenossenschaft Obermaiselstein.
Zweiter BGM Hans Hiemer und GR Konrad Jenn werden ein Gespräch mit den Verantwortlichen suchen.
Workshop Overtourismus Riedbergerhorn
BGM Konrad Kienle berichtet über den von der THD (Technische Hochschule Deggendorf) durchgeführten Workshop „Overtourismus Riedbergerhorn – Besucherlenkung“ am Mittwoch, den 13.07.2022 in Obermaiselstein.
Für Balderschwang sind neue Parkscheinautomaten vorgesehen, welche die Daten direkt an ein Rechenzentrum übersendet damit rechtzeitig auf die Überfüllung der Parkplätze hingewiesen werden kann.
Für die Umstrukturierung der Parkscheinautomaten sind 75 % Förderung von der Regierung von Schwaben vorgesehen.
Ausstellungen Dorfhaus Balderschwang
Die aktuelle Ausstellung im Dorfhaus „Raue Zeiten für wilde Hühner“ endet am 21.07.2022. Ab August 2022 wird die Ausstellung über „60 Jahre Riedbergpass“ im Dorfhaus zu sehen sein. Diese Ausstellung war zuvor im HdG (Haus des Gastes) der Gemeinde Obermaiselstein.
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3.2. AK Bau & Landwirtschaft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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29. Gemeinderatssitzung
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14.07.2022
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Beratend
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3.2 |
Diskussionsverlauf
Gewerbegebiet Schwabenhof
Die Bodenuntersuchungen für das Gewerbegebiet Schwabenhof fanden letzte Woche statt. Sobald die Ergebnisse feststehen, kann eine Kostenkalkulation erstellt werden. Anschließend wird ein Exposé erstellt, damit man auf die Kaufinteressenten zugehen kann.
Baugebiet Oberberg 16
Ab dem 18.07.2022 beginnt der Bau am Oberberg 16. Es wurde sich mit dem Bauleiter darauf geeinigt, dass die Bauarbeiten nicht vor 8 Uhr beginnen.
Bauarbeiten Ortsdurchfahrt
BGM Konrad Kienle berichtet über den aktuellen Stand der derzeitigen Straßensanierung im Ortskern. Der Bauabschnitt II soll bis Anfang August abgeschlossen sein.
Nächstes Jahr soll im Zuge der Straßensanierung Bauabschnitt III der Kirchenplatz neugestaltet werden.
Lawinenverbauung BA I-III
BGM Konrad Kienle berichtet über den baldigen Start der Lawinenverbauung BA II. Hierfür wird ab dem 18.07.2022 der Parkplatz an den Alp-Chalets gesperrt. Der Parkplatz soll als Lagerfläche verwendet werden.
Die Bauabschnitt BA III soll im Jahre 2023 umgesetzt werden. In diesem Zuge wird eine Umgehungstraße an der Bolgenach gebaut. Die Vermessungsarbeiten wurden bereits durchgeführt. Die Förderungen für die Lawinenverbauungen werden Ende 2023 auslaufen.
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3.3. AK Wege & Loipen
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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29. Gemeinderatssitzung
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14.07.2022
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Beratend
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3.3 |
Diskussionsverlauf
Wegebau Alpe Samstenberg – Doserquelle
BGM Konrad Kienle berichtet über den aktuellen Stand des Wegebaus Alpe Samstenberg – Doserquelle. Er stellt fest, sollten die Arbeiten in diesem Tempo weitergehen, wird eine Fertigstellung im Herbst gewährleistet.
Kneipp-Anlage
BGM Konrad Kienle berichtet über den aktuellen Baufortschritt beim Bau der Kneipp-Anlage. Aktuell wird der Weg vom Dorfgarten bis zum Dorfweiher saniert.
Die Fertigstellung der Kneipp-Anlage ist für August 2022 geplant.
Feuerwehr Schließanlage
BGM Konrad Kienle berichtet über das bestehende Angebot für die Schließanlage am Feuerwehrhaus.
Die Kosten sollen wie folgt aufgeteilt: 40 % Feuerwehr, 40 % Gemeinde Balderschwang, 10 % HVO und 10 % Bergwacht. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt ca. 3.000 €.
Weg Gelbhansekopf – Köpfle Alp
BGM Konrad Kienle berichtet über ein Gespräch mit Theo Schwärzler. Theo schlägt vor, den vorhanden Weg vom Gelbhansekopf zur Köpfle Alp zu sanieren und wieder in das Wegenetz aufzunehmen.
Gebührenänderung Loipe
BGM Konrad Kienle berichtet über die Loipenverbundssitzung der Grenzlandloipe in Hittisau. Bei dieser Sitzung wurde beschlossen die Tageskarte von 7,50 € auf 9 € und die Saisonkarte von 70 € auf 90 € zu erhöhen. Im Saisonvorverkauf Oktober – November kostet die Saisonkarte 70 €
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3.4. AK Soziales
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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29. Gemeinderatssitzung
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14.07.2022
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Beratend
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3.4 |
Diskussionsverlauf
Seniorenausflug
Dritte BGM Anke Lässer berichtet über den aktuellen Stand des Seniorenausfluges am 28.08.2022 nach Altusried. Die Verteilung der Einladungen übernimmt sie selbst. Anmeldeschluss ist am 24.07.2022.
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4. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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29. Gemeinderatssitzung
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Datenstand vom 01.09.2022 14:42 Uhr