Datum: 11.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortsrecht; Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung
2 Überörtliche Rechnungsprüfung; Bericht des Kommunalen Prüfungsverbandes 2013 bis 2019
3 Neubau Quellsammelschacht Doserquelle - Zeitplan
4 AK Tourismus
4.1 Information Standort Alpinium Balderschwang
4.2 Winterprogramm 2022/2023
4.3 "Crew-Card" OATS
4.4 Allfälliges
5 AK Bau & Landwirtschaft
5.1 Gewerbegebiet Schwabenhof
5.2 Lawinenverbauung BA I-III
5.3 Allfälliges
6 AK Wege & Loipen
6.1 Kneipp-Anlage
6.2 Loipenführung
6.3 Allfälliges
7 AK Soziales
7.1 Seniorenausflug
7.2 Friedhofsgestaltung
7.3 Grenzenlos pflegen und betreuen
7.4 Allfälliges
8 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Ortsrecht; Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Nachdem in der letzten Sitzung vom 14.07.2022 u.a. der Beitragssatz nach § 3 Abs. 4 der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Balderschwang von 10 v.H. auf 11 v.H. erhöht wurde, muss auch noch der Mindestbeitragssatz nach § 3 Abs. 5 entsprechend angepasst werden. Außerdem wurde versehentlich beschlossen, dass diese Satzungsänderung bereits zum 01.12.2022 in Kraft tritt und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, erst zum neuen Geschäftsjahr am 01.01.2023.

Die Höhe des Mindestbeitragssatzes hängt von dem durch Schätzung zu ermittelnden branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz (sog. Umsatzrendite) ab und wird mit dem festgelegten Beitragssatz multipliziert.

Die neuen Sätze errechnen sich wie folgt:

0 – 5 v.H.         =        0,025        x        0,5        x        11        =        0,138 %
5 – 10 v.H.        =        0,075        x        0,5        x        11        =        0,413 %
10 – 15 v.H.        =        0,125        x        0,5        x        11        =        0,688 %
15 – 20 v.H.        =        0,175 x        0,5        x        11        =        0,963 %
Über 20 v.H.        =        0,250        x        0,5        x        11        =        1,375 %

Erläuterung zur Berechnung des Mindestbeitragssatzes:
Branchendurchschnittlicher Anteil des Gewinnes am Umsatz gemäß der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen -
Mittelwert zwischen oberen und unteren Wert (z.B. 0 – 5 v.H. = 0,025)
       Messzahl         (als Sicherheitsabschlag, sodass nur die Hälfte des Mittelwertes bei
der Bemessung des Mindestbeitrags herangezogen wird)
X        Beitragssatz        - neu - nach § 3 Abs. 4 der FBS        

Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Fischen Herr Lingemann, berichtet über den aktuellen Sachstand. Er weist auf die letzte Sitzung am 14.07.2022 hin, hier wurde die Satzungsänderung zum Fremdenverkehrsbeitrag versehentlich zum 01.12.2022 beschlossen und nicht wie ursprünglich zum 01.01.2023. Dies wird nach dem Beschluss abgeändert.

Beschluss

  1. „Der Gemeinderat beschließt, dass die in der Sitzung vom 14.07.2022 beschlossene Satzung zur 9. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages zum 01.01.2023 in Kraft tritt.“
 
  1. „Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 29.07.2022 zur 10. Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Überörtliche Rechnungsprüfung; Bericht des Kommunalen Prüfungsverbandes 2013 bis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hatte in der Zeit vom 23.03.2020 bis 22.02.2021 mit Unterbrechungen die überörtliche Rechnungsprüfung für die Gemeinde Balderschwang durchgeführt. Das Gesamtergebnis der Prüfung wurde am 22.02.2021 besprochen. 
Die Feststellungen aus dem Bericht vom 18.08.2014 können als erledigt betrachtet werden.
Neben kommunalwirtschaftlichen Angelegenheiten wurden nunmehr vertieft geprüft:
  • Baumaßnahmen (Neubau Tourismusamt mit Außenanlagen und Erneuerung Dorfgarten),
  • Vertragliche Angelegenheiten,
  • Fremdenverkehrswesen 
  • Bestattungswesen und
  • Feuerwehrwesen.
Der gesamte Prüfungsbericht wird als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage dem Gemeinderat übersandt, so dass auf den Sachverhalt der jeweiligen Textziffer hier nicht mehr eingegangen werden muss.
 
Folgende Einzelfeststellungen wurden gemacht:
TZ 1:        Bei den Planerverträgen wurden vertraglich vorbehaltene Leistungsstufen entgegen der vertraglichen Regelung nicht schriftlich übertragen. Künftig wären die vorbehaltenen Leistungsstufen rechtzeitig vor Leistungsbeginn schriftlich abzurufen.
       Die Feststellungen des BKPV sind richtig und waren im Wesentlichen bedingt durch einen Personalwechsel im Bereich der Projektbearbeitung.

TZ 2:        Die Honorarrechnung der Freianlagen Lph 1 bis 9 weicht vom Vertrag zu Lasten der Gemeinde ab. Durch die vertragsabweichende Honorarabrechnung wurden Zahlungen ohne Rechtsgrund über rd. 10 T€ geleistet.
       Die Feststellungen sind richtig. Obwohl ein Architektenvertrag für die gesamten Freianlagen abgeschlossen wurde, musste die Arbeiten aufgrund der verschiedenen Förderungen nachträglich getrennt werden, wodurch sie die anzurechnenden Kosten insgesamt erhöht haben und bei den getrennten Honorarzahlungen berücksichtigt werden mussten. 

TZ 3:        Die Aufträge für Planungsleistungen mit einem Wert unterhalb des EU-Schwellenwerts, aber über 10.000 € wurden von der Kommune ohne Einholung von Vergleichsangeboten direkt vergeben.
       Die Feststellungen sind richtig und werden zukünftig beachtet.
TZ 4:        Der Kommune lagen nicht von allen Planern die vertraglich geschuldeten Nachwiese ihres Haftpflichtversicherungsschutzes in Höhe der benannten Deckungssummen vor.
       Die Feststellungen sind richtig und werden zukünftig beachtet.

TZ 5:        Bei den geprüften Bauvergaben waren die beauftragten Planer aus den Vergabeunterlagen erkennbar.
       Die Feststellungen sind richtig und werden zukünftig beachtet.

TZ 6:        Bei den Eröffnungsterminen der ausgeschriebenen Baumaßnahmen wurden Vergabevorschriften missachtet, indem die Planer an den Submissionen teilnahmen.
       Die Feststellungen sind richtig und werden zukünftig beachtet.

TZ 7:        Nicht in allen abgeschlossenen Architekten- und Ingenieurverträgen war die Lph 9 beauftragt, insbesondere die Überwachung der Mängelbeseitigung als besondere Leistung an die Fremdplaner nicht vergeben.
       Die Feststellungen sind richtig und werden zukünftig beachtet.

TZ 8:        Es wurden Schlusszahlungen geleistet, obwohl die zahlungsbegründenden Unterlagen, wie Leistungs- und Mengennachweise, der Verwaltung nicht vollständig vorlagen.
       Die Feststellungen sind richtig. Die Prüfung der Schlussrechnung war jedoch den Fachplanern übertragen worden und die Zahlungen wurden erst nach deren Freigabe vorgenommen.

TZ 9:        Die Gemeinde sollte die Höhe der Vorauszahlungen des Fremdenverkehrsbeitrages überprüfen und ggf. anpassen.
       Die Feststellungen sind richtig, aber haben sich erledigt. Die Vorauszahlungen auf den Fremdenverkehrsbeitrag wurden mit der Satzungsänderung vom 18.07.2022 von 0,50 € auf 0,60 € angepasst.

TZ 10:        Die Gemeinde hätte die Fremdenverkehrsbeitragspflicht verschiedener Betriebe und Personen zu klären und ggf. Beiträge festzusetzen.
       Die Feststellungen sind richtig, werden überprüft und zukünftig beachtet.

TZ 11:        Grab- und Bestattungsgebühren wären gegenüber den Gebührenpflichtigen abzurechnen.
       Die Feststellungen waren richtig, haben sich jedoch erledigt, weil die Abrechnungen aufgrund der Baumaßnahmen im Jahre 2021 nachgeholt wurden.

TZ 12:        Der Gebührenbedarf für das Bestattungswesen sollte nach Maßgabe des Art. 8 KAG ermittelt werden, ein angemessener Kostendeckungsgrad wäre anzustreben.
       Die Feststellungen sind richtig, haben sich jedoch erledigt, weil mit der Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof und das Leichenhaus vom 10.12.2021 die Gebühren angepasst wurden und ein ausreichender Kostendeckungsgrad (> 80%) erreicht wird.

TZ 13:        Durch die Gemeinde wurden die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr nicht abgerechnet.
       Die Feststellungen sind teilweise richtig. Die Einsatzmittel, wie Personal und Fahrzeuge wurden bisher nicht abgerechnet, jedoch Verbrauchsmittel, wie z.B. Ölbindemittel o.ä., wurden in Rechnung gestellt. 

TZ 14:        Wir empfehlen den Erlass einer Feuerwehrgebührensatzung nach Art. 28 Abs. 4 BayFwG.
       Die Feststellungen sind richtig. Der Erlass einer Satzung wurde aufgrund des enormen verwaltungstechnischen Aufwandes durch alle Gemeinden der VG bisher abgelehnt.     

Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter von der Verwaltungsgemeinschaft Fischen Hr. Lingemann, berichtet über die überörtliche Rechnungsprüfung und geht auf die Einzelfeststellungen kurz ein.
Die Einzelfeststellungen TZ 1 – TZ 8 sind gerechtfertigt und werden in Zukunft berücksichtigt. TZ 9, 11, und 12 haben sich bereits erledigt, da man diese umgesetzt hat.
Im Hinblick auf die TZ 10 wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen und evtl. Festsetzungen vorzunehmen. Die TZ 13 + 14 werden zur Kenntnis genommen, die weitergehende Erhebung von Kosten für Feuerwehreinsätze und den Erlass einer Feuerwehrgebührensatzung werden abgelehnt.

BGM Konrad Kienle sieht in den Feststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung keine finanzielle Benachteiligung der Gemeinde. Die meisten Anmerkungen betreffen die großen Baumaßnahmen „DorfHaus und DorfGarten“ und da wurde die Gemeinde von dem Staatlichen Bauamt Kpt., der Tiefbaubehörde des LRA Oberallgäu und der VG Projektstelle begleitet, unterstützt und beraten.

Beschluss

  1. Die TZ 1 bis TZ 8 werden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung zur zukünftigen Beachtung aufgefordert.

  1. Die TZ 9, 11 und 12 haben sich erledigt.

  1. Im Hinblick auf die TZ 10 wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen und evtl. Festsetzungen vorzunehmen.

  1. Die TZ 13 + 14 werden zur Kenntnis genommen, die weitergehende Erhebung von Kosten für Feuerwehreinsätze und den Erlass einer Feuerwehrgebührensatzung werden abgelehnt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Neubau Quellsammelschacht Doserquelle - Zeitplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 10.2.22 hat der Gemeinderat die Fortführung des Projektes und die Weiterbeauftragung des planenden Ingenieurbüros beschlossen. Bedingung für die Fortführung, also Ausschreibung, Vergabe und Bau, war die Inangriffnahme des Alpwegebaus zur Doserquelle durch die österreichische Seite. Dies ist seit Mitte Juli geschehen. Die Fertigstellung des Alpweges wird für Herbst des Jahres in Aussicht gestellt.

Damit kann der vom Freistaat geförderte Bau des Quellsammelschachtes nunmehr in die Wege geleitet werden. Der vorläufige Terminplan sieht in Abstimmung mit dem beauftragten Ingenieurbüro die folgenden Schritte und Termine vor:

Erstellen der Ausschreibungsunterlagen und Versand:        04.11.22
Submission:                                                                24.11.22
Vergabe:                                                                08.12.22
Baubeginn:                                                                15.05.23
Fertigstellung:                                                        27.10.23

Das Vergabeverfahren findet beschränkt gemäß VOB A statt.

Diskussionsverlauf

Der GR nimmt zustimmend Kenntnis.

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4. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö Beratend 4
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4.1. Information Standort Alpinium Balderschwang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 4.1

Diskussionsverlauf

BGM Konrad Kienle berichtet über den gestrigen Besichtigungstermin am Standort Schwabenhof mit der Bayerischen Immo., Regierung von Schwaben, dem staatlichen Bauamt Kempten und dem Alpinium. Der Standort am Schwabenhof steht fest, solange jedoch der Standort in Obermaiselstein nicht fixiert ist, kann der Standort in Balderschwang nicht final weitergeplant werden. Falls Obermaiselstein kein Grundstück oder Gebäude zur Verfügung steht, können mehr Mittel für den Standort am Schwabenhof oder/und auf Grasgehren eingeplant werden. 

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4.2. Winterprogramm 2022/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 4.2

Diskussionsverlauf

Die Gemeinde Balderschwang wird für die kommende Wintersaison 22/23 keine Langlaufschnupperkurse mehr anbieten. In den letzten Jahren ist es immer öfter vorgekommen, sei es aus Gründen der Wetterverhältnisse oder einfach anderer Urlaubsplanung, dass die angemeldeten Urlauber nicht zum Kurs erschienen sind. Die Koordination mit den Skischulen sowie Skiverleihläden wird somit immer schwieriger und die bestehenden Kosten stehen zu keiner Relation. 
BGM Konrad Kienle lässt es den Skischulen aber weiterhin offen, eigenwirtschaftlich Langlaufschnupperkurse anzubieten.

Folgende Veranstaltungen werden in das Winterprogramm mitaufgeführt:
  • Jeden Montag findet das Winterfest am Pass-Stüble statt
  • Jeden Dienstag gibt es eine Laternen/- Fackelwanderung
  • Jeden Mittwoch findet einmal die Schneeschuhwandertour mit Theo Schwärzler statt, sowie die Köpfle-Wanderung.
  • Jeden Donnerstag findet ebenfalls eine Wanderung statt
  • Jeden Freitag findet erneut die Schneeschuhwandertour mit Theo Schwärzler statt.

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4.3. "Crew-Card" OATS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 4.3

Diskussionsverlauf

BGM Konrad Kienle berichtet über den aktuellen Sachstand.
Das Kleinwalsertal sowie Oberstdorf sind ebenfalls an einer Planung mit dem OATS dran. Die Gemeinde Balderschwang wird sich an der Planung anschließen, sobald es nähere Informationen vom OATS gibt.

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4.4. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 4.4
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5. AK Bau & Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö Beratend 5
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5.1. Gewerbegebiet Schwabenhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 5.1

Diskussionsverlauf

BGM Konrad Kienle berichtet über die erhaltenen Unterlagen für die öffentliche Auslegung. Diese werden vom 24.08.2022 – 29.09.2022 in der Gemeinde einzusehen sein. Gleichzeitig wird eine Behördenumfrage gestartet.
Zweiter BGM Hans Hiemer berichtet über die stattgefundenen Bohrungen. 
Leider wurde die Gemeinde Balderschwang nicht über den Beginn der Arbeiten informiert. Die ausführende Firma hat das Baufeld über ein fremdes Grundstück betreten und den Eigentümer und die Gemeinde nicht gefragt. 
BGM Konrad Kienle wird diesen Sachverhalt mit der Firma klären.

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5.2. Lawinenverbauung BA I-III

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 5.2

Diskussionsverlauf

Lawinenverbauung BA II:
Der Baustart für die Lawinenverbauung BA II war vor zwei Wochen. Die ausführende Firma HTB ist mit den betroffenen Landwirten und Hoteliers in enger Abstimmung. Der zuständige Bauleiter Daniel Hagspiel koordiniert die Baumaßnahmen und informiert die Betroffenen frühzeitig über die stattfindenden Hubschraubereinsätze. Laut Hagspiel liegt die Firma HTB im Zeitplan.

Lawinenverbauung BA III:
BGM Konrad Kienle berichtet über die Planung der Umgehungstraße. 
(Wertstoffhof, Kläranlage, Spielplatz, Scheuenparkplatz). 
Zurzeit wird eine Eigentümerwidmung durchgeführt. Dazu werden die betroffenen Grundstücksbesitzer informiert. Die betroffenen Grundstücksbesitzer müssen der Eigentümerwidmung schriftlich zustimmen.
Die Förderzeit für beide Bauabschnitte endet Anfang 2023.

Zweiter BGM. Hans Hiemer fragt, ob das Wasserwerk beim Anwesen „Domig“ nicht auch zum Risikogebiet gehört. BGM. Kienle ist auch davon ausgegangen, dass ein Schutz unserer Trinkwasserversorgung notwendig ist.
Das Gutachterbüro Klenkhart & Partner sieht keine Gefahr für dieses Objekt.
In der weiteren Diskussion wird der Hang von Manfred Heidegger als Risikogebiet gesehen. Das Gutachter Büro Klenkhart & Partner sieht auch hier keine Gefahr.
Der Lawinendamm beim Anwesen „Nies“ gilt hier als Lawinenschutz. An dieser Stelle wurde schon in den 1960 Jahren ein Lawinenschutz gebaut.
GR Michael Bilgeri sieht die neu geplante Umgehungsstraße bei Lawinengefahr für gefährdet. BGM. Kienle spricht dieses Bedenken beim nächsten JourFix an und verlangt eine schriftliche Stellungnahme.

BGM Konrad Kienle berichtet, dass beim Förderantrag vom WWA und dem Forstwirtamt die Bedingung war, mit der technischen Lawinenverbauung auch eine Aufforstung durchzuführen. Zweck dieser Ausforschung wäre, dass die Lawinenverbauung in 30-40 Jahren von einem natürlichen Schutzwald ersetzt wird.
Bei dem Genehmigungsverfahren wurde die Aufforstung abgelehnt. Aus Sicht des Naturschutzes ist die betroffene Fläche unbedingt zu erhalten. Auf dieser Fläche befinden sich mehrere Schützenswerte Pflanzen. Vor allem ist es der Lebensraum des selten und vom Aussterben bedrohten Apollofalters und Zitronenthymianfalters.  
Der obere Teil Bauabschnitt I „Josef Steurer – Schwannenwirt“ soll dennoch Aufgeforstet werden. Dafür sucht das Forstamt noch geeignete Ausgleichsflächen.
Der Bau der Lawinenverbauung BA I und BA III ist alternativlos und stellen eine grundlegende Sicherstellung des Schutzes unserer Bürger und Gäste im gesamten Talraum von Balderschwang dar.

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5.3. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 5.3
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6. AK Wege & Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö Beratend 6
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6.1. Kneipp-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 6.1

Diskussionsverlauf

BGM Konrad Kienle berichtet über das gute vorankommen an der Kneipp-Anlage.
Die Einweihung wird voraussichtlich am 10.10.2022 stattfinden.

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6.2. Loipenführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 6.2

Diskussionsverlauf

BGM Konrad Kienle berichtet über den beantragten Förderantrag für das Loipenspurgerät.

Zweiter BGM Hans Hiemer berichtet über die voraussichtliche Loipenführungsänderung. Der Pächter für die geänderte Strecke wurde bereits kontaktiert und wird sich bei ihm melden.
Es ist Eile geboten, weil ein Nachdruck des Loipenplans, für die kommende Wintersaison 2022/23 notwendig ist. 

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6.3. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Wegebau Schönhalden – Samstenberg
BGM Konrad Kienle berichtet über den aktuellen Stand. Die Baumaßnamen werden bis voraussichtlich Herbst fertiggestellt sein.

Wegebau Gelbhansekopf – Köpfle Alpe
Zweiter BGM Hans Hiemer berichtet über den bestehenden Wanderweg zur Köpfle Alpe. Der Weg sollte dringendst hergerichtet werden, da bei Nässe der steile Weg nicht mehr begehbar ist. Es sollte ein Ortstermin mit den Liftbetrieben Balderschwang und Köpfle Alpe geplant werden. Da die Liftbetriebe einen Sommerbetrieb beantragt haben, müssen diese ein gesichertes Wegenetz vorweisen können. Somit können die Kosten für den Aufwand aufgeteilt werden.

Hauptamtsleiter Hr. Lingemann berichtet hierzu, dass die Gemeinde nur für die Wege zuständig ist, die sie bewirbt und dementsprechend Flyer und Kartenmaterial ausgibt.

Weg Alpe Dinjörgen
Zweiter BGM Hans Hiemer berichtet über den ausgewiesenen Fahrradweg zur Alpe Dinjörgen. Auf dieser Strecke gibt es 1-2 schwierige Kurven, bei denen es immer häufiger zu Unfällen führt.
BGM Konrad Kienle empfiehlt vorerst Schilder zu montieren, die zur Vorsicht mahnen. Gleichzeitig werden die betroffenen Grundstückseigentümer, die Staatsforsten und die Gemeinde Obermaiselstein informiert.

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7. AK Soziales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö Beratend 7
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7.1. Seniorenausflug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Dritte BGMin Anke Lässer berichtet über den bevorstehenden Seniorenausflug am Sonntag, den 14.08.2022. Es sind insgesamt 30 Anmeldungen eingegangen. 

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7.2. Friedhofsgestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 7.2

Diskussionsverlauf

BGM Konrad Kienle berichtet über den aktuellen Stand zu den geplanten Urnengräbern. Es ist anzumerken, dass der Rasen um die Urnengräber ausgetauscht werden muss. Es wurden schon verschiedene Angebote eingeholt, die Firmen sind alle zurzeit aber so überlastet, dass diese gar keine Aufträge ausführen können. Es wird nach einer Zwischenlösung gesucht.

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7.3. Grenzenlos pflegen und betreuen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 7.3

Diskussionsverlauf

Zweite BGMin Anke Lässer berichtet über das geplante Folgeprojekt mit der Hochschule Kempten. Der Förderantrag sollte hierzu noch im September gestellt werden, damit das Anschlussprojekt Ende Januar 2023 starten kann.
Betroffenen Familien können sich bei Anke Lässer melden, um sich über die momentanen Möglichkeiten zu informieren. 

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7.4. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 7.4

Diskussionsverlauf

Familiengipfel 2022
Dritte BGMin Anke Lässer berichtet über den am 09. Oktober 2022 stattfindenden Familiengipfel 2022 am Gierenkopf. Gleichzeitig wird das neue Kreuz eingeweiht. 
Das gemeinsame Frühstück ist dann bei der Spicherhalde.

Nikolausfeier 2022
Die Nikolausfeier wird auch in diesem Jahr im gleichen Format wie 2021 stattfinden.

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8. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 30. Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö 8

Diskussionsverlauf

VG-Wohngebäude
Bei der Gemeinschaftsversammlung am 11.08.2022 wurde folgendes beschlossen:
Die geänderten Planungen zum Ausbau des VG-Gebäudes mit nur noch 5 Wohnungen im II. OG und dem Anbau eines Aufzuges wurde zugestimmt. Damit das Bauvorhaben genehmigt werden kann, muss jedoch der Gemeinderat Fischen noch in einem zweiten Anlauf das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Der GR nimmt dies zur Kenntnis.

Landgespräche Hittisau
BGM Konrad Kienle berichtet über die Landgespräche in Hittisau. Diese finden am Samstag, den 08. Oktober 2022 von 13 – 18 Uhr statt. Interessierte GR. können sich bei J. H. anmelden, damit sie Karten bestellen kann. Die Einladung wird an das Protokoll angehängt.

Datenstand vom 12.09.2022 08:45 Uhr