Datum: 13.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 19:42 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Information & Beschlussfassung: Neugründung der Gesellschaft Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co. KG (BeNe) - Erwerb von Kapitalanteilen
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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32. Gemeinderatssitzung
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13.10.2022
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Sachverhalt
Es wird an die bisherigen Beratungen und den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats Balderschwang vom 10.02.2022 zum Erhalt der Infrastruktureinrichtungen im Gebiet Grasgehren / Riedbergerhorn verwiesen.
Derzeit befindet sich eine neuen Gesellschaft mit folgendem Zweck in Gründung: „Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Errichtung von touristischer und sportlicher Infrastruktur, von Bergbahnen und Liftanlagen mit all seinen notwendigen Dienstleistungen, sowie die Förderung und Qualitätssicherung touristischer Zwecke und Ziele.“
Die Gesellschaft wird in der Rechtsform einer GmbH & Co.KG mit der Bezeichnung „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“ kurz „BeNe“ gegründet.
Für die Gemeinde Balderschwang ist der Tourismus der fast ausschließlich vorhandene Wirtschaftsfaktor. Die im Tal lebende Bevölkerung ist auf eine intakte und naturverträgliche Infrastruktur im Bereich Tourismus zur Sicherstellung des Lebensunterhalts angewiesen. Ein funktionierender Tourismus ist somit auch Grundlage für eine ausreichende Finanzausstattung der Gemeinde Balderschwang in Form von Steuern und sonstigen Abgaben.
Das als Anlage 1) angefügte Konzept der neuen Gesellschaft verfolgt vollumfänglich die Ziele der Gemeinde Balderschwang.
Aufgrund der sehr hohen Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Tourismus in der Gemeinde Balderschwang ist die Sicherstellung des Weiterbetriebs der Infrastruktur mit den Liftanlagen in Grasgehren und dem Riedbergerhorn für den Tourismus der Gemeinde sowohl im Winter als Zentrum des nordischen und alpinen Skisports als auch zukünftig im Sommer als Wandergebiet Grund für die geplanten kommunalen Beteiligungen der Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein in Höhe von jeweils 540.000 € (= 24,5 %).
Die geplante kommunale Beteiligung ist mit 49 % geplant. Die weiteren 51 % werden von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden Balderschwang, Obermaiselstein und von mit dem Skigebiet verbundenen Unternehmen gehalten.
Es handelt sich somit um die Sicherstellung einer Infrastruktureinrichtung im Bereich Tourismus mit Steigerung der Attraktivität und dem Erhalt des Lebensunterhalts der in Balderschwang lebenden Einwohner. Mit kommunaler Beteiligung kann die Ausrichtung des Unternehmens aktiv mitgestaltet werden.
Ein Antrag auf Förderung wurde bei der Regierung von Schwaben in Höhe von
1,05 Mio. € gestellt. Aufgrund der möglicherweise greifenden Haushaltssperre des Freistaates Bayern wird vorsichtig mit einer Förderung in Höhe von insgesamt 950.000 € gerechnet.
Rechtliche Beurteilung
Art. 87 Abs. 1 GO i.V.m. Art. 92 und 93 GO:
Die Beteiligung an dem Unternehmen ist zulässig, weil insbesondere
- ein öffentlicher Zweck im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben erfüllt wird,
- das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht,
- die dem Unternehmen zu übertragenden Aufgaben für die Wahrnehmung außerhalb der allgemeinen Verwaltung geeignet sind und
- der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt werden kann.
Der öffentliche Zweck ist erfüllt, da die Sicherstellung der Infrastruktureinrichtung im Bereich Tourismus die Lebensgrundlage der Einwohner darstellt.
Die Gemeinde verfügt über eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Finanzierung der Beteiligung ist durch einen Haushaltsausgaberest aus dem Jahr 2021 gesichert.
Die Gemeinde schafft mit der Beteiligung an der Gesellschaft Rahmenbedingungen, ohne denen ein funktionierender Tourismus nicht möglich ist. Dabei ist die naturverträgliche Ausrichtung (siehe Anlage 1) ein wesentlicher Bestandteil, den es gilt weiter auszubauen und von privaten Investoren ohne Förderung durch die Kommunen im interkommunalen Verbund mit der Gemeinde Obermaiselstein bewältigt werden kann.
Die Gemeinde hat analog zum Beteiligungsverhältnis an der Gesellschaft Stimmrechte im Beirat und der Gesellschafterversammlung.
Im Gesellschaftervertrag ist geregelt, dass die Gesellschafterversammlung auch über den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen und über den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen beschließt.
Der Gemeinde ist im Gesellschaftsvertrag ein vollumfängliches Einsichtsrecht in alle Unterlagen der Gesellschaft und eine Auskunftsverpflichtung über alle Angelegenheiten der Gesellschaft eingeräumt worden.
Über die geplante Beteiligung in Höhe von 540.000 Euro hinaus besteht im Gesellschaftervertrag keine Verpflichtung zu weiteren Kapitalzuführungen (= keine Nachschusspflicht).
Der mit dem Notariat Sonthofen und der Planungsgruppe BeNe erarbeitete Gesellschaftsvertrag erfüllt somit die Voraussetzungen der Art. 87 i.V.m. Art. 92 und 93 GO.
Die kommunale Beteiligung liegt unter 50 %, d. h. das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) findet keine Anwendung. Um für die Kommunen eine möglichst hohe Transparenz und ein hohes Mitbestimmungsrecht einzuräumen wurde ohne Verpflichtung nach dem HGrG die Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, sowie den Kommunen und dem überörtlichen Prüfungsorgan die in § 54 HGrG genannten Befugnisse eingeräumt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der Beteiligung von insgesamt 540.000 Euro ist wie folgt gesichert:
Im Jahr 2021 wurden Haushaltsausgabereste für den Kauf der Riedbergerhornbahn sowie der Beschneiungsanlage i.H.v. 800.000 Euro auf den Haushaltsstellen 8210.9401 und 5930.9351 gebildet. Sichergestellt ist die vorgenannte Ausgabe mit der damit verbundenen rechtsaufsichtlich genehmigten Kreditaufnahme aus dem Jahr 2021 i.H.v. 800.000 Euro, über welche ebenfalls ein Haushaltseinnahmerest gebildet wurde.
Die vorgenannten Haushaltsausgabereste werden im Jahr 2022 auf die Haushaltsstelle 8210.9300 – Erwerb Beteiligung Liftgesellschaft Grasgehren – umgeschichtet und stehen somit für die Finanzierung der Beteiligung zur Verfügung. Die der Beteiligung übersteigende Summe wird auf den jeweiligen Haushaltsstellen im Haushaltsausgaberest/Haushaltseinnahmerest im Jahr 2022 in Abgang gebracht.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeinde Balderschwang unterstützt das Konzept der sich in Gründung befindlichen Gesellschaft „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“.
- Die Gemeinde Balderschwang erwirbt Gesellschafteranteile an der sich in Gründung befindlichen Gesellschaft „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“ in Höhe von 540.000 Euro.
- Der als Anlage 2) erarbeitete Gesellschaftsvertrag und die Satzung der Komplementär GmbH (Anlage 3) wird beschlossen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, etwaig notwendige Änderungen des Gesellschaftsvertrags in Zusammenarbeit mit der Planungsgruppe BeNe, dem Notariat und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzunehmen.
Die Finanzierung der Beteiligung von insgesamt 540.000 Euro ist wie folgt gesichert: Im Jahr 2021 wurden Haushaltsausgabereste für den Kauf der Riedbergerhornbahn sowie der Beschneiungsanlage i.H.v. 800.000 Euro auf den Haushaltsstellen 8210.9401 und 5930.9351 gebildet. Sichergestellt ist die vorgenannte Ausgabe auf den beiden Haushaltsstellen mit der damit verbundenen rechtsaufsichtlich genehmigten Kreditaufnahme aus dem Jahr 2021 i.H.v. 800.000 Euro, über welche ebenfalls ein Haushaltseinnahmerest gebildet wurde. Die vorgenannten Haushaltsausgabereste werden im Jahr 2022 auf die Haushaltsstelle 8210.9300 – Erwerb Beteiligung Liftgesellschaft Grasgehren – umgeschichtet und stehen somit für die Finanzierung der Beteiligung zur Verfügung. Die der Beteiligung übersteigende Summe wird auf den jeweiligen Haushaltsstellen im Haushaltsausgaberest/Haushaltseinnahmerest im Jahr 2022 in Abgang gebracht.
Diskussionsverlauf
Geschäftsführer der „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co. KG“, Herr Tobias Lienemann, stellt anhand einer Präsentation das aktuelle Konzept der sich in Gründung befindlichen GmbH & Co.KG vor.
Seit März 2022 besteht eine gemeinsame Planungsgruppe für die entstehendene GmbH & Co.KG mit den Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang. Die Planungsgruppe steht für den aktuellen Informationsaustausch und formuliert eine „Zukunftsperspektive für die Hörnerdörfer“ bzw. Leitlinien für die neue Unternehmung.
Auch der Naturpark Nagelfluhkette wirkt bei diesem Projekt aktiv mit.
Die Verwaltung GmbH wurde Ende September 2022 gegründet. Die Gründung der KG wird in absehbarer Zeit umgesetzt.
Die konkreten Maßnahmen 2023 stehen wie folgt fest:
- Sommer-Ausbau der RBH-Bahn
- Umbau von Diesel- auf Elektroantrieb
- Digitalisierung für Ganzjahresbetriebs inkl. Online Ticketing
- Windenwalze nach neuestem Emissionsstandard
- Ertüchtigung der Wasserleitungen und Austausch zu energieeffizienten Schneilanzen
- Gebäudesanierungen (Fassade, Dämmungen, usw.)
Und vieles mehr.
Herr Alexander Milz, erklärt anhand der Präsentation die Zahlen-Daten & Fakten.
Nach der vorläufigen und groben Berechnung des Jahresüberschusses ergibt sich ein Durschnitt von ca. 180 T€. In der Wintersaison 2021/2022 lautet das Jahresergebnis 238 T€. Und in diesem Jahr (21/22) wurden nur die Gewinne der Grasgehrenlifte berechnet und durch Corona waren auch keine Busse zur Anreise dort. Somit sind die 180 T€ positiv zu sehen.
Die Finanzierung von BeNe verteilt sich im ersten auf die Starthilfe von Kleinanlegern im Rahmen eines echten Freundeskreises Riedbergerhorn in Form von Darlehensbausteinen und gleichzeitig aus einem Finanzpuffer über ein kleines Bank- oder Fremddarlehen. Des Weiteren finanziert sich die GmbH und Co.KG aus den Gesellschaftskapitalen. Der kommunale Anteil für die Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein verlaufen sich auf 49 %. Die restlichen 51 % verteilen sich auf die nicht kommunalen Anteile von Privatpersonen und Betrieben. (35% aus dem Kreis der bisherigen Grasgehrengesellschaft).
Die Gesamtkosten verlaufen auf ca. 3500 T€.
Erster BGM Konrad Kienle eröffnet eine offene Fragenrunde, an der auch die anwesenden Zuhörerinnen Fragen stellen können.
Eine Frage bezieht sich auf die 20 Mio. € aus dem „Söderpaket“.
Erster BGM Konrad Kienle erklärt, dass die 30 % Förderung auf gebrauchte Anlagen ein Sonderprogramm der Staatsregierung ist und nur indirekt mit dem „Söderpaket“
zu tun hat.
BGM Konrad Kienle berichtet, dass in der nächsten Bürgerversammlung nochmals über die Gründung der BeNe GmbH & Co. KG berichtet wird.
Beschluss
- Die Gemeinde Balderschwang unterstützt das Konzept der sich in Gründung befindlichen Gesellschaft „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“.
- Die Gemeinde Balderschwang erwirbt Gesellschafteranteile an der sich in Gründung befindlichen Gesellschaft „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“ in Höhe von 540.000 Euro.
- Der als Anlage 2) erarbeitete Gesellschaftsvertrag und die Satzung der Komplementär GmbH (Anlage 3) wird beschlossen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, etwaig notwendige Änderungen des Gesellschaftsvertrags in Zusammenarbeit mit der Planungsgruppe BeNe, dem Notariat und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzunehmen.
Die Finanzierung der Beteiligung von insgesamt 540.000 Euro ist wie folgt gesichert: Im Jahr 2021 wurden Haushaltsausgabereste für den Kauf der Riedbergerhornbahn sowie der Beschneiungsanlage i.H.v. 800.000 Euro auf den Haushaltsstellen 8210.9401 und 5930.9351 gebildet. Sichergestellt ist die vorgenannte Ausgabe auf den beiden Haushaltsstellen mit der damit verbundenen rechtsaufsichtlich genehmigten Kreditaufnahme aus dem Jahr 2021 i.H.v. 800.000 Euro, über welche ebenfalls ein Haushaltseinnahmerest gebildet wurde. Die vorgenannten Haushaltsausgabereste werden im Jahr 2022 auf die Haushaltsstelle 8210.9300 – Erwerb Beteiligung Liftgesellschaft Grasgehren – umgeschichtet und stehen somit für die Finanzierung der Beteiligung zur Verfügung. Die der Beteiligung übersteigende Summe wird auf den jeweiligen Haushaltsstellen im Haushaltsausgaberest/Haushaltseinnahmerest im Jahr 2022 in Abgang gebracht.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 GO ist Gemeinderat Konrad Jenn von der Abstimmung ausgeschlossen
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2. Bauantrag - Überdachung Stückholzlager;
Bauort: Schlipfhalden 29 1/2, Fl. Nr. 267
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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Beschliessend
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Sachverhalt
Der Bauherr beantragt den Anbau (Überdachung) für ein Stückholzlagers im Westen an die bestehende Maschinenhalle auf dem Grundstück Schlipfhalden 29 1/2, Fl. Nr. 267.
Die Größe des Anbaus beträgt 10 m x 7 m. Der Anbau erfolgt deckungsgleich an die bestehende Halle.
Aufgrund dem Neubau einer Heizung (Holz anstelle Öl) wird der Platz für die Lagerung von Stückholz benötigt. Die Südfassade bleibt offen, im Westen und Norden wird die Fassade teilweise mit einem Holzschirm versehen und somit der bestehenden Halle angeglichen.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Diskussionsverlauf
BGM Kienle bittet um Verständnis, dass dieser Bauantrag so kurzfristig und ohne Vorbesprechung im AK Bau & Landwirtschaft auf die Tagesordnung genommen wurde. Da die November Sitzung voraussichtlich ausfallt könnten die Fristen nicht eingehalten werden, erklärt der BGM Kienle.
Der Gemeinderat ist sich einig, dass ein weiterer Stadel, welcher privilegiert und somit Verfahrens frei wäre, nicht gewünscht ist. Der GR unterstützt mehrheitlich den vorgelegten Bauantrag mit einer Erweiterung an den bestehenden Stadel.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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3. Bauantrag - Terrassenerneuerung mit Wellnessanbau, Einbau einer Heizungsanlage, Errichtung eines Carports und Einbau von zwei Dachgauben (2. Tektur);
Bauort: Schwabenhof 23, Fl. Nr. 125/1
Gremium
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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32. Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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Sachverhalt
Im Jahr 2013 hat der Gemeinderat das Einvernehmen zur Baumaßnahme erteilt.
Im Rahmen einer Tektur werden nun folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem damals genehmigten Stand beantragt:
- Einbau eines Wellnessbereiches mit Naturteich auf der Ebene des Untergeschosses
auf der Südwestseite des Gebäudes (Verlängerung des Anbaus um ca. 80 cm);
in einem Teilbereich wird der Wellnessbereich mit einer Überdachung (Vordach)
versehen;
- Verlängerung der Terrasse auf der Ebene des Erdgeschosses um ca. 80 cm.
Die Heizungsanlage, der Carport sowie die Dachgauben wurden bereits verwirklicht.
Die Terrassenerneuerung sowie der Wellnessbereich befindet sich derzeit im Bau.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur wird erteilt.
Diskussionsverlauf
Bauherr und ebenfalls GR Erich Kohler erläutert den aktuellen Sachstand und die Begründung der 2. Tektur.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur wird erteilt.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 GO ist Gemeinderat Erich Kohler von der Abstimmung ausgeschlossen
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4. AK Tourismus
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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4.1. Allfälliges
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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Diskussionsverlauf
BGM Konrad Kienle berichtet dass auf Wunsch der HöDö GmbH ab 2023 keine weiteren Gästeverzeichnisse hergestellt werden, sondern nur noch Gästemagazine. Oberstaufen und Bad Hindelang haben dies bereits schon in dieser Art umgesetzt.
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5. AK Bau & Landwirtschaft
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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5.1. Allfälliges
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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6. AK Wege & Loipen
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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6.1. Allfälliges
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Diskussionsverlauf
Wasserversorgung
BGM Konrad Kienle berichtet über die Planung einer zweiten Wasserversorgung (Notwasserversorgung) in Balderschwang, zusätzlich zur Doserquelle.
Aktuell werden zwei Quellen im Bereich Schwabenhof geprüft.
Kläranlage:
Der Umbau der Kläranlage ist noch nicht ganz abgeschlossen.
Es findet zurzeit ein Probebetrieb der Schneckenpresse statt.
Die offizielle Inbetriebnahme der Kläranlage soll bis in 3 Wochen stattfinden.
Alpweg zur Doserquelle:
Die Errichtung der Zufahrt zur Doserquelle ist im vollen Gange.
Der aktuelle Baustand liegt bei der gemeindlichen Quellerfassung.
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7. AK Soziales
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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7.1. Allfälliges
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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Diskussionsverlauf
Familiengipfel 2022:
Dritte BGMin Anke Lässer berichtet über den sehr gelungen 8. Familiengipfel 2022
in Balderschwang auf der Spicherhalde. Es waren insgesamt 60 Bürger angemeldet und ca. 54 sind erschienen. Die Messe des Pfarrers Dr. Richard Kocher und die anschließende Bewirtung wurden von den Teilnehmern sehr gelobt.
Der BGM spricht im Namen des GR einen großen Dank an die 3. BGMin Lässer,
für die Vorbereitung und Organisation des Familiengipfels aus.
Projekt „Grenzenlos pflegen und betreuen“:
Am Dienstag, den 11.10.2022 waren Erster BGM Konrad Kienle und die
Dritte BGMin Anke Lässer bei einem Umsetzungsgespräch des Projektes „Grenzenlos pflegen und betreuen“. Die Beantragung des Förderantrages
wird nun erstellt und BGM Kienle wünscht sich eine rasche Umsetzung der Ergebnisse, damit eine offizielle Zusammenarbeit bis Ende 2023 möglich wird.
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8. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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Datenstand vom 09.12.2022 09:46 Uhr