Datum: 08.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schwabenhof"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung
2 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof"; - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung - Billigung und Auslegungsbeschluss
3 Bebauungsplan Sondergebiet "Jugendhotel, Umweltbildung, Nordisches Zentrum; Aufstellungsbeschluss
4 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteils "Wäldle"; Aufstellungsbeschluss
5 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Wäldle"; Aufstellungsbeschluss
6 Erhöhung der Kapitalanteile an der BeNe GmbH & Co.KG - Bergnaturerlebnis Riedbergerhonr GmbH & Co.KG
7 Kreditaufnahme für Investitionen Haushalt 2022
8 Notwasserversorgung Balderschwang - Weiteres Vorgehen
9 Verodnung über dem Ladenschluss Gemeinde Balderschwang 2023
10 AK Tourismus
10.1 24 Wanderung 08.07. - 09.07.2023
10.2 Allfälliges
11 AK Bau & Landwirtschaft
11.1 Workshop Baurecht
11.2 Gebäudemanagement Gemeinde Balderschwang
11.3 Allfälliges
11.3.1 Bauantrag - Renovierung Wäldle 8
12 AK Wege & Loipen
12.1 Loipenführung
12.2 Winterwanderwege
12.3 Information Kläranlage
12.4 Naturpark Nagelfluhkette - Naturparkstrategie 2030
12.5 Allfälliges
13 AK Soziales
13.1 Friedhofsgestaltung
13.2 Grenzenlos pflegen und betreuen
13.3 Offene Kreise
13.4 Leistungsträger Vereinbarung 2022
13.5 Allfälliges
14 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schwabenhof"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat Balderschwang hat in der Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schwabenhof“ beschlossen. 
Im Zuge des Verfahrens fand in der Zeit vom 24.08.2022 bis 29.09.2022 die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hier wurde keine Stellungnahmen abgegeben.
Parallel hierzu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 11.08.2022 am Verfahren beteiligt. 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen sind in der Anlage aufgeführt.
Frau Knupfer vom Büro LARS Consult wird bei der Sitzung anwesend sein und die einzelnen Stellungnahmen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen erläutern. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Abwägung gemäß Abwägungsprotokoll inklusive der besprochenen Änderung der Anbauverbotszone von 15 m auf 12 m.  

Diskussionsverlauf

Frau Knupfer, vom Büro Lars Consult, stellt den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Schwabenhof vor. Sie erläutert die Erfordernisse der Alternativprüfung zu den Ortsteilen in Balderschwang.
Kein weiterer Ortsteil kommt für das Gewerbegebiet in Frage, da z.B. die Loipe durchführt, Weidenfläche bestehen oder Alpine gefahren bestehen. 
Des weiteren erklärt Frau Knupfer, die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge der verschiedenen Behörden. Es wurden insgesamt 35 Behörden/Träger beteiligt an der Planung des Gewerbegebietes „Schwabenhof“. 17 Anregungen kamen ein, 2 ohne Bedenken und 16 gaben keine Rückmeldung ab.

Die Anbauverbotszone wurde auf der Planfassung mit 15 m vermerkt. GR Jenn bemerkt hier, dass Herr Christoph Wipper, ehemaliger Mitarbeiter des Landratsamtes Tiefbauverwaltung, die Anbauverbotszone auf 12 m genehmigen lassen hat.
Frau Knupfer wird dies beim Nachfolger, Herrn Hessmann, erfragen und in der Planfassung ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Abwägung gemäß Abwägungsprotokoll inklusive der besprochenen Änderung der Anbauverbotszone von 15 m auf 12 m. 

Das Abwägungsprotokoll ist dem Dokumentenanhang zu entnehmen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof"; - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung - Billigung und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Balderschwang hat in der Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Schwabenhof“ beschlossen. 
Im Zuge des Verfahrens fand in der Zeit vom 24.08.2022 bis 29.09.2022 die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hier wurde keine Stellungnahmen abgegeben.
Parallel hierzu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 11.08.2022 am Verfahren beteiligt. 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen sind in der Anlage aufgeführt.
Frau Knupfer vom Büro LARS Consult wird bei der Sitzung anwesend sein und die einzelnen Stellungnahmen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen erläutern. 

Da Änderungen der Planzeichnung notwendig werden, erfolgt eine erneute Auslegung des Flächennutzungsplanes. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Abwägung laut Abwägungsprotokoll inklusive der besprochenen Änderung, von 1 5 m auf 12 m.  

Diskussionsverlauf

Frau Knupfer, vom Büro Lars Consult, stellt die einzelnen Änderungen des Flächennutzungsplanes vor. Sie erläutert die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge der beteiligten Behörden vor. Diese verlaufen sich teilweise gleich mit den Vorschlägen des Bebauungsplanes.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abwägungen gemäß Abwägungsprotokoll und billigt den
erneuten Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Schwabenhof“ bestehend
aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils mit Stand vom
08.12.2022.
Die Verwaltung wird beauftragt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
durchzuführen.

Das Abwägungsprotokoll ist dem Dokumentenanhang zu entnehmen. 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Sondergebiet "Jugendhotel, Umweltbildung, Nordisches Zentrum; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beschliessend 3

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Jugendhotel, Umweltbildung, Nordisches Zentrum“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Aufstellung des Bebauungsplanes: 128/4 (Teilfläche), 128/5 (Teilfläche), 128 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Balderschwang.

Erfordernis und Ziele der Planung:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Jugendhotels, Nordisches Zentrum sowie des geplanten „Alpiniums“ (Umweltbildung)
unter besonderer Berücksichtigung einer effizienten, flächensparenden Erschließung,
Funktionszusammenhängen sowie einer nachhaltigen und raumverträglichen 
Gestaltung der Baukörper und Außenanlagen.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. 

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweis:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 

Diskussionsverlauf

Frau Knupfer, vom Büro Lars Consult, stellt in kurzen Worten den aktuellen Sachstand vor.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Jugendhotel, Umweltbildung, Nordisches Zentrum“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Aufstellung des Bebauungsplanes: 128/4 (Teilfläche), 128/5 (Teilfläche), 128 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Balderschwang.

Erfordernis und Ziele der Planung:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Jugendhotels, Nordisches Zentrum sowie des geplanten „Alpiniums“ (Umweltbildung)
unter besonderer Berücksichtigung einer effizienten, flächensparenden Erschließung,
Funktionszusammenhängen sowie einer nachhaltigen und raumverträglichen 
Gestaltung der Baukörper und Außenanlagen.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. 

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweis:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteils "Wäldle"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beschliessend 4

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteils „Wäldle“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). 
Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich in etwa innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nrn. 47/5, 51 und 51/2. Die Abgrenzungen im Flächennutzungsplan sind jedoch nicht parzellenscharf.

Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer Wohnbaufläche für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung 
  zur Erhaltung einer ausgewogenen Einwohnerzusammensetzung
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines 
  Bebauungsplanes in diesem Bereich
- Sicherstellung einer zukunftsgerichteten Siedlungsentwicklung gemäß des 
  faktischen Wohnraumbedarfs

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 

Diskussionsverlauf

BGM Kienle berichtet über den aktuellen Sachstand. 
Der Beschluss berechtigt nicht zum Bauen, sondern die Voraussetzung einen Bebauungsplan erstellen zu können. 
Zweiter BGM Hiemer weißt drauf hin, dass bei einer Erweiterung des Baugebietes Wäldle die aktuelle Straßenführung und die Einfahrt von der Kreisstr. neu zu planen ist.  

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteils „Wäldle“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). 
Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich in etwa innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nrn. 47/5, 51 und 51/2. Die Abgrenzungen im Flächennutzungsplan sind jedoch nicht parzellenscharf.

Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer Wohnbaufläche für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung 
  zur Erhaltung einer ausgewogenen Einwohnerzusammensetzung
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines 
  Bebauungsplanes in diesem Bereich
- Sicherstellung einer zukunftsgerichteten Siedlungsentwicklung gemäß des 
  faktischen Wohnraumbedarfs

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Wäldle"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beschliessend 5

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wäldle“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). 
Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB soll der Bebauungsplan „Wäldle“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Für den Fall, dass die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nicht vorliegen sollten, wird auf das Regelverfahren gem. BauGB zurückgegriffen.  
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 51 (Teilfläche). 

Erfordernis und Ziele der Planung:
- Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
- Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevöl-
  kerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
- Orientierung der möglichen Entwicklung an der Bestandsbebauung 
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von 
  Nutzungskonflikten

Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird im Falle der Anwendung des beschleunigten Verfahrens von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. 
Für den Fall der Anwendung des Regelverfahrens sind die oben genannten Punkte abzuarbeiten.  

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung und Erweiterung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wäldle“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). 
Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB soll der Bebauungsplan „Wäldle“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Für den Fall, dass die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nicht vorliegen sollten, wird auf das Regelverfahren gem. BauGB zurückgegriffen.  
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 51 (Teilfläche). 

Erfordernis und Ziele der Planung:
- Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
- Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevöl-
  kerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
- Orientierung der möglichen Entwicklung an der Bestandsbebauung 
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von 
  Nutzungskonflikten

Gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird im Falle der Anwendung des beschleunigten Verfahrens von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. 
Für den Fall der Anwendung des Regelverfahrens sind die oben genannten Punkte abzuarbeiten.  

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung und Erweiterung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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6. Erhöhung der Kapitalanteile an der BeNe GmbH & Co.KG - Bergnaturerlebnis Riedbergerhonr GmbH & Co.KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 13.10.2022 hat der Gemeinderat die Beteiligung der Gemeinde Balderschwang an der neugegründeten „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“ mit einem Anteil von 540.000 Euro beschlossen. Die Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein wären somit in gleichen Teilen zusammen mit annähernd 49% an der GmbH & Co.KG beteiligt.

Die Verträge liegen derzeit beim Notar, da sich aber mittlerweile noch weitere Anteilserwerber gefunden haben, wäre der Anteil der beiden Gemeinden zusammen nur noch bei knapp 44%. 
Damit die beiden Gemeinden weiterhin ihre annähernd 49% an der GmbH & Co.KG halten können, sollten sie ihren Anteil jeweils um 60.000 Euro erhöhen.

Der Anteil der Gemeinde Balderschwang liegt dann bei 600.000 Euro. 

Rechtliche Beurteilung

Art. 87 Abs. 1 GO i.V.m. Art. 92 und 93 GO

Finanzielle Auswirkungen

Erhöhung der Kapitalanteile um 60.000 Euro auf 600.000 Euro.

Die Finanzierung der Beteiligung von insgesamt 600.000 Euro ist wie in der Sitzung vom 13.10.2022 erläutert, weiterhin durch die in 2021 gebildeten Haushaltsausgabereste für den Kauf der Riedbergerhornbahn und der Beschneiungsanlage i.H.v. 800.000 Euro auf den Haushaltsstellen 8210.9401 und 5930.9351 und einem dafür gebildeten Haushaltseinnahmerest einer rechtsaufsichtlich genehmigten Kreditaufnahme von ebenfalls 800.000 Euro dafür gesichert. Die vorgenannten Haushaltsreste werden im Jahr 2022 auf die Haushaltsstelle 8210.9300 – Erwerb Beteiligung Liftgesellschaft Grasgehren – umgeschichtet und stehen somit weiterhin für die Finanzierung der Beteiligung zur Verfügung. Die der Beteiligung übersteigende Summe wird auf den jeweiligen Haushaltsstellen im Haushaltsausgabe-/einnahmerest in 2022 in Abgang gebracht 

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Balderschwang erhöht den in der Sitzung vom 13.10.2022 beschlossenen Erwerb der Gesellschafteranteile an der sich in Gründung befindlichen Gesellschaft „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“ um Euro 60.000 auf insgesamt 600.000 Euro um weiterhin mit der Gemeinde Obermaiselstein annähernd die 49% an der GmbH & Co.KG halten zu können.

Diskussionsverlauf

BGM Konrad Kienle berichtet, dass mehr Anteile gezeichnet worden sind, als man anfangs geplant hat. 
Die Gemeinde Obermaiselstein hat bereits Ihren Kapitalanteil auf 600.000 € erhöht. Es war von Anfang an geplant das beide Gemeinden, dass gleiche Stimmrecht erhalten, somit ist eine Kapitalerhöhung der Gemeinde Balderschwang auf 600.000 € nötig.
GR Marc Traubel erwünschst sich eine bessere Kommunikation, als Anteilhaber, zwischen der BeNe GmbH & Co. KG und den Gemeinden.
GR Konrad Jenn weist drauf hin, dass im AK BeNe der BGM und drei GR die Gemeinde vertreten und somit die Gemeinde immer auf dem aktuellen Stand ist. 

Beschluss

Die Gemeinde Balderschwang erhöht den in der Sitzung vom 13.10.2022 beschlossenen Erwerb der Gesellschafteranteile an der sich in Gründung befindlichen Gesellschaft „Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG“ um Euro 60.000 auf insgesamt 600.000 Euro um weiterhin mit der Gemeinde Obermaiselstein annähernd die 49% an der GmbH & Co.KG halten zu können.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Kreditaufnahme für Investitionen Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Im Haushaltsplan 2021 war eine Kreditaufnahme i. H. v. Euro 800.000 für den Kauf der Riedbergerhornbahn sowie der Beschneiungsanlage vorgesehen, da diese im Jahr 2021 nicht benötigt wurde, ist ein Haushaltseinnahmerest für die Kreditaufnahme in 2022 gebildet worden.
Für die Beteiligung an der neugegründeten Gesellschaft Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG in 2022 werden im Haushalt 2022 noch 600.000 € benötigt, für die ebenfalls ein Haushaltsausgaberest von o.g. Investitionen vorhanden ist.

Aufgrund des aktuell sehr positiven Haushaltsverlaufes und der verschobenen Investitionen in 2022 wäre auch eine Finanzierung der Beteiligung aus dem Haushalt/Rücklage 2022 möglich. Der Rücklagenstand zum 31.12.2021 beträgt Euro 1.110.665,57, nach aktuellem Stand des Haushalts wäre die Rücklagenentnahme in 2022 i.H.v. Euro 426.900 nicht notwendig, je nach Verlauf könnte der Rücklage sogar wieder etwas zugeführt werden. 

Es stehen folgende Varianten für die Finanzierung zur Verfügung:

Variante 1:
Finanzierung aus dem Haushalt 2022/Rücklage – ohne Kreditaufnahme.

Variante 2:
Kreditaufnahme i.H.v. Euro 300.000 mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 10 Jahren (Zinssatz bei ca. 2,90 %) und Euro 300.000 € aus Rücklage/Haushalt 2022

Variante 3:
Kreditaufnahme i.H.v. 600.000 € mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 10 Jahren (Zinssatz bei ca. Zinssatz 2,90 %)


Da die Zinsangebote der Banken nur tagesaktuell gelten bzw. höher liegen, wenn das Angebot länger gelten soll, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass Herr Erster Bürgermeister Konrad Kienle gemeinsam mit der Kämmerei im Falle einer Entscheidung des Gemeinderates auf Variante 2 oder 3, kurzfristig – ohne gesonderten Gemeinderatsbeschluss – die Kreditaufnahme zum günstigsten tagesaktuell angebotenen Zinssatz sowie zum beschlossenen Kreditvolumen durchführen kann.  

Rechtliche Beurteilung

Eine Kreditaufnahme ist nur nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (Art. 71 Abs. 2 GO) möglich. Die Genehmigung wurde vom Landratsamt Oberallgäu mit Schreiben vom 22.06.2021 für den im Haushalt 2021 vorgesehenen Kredit i. H. v. Euro 800.000 erteilt. Nach § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV-K dürfen Haushaltseinnahmereste für die Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist.

Finanzielle Auswirkungen

  1. Euro 600.000 aus dem Haushalt/Rücklage 2022 entnehmen.
  2. Euro 300.000 aus dem Haushalt/Rücklage 2022 entnehmen und Euro 300.000 als Kreditaufnahme auf 10 Jahre mit einem Zinssatz von ca. 2,9 %.
  3. Euro 600.000 als Kreditaufnahme auf 10 Jahre mit einem Zinssatz von ca. 2,9 %.

Die Kreditaufnahme erhöht auch die bisherige Tilgung i.H.v. Euro 157.000 im Haushalt der Gemeinde Balderschwang um entweder Euro 30.000 oder Euro 60.000. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt sollte mindestens die Tilgung im Vermögenshaushalt decken um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht zu gefährden. Die durchschnittliche Zuführung an den Vermögenshaushalt lag in den letzten Jahren seit 2017 bei rd. Euro 400.000.

Beschlussvorschlag

Variante 1:
Die Beteiligung an der neugegründeten Gesellschaft Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG in Höhe von Euro 600.000 soll aus dem Haushalt 2022/Rücklage – ohne Kreditaufnahme – finanziert werden.

Variante 2:
Erster Bürgermeister Konrad Kienle wird ermächtigt, die Kreditaufnahme für die Beteiligung an der neugegründeten Gesellschaft Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG in Höhe von Euro 300.000 zum günstigsten tagesaktuell angebotenen Zinssatz zu tätigen. Die restlichen Euro 300.000 sollen aus dem Haushalt/Rücklage 2022 finanziert werden.

Variante 3:
Erster Bürgermeister Konrad Kienle wird ermächtigt, die Kreditaufnahme für die Beteiligung an der neugegründeten Gesellschaft Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG in Höhe von Euro 600.000 zum günstigsten tagesaktuell angebotenen Zinssatz zu tätigen. 

Beschluss

Variante 1:
Die Beteiligung an der neugegründeten Gesellschaft Bergnaturerlebnis Riedbergerhorn GmbH & Co.KG in Höhe von Euro 600.000 soll aus dem Haushalt 2022/Rücklage – ohne Kreditaufnahme – finanziert werden.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Notwasserversorgung Balderschwang - Weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 8

Sachverhalt

In der Sitzung vom 14.10.21  wurde bereits ausführlich auf die Notwendigkeit einer Notwasserversorgung für den Fall eingegangen, dass die Versorgung aus der Doserlochquelle aus technischen, geologischen oder biologischen Gründen unterbrochen wird. In der o.a. Sitzung wurde über die Begehung der drei Quellen

  1. Staatswaldquelle (bei Wildgatter)
  2. Mittelalpquelle (Doppelquelle, auf dem Grundstück der WWG Obermaiselstein)
  3. Hörburger Quelle

berichtet. Als Ergebnis der Begehung und der Auswertung konnte festgehalten werden, daß, was Zugänglichkeit, Leistungsfähigkeit und den Ausbauzustand der Quellen angeht, zunächst die sogenannten Mittelalpquellen als geeignetste Quellen bewertet wurden. Beschlußgemäß hat die Verwaltung nun im September diesen Jahres eine weitere Quelle, die sogenannte Jakobsquelle, näher untersucht. Sie liegt auf dem Flurstück 121 in der Nähe des Rauhbachs auf einer Höhe von ca. 1.130 mNN (vgl. Karte).

Eigentümer des Flurstückes ist Paul Jakob – in seinem Beisein fand die Begehung statt. Es handelt sich hierbei um eine Hangquelle mit guter Ergiebigkeit, sehr guter Zugänglichkeit und gutem Ausbauzustand.

Damit kommen nach Auffassung der Verwaltung zunächst potentiell zur Notwasserversorgung der Gemeinde die beiden Quellstandorte 

  • Mittelalpquellen und 
  • Jakobsquelle

in Betracht.  Zum weiteren Vorgehen vorgeschlagen, die beiden Quellstandorte nun näher zu untersuchen, insbesondere was das Verhalten bei Trockenwetter, Niederschlag und im Jahresverlauf angeht. Hierzu müssen über zwei Jahre hinweg, 2-wöchentlich die Parameter

  • Wetter
  • Lufttemperatur
  • Niederschlagsmenge
  • Schneehöhe
  • Temperatur Quellwasser
  • Schüttung
  • Leitfähigkeit

aufgenommen und hernach fachlich ausgewertet werden. Es wird vorgeschlagen diese Arbeiten an einen freien Mitarbeiter zu vergeben, der nach Aufwand abrechnet. Ein Angebot hierzu wurde von  Herrn Klaus Mitterhuber, der bereits des öfteren für die Gemeinde tätig war, eingeholt. Herr Mitterhuber bietet die o.a. Leistungen für pauschal 75 € pro Durchlauf an. Bei 2-jähriger Untersuchungsdauer und 14-tägiger Durchführung ergibt sich damit ein Honorar von 3.750 €.

Ein Hinweis noch zum Thema „Notwasserquelle“: Eine derartige Quelle dient dazu, in absoluten Notfällen die Wasserversorgung zum Teil und für mehrere Tage aufrechtzuhalten. Nach Auskunft des Landratsamtes wird dort davon ausgegangen, dass eine Notversorgung höchstens einmal pro 10 Jahren notwendig ist. Derartige Quelle benötigen daher kein Schutzgebiet. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt  Herrn Mitterhuber mit der Untersuchung der beiden potentiellen Notwasserquellen zum Gesamthonorar von 3.750 € für  zwei Jahre.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt  Herrn Mitterhuber mit der Untersuchung der beiden potentiellen Notwasserquellen zum Gesamthonorar von 3.750 € für zwei Jahre.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Verodnung über dem Ladenschluss Gemeinde Balderschwang 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Balderschwang erlässt seit einigen Jahren die Verordnung über den Ladenschluss. 
In dieser Verordnung wird geregelt an welchen Sonn- und Feiertagen Verkaufsstellen bestimmte Produkte zum Verkauf anbieten dürfen.
Die als Anlage beigefügte Verordnung sieht Sonn- und Feiertage vor, die von der Verwaltung vorgeschlagen werden.

Rechtliche Beurteilung

Nach § 3 des Ladenschlussgesetzes müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertage, werktags und am 24. Dezember zu bestimmten Uhrzeiten geschlossen sein.
In der Ladenschlussverordnung wird in § 1 geregelt in welchen Gemeinden bestimmte Produkte an höchstens 40 Sonn- und Feiertagen verkauft werden dürfen.
Die Tage dürfen die genannten Gemeinden selbst in einer Verordnung bestimmen.
Die Verordnung der Gemeinde Balderschwang über den Ladenschluss 2023 liegt als Anlage bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügte Verordnung der Gemeinde Balderschwang über den Ladenschluss 2023.
Die Öffnungszeit wird auf 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgesetzt.
Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügte Verordnung der Gemeinde Balderschwang über den Ladenschluss 2023.
Die Öffnungszeit wird auf 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgesetzt.
Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beratend 10
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10.1. 24 Wanderung 08.07. - 09.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 10.1

Diskussionsverlauf

BGM Kienle berichtet über den aktuellen Sachstand der 24 h und 12 h Wanderung 2023.
Am Samstag, 08.07.2023 um 08.00 Uhr startet die 12 h Hörner-Panoramarunde und endet ca. um 20:00 Uhr. Die Strecke beläuft sich auf ca. 32 km und die Höhenmeter betragen ca. 1400 hm.
Die 24 h Wanderung beginnt am Samstag, 08.07.2023 um 07.30 Uhr und endet am Sonntag 09.07.2023 ca. um 07:30 Uhr. Die Strecke beläuft sich auf ca. 63 km und ca. 2400 hm.

An diesen zwei Tagen werden für die Begleitpersonen, der teilnehmenden 
Wanderer, ein vielfältiges Rahmenprogramm in allen Hörnerdörfer geboten.

In Balderschwang wird die Kräuterführung  von Silvia Kienle angeboten. Des Weiteren  kann der „Zit-long“-Weg gelaufen werden.

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10.2. Allfälliges

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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 10.2

Diskussionsverlauf

Kontrolleur Balderschwang:
BGM Kienle schlägt vor einen Kontrolleur einzustellen.

Der Aufgabeberichtet beinhaltet: 
  • Parkraumüberwachung
  • Parkautomaten leeren und warten
  • Loipengebühren kontrollieren und kassieren 
  • Loipenautomaten leeren und warten
  • Kur- und Fremdenverkehrsbeitragspflichtige kontrollieren

Der GR unterstützt den Vorschlag des Bgm. und ist für die Einstellung eines Kontrolleurs.

Kleinvermieter:
BGM Kienle informiert aus aktuellem Anlass über die Pflichten eines Kleinvermieters.
Als Kleinvermieter gelten Gastgeber bis zu 8 Betten.
Die Kleinvermieter sind auch verpflichtet Ihre Gäste anzumelden, den anfallenden Fremdenverkehrsbeitrag zu bezahlen und den fälligen Kurbeitrag einzunehmen und an die Gemeinde abzuführen.

Buslinie 46:
Am 06.12.2022 fand eine Besprechung bzgl. der Buslinie 46 im Landratsamt Oberallgäu statt. 
Durch die vielen Leerfahrten und die schlechte Akzeptanz ist die Linie 46 defizitär. Das LRA hat ein Minus über 300.000 € errechnet. 
Das LRA wollte die Linie 46 zukünftig nur noch in der Grundversorgung betreiben. BGM Kienle konnte mit dem LRA vereinbaren für die kommende Wintersaison den Fahrplan 2022, weiter laufen zu lassen.
Nachdem die RVA das Angebot für die Line 46 zurückgezogen hat, wird „Hagspiel Touristik“ Fam. Mario Hagspiel die Line 46 für ein Jahr betreiben.

Die Bürger werden bei der Bürgerversammlung am Montag, den 12.12.2022 über den aktuellen Sachstand des ÖPNV´s informiert.

Eine alternative aber kein Ersatz zur Buslinie, ist der HörnerShuttle. 
Der HörnerShuttle ist für Bürger und Gäste kostenlos.

Projekt „Beyond Snow“
BGM Konrad Kienle berichtet kurz über das startende Projekt „Beyond Snow“. Dieses Projekt beinhaltet „Naturbewusster Leben“ Schützen, Nützen und Schätzen des Lebensraumes. Dabei steht im Vordergrund die Abhängigkeit vom Schnee im Wintertourismus zu minimieren. Die Kommunen sollen im Ausbau des „Ganz-Jahres-Tourismus“ begleitet und unterstützt werden.
Im Jahr 2023 wird dieses Projekt gestartet.

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11. AK Bau & Landwirtschaft

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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beratend 11
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11.1. Workshop Baurecht

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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 11.1

Diskussionsverlauf

BGM Kienle berichtet über den möglichen Workshop am 28. Januar 2023 von 09:00 bis ca. 12:00 Uhr über verschiedene Themen in Verbindung mit „Baurecht“.
Die Sekretärin, Jacqueline Hillmann, wird die Themen sowie die Anmeldungen sammeln.

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11.2. Gebäudemanagement Gemeinde Balderschwang

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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 11.2
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11.3. Allfälliges

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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 11.3

Diskussionsverlauf

Vermietung Hausmann:
Das LRA Oberallgäu hat dem Besitzer des Anwesens Wäldle 6, Herr Walter Haussmann die Vermietung der Gästebetten erlaubt. Die Gemeinde Balderschwang wurde hierfür nicht in Kenntnis gesetzt. 
Herr Andreas Fischer vom der VG Hörnergruppe, hat sich beim LRA beschwert
und darauf hingewiesen, dass besprochen war, erst wieder eine Vermietung zu erlauben, wenn ein genehmigter Bauplan vorliegt.
Das LRA weist auf den Bestandsschutz hin und sieht rechtlich keine Grundlage 
die Vermietung zu untersagen.
Der Bauherr hat ein Brandschutzkonzept beim LRA vorgelegt und von der Genehmigungsbehörde wurde dieses Konzept für ausreichend befunden. 
Herr Haussmann hat dem LRA zugesichert den Bauantrag umgehend über die Gemeinde einzureichen.

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11.3.1. Bauantrag - Renovierung Wäldle 8

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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 11.3.1

Diskussionsverlauf

BGM Konrad Kienle berichtet über den aktuellen Bauantrag vom Eckhard Lässer Wäldle 8. Das gesamte Stammhaus soll energetisch saniert werden. Dabei wird der bestehende Dachstuhl abgerissen und im Zuge der Erneuerung, Gaupen zur Wohnnutzung eingebaut. Der AK Bau & Landwirtschaft hat den Vorabzug des Bauplanes bereits besprochen. Generell wird dieses Bauvorhaben vom AK befürwortet.
Der Brandschutz ist vom Architekten zu berücksichtigen und gegebenenfalls
mit der Feuerwehr abzustimmen.
Bgm. Kienle bittet den GR die Bearbeitung und Genehmigung des Bauantrages
durch den AK Bau & Landwirtschaft zuzustimmen.

Beschluss

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 GO ist Gemeinderätin Anke Lässer von der Abstimmung ausgeschlossen

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12. AK Wege & Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beratend 12
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12.1. Loipenführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 12.1

Diskussionsverlauf

Zweiter BGM Hans Hiemer berichtet über die neue Loipenführung und über die hierfür bestellte Beschilderung. Diese müsste in der nächsten Woche geliefert und montiert sein.

GR Erich Kohler berichtet über die erfolgreiche Beschneiung der letzten Tage.
Für einen Loipenstart am kommenden Wochenende ist alles vorbereitet.

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12.2. Winterwanderwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 12.2

Diskussionsverlauf

BGM Konrad Kienle berichtet über ein Gespräch mit Herrn Kurrle, dem Besitzer der Köpfle Alp. Herr Kurrle möchte gerne einen Winterwanderweg über die Alpe Lenzen auf die Köpfle Alpe. Gespräche mit dem Betriebsleiter Franz Unterlass, Balderschwanger Liftbetriebe, hat er bereits geführt. Franz Unterlass könnte sich eine Unterführung (Durchlass) der Piste vorstellen. Nur mit einer Unterführung ist die Kreuzung des Wanderweges beim Liftbetrieb möglich.
Zweiter BGM Hiemer findet die Idee sehr gewagt.

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12.3. Information Kläranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 12.3

Diskussionsverlauf

Zweiter BGM Hans Hiemer berichtet über den aktuellen Stand der Bauarbeiten an der Kläranlage. 

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12.4. Naturpark Nagelfluhkette - Naturparkstrategie 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 12.4

Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf eine der nächsten GR Sitzung verschoben.

Der GR nimmt zustimmend Kenntnis.

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12.5. Allfälliges

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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 12.5
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13. AK Soziales

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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beratend 13
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13.1. Friedhofsgestaltung

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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 13.1

Diskussionsverlauf

BGM Konrad Kienle berichtet über die Ausarbeitung des Friedhofsleid(t)faden.

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13.2. Grenzenlos pflegen und betreuen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 13.2

Diskussionsverlauf

Dritte BGMin Anke Lässer berichtet über das stattgefundene Austauschgespräch am  30.11.2022 mit der Euregio salina, Allgäu GmbH, Gemeinde Hittisau und Regionalentwicklung Vorarlberg.
Das Projekt soll am 01.07.2023 starten.

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13.3. Offene Kreise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 13.3

Diskussionsverlauf

Dritte BGMin Anke Lässer berichtet über die bestehenden und die Überlegung neue „Offene Kreise“ zu gründen. 
Zum Beispiel: eine Krabbelgruppe (1 x Woche), Seniorennachmittag (4 x Jahr),…

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13.4. Leistungsträger Vereinbarung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 13.4

Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf eine der nächsten GR Sitzung verschoben.

Der GR nimmt zustimmend Kenntnis.

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13.5. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 13.5

Diskussionsverlauf

Dritte BGMin Anke Lässer berichtet über den erfolgreichen Nikolaus-Abend. Es wurden insgesamt 30 Kinder und 30 Senioren beschenkt. 
Der GR bedankt sich bei Anke Lässer und Birgit Frank für die gute Organisation.

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14. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö 14

Diskussionsverlauf

Blackout Oberallgäu:
BGM Konrad Kienle berichtet über den Informationsabend in Scheidegg mit der VKW. 
Die VKW beschäftigt sich schon lange mit diesem Szenarium. Es ist geplant, dass bei einem Blackout innerhalb von 12 Stunden ein sogenannter Inselbetrieb aufgebaut wird.
Dieses Szenarium wurde bereits mehrmals von den Verantwortlichen durchgespielt.
Ein beeindruckender Video Clip ist im Internet abrufbar.
Bei der Bürgerversammlung werden die Bürger Informiert. 

Datenstand vom 06.03.2023 07:59 Uhr