Datum: 09.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortsrecht; Neuerlass Zweitwohnungssteuersatzung
2 Projekt: Grenzenlos pflegen und betreuen
3 AK Tourismus
3.1 Allfälliges
4 AK Wege & Loipen
4.1 Allfälliges
5 AK Soziales
5.1 Allfälliges
6 AK Bau & Landwirtschaft
6.1 Allfälliges
7 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Ortsrecht; Neuerlass Zweitwohnungssteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 35. Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Bereits mit Beschluss vom 22.01.2015 hatte der Gemeinderat einer 2. Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer zugestimmt, weil der bis dahin in der Satzung enthaltene gestaffelten Steuersatz durch das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt und durch einen linearen Steuersatz (15 v.H.) ersetzt wurde. Mit der Änderungssatzung wurde nur der § 5 Abs. 1 der Satzung geändert, allerdings ohne die Zweitwohnungssteuersatzung insgesamt neu zu erlassen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht jedoch in seiner Rechtsprechung davon aus, dass damit keine Heilung der ursprünglichen nichtigen Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom 21.10.2004 erfolgen konnte. Denn die Nichtigkeit einer Abgabensatzung kann nicht durch bloße Änderung der die Nichtigkeit verursachenden Regelung wirksam korrigiert werden, sondern es bedarf wegen fehlender Teilbarkeit des Regelungsgegenstandes eines Neuerlasses der ungültigen Satzung insgesamt.

Mit der 2. Änderungssatzung vom 23.01.2015 konnte somit keine wirksame Rechtsgrundlage für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer geschaffen werden. Daher muss die gesamte Norm einschließlich der zwischenzeitlich am 10.12.2021 ergangenen 3. Änderungssatzung (Steuersatzanhebung auf 18 v.H.) formal neu erlassen werden, ohne das neue inhaltliche (materiell-rechtliche) Änderungen erfolgen.      

Rechtliche Beurteilung

Satzungsneuerlass nach Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes 
–KAG-.  

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Balderschwang entsprechend dem diesen Beschluss beiliegenden Satzungsentwurf vom 05.01.2023 rückwirkend zum 01.01.2023 neu. Der Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. 

Diskussionsverlauf

Erster BGM Kienle berichtet über den Sachverhalt.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Balderschwang entsprechend dem diesen Beschluss beiliegenden Satzungsentwurf vom 05.01.2023 rückwirkend zum 01.01.2023 neu. Der Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Projekt: Grenzenlos pflegen und betreuen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 35. Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Kleinprojekt „Grenzenlos pflegen und betreuen“ wurde am 30.06.2022 erfolgreich abgeschlossen.
Nun startet das Folgeprojekt „Modellvorhaben zur Sicherstellung der ambulanten, häuslichen Betreuung, Pflege und Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen in der Gemeinde Balderschwang“.
Hierfür wurde der Projektantrag am 31.01.2023 durch Gemeindesekretärin Jacqueline Hillmann eingereicht.
In Zusammenarbeit mit der Euregio via salina, Sozialsprengel Vorderwald und der Gemeinde Hittisau wird dieses Projekt geplant und gestartet.

Die Projektlaufzeit ist von 2024 – 2028.

Finanzielle Auswirkungen

Kostenpunkt
Gesamt
EFRE
Eigenanteil
Balderschwang
Auftrag externer Dienstleister
95.200,00 €
71.400,00 €
23.800,00 €
Personalkostenpauschale
19.040,00 €
14.280,00 €
4.760,00 €
Büro- und Verwaltungskostenpauschale
2.856,00 €
2.142,00 €
714,00 €
Reisekostenpauschale
952,00 €
714,00 €
238,00 €




Zwischensumme:
118.048,00 €
88.536,00 €
29.512,00 €




Sozialsprengel Vorderwald
Projektmitarbeiter*in
29.584,00 €
22.188,00 €
7.396,00 €
Büro- und  Verwaltungskostenpauschale
4.437,60 €
3.328,20 €
1.109,40 €
Reisekostenpauschale
1.479,20 €
1.109,40 €
369,80 €




Zwischensumme:
35.500,80 €
26.625,60 €
8.875,20 €




SUMME:
153.548,80 €
115.161,60 €
38.387,20 €
Einnahmen - Ausgaben -Rechnung Balderschwang:

Tatsächliche Auszahlungen:
Auftrag externer Dienstleister:                         95.200,00 €
Die restlichen Kosten ist ein interner Verwaltungsaufwand ohne Zahlungsfluss.

Einnhamen:
EFRE-Fördermittel:                                        88.536,00 €
Die Kosten für den internen Verwaltungsaufwand werden ebenfalls bezuschusst.


Saldo tatsächlicher Zahlungen:                          6.664,00 € 



Vorfinanzierung in Haushaltsjahren:




Ausgaben
Einnahmen
Finanzierungsbedarf
2024
23.800,00 €
0
23.800,00 €
2025
23.800,00 €
22.134,00 €
1.666,00 €
2026
23.800,00 €
22.134,00 €
1.666,00 €
2027
23.800,00 €
22.134,00 €
1.666,00 €
2028
0
22.134,00 €
-22.134,00 €




SUMME:


6.664,00 €


Der interne Verwaltungsaufwand wird in der obigen Tabelle nicht berücksichtigt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Balderschwang beschließt, dass das Projekt von der Gemeinde Balderschwang mit Gesamtkosten in Höhe von 118.048,00 Euro vorfinanziert wird und nach Abrechnung des Projekts den Eigenanteil in Höhe von 29.512,00 Euro trägt.

Diskussionsverlauf

GS Jacqueline Hillmann zeigt anhand der Tabellen die Berechnungen des Folgeprojektes auf und erklärt den Sachverhalt.

Beschluss

Der Gemeinderat Balderschwang beschließt, dass das Projekt von der Gemeinde Balderschwang mit Gesamtkosten in Höhe von 118.048,00 Euro vorfinanziert wird und nach Abrechnung des Projekts den Eigenanteil in Höhe von 29.512,00 Euro trägt.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 35. Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beschliessend 3
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3.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 35. Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beschliessend 3.1

Diskussionsverlauf

AWC Karten:
Bei den AWC-Karten handelt es sich um ein Auslaufmodell. Die Firma Wilken Software Group zieht sich aus der Tourismusbranche zurück.
Die Produktion der AWC-Karten mit zwei Antennen wurde eingestellt. 
Bei sparsamer Handhabung reichen die Restbestände unserer Gästekarte max. noch zwei Jahre. Die Hörnerdörfer sind sich einig am System der AWC weiterhin gemeinsam festzuhalten. Es ist notwendig so schnell wie möglich eine neue Lösung
bzw. einen neuen Partner zu finden. Die OATS arbeitet mit Hochdruck an der Ausschreibung. Die THG und somit auch die Gemeinde Balderschwang, sprechen sich für eine weitere Partnerschaft mit der OATS aus. Die Kosten werden nach dem bestehenden Schlüssel auf die einzelnen Mitglieder aufgeteilt.
Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis.

Nahversorger Workshop:
Im Laufe des vergangen Sommer 2022 hat die Gemeinde mit der Technische Hochschule Deggendorf (THD) - Partner der Digitalen Hörnerdörfer eine Befragung der Gäste und Bürger von Balderschwang zum Thema „Nahversorgung – Dorfladen“ durchgeführt.
Das Ergebnis war relativ klar – Es gibt ein Angebot doch die Gäste und Bürger wissen nicht WANN und WO? 
Als Sofortmaßnahme wurde ein Flyer mit allen Anbietern gestaltet und verteilt. 

Die Gemeinde und die THG haben des Weiteren beschlossen einen gemeinsamen Workshop mit allen Betroffenen durchzuführen.

Am 18.01.2023 fand dann der erste „Nahversorger Workshop“ statt.
Die THD, Frau Barbara Kohl, Lisa-Marie Hanninger und Jessica Laxa moderierten die Veranstaltung.
Leider konnte kein Vertreter der Tourismus GmbH anwesend sein.
Zum Start dieser Veranstaltung wurde nochmal das Ergebnis der Umfrage vorgestellt. Anschließend haben alle Leistungsträger Ihre Meinungen, Ansichten und Erfahrungen erzählt.
Alle Beteiligte waren sich einig, gemeinsam einen Internetauftritt und einen Flyer, mit Unterstützung der THD zu erstellen. 
GS Jacqueline Hillmann wird mit Katharina Lässer zusammen einen neuen Flyer gestalten. Barbara Kohl, von der THD, wird nach Absprache mit den Nahversorgern, Bilder und Texte für den Flyer sammeln oder ggf. Bilder machen.
Die Internetseite sowie der Flyer sollen zum Start der Sommersaison 2023, bis spätestens Ende Mai fertiggestellt und in Betrieb sein.

Am 07.02.2023 fand eine Videokonferenz mit der THD und der Tourismus GmbH, Tamina Kiesling statt. Hier wurde der jetzige Stand erläutert und die offenen Punkte besprochen. Tamina Kiesling wünscht sich, dass die Hörnerdörfer an dem Projekt teilnehmen können. Der erste Schritt wäre eine Befragung der Anbieter in den anderen vier Hörnerdörfern. Diese Befragung soll im Februar durchgeführt werden.

Alpinium:
Am 14.02.2023 macht das „Rangermobil“ die mobile Infoeinheit des Alpinium am RH Parkplatz halt. Der Infoanhänger wird vom 16.02.2022 – 01.04.2023 jeweils von Donnerstag bis Samstag geöffnet bzw. besetzt sein. 
Die Ranger des Alpinium und die Naturparkranger sind in dieser Zeit Ansprechpartner für Gäste und Einheimische.
Das Rangermobil dient als Anlaufstelle für alle (Natur-)Interessierten und bietet Informationen zu Schutz- und Schongebieten sowie zur Landschaft, Tieren und Pflanzen vor Ort.
Erster BGM Kienle lädt den GR recht herzlich zur Auftaktveranstaltung am 14.02.2022 um 14 Uhr zum Standort Schwabenhof RH-Parkplatz ein. 

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4. AK Wege & Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 35. Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beschliessend 4
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4.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 35. Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beschliessend 4.1

Diskussionsverlauf

Winterwanderweg zur Köpfle-Alp:
Erster BGM Kienle berichtet, dass Ralf Kurrle, Besitzer der Köpfle-Alpe, vorstellig wurde und die verschiedenen Möglichkeiten eines Winterwanderwegs zur Köpfle-Alpe vorgestellt hat. Bei diesem Gespräch hat BGM Kienle, Ralf Kurrle ganz klar gesagt: Eine Umsetzung dieses Projektes kann nur im Einvernehmen mit den Balderschwanger Liftbetrieben erfolgen, weil bei jeder Variante eine Querung der Skipiste notwendig ist.
Der AK Wege & Loipe sieht eine Umsetzung dieses Vorhaben sehr ambitioniert.
Der AK signalisiert aber eine Unterstützung dieses Projektes, weil jeder neue Winterwanderweg unser touristisches Angebot steigert. 

Loipe:
Erster BGM Kienle berichtet über die erfolgreiche Einfräsung der Loipe.
Besonders hervorheben möchte er die Hilfsbereitschaft der Gemeinde Hittisau, die uns mit Ihrer Loipenraupe samt Fahrer einen ganzen Tag geholfen haben.
Erfreulich war die gute Zusammenarbeit der Loipenfahrer, die sehr gut miteinander harmonisiert haben. 
Seit dem 07.02.2023 ist die Grenzlandloipe wieder befahrbar. 

Parkplatz am Schwabenhof:
BGM Kienle berichtet, dass die Freiwillige Feuerwehr am Dienstag, 07.02.2023 den Parkplatz am Schwabenhof eingewässert hat. GR Erich Kohler stellt zu dem fest, dass der Parkplatz nach den kommenden frostigen Tagen sehr gut zu befahren sein wird.

Loipenführung:
Das Tourismusbüro erhält positives aber auch negatives Feedback zur Loipenführungsänderung der Scheuenloipe. 
Zweiter BGM Hiemer stellt fest, dass die neue Loipenführung zur Unfallvermeidung dient und dadurch die Gefahrenstellen deutlich entschärf wurden. 

Sachstand Kläranlage:
Zweiter BGM Hiemer berichtet über den aktuellen Sachstand und über die stattgefundene Besprechung am 07.02.2023 mit Ralf Loth, Reinhard Brünnel und BGM Kienle. Die Klärschlammtrocknung funktioniert sehr gut. 
Ab Fasching werden für 14 Tage regelmäßige Proben abgenommen. 
Es wird eine Potenzial- sowie eine Energieanalyse erstellt.
Bei der Potenzialanalyse soll geprüft werden, wie hoch die max. Auslastung der Kläranlage sein kann und wie eine Erweiterung der Kapazitäten möglich ist.
Bei der Energieanalyse wird der Energie- und Stromverbrauch ermittelt. 
Auch hier kann festgestellt werden, ob die Kläranlage dies bzgl. nachgerüstet werden muss.
Bis September soll das Gutachten vorliegen, damit die weitere Vorgehensweise besprochen werden kann. 

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5. AK Soziales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 35. Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beschliessend 5
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5.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 35. Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beschliessend 5.1

Diskussionsverlauf

Seniorennachmittag:
Dritte BGMin Lässer berichtet über den ersten, erfolgreich stattgefundenen Seniorennachmittag am 25.01.2023. Insgesamt waren 20 Senioren anwesend.
Mit den Senioren wurde festgelegt vier Mal jährlich einen Seniorennachmittag zu organisieren. Der AK Soziales wird dafür ein interessantes und abwechslungsreiches Programm zusammenstellen.

Projekt „Grenzenlos pflegen und betreuen“
Erster BGM Kienle berichtet über das stattgefundene Treffen am 30.01.23 in der Gemeinde Hittisau. Gastgeber war Bürgermeister Gerhard Beer, für den Krankenpflegeverein Hittisau waren Obmann Ludwig Iselor und Obmann Stellvertreterin Silvia Oberhauser anwesend.
Balderschwang wurde von GR Peter Sonneborn und Projektverantwortliche Jacqueline Hillman vertreten.
Bei diesem Treffen wurde die Möglichkeit einer Mitgliedschaft von Balderschwanger Bürgern beim Krankenpflegeverein Hittisau besprochen. 
Ziel ist es, das pflegebedürftige Bürger von Balderschwang die Pflege und Unterstützung erhalten, die sie benötigen. 
Der Krankenpflegeverein Hittisau begrüßt eine Mitgliedschaft, doch es benötigt eine Änderung der Satzung des Krankenpflegevereins. 
Laut bestehender Satzung können nur Bürgern von Hittisau Mitglied werden. 
Eine Änderung der Satzung wird im Verein intern besprochen. 
Die Gemeinde Hittisau trägt bestimmte Kosten des Vereins. Die anteiligen Kosten müssten von der Gemeinde Balderschwang übernommen werden.
Erster BGM Kienle ist sich im Klaren, dass durch den Beitritt der Balderschwanger Bürger keine zusätzlichen Kosten auf den Krankenpflegeverein Hittisau zukommen dürfen.
In der nächsten Sitzung des AK Soziales werden die weiteren Schritte besprochen.
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis.

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6. AK Bau & Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 35. Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beschliessend 6
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6.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 35. Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beschliessend 6.1

Diskussionsverlauf

Umbau Feuerwehrhaus:
Der AK Bau & Landwirtschaft empfiehlt, dass das in die Jahre gekommene Feuerwehrhaus zu sanieren bzw. umzubauen und gegebenenfalls zu erweitern. 
Zur Umsetzung dieses Vorhabens sollen die verschiedenen Nutzer wie Feuerwehr, Bergwacht, HvO, schon frühzeitig in die Planung mit einbezogen werden
BGM Kienle schlägt einen AK Feuerwehrhaus vor.
Die erste Sitzung soll am 27.02.2023 um 20:00 im DorfHaus stattfinden.
Jacqueline Hillmann wird hierzu eine Einladung verschicken.

Flächennutzungsplan – Bebauungsplan Schwabenhof:
Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Schwabenhof ist Genehmigungsreif, hängt aber am Bebauungsplan „Sondergebiet Umweltbildung – Jugendhotel“. Der nächste Schritt ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans mit Grünordnung für das Sondergebiet. In der März-Sitzung des GR wird der Vorentwurf zum Aufstellungsbeschluss vom Planungsbüro Lars consult vorgestellt und mit dem GR durchgesprochen. Hier könnten noch Änderungen, Wünsche oder Ideen eingebracht werden. Für die April-Sitzung des GR ist vorgesehen die Aufstellung des Bebauungsplans zu beschließen. Erst dann kann die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger öffentlicher Belange und Behördenbeteiligung stattfinden.

Workshop Baurecht:
Erster BGM Kienle berichtet über den Workshop „Baurecht“ der VG Hörnergruppe am Samstag 04.02.2023 in der Fiskina. Dieser Workshop wurde auf Wunsch mehrerer GR, der Mitgliedsgemeinden unserer VG durchgeführt.
GR Konrad Jenn und BGM Kienle waren die einzigen Vertreter unserer Gemeinde.
BGM Kienle und GR Jenn sind sich einig, dass der Workshop sehr informativ, lehrreich und kompakt abgehalten wurde. Für die VG Gemeinden ist es ein Segen solche kompetenten Mitarbeiter im Bauamt zu haben. 
Die Präsentation des Workshops „Baurecht“ wurde an alle GR versendet.

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7. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 35. Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Polizei in Balderschwang:
Zweiter BGM Hiemer beklagt sich über die unverhältnismäßigen hohen Geschwindigkeiten der Polizeifahrzeuge, gerade bei Einsätzen die schon unter Kontrolle sind bzw. keine Gefahr in Verzug ist.
Gerade an den Wochenenden, wenn sowieso schon Verkehrschaos herrscht ist es Unverantwortlich, wenn die Polizei mit überhöhter Geschwindigkeit durchs Tal rast. 
Erst kürzlich verursachte ein Polizeiauto beinahe einen Unfall.
Erster BGM Kienle wird Kontakt mit der Polizeistation Oberstdorf aufnehmen damit in Zukunft, bevor etwas Tragisches passiert, die Geschwindigkeit der Polizeifahrzeuge der Dringlichkeit des Einsatzes angepasst wird.
 
Straßenschäden Schlipfhalden:
GR Bilgeri berichtet über den katastrophalen Zustand der Gemeindestraße vom Abzweiger Kreisstraße - Bushaltestelle Alp-Chalets zum Hotel Torghele Wald & Fluh.

Erster BGM Kienle berichtet, dass im kommenden Haushalt 2023 bereits Mittel 
für die Instandsetzungen der Gemeindestraßen eingestellt sind.
Beim Bedarfsplan ist die Zufahrt zum Hotel Torghele „Wald & Fluh“ berücksichtigt.

BGM Kienle stellt aber auch fest, dass bei den letzten vier großen Baumaßnahmen der Familie Torghele, die Gemeindestrasse sehr in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Auch ist es schade, dass beim Teeren, der beim letzten Bauabschnitt aufgerissenen Gemeindestraße nicht gleich die Straßenschäden mit ausgebessert wurden. 

Der Bauhof wird kurzfristig beauftragt die Schlaglöcher mit Frässasphalt zu reparieren. 

Datenstand vom 27.07.2023 08:48 Uhr