Datum: 13.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof"; - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung - Feststellungsbeschluss
2 Bauvoranfrage - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten; Bauort: Gschwend, Fl. Nr. 317
3 Druckerhöhungsanlage Oberberg - Wartungsvertrag
4 AK Tourismus
4.1 Allfälliges
5 AK Wege & Loipen
5.1 Allfälliges
6 AK Soziales
6.1 Allfälliges
7 AK Bau & Landwirtschaft
7.1 Allfälliges
8 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof"; - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 41. Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 08.12.2022 wurde der Entwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt und für die Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung bestimmt. Inzwischen wurden die Öffentlichkeit und die Behörden beteiligt.

Frau Knupfer vom Büro LARS Consult wird bei der Sitzung anwesend sein und die eingegangenen Stellungnahmen nochmals im Detail erläutern.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- u. Beschlussvorlage zur Fassung vom 08.12.2022 zu eigen.
Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 
Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 13.07.2023.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof“ in der Fassung vom 13.07.2023 wird festgestellt. 

Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind dem Dokumentenanhang zu entnehmen. 

Diskussionsverlauf

Frau Knupfer, vom Büro LARS Consult, stellt die aktuellen Rückmeldungen der Beteiligten Behörden, laut Anlage, vor.
Alle Rückmeldungen der Beteiligten beinhalten keine Änderungen und somit muss kein neuer Beschluss erfasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- u. Beschlussvorlage zur Fassung vom 08.12.2022 zu eigen.
Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet.
Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 
Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 13.07.2023.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet und Sondergebiet Schwabenhof“ in der Fassung vom 13.07.2023 wird festgestellt. 

Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind dem Dokumentenanhang zu entnehmen. 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten; Bauort: Gschwend, Fl. Nr. 317

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 41. Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 22.06. wurde die Bauvoranfrage bereits vorbesprochen.
Die Änderungswünsche des Gemeinderates wurden inzwischen in die Planung eingearbeitet.

Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 317 unmittelbar im Anschluss an die bestehende Tiefgarage.
Die Größe des Baukörpers beträgt 34 m x 9,60 m.
Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude in einer Splitt-Level-Bauweise mit einem versetzten Pultdach.

Im Rahmen der Bauvoranfrage stellt der Bauherr folgende Fragen:
1. Kann eine Baugenehmigung außerhalb der Ortsabrundungssatzung erteilt 
    werden?
2. Ist für die geplanten 4 Wohneinheiten eine Befreiung von der Ortsabrundungs-
    satzung möglich? Die zulässige Zahl Wohneinheiten lautet 2.
3. Gibt es eine Möglichkeit, das Vorhaben in den Geltungsbereich der Ortsabrun-
    dungssatzung mit aufzunehmen? 
4. Besteht die Möglichkeit, das Bauvorhaben im Rahmen einer Befreiung von der 
    Ortsabrundungssatzung zu erstellen?
5. Besteht die Möglichkeit, das Bauvorhaben durch einen Vorhabenbezogenen 
    Bebauungsplan zu erstellen?

Rechtliche Beurteilung

§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)

Zu den Fragen gestellten Fragen (sh. Sachverhalt) ergibt sich folgende rechtliche Situation.
  1. Eine Baugenehmigung außerhalb der Ortsabrundungssatzung ist nicht möglich.
  2. Da eine Genehmigung außerhalb der Ortsabrundungssatzung nicht möglich ist, scheidet eine Befreiung von der Zahl der Wohneinheiten aus.
  3. Zu der Frage, ob die Möglichkeit besteht, das Vorhaben in den Geltungsbereich der Satzung mit aufzunehmen, muss mit dem Landratsamt besprochen werden. Hier ist anzumerken, dass bereits im Jahr 2021 vom Landratsamt schriftlich mitgeteilt wurde, dass eine Einbeziehung des Bauvorhabens in die Satzung nicht möglich ist, da dann ein Gebäude in 2. Reihe entstehen würde.
  4. Das Vorhaben befindet sich außerhalb der Ortsabrundungssatzung Gschwend, weshalb das Vorhaben nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig ist. 
  5. Wie in Ziffer 3 erwähnt, wäre auch hier zunächst mit dem Landratsamt zu klären, ob ein Baurecht über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden kann. 

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stellt fest, dass das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen ist und somit nach gegenwärtigem Stand nicht genehmigungsfähig ist.

  1. Der Gemeinderat signalisiert jedoch grundsätzlich die Zustimmung zum Vorhaben unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Gebäude ist so weit nach Westen zu verschieben, dass dieses in Verlängerung der westlichen und östlichen Grenze des Flst. 317/3 zu liegen kommt und somit direkt im Anschluss an die bestehende Tiefgarage angebaut wird. 

  • Das Gebäude ist so anzufüllen, wie in den Plänen vom 12.07.2023 grün dargestellt.

  • Der Dachüberstand an der südlichen Gebäudekante ist mit mindestens 0,60 m ohne Dachrinne auszuführen

  • Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine notarielle Dienstbarkeit mit folgenden Inhalten zu unterzeichnen:
  1. Duldung der angrenzenden Emmissionen, insbesondere Straßen- u. Verkehrslärm, Landwirtschaftlicher Verkehr, Alp- u. Weidewirtschaft, Schneeräumung
  2. Eine spätere Bildung von Wohn- oder Teileigentum und somit die Entstehung von Zweitwohnungen ist ausgeschlossen
  3. Bauverbot für das Restgrundstück Fl. Nr. 317, Gemarkung Balderschwang

  • Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbedarfsberechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen Bauamt der VG Hörnergruppe einzureichen. 

  • Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen werden können, z. B. bei Wasserknappheit.

  • Bei Einreichung des Bauantrages ist die gesicherte straßenmäßige Erschließung (Zufahrt) nachzuweisen, insbesondere für Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr usw.)

  • Vor Erteilung der Baugenehmigung ist ein Ortstermin mit der Örtlichen Feuerwehr bzgl. Löschwasserversorgung und Feuerwehrzufahrt anzuberaumen. 

  • Im Zuge der Vorlage des Bauantrages ist der gemeindlichen Stellplatzsatzung Rechnung zu tragen. 
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt Oberallgäu abzuklären, inwieweit ein Baurecht geschaffen werden kann, ohne dass hierdurch weitere Bezugsfälle entstehen.

Diskussionsverlauf

BGM Kienle erklärt die Voraussetzungen für die grundsätzliche Zustimmung zum Bauvorhaben bzw. Bauantrags. Der gesamte Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis.
BGM Kienle gibt zu bedenken, dass die Langlaufloipe direkt an dem Baufeld entlang läuft. Die Sicherung der Loipe soll in den Voraussetzungen übernommen werden.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stellt fest, dass das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen ist und somit nach gegenwärtigem Stand nicht genehmigungsfähig ist.

  1. Der Gemeinderat signalisiert jedoch grundsätzlich die Zustimmung zum Vorhaben unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Gebäude ist so weit nach Westen zu verschieben, dass dieses in Verlängerung der westlichen und östlichen Grenze des Flst. 317/3 zu liegen kommt und somit direkt im Anschluss an die bestehende Tiefgarage angebaut wird. 

  • Das Gebäude ist so anzufüllen, wie in den Plänen vom 12.07.2023 grün dargestellt.

  • Der Dachüberstand an der südlichen Gebäudekante ist mit mindestens 0,60 m ohne Dachrinne auszuführen

  • Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine notarielle Dienstbarkeit mit folgenden Inhalten zu unterzeichnen:
  1. Duldung der angrenzenden Emmissionen, insbesondere Straßen- u. Verkehrslärm, Landwirtschaftlicher Verkehr, Alp- u. Weidewirtschaft, Schneeräumung
  2. Eine spätere Bildung von Wohn- oder Teileigentum und somit die Entstehung von Zweitwohnungen ist ausgeschlossen
  3. Bauverbot für das Restgrundstück Fl. Nr. 317, Gemarkung Balderschwang

  • Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbedarfsberechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen Bauamt der VG Hörnergruppe einzureichen. 

  • Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen werden können, z. B. bei Wasserknappheit.

  • Bei Einreichung des Bauantrages ist die gesicherte straßenmäßige Erschließung (Zufahrt) nachzuweisen, insbesondere für Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr usw.)

  • Vor Erteilung der Baugenehmigung ist ein Ortstermin mit der Örtlichen Feuerwehr bzgl. Löschwasserversorgung und Feuerwehrzufahrt anzuberaumen. 

  • Im Zuge der Vorlage des Bauantrages ist der gemeindlichen Stellplatzsatzung Rechnung zu tragen. 
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt Oberallgäu abzuklären, inwieweit ein Baurecht geschaffen werden kann, ohne dass hierdurch weitere Bezugsfälle entstehen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Druckerhöhungsanlage Oberberg - Wartungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 41. Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die Druckerhöhungsanlage im Hochbehälter Oberberg versorgt das Neubaugebiet Oberberg mit Trink-  und Löschwasser und wurde Ende 2019 fertiggestellt. Die Gewährleistungsfrist endete im November 2021. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der elektrischen und hydraulischen Anlagen sollte nun eine  Fachfirma mit der jährlichen Wartung betraut werden. Die Fa. Sigl Automation, die die elektrische Installation incl. Steuerung und Regelung ausgeführt hat, bietet die entsprechende Leistung  für  1.491 € incl. Mwst. pro Jahr an. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Fa. Siegl Automatisierung , Westerheim mit der jährlichen Wartung der Druckerhöhungsanlage im Hochbehälter am Oberberg, zum Jahrespreis von 1.491 € brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Fa. Siegl Automatisierung , Westerheim mit der jährlichen Wartung der Druckerhöhungsanlage im Hochbehälter am Oberberg, zum Jahrespreis von 1.491 € brutto.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 41. Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beschliessend 4
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4.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 41. Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beschliessend 4.1

Diskussionsverlauf

Arbeitsgruppe Kompetenzteam Tourismus:
BGM Kienle berichtet über das stattgefundene Treffen mit der Arbeitsgruppe Kompetenzteam Tourismus am 07.07.2023 um 19 Uhr im Dorfhaus. Es waren ca. 25 Personen anwesend und haben sich an den Aufgaben/Fragen und Diskussionen rege beteiligt. Das Projektteam der „Allianz in den Alpen“, Frau Katharina Gasteiger und Frau Kathrin Holsein, waren ebenfalls anwesend und haben die Arbeitsgruppe geleitet. Das Hauptthema zu dieser Sitzung lautete „Beyond Snow – Wie kann man Balderschwang besser organisieren, wenn der Schnee im Winter wegbleibt oder sich verschiebt und den Sommer und die Brückenzeit besser hervorheben?“
Der GR erhielt nur positive Rückmeldungen und freut sich auf weitere Termine. 
Die nächsten Treffen sollen jeden letzten Donnerstag vor der AK Tourismus – Sitzung stattfinden. Die Arbeitsgruppe wird hierüber noch informiert.

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5. AK Wege & Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 41. Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beschliessend 5
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5.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 41. Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beschliessend 5.1

Diskussionsverlauf

Beschneiung Loipe:
BGM Kienle berichtet über die Möglichkeit einer Förderung für die Beschneiung der Schwabenhof-Loipe. Hier hat der Fördergeber eine Förderung über „RÖFE“ in Aussicht gestellt. Der Fördersatz liegt bei ca. 50%.
Des Weiteren befürworten die Bayerischen Staatsforsten eine Verbreiterung der Scheuen-Loipenbrücke.
Die Förderungen für beide Angelegenheiten (Beschneiung & Brücke) werden derzeit geprüft.

Wanderweg Kreuzle RBH:
BGM Kienle zeigt anhand eines Planes den vorgeschlagenen Wanderweg von der Talstation zur Bergstation am Riedbergerhorn.
Am „Kreuzle“ (Bergstadion Riedbergerhorn) soll eine Aussichtsplattform und eine Berghütte zur Bewirtung entstehen. 
Die Bayerischen Staatsforste befürworten den Ausbau des Weges und für die Errichtung einer Berghütte mit Aussichtplattform. Gerade für die Sommernutzung 
der RH-Bahn ist eine Bewirtung an diesem Standort zwingend.   
Der Weg könnte über das Amt für ländliche Entwicklung gefördert werden,
doch für diese Förderung ist mit einer Wartezeit von ca. 5-6 Jahre zu rechnen. 
Herr Heindl von den BSF schlägt eine Zusammenarbeit mit dem Naturpark vor.
Der Naturpark kennt die verschiedenen Fördermöglichkeiten für die Sanierung und den Neubau von Wanderwege. Rolf Eberhard, Hubert Heindl und 2. Bgm. Hans Hiemer werden Ende August / Anfang September eine Begehung organisieren. 
Im gleichen Zuge soll die Rutschung auf Höhe „Langenegg“ die vor 2 Jahren beim Starkregenereignis ausgelöst wurde besichtigt werden. Auch hier braucht es eine Sicherung und Befestigung des Geländes. 

Sommerbetrieb RiedbergerhornBahn:
BGM Kienle berichtet über Idee eines Probelaufes an einem Wochenende im Oktober zusammen mit dem Naturpark.
Eine Genehmigung für eine Sommernutzung der RH-Bahn ist bereits vor 3 Jahren beim LRA OA beantragt worden.
Im kommenden Sommer soll die Bahn in den ständigen Betrieb gehen.
Die Betriebszeiten werden Teil der Betriebsgenehmigung sein.

Sommernutzung Gelbhansekopf:
BGM Kienle berichtet, dass die Skibetriebe „Fischer“ ebenfalls eine Sommernutzung ihrer Bahn beim LRA OA beantragt hat. Die Genehmigung verzögert sich, weil unter anderem die vorgeschriebene Wegesanierung des „Wege Nr.13 von den Skibetrieben „Fischer“ abgelehnt wird. 
Die Sanierung des „Weges Nr.13“ übernimmt nun der Naturpark zusammen mit der Gemeinde Balderschwang.
Eine enge Zusammenarbeit der beiden Bahnen wird angestrebt. 

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6. AK Soziales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 41. Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beschliessend 6
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6.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 41. Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beschliessend 6.1

Diskussionsverlauf

Seniorenausflug:
BGM Kienle berichtet über den neuen Termin für den Seniorenausflug am 02.08.2023 nach Immenstadt an den Alpsee.
Es sind mehrere Programmpunkte geplant, wie z.B. Führung durch das Naturparkzentrum, Segelfahrt über den Alpsee, Führung durch eine Brauerei,…
GS Jacqueline Hillmann gestaltet die Einladung und zweite BGMin übernimmt die Verteilung der Einladungen.

Sanierung des Friedhofes:
BGM Kienle berichtet über die laufende Sanierung des Friedhofes und der Gestaltung der Themen-Plätze für Sternenkinder, Platz wider das Vergessen
und die anonyme Begräbnisse-Wiese.
Die beauftragte Firma „Metall Bau Eberle“ aus Hittisau wird die seit langem 
geplanten Arbeiten, in Kürze beginnen.

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7. AK Bau & Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 41. Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beschliessend 7
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7.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 41. Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö Beschliessend 7.1

Diskussionsverlauf

Notwasserversorgung:
BGM Kienle berichtet über die in den 70ger. Jahren gefassten Quellen auf dem Gebiet der Alpgenossenschaft „Wald & Weide Obermaiselstein“ am Sägergraben, 
Hierzu findet nächste Woche ein Besprechungstermin mit dem Vorstand der Genossenschaft in der VG Fischen statt.

Bauanträge in der Gemeinde:
BGM Kienle informiert den GR dass, das LRA Oberallgäu zukünftig keine Ausnahmen von den Bebauungsplänen akzeptieren wird.
In diesem Zusammenhang weist der BGM nochmals auf eine rechtzeitige
Beteiligung der Gemeinde bei Bauvorhaben. Bauanträge sollten spätestens 3 Wochen vor der nächsten GR-Sitzung, eingereicht werden.   

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8. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 41. Gemeinderatssitzung 13.07.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Spielplatz:
GR Bilgeri spricht die wilde Begrünung des Stadels am Spielplatz an. 
Hier sammelt sich viel Gras, Baumanflug und Moos in der Dachrinne.
BGM Kienle bedankt sich für diesen Hinweis und fordert die GR erneut auf,
Schäden oder Verbesserungsvorschläge immer sofort zu melden.
Die Bürger haben seit kurzer Zeit die Möglichkeit digital über „Wichtiges Melden“ Beobachtungen bzw. Schäden direkt an die Gemeinde zu melden. 

Kneippanlage Balderschwang:
Zweite BGMin Lässer frägt an, ob es angedacht ist die Kneipp-Anlage einzuweihen und zu eröffnen. BGM Kienle berichtet hierzu, dass eine Einweihung stattfindet, sobald die Anlage fertig gestellt ist. Die Infostehle muss noch beklebt werden.
Der Auslauf ist ein Provisorium, welches nur mit einer Holzplatte abgedichtet wurde, hier wird noch nach einer guten Lösung gesucht. 
Auch der Kiesboden im Eingangsbereich zum Kneippbecken soll verändert bez. verbessert werden.

Datenstand vom 22.09.2023 09:56 Uhr