Datum: 12.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schwabenhof"; - Beschluss zur Anpassung der Abwägung (Anbauverbot Kreisstraße) - Satzungsbeschluss
2 AK Tourismus
2.1 Allfälliges
3 AK Wege & Loipen
3.1 Allfälliges
4 AK Soziales
4.1 Allfälliges
5 AK Bau & Landwirtschaft
5.1 Allfälliges
6 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schwabenhof"; - Beschluss zur Anpassung der Abwägung (Anbauverbot Kreisstraße) - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 43. Gemeinderatssitzung 12.10.2023 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Die Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 zum gegenständlichen Bebauungsplan wurden bei der Sitzung am 08.12.2022 zur Kenntnis genommen und abgewogen. Die Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen sind dem Sitzungsprotokoll zu entnehmen. 
Nachdem zu diesem Zeitpunkt der Flächennutzungsplan noch einer erneuten Auslegung bedurfte und sich somit der gegenständliche Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan ableitete, konnte bei der damaligen Sitzung kein Satzungsbeschluss gefasst werden.

Bei der Sitzung am 08.12.2022 wurde die Stellungnahme der Kreistiefbauverwaltung (SG 14) am Landratsamt Oberallgäu vom 05.09.2022 zur Anbauverbotszone wie folgt behandelt (Auszug aus dem Abwägungsprotokoll vom 08.12.2022):
Stellungnahme:
„Mit der baulichen Anlage ist zum befestigten Fahrbahnrand der Kreisstraße ein Abstand von mindestens 15 m einzuhalten.“

  • Abwägungsvorschlag:
„In Vorgesprächen mit der Kreistiefbauverwaltung wurde bereits vereinbart, dass aufgrund der Flächenknappheit in Balderschwang die Freihaltung einer anbaufreien Zone von 12 m als ausreichend angesehen wird und die Belange der Straßenbauverwaltung ausreichend gewahrt sind. An der gegenständlichen Planung mit einem durchgängigen Abstand von mind. 12 m wird daher festgehalten.“

Zwischenzeitlich erfolgte eine Abstimmung zwischen der Gemeindeverwaltung und der Kreistiefbauverwaltung bzgl. der vorgenommenen Abwägung. Die Kreistiefbauverwaltung beim Landratsamt hat fachliche Einwände gegenüber der Zurücknahme auf 12 m, da diese in Bezugnahme auf das BayStrWG nicht wegwegbar ist. Es wurde in Abstimmung mit dem Baurecht folgender Lösungsansatz vereinbart:
Es gilt ein Abstand der Bebauung vom Fahrbahnrand nach BayStrWG von 15 m für Hauptgebäude. Im Korridor zwischen 12 m und 15 m sind bauliche Anlagen nur eingeschränkt zulässig; hier sind lediglich untergeordnete Anbauen, Nebenanlagen o. ä. etc. zulässig. 

Zwischenzeitlich wurde ebenfalls die erneute Auslegung des Flächennutzungsplanes durchgeführt und hierin die bis dahin raumordnerisch noch offene Frage der Erfüllung der Ausnahmetatbestände zum Anbindegebot (LEP 3.3 Abs. 2 (Z) Anbindung neuer Siedlungsflächen möglichst an geeignete Siedlungseinheiten) positiv entschieden. Die Flächennutzungsplanänderung wurde am 13.07.2023 in öffentlicher Sitzung behandelt (Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss). Die Genehmigung durch das Landratsamt Oberallgäu erfolgte mit Bescheid vom 05.10.2023. Somit sind die formalen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss und die Rechtskraft des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Schwabenhof gegeben.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt in Ergänzung zur bereits am 08.12.2022 beschlossenen Abwägung bzgl. der Abwägung zur Kreistiefbauverwaltung:
  • Kennzeichnung der Anbauverbotszone entlang der Kreisstraße OA 9 (15 m);
  • Zurücknahme des Baufensters auf mind. 12 m ab Fahrbahnrand;
  • Kennzeichnung der Fläche zwischen 12 m und 15 m (ab Fahrbahnrand), als „Bereich mit eingeschränkter Bebauung – Innerhalb des gekennzeichneten Korridors (12 m bis 15 m ab Fahrbahnrand OA 9) sind lediglich untergeordnete Anbauten, Nebenanlagen o. ä. zulässig.“

Der Gemeinderat beschließt, die Satzung und den zeichnerischen Teil entsprechende anzupassen. 

Die Satzung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Gewerbegebiet „Schwabenhof“, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung und dem Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 12.10.2023 wird unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Hinweise nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gemäß §10 BauGB die – nach Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes - ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Erster BGM Kienle berichtet über den Sachverhalt des Anbauverbotes. 
Des Weiteren wurde von der Kreistiefbaubehörde eine Rechtsabbiegerstraße empfohlen. GR Jenn bemerkt hierzu, dass durch den geforderten Rechtsabbieger, der Bau der Erschließungsstraße schwieriger und teurer wird und darum eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoller wäre.
BGM Kienle stimmt GR Jenn zu und schlägt zum gegebenen Zeitpunkt vor, einen Ortstermin/Verkehrsschau mit dem LRA durchzuführen.
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt in Ergänzung zur bereits am 08.12.2022 beschlossenen Abwägung bzgl. der Abwägung zur Kreistiefbauverwaltung:
  • Kennzeichnung der Anbauverbotszone entlang der Kreisstraße OA 9 (15 m);
  • Zurücknahme des Baufensters auf mind. 12 m ab Fahrbahnrand;
  • Kennzeichnung der Fläche zwischen 12 m und 15 m (ab Fahrbahnrand), als „Bereich mit eingeschränkter Bebauung – Innerhalb des gekennzeichneten Korridors (12 m bis 15 m ab Fahrbahnrand OA 9) sind lediglich untergeordnete Anbauten, Nebenanlagen o. ä. zulässig.“

Der Gemeinderat beschließt, die Satzung und den zeichnerischen Teil entsprechende anzupassen. 

Die Satzung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Gewerbegebiet „Schwabenhof“, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung und dem Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 12.10.2023 wird unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Hinweise nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gemäß §10 BauGB die – nach Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes - ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 43. Gemeinderatssitzung 12.10.2023 ö Beschliessend 2
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2.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 43. Gemeinderatssitzung 12.10.2023 ö Beschliessend 2.1

Diskussionsverlauf

Winterprogramm 23/24
Das Winterprogramm sowie das Zusatzprogramm „ohne Schnee“ ist in den letzten Abstimmungen mit dem AK Tourismus und dem Tourismusbüro. 
Der Druck soll Ende Oktober in die Wege geleitet werden.
Erster BGM Kienle möchte das Programm bei der Bürgerversammlung im November vorstellen.

Dorfgarten „Wasserzeit“
Erster BGM Kienle berichtet, wie in der letzten GR-Sitzung bereits erwähnt, über den sehr spontanen Besuch von Herrn Dr. Silvio Kärmer, RvS Augsburg und über sein positives Feedback bzgl. der Kneipp-Anlage (Wasserzeit).
Herr Kärmer schlägt eine Erweiterung des Bereiches „Wasserzeit“ vor und stellt eine 
Röfe-Förderung mit bis zu 75% Förderung in Aussicht.
BGM Kienle berichtet, im AK-Tourismus wurde über eine mögliche Teichsanierung und den Umbau zu einem Badeteich gesprochen.
Des Weiteren sollen Bereiche für Gymnastik/Yoga entstehen und wenn gewünscht, Allwettergymnastikgeräte aufgestellt werden. 
BGM Kienle ist es wichtig nochmals darauf hinzuweisen, bereits vorhandene Infrastruktur in unserer Gemeinde zu erhalten, reparieren und Instand zusetzten bzw. Instand zu halten. 
Dabei sind die Bürger und GR immer wieder zu Unterstützung, durch sofortiges melden aufgefallenen Missständen, aufgerufen. („Wichtiges Melden“ – Gemeindehomepage)
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis.

Sommernutzung RBH
Die Sommernutzung der Riedbergerhornbahn sowie die weiteren Projekte am Riedbergerhorn, wie eine neue Alphütte - Alpe Kreuzle; Sommer-Wanderweg von der Talstation entlang des Waldes; Sanierung des Wanderweges zum RH; Sanierung des Wanderweges zur Mittelalpe; Spannende Stationen für Kinder; sollen in den Wintermonaten weiter besprochen und geplant werden. 
Mit der Umsetzung soll Zug um Zug je nach Genehmigungsstand schon im Frühjahr 2024 begonnen werden.

Die Bayerischen Staatsforsten und der Naturpark sehen die geplanten Projekte an der RH-Bahn sehr positiv und signalisieren Hilfe in der Planung, Umsetzung und Finanzierung.

Kompetenzteam Tourismus
Erster BGM Kienle berichtet über den Termin der ARGE Kompetenzteam Tourismus am 16.10.2023. Das Ziel wird sein, in der Vollversammlung ARGE KT  3-4 Personen zu finden, die regelmäßig, bei den AK Tourismus Sitzungen teilnehmen und als Sprecher der ARGE KT (Vollversammlung) mitarbeiten.

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3. AK Wege & Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 43. Gemeinderatssitzung 12.10.2023 ö Beschliessend 3
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3.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 43. Gemeinderatssitzung 12.10.2023 ö Beschliessend 3.1

Diskussionsverlauf

Winterwanderweg Pass – Almhof
BGM Kienle berichtet über einen geplanten Winterwanderweg an der Bergseite/Sonnenseite ab dem Standort Scheuenparkplatz. Der Weg soll über die Neustätter Hütte bis zum Almhof Lässer führen.
Zusammen mit Gernot Steurer, Hans Hiemer und den Grundstücksbesitzern wird derzeit nach einer Lösung gefunden.
Ein mögliches Problem, könnte bei der Durchquerung der Fütterung entstehen. Eine mögliche Alternative, sowie Lösung wird gesucht.

Loipenzugang
GR Jenn bemerkt, dass entlang der Kreisstraße RH – Scheuen die Zugänge zur Loipe (Scheuenparkplatz; Angerstadel, Junghansen und Schuttplatz) unbedingt präpariert werden sollten.
BGM Kienle bedankt sich für die Erinnerung und wird die Loipenfahrer beauftragen. 

Parkplätze an der Pass-Str. ab Scheuen
GR Jenn schlägt vor, ein Schild aufzustellen welches aufweist, dass es sich bei den Parkplätzen direkt an der Straße um „Loipenparkplätze“ handelt. Somit können die Skifahrer auf den Riedbergerhornparkplatz gelenkt werden und müssen somit nicht so weit laufen von der Straße aus. BGM Kienle bedankt sich für diesen Hinweis und wird dies in Auftrag geben.

Oberberg:
GR Kohler bemerkt, dass die Laternen am Oberberg durch die großen Tannen bedeckt werden und es somit abends etwas dunkel auf der Straße ist.
Bgm. Kienle berichtet, dass der LK noch Baumpflegearbeiten in Balderschwang beauftragt hat und er den LK bittet bei dieser Gelegenheit auch die Bäume zum Oberberg mitpflegt.
Der AK Bau & Landwirtschaft wird sich die Bäume anschauen und ggf. eine Handlungsempfehlung weitergeben. 

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4. AK Soziales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 43. Gemeinderatssitzung 12.10.2023 ö Beschliessend 4
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4.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 43. Gemeinderatssitzung 12.10.2023 ö Beschliessend 4.1

Diskussionsverlauf

Familiengipfel
Dritte BGMin Lässer macht sich Sorgen über das schlecht, gemeldete Wetter für den Familiengipfel am Sonntag den 15.10.2023. 
Um den Aufstieg bei schlechtem Wetter besser zu ermöglichen könnten zwei Busse bis zum Güterweg fahren. Von dort aus, können die Bürger den Wald- und Schotterweg bis zur Köpfle Alpe laufen. 
Der Gottesdienst wird in der Kapelle an der Köpfle Alpe stattfinden.
Des Weiteren wird eine neue Startzeit besprochen, da 7 Uhr für den Sonnenaufgang zu spät ist. Neue Startzeit ist um 6.30 Uhr am Jägerwinkel.
GS Hillmann wird eine neue Information an alle Bürger über den Gemeinde-Newsletter verschicken.

Leit(d)faden Friedhof
GS Hillmann wird den Leitfaden zusammen mit GR Sonneborn ausarbeiten.
Der Leitfaden soll an der Bürgerversammlung im November vorgestellt werden.

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5. AK Bau & Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 43. Gemeinderatssitzung 12.10.2023 ö Beschliessend 5
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5.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 43. Gemeinderatssitzung 12.10.2023 ö Beschliessend 5.1

Diskussionsverlauf

Bebauungsplan Wäldle
Erster BGM Kienle berichtet über die Planung einer Ringstraße im Baugebiet „Wäldle“. Dies wäre eine gute Möglichkeit, die gefährliche Ein/Ausfahrt in die Kreisstraße, beim Jagdhaus Hiemer ins BBG zu entlasten und den Verkehr für die betroffenen Anwohner erträglicher zu machen. BGM Kienle schlägt vor, die weitere Erschließung des BBGs „Wäldle“ sehr zurückhaltend anzugehen. Es sollen nur so viel wie unbedingt nötig der möglichen Bauplätze erschlossen werden. Die nächste Generation benötigt ebenfalls noch die Möglichkeit einer baulichen Entwicklung. 
Zur weiteren Planung soll mit den interessierten Käufern gesprochen werden und klargelegt werden, dass eine Weiterplanung des BBG erst mit einem Notariellen Vorvertrag und finanzieller Vorleistung in Frage kommt.

Gewerbegebiet Schwabenhof
BGM Kienle berichtet über den derzeitigen Stand. 
Die Genehmigung des FNP ist bereits in Aussicht gestellt worden. 
Zurzeit ist der FNP bei den zuständigen Behörden zur Ausarbeitung der Genehmigung. 

Sondergebiet Schwabenhof – Alpinium – Jugendhotel – Alpines Zentrum
Das Herz des Sondergebietes Schwabenhof ist das Alpinium. Die weitere Planung des Jugendhotels und des Alpinen Zentrum kann erst nach dem tatsächlichen Umsetzungskonzept der Bayr. Staatsregierung weiterverfolgt werden.

Feuerwehrhaus – „DorfWache“
In der letzten GR-Sitzung wurde beschlossen, den abgegebenen Vorentwurf mit grober Kostenschätzung in Höhe von ca. 6 Mio. Euro, für einen gesamten Neubau der „DorfWache“ momentan nicht weiter zu verfolgen.
Die Alternative für eine Bestandssanierung und Teilneubau wird noch geprüft.
Sobald diese vorliegt, wird der AK Bau & Landwirtschaft diese bearbeiten und die weiteren Schritte besprechen.

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6. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 43. Gemeinderatssitzung 12.10.2023 ö 6

Diskussionsverlauf

Kaiserbrunnen:
GR Traubel möchte wissen, ob eine Vereisung des Kaiserbrunnens im kommenden Winter geplant ist.
BGM Kienle erwidert, dass der Konstruktor Herr Josef Eberle, wenn möglich und die Temperaturen es zulassen, für den Winter 2023/24 eine Vereisung umsetzten möchte. 

Auch der LRA a.D. und Namensgeber Herr Gebhard Kaiser hat schon nachgefragt.

Der Brunnen wird im Laufe des Novembers definitiv auf den Winterbetrieb umgerüstet, dabei sollen die Farben in Leittönen erlauchten und die Alphornmusik um 13:05 Uhr und um 18:05 Uhr abgespielt werden.

Datenstand vom 10.11.2023 07:38 Uhr