Datum: 14.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Ortsrecht; Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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ö
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Beschliessend
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1 |
Sachverhalt
- Neuerlass
Ein Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird empfohlen, weil die Satzung bereits 15 Jahre alt ist (12.08.2008), aktuell eine neue Gebührenfestsetzung erforderlich wird (vgl. Nr. 2) und sie nicht mehr vollständig der Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern entspricht. Insbesondere der § 5 Abs. 4 „Beitragsmaßstab“ wurde der Mustersatzung und der Praxis angepasst, indem z.B. von einer Verzinsung von Erstattungsbeträgen zukünftig abgesehen wird.
- Gebührenkalkulation 2023 zum 01.01.2024
Bei der Entwässerungsanlage der Gemeinde Balderschwang handelt es sich gemäß § 12 KommHV i. V. m. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KAG um eine kostenrechnende Einrichtung, da sie überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.
Der Gesetzgeber überlässt in diesem Fall den Kommunen keine Wahlmöglichkeit; der Betrieb der Entwässerungsanlage muss nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kostendeckend betrieben werden.
Nachkalkulation 2018 bis 2021 / Vorkalkulation 2022 bis 2025:
Die nun durchgeführte Nachkalkulation für die Jahre 2018 bis 2021 weist eine Überdeckung von 170.177€ aus, welche zwingend im darauffolgenden Bemessungszeitraum (2022-2025) berücksichtigt werden muss (Art. 8 Abs. 6 KAG).
In der Vorkalkulation für den Zeitraum 2022-2025 wurden die ansatzfähigen Kosten für die Jahre 2022-2025 nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt. Es wurden die durchschnittlichen Rechnungsergebnisse 2018 bis vorl. 2023 betrachtet sowie die Finanzplanwerte 2024 bis 2025 mit gewissen Preissteigerungen hochgerechnet. Zudem wurden die kalk. Kosten aus den bisherigen und künftigen Investitionen im Bereich Kanal und Kläranlage berücksichtigt sowie die ermittelte Überdeckung der Vorjahre in Höhe von 170.177 €. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt weiterhin 3,5 %.
Die durchschnittlich ermittelten Gesamtkosten betragen jährlich 227.545,69 €. Bei einer durchschnittlichen, jährlichen Einleitungsmenge von rd. 59.580 m³ und einer Anpassung der jährlichen Grundgebühr auf 262,50 €/WE, bleibt die Einleitungsgebühr unverändert bei 1,75 €/m³. Die Anpassung der jährlichen Grundgebühr führt zur gerechteren Verteilung der Fixkosten zwischen Haupt- und Nebenwohnsitzen.
- Grundgebühr & Einleitungsgebühr
- Niederschlagsgebühr
Die Kosten für die Einleitungsgebühr von Oberflächenwasser im Baugebiet Oberberg belaufen sich auf durchschnittlich 2.500,38 € jährlich, die befestigte Fläche im Baugebiet Oberberg beträgt 4.319 m². Daraus ergibt sich für die Einleitung von Oberflächenwasser im Baugebiet Oberberg eine Gebühr von 0,58 €/m². Die derzeitige Gebühr liegt bei 0,28 €/m².
- Einleitungsgebühr ohne Fettabscheider
Außerdem wurde die Einleitungsgebühr für die Gastronomiebetriebe neu kalkuliert, die keinen Fettabscheider nachweisen können. Bisher betrug diese 0,43 €/m³ zusätzlich zur geltenden Einleitungsgebühr. Nach der aktuellen Kalkulation müssen 0,54 € zusätzlich gefordert werden.
Das ergibt dann eine Einleitungsgebühr ohne Nachweis eines Fettabscheiders von 2,29 €/m³.
Rechtliche Beurteilung
Art. 8 KAG und § 12 KommHV-Kameralistik
Beschlussvorschlag
- Der kalkulatorische Zinssatz wird wieder auf 3,5 % festgesetzt.
- Der Gemeinderat erlässt den vorliegenden Satzungsentwurf vom 30.11.2023 zum Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Balderschwang als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Beschluss
- Der kalkulatorische Zinssatz wird wieder auf 3,5 % festgesetzt.
- Der Gemeinderat erlässt den vorliegenden Satzungsentwurf vom 30.11.2023 zum Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Balderschwang als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Ortsrecht; Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Ein Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung wird ebenfalls empfohlen, weil die Satzung ebenso wie die BGS-EWS bereits 15 Jahre alt ist (14.11.2008), zwischenzeitlich 2 Änderungssatzungen erlassen wurden und nicht mehr vollständig der Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern entspricht.
Insbesondere der § 5 Abs. 4 „Beitragsmaßstab“ wurde der Mustersatzung und der Praxis angepasst und somit von einer Verzinsung von Erstattungsbeträgen abgesehen. Zudem ist es in der Praxis vorteilhaft, insbesondere bei der Beitragsberechnung, wenn die Beitrags- und Gebührensatzungen zur WAS und EWS gleichlautend sind.
Eine Beitrags- und Gebührenanpassung erfolgt bei der BGS-WAS nicht, nachdem erst mit der 2. Änderungssatzung vom 10.12.2021 eine Beitragsanpassung auf 1,50 €/m² Grundstücksfläche und 4,90/m² Geschossfläche, die Grundgebühr für jede Wohneinheit auf 85,00 € gesetzt und die Verbrauchsgebühren auf 0,60 €/m³ bzw. 1,00 €/m³ Bauwasser angehoben wurden.
Rechtliche Beurteilung
Art. 8 KAG
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erlässt den vorliegenden Satzungsentwurf vom 30.11.2023 zum Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung der Gemeinde Balderschwang als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt den vorliegenden Satzungsentwurf vom 30.11.2023 zum Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung der Gemeinde Balderschwang als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Verodnung über dem Ladenschluss Gemeinde Balderschwang 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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22. Gemeinderatssitzung
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09.12.2021
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Beschliessend
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13 |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Balderschwang erlässt seit einigen Jahren die Verordnung über den Ladenschluss.
In dieser Verordnung wird geregelt an welchen Sonn- und Feiertagen Verkaufsstellen bestimmte Produkte zum Verkauf anbieten dürfen.
Die als Anlage beigefügte Verordnung sieht Sonn- und Feiertage vor, die von der Verwaltung vorgeschlagen werden.
Rechtliche Beurteilung
Nach § 3 des Ladenschlussgesetzes müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertage, werktags und am 24. Dezember zu bestimmten Uhrzeiten geschlossen sein.
In der Ladenschlussverordnung wird in § 1 geregelt in welchen Gemeinden bestimmte Produkte an höchstens 40 Sonn- und Feiertagen verkauft werden dürfen.
Die Tage dürfen die genannten Gemeinden selbst in einer Verordnung bestimmen.
Zu den ausgewählten Gemeinden gehören die fünf Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe.
Die Verordnung der Gemeinde Balderschwang über den Ladenschluss 2024 liegt als Anlage bei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügte Verordnung der Gemeinde Balderschwang über den Ladenschluss 2024.
Die Öffnungszeit wird auf 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgesetzt.
Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügte Verordnung der Gemeinde Balderschwang über den Ladenschluss 2024.
Die Öffnungszeit wird auf 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgesetzt.
Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. AK Tourismus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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Beschliessend
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4 |
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4.1. ARGE Kompetenzteam Tourismus - Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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4.1 |
Diskussionsverlauf
Erster BGM Kienle berichtet über die erfolgreichen stattgefundenen Treffen der ARGE KT. Die Sprecher sind sehr engagiert und Arbeitet fleißig in deren Aufgabengebieten mit.
Die ARGE KT hat beschlossen jeden letzten Donnerstag im Rahmen der AK-Tourismus Sitzungen sich im Dorfhaus zu treffen.
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4.2. BeNe RBH - Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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4.2 |
Diskussionsverlauf
Am 07.12.2023 fand eine Info-Veranstaltung der „BeNe RBH Gesellschaft“
im Pass Stüble statt.
GR Lenz berichtet über die wichtigsten Gesprächspunkte.
Die zugesagten Förderungen durch die Regierung von Schwaben, für den Kauf der Liftanlagen Grasgehren/Riedbergerhorn sind zu 90% geflossen.
Die restlichen 10% werden bis zum Frühjahr 2024 mit dem Verwendungsnachweis ausbezahlt.
Für die Beschneiungen am RH sind 12 Lanzen vollautomatisch im Einsatz.
Der Saisonstart am 01.12.2023 war sensationell und somit steht einer erfolgreichen Wintersaison 2023/24 nichts mehr im Wege.
Erster BGM Kienle berichtet über die Sitzung am 14.12. im Landratsamt mit Stefan Bechter, vom LRA, DAV, Geschäftsführer der BeNe Tobi Lienemann, Alpinium, Naturpark und Bayer. Staatsforsten bzgl. der Sommernutzung am RBH. Die Genehmigung zur Sommernutzung 2023 sollte bis Ende März eingehen, damit die „BeNe“ in die Werbung gehen kann.
Die höhere Naturschutzbehörde bei der RvS in Augsburg bezweifelt zwar einen Start der Sommernutzung vor dem 1. August, da zu dieser Zeit die zweite Spätbrutzeit der Raufußhühner erst beendet ist. Eine frühere Öffnung wäre wirtschaftlich sinnvoller.
Es wurde sich ebenfalls darauf geeinigt, dass Hunde im Lift nicht erlaubt sind um weitere Diskussionen zur Besucherlenkung zu vermeiden.
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4.3. Gästefreifahrt Landkreis OA
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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4.3 |
Diskussionsverlauf
Im Herbst 2024 soll die Ausschreibung der Gästefreikarten im Oberallgäu starten. Ziel ist, dass die Gäste aus dem gesamten OA mit der „Allgäu Walser Card“ im Oberallgäu, Kleinwalsertal, Westallgäu bis zum Bodensee und dem Ostallgäu bis zu den Königsschlössern uneingeschränkt fahren können.
Finanziert wird dieses Projekt hauptsächlich über den Kurbeitrag.
GR Traubel ist mit den Allgäuer Tophotels im Austausch, da diese keinen nennenswerten Vorteil für Ihre Gäste sehen.
Eine Erhöhung des Kurbeitrages ist nur gerechtfertigt, wenn auch die Fahrtzeiten angepasst werden und eine gute, regelmäßige Taktungen entsteht.
Der GR ist sich einig, dass die Gästefreifahrt kommen muss und diese so schnell wie möglich umgesetzt werden soll.
Für die Finanzierung ist eine Anpassung des Kurbeitrages notwendig.
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4.4. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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Beschliessend
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4.4 |
Diskussionsverlauf
Parkleitsystem
Die fehlenden Parkleitschilder werden im Laufe der Saison noch angebracht.
Da es Probleme bei den Schnittstellen gibt, verzögert sich das verbinden des Leitsystems mit den Parkscheinautomaten. Dieses Problem ist Bayernweit bekannt. Eine händische Umstellung der Parkschilder soll über das Handy möglich gemacht werden.
Zweiter BGM Hiemer informiert über das Schilderchaos an der Scheuenalpe und bittet die Parkschilder abzukleben, damit dies nur als Wendeplatz genutzt werden kann. Des Weiteren sollte das Parkschild zum Lappach-Parkplatz überklebt werden, da dieser Parkplatz im Winter nicht genutzt werden kann.
BGM Kienle bedankt sich für diese Informationen und wird sich darum kümmern.
Liftkarten für Einheimische
Dritte BGMin Lässer möchte sich erkundigen bzgl. den Ermäßigungen für Einheimische Kinder bei Liftkarten.
Die Gemeinde wird dies schnellst möglichst erfragen und Rückmeldung geben.
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5. AK Wege & Loipen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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Beschliessend
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5 |
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5.1. Winterwanderwege - Beschilderungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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5.1 |
Diskussionsverlauf
Erster BGM Kienle bittet 2. BGM Hiemer die Beschilderung der Winterwanderwege zu kontrollieren - ganz speziell im Bereich Lappach-Bolgenach- Schlipfhalden an der Bolgenach. Hier kommt es des Öfteren zu Wegabrutschungen, aus diesem Grund gestaltet sich eine Beschilderung in diesem Bereich schwer.
Zweiter BGM Hiemer wird sich zusammen mit dem Bauhof um eine Lösung kümmern.
Der Winterwanderweg zur Boden Balderschwang wird im Laufe der nächsten Tage vom Bauhof präpariert werden.
Der Höhenweg wurde vom Bauhof eingefräst und wird voraussichtlich am kommenden Freitag, 15.12.2023 präpariert.
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5.2. Loipenbrücken Scheuen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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5.2 |
Diskussionsverlauf
Das neue Loipenspurgerät „400er“ ist zu breit für die beiden Loipenbrücken im Gebiet Scheuen. Eine Befahrung des Brückengeländers ist bei schlechten Schneeverhältnissen nicht möglich.
BGM Kienle wird mit Heindl Huber von den Bayr. Staatsforsten versuchen, über die Alpwirtschaftliche Förderung einen notwendigen Brückenausbau möglich zu machen. Derzeit wird der Loipenabschnitt „Scheuen“ mit der „100er“ und dem Holder präpariert.
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5.3. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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Beschliessend
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5.3 |
Diskussionsverlauf
Winterwanderweg RBH – Neustätter – Lässer
Der neu geplante Winterwanderweg vom Parkplatz Scheuen bis Almhof Lässer soll nach den Feiertagen, wenn es die Schneelage erlaubt, umgesetzt werden.
Abendrunde Loipe
GR Jenn fragt nach dem aktuellen Sachstand des Angebotes für die Feierabendrunde auf der Loipe.
BGM Kienle stellt fest, dass dies grundsätzlich möglich ist.
Die Sportler müssen nur die Loipen nutzen welche noch nicht präpariert sind.
sobald das Loipenspurgerät in Sichtweite ist, sollten die Langläufer die Loipe schnellst möglichst verlassen.
Die Gemeinde kümmert sich um eine zusätzliche Beschilderung.
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6. AK Soziales
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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6 |
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6.1. Projekt Grenzenlos pflegen und betreuen - Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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6.1 |
Diskussionsverlauf
BGM Kienle berichtet über das bevorstehende Treffen am 25.01.2024 zusammen mit der LRÄin Frau Indra Baier-Müller und dem Land Voralberg, Frau Martina Rüscher, der Gemeinde Hittisau, Sozialsprengel Vorarlberg und dem AK Soziales, um die genauen Rechte, Pflichten und Aufgaben zu besprechen. Eine Einladung wird hierzu noch versendet.
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6.2. Kinderbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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6.2 |
Diskussionsverlauf
Derzeit besuchen 6 Kinder den Kindergarten in Hittisau. Die Eltern von fünf Kinder sind Mitarbeiter in den Hotels der Gemeinde Balderschwang.
Die Kinderbetreuungskosten werden von der Gemeinde Balderschwang übernommen und betragen 3,--€ pro Stunde und Kind.
Die Möglichkeit den Kindergarten in der Nachbargemeinde Hittisau zu nutzen, ist
ein großes Entgegenkommen der Gemeinde Hittisau.
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6.3. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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14.12.2023
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Beschliessend
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6.3 |
Diskussionsverlauf
Nikolaus
Am 06.12. fand die Nikolausfeier im gleichen Format wie in den letzten Jahren statt.
Zweite BGMin Anke Lässer erzählt von einem gelungenen Abend.
Der Nikolaus startete um 16.30 Uhr mit der Kutsche (Michael Schelling) an der Grenze und fuhr das gesamte Tal entlang der Kreisstraße bis zum Schwabenhof ab. Auch die geöffneten Hotels wurden angefahren und die Gäste konnten den Nikolaus miterleben. Die Klausen und Bärbele waren dieses Jahr ebenfalls wieder dabei und haben den Nikolaus begleitet. Leider sind bei der Gemeinde drei Beschwerden über den verhältnismäßigen groben Umgang der Klausen und Bärbele eingegangen.
Der GR ist sich einig, bestimmte Regeln zusammen mit dem „Oberklausen“ aufzustellen. Z.B.: Von Familien mit Kindern muss Abstand gehalten werden, der fließende Verkehr darf nicht angehalten werden und von parkenden Autos sollte immer ein Abstand gehalten werden usw.
GR Sonneborn bietet an, für das nächstes Jahr eine Information für die Bürger zusammen zu stellen, in der die Tradition „Nikolaus“ zum einem aber auch das „Klausentreiben“ erklärt wird. Die Gemeinde wird mit der nächsten Nikolauseinladung diese Info verschicken.
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7. AK Bau & Landwirtschaft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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7 |
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7.1. Aktueller Stand: Gewerbegebiet Schwabenhof
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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7.1 |
Diskussionsverlauf
BGM Kienle berichtet über den aktuellen Stand und die weitere Vorgehensweise für das Gewerbegebiet Schwabenhof
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7.2. Aktueller Stand: Sondergebiet Schwabenhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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Diskussionsverlauf
BGM Kienle berichtet über den aktuellen Stand und die weitere Vorgehensweise für das Sondergebiet Schwabenhof
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7.3. Aktueller Stand: Feuerwehrhaus/Dorfwache
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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7.3 |
Diskussionsverlauf
BGM Kienle berichtet über den aktuellen Stand und die weitere Vorgehensweise für das Feuerwehrhaus/Dorfwache.
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7.4. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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8. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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45. Gemeinderatssitzung
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Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat hat keine weiteren Wünsche und Anfragen.
Datenstand vom 12.01.2024 11:10 Uhr